Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das schlimmste an dieser Stelle ist, die Sache gar nicht auf den Tisch zu bringen. Ich meine, ein Antrag kann schön geschrieben sein, er kann in kursiven oder gotischen Buchstaben geschrieben sein - es hätte gereicht, wenn wir ein Fragezeichen eingereicht hätten. Das hätte an der Stelle auch gereicht.
Es wäre unerträglich, wie wenig sich die katastrophale Lage der Arbeitslosen in den Plenarsitzungen des Landtages widerspiegelte, wenn unsere Fraktion das nicht ab und zu thematisieren würde. Auch die Geräuschkulisse trägt zur mangelnden Würde dieses Hauses bei der Behandlung dieses Thema bei, zeigt dies doch, mit welcher politischen Gleichgültigkeit das Thema Arbeitslosigkeit durch die Regierungsfraktionen b ehandelt wird.
Was sind schon 300 000 Menschen ohne Chance auf Arbeit, ohne Existenzsicherung? Das Leid da draußen geht die Regierung etwas an, auch wenn sie es nicht so will. Das verlangen wir mit Nachdruck in immer wiederkehrenden Anträgen. Wenn die Regierung nichts tut, muß sich die Opposition etwas einfallen lassen, um die Tagesordnung wenigstens an dieser Stelle zu bereichern.
Ich habe den Eindruck gewonnen - das haben wir im Antrag versucht deutlich zu machen -, daß die Landesregierung geradewegs in eine Fördersackgasse hineingeraten ist. Sie hat wohl wissentlich Millionenbeträge,
die ihr zur rechtmäßigen Verwaltung anvertraut sind, falsch oder gar nicht oder ohne Effekt oder wie auch immer eingesetzt. Sonst hätten wir heute Ergebnisse.
Die Höppner-Regierung hat die Keimzellen der Wirtschaft in unserem Bundesland einfach zum Tode verurteilt. Oder warum wurde nicht ein einziger Arbeitsplatz geschaffen? Darum stehen 300 000 enttäuschte, desillusionierte Männer und Frauen auf der Straße.
Doch lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar Beispiele nennen, mit denen sich diese Regierung entweder brüstet oder hervortut oder was auch immer.
Für den Planet Harz wurden die Fördermittel von ca. 48 Millionen DM vom Land gestrichen. Damit konnte man stolze 750 Arbeitsplätze vernichten - ein tolles Ergebnis.
Weiter geht es: Bei Aluhett wurden 300 Millionen DM vom Land in den Sand gesetzt, das Aus für 320 Arbeitsplätze.
Die Stahlgießerei Rothensee mit 280 Arbeitsplätzen wurde im Stich gelassen. Die Grundsteinlegung der Human GmbH für ein neues Werk mit gerade 30 Arbeitskräften erfolgte unter starker Beteiligung von Ministerpräsident Höppner.
Aufgrund schlechter Arbeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Sachsen-Anhalt baut Porsche nun lieber doch in gesicherten Verhältnissen in Sachsen. Damit sind 280 Arbeitsplätze verloren. Toll!
Wo ist die Kompetenz, die anderen abgesprochen wird, über welche aber die Landesregierung beweisbar nicht verfügt? - Treten Sie vor den größten Spiegel, den Sie finden können. Vom Politiker zum Schriftsteller ist jedenfalls nicht der richtige Weg.
Eines steht allerdings fest: Die Wende vor zehn Jahren, meine Damen und Herren, das war nicht die letzte!
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drucksache 3/2758.
Es ist zunächst abzustimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/2834. Wer folgt diesem Änderungsantrag? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag hat keine Mehrheit gefunden.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Ursprungsantrag in der Drs. 3/2758. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Bei zwei Enthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen ist dem Antrag nicht gefolgt worden. Er ist abgelehnt. Wir haben Tagesordnungspunkt 30 damit erledigt.
Einbringer für die PDS-Fraktion ist Herr Dr. Eckert. Es schließt sich eine Fünfminutendebatte an. Bitte, Herr Dr. Eckert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum wiederholten Male thematisiert die PDS-Fraktion Probleme, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung und dem Abschluß der Rahmenvereinbarung gemäß §§ 93 ff. BSHG stehen.
In der Beratung des Hohen Hauses im November 1999 wurden von uns drei offene Problemfelder dargestellt. Das waren: erstens die Kostenübernahme zur Qualitätssicherung und zur Wirtschaftlichkeitsprüfung in den Einrichtungen - hierbei scheint eine Lösung möglich zu sein -, zweitens die vom Land geforderte Kostenneutralität für die Behindertenhilfe - auch hierbei scheint es in den Verhandlungen Fortschritte zu geben - und drittens die Bildung und Einbeziehung eines Investitionsbetrages in die Entgeltvergütung - hierbei ist nach unseren Informationen keine Lösung in Sicht.
Es geht vor allem um die Frage, ob und in welchem Umfang Abschreibungen auf Gebäude und sonstige Anlagengüter gewährt werden. Offen ist auch, ob und in welcher Höhe im Investitionsbetrag Zinsen auf Eigenkapital für Investitionsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Bei flüchtiger Betrachtung stellt sich die Problematik vor allem als wirtschaftliche oder finanztechnische Frage dar. Es ist aber zugleich und vor allem eine grundsätzliche politische Frage.
Setzt sich die bisherige Position des Ministeriums, keine Abschreibungen im Investitionsbetrag zuzulassen, ungebremst durch, hat das zur Folge, daß die Einrichtungsträger für jegliche Ersatzbeschaffung, für jegliche Instandhaltungsmaßnahme oder Ersatzinvestition beim Ministerium gesonderte Anträge auf Einzelförderung stellen müssen. Eigenverantwortliches Entscheiden oder gar Handeln ist damit beinahe prinzipiell nicht möglich.
Werden jedoch Abschreibungen auf eingesetzte Eigenmittel sowie Zinsen für eingesetztes Eigenkapital gewährt, wird - natürlich nur in begrenztem Umfang - motivierte Eigenverantwortung gefördert. Hierzu ist eine prinzipielle Entscheidung des Landtages notwendig.
Zugespitzt lautet die Frage: Soll das Ministerium den Einrichtungsträgern in gewissem Umfang Eigenständigkeit gewähren, oder wird das Ministerium bevollmächtigt, die Einrichtungsträger am Gängelband der Bevormundung zu führen?
Hintergrund des Vorgehens des Ministeriums scheint die kurzschlüssige Auffassung zu sein, auf diesem Wege, also auf dem Wege der Nichtanerkennung eigener Aufwendungen im Pflegesatz, Einsparungen im Landeshaushalt zu realisieren. Der Preis dafür ist ein wesentlich erhöhter Verwaltungsaufwand und eine weitgehende Entmündigung der Einrichtungsträger.
Unter Punkt 1 unseres Antrages haben wir diese Grundsatzentscheidung formuliert. Wir würden diesen Punkt
Unter Punkt 2 des Antrages haben wir die Aufforderung an die Landesregierung formuliert, daß in diesem Bereich eigenverantwortliches Handeln der Träger ermöglicht werden sollte. Aus unserer Sicht sollten erstens Abschreibungen auf von den Trägern eingesetzte Eigenmittel in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gewährt werden. Zweitens erscheint es uns geboten, daß auch Zinsen für von den Trägern eingesetztes Eigenkapital im Investitionsbetrag berücksichtigt werden.
Während das Hohe Haus mit seiner Direktabstimmung über Punkt 1 eine politische Richtung bestimmt, sind unter Punkt 2 erhebliche Verhandlungs- und Definitionsspielräume gegeben. Ich greife nur die Zinsen heraus: Sollen die Zinsen auf Eigenkapital in jeder Höhe Berücksichtigung finden? - Ich glaube, das kann man so nicht beantworten.
Zur Erörterung und Klärung dieser Fragen beantragen wir, Punkt 2 des Antrages in den Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie in den Finanzausschuß zu überweisen.
Den Änderungsantrag der SPD könnten wir als Punkt 3 unseres Antrags akzeptieren. Als Alternative im Sinne einer Grundsatzentscheidung ist er nicht geeignet. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Bevor ich der Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort erteile, begrüßen wir eine Gruppe der Landsenioren Mittlere Elbe des Landkreises Anhalt-Zerbst.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Der Antrag der PDS-Fraktion beschäftigt sich mit einigen ausgesuchten, ausschließlich aus der Sicht der Leistungserbringerseite betrachteten Aspekten zur Bildung des Investitionsbetrages als Bestandteil der Gesamtvergütung.
Wie ist der aktuelle Stand? - Leistungserbringer und Kostenträger befinden sich in der letzten Phase der Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung nach § 93 BSHG. Außer über den Punkt „Berechnung des Investitionsbetrages“ ist über die bisher noch offenen Punkte des Entwurfs des Rahmenvertrages weitgehend zu Ende verhandelt worden. Über den Punkt „Berechnung des Investitionsbetrages“ wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungserbringer bisher nicht verhandelt. Es existierten allerdings Vorstellungen von beiden Seiten, von seiten der Leistungserbringer und von seiten der Kostenträger.