Wie ist der aktuelle Stand? - Leistungserbringer und Kostenträger befinden sich in der letzten Phase der Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung nach § 93 BSHG. Außer über den Punkt „Berechnung des Investitionsbetrages“ ist über die bisher noch offenen Punkte des Entwurfs des Rahmenvertrages weitgehend zu Ende verhandelt worden. Über den Punkt „Berechnung des Investitionsbetrages“ wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungserbringer bisher nicht verhandelt. Es existierten allerdings Vorstellungen von beiden Seiten, von seiten der Leistungserbringer und von seiten der Kostenträger.
beziehung von Investitionsbeträgen bisher nicht vorangekommen ist, so liegt das in erster Linie daran, daß die Leistungserbringerseite die Verhandlungen hierzu vorläufig auf den Zeitpunkt bis Ende März verschoben hat. Da der Rahmenvertrag eine beiderseitige Angelegenheit unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände darstellt, hat die Landesregierung die zeit-lichen Vorstellungen und Wünsche des Verhandlungspartners akzeptiert.
Für die weiteren Verhandlungen empfinde ich es allerdings mehr als hinderlich, daß die Forderungen der PDS einseitig auf die Wünsche der Leistungserbringer beschränkt werden. Es geht darum - das ist richtig -, den Trägern unternehmerische Freiheiten jenseits von staatlichem Dirigismus zu sichern. Das darf aber nach meiner Einschätzung nicht dazu führen, daß der Sozialhilfeträger, also vor allem das Land als Kostenträger, die damit verbundenen Risiken allein zu tragen hat.
Der Versorgungsauftrag zur Betreuung und Förderung des Personenkreises liegt unzweifelhaft beim Land. Das ist unbestritten. Aus diesem Grund sind Fragen der Versorgungsstruktur, der Planbarkeit, der Sicherung regionaler Angebote, der bedarfsgerechten Entwicklung, der Vermeidung von Fehlplanungen und die Frage der Verantwortlichkeit bei möglichen Fehlplanungen einzubeziehen.
Die Ausstattung der Träger mit Mitteln zur Ersatzbeschaffung für die jetzt vorhandenen Einrichtungen birgt für mich unter anderem die Gefahr der Verfestigung von Strukturen. Das kann ein Hemmnis sein, wenn man unorthodox auf neue Herausforderungen reagieren will, wenn man unorthodox auch über strukturelle und inhaltliche Weiterentwicklungen diskutieren und dabei dem Land als Kostenträger ein Mitgestaltungsrecht bewahren will. Darauf lege ich ausgesprochen großen Wert.
Die Antragstellerin, die PDS-Fraktion, fordert eine einseitige Positionierung zu Lasten des Landes im Vorfeld der noch zu Ende zu führenden Verhandlungen. Ich gehe davon aus, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß diese Parteinahme zugunsten eines Verhandlungspartners nicht die Billigung des Landtages finden kann. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Landtagsbeschluß vom 12. November 1999. Darin heißt es:
„Die Landesregierung ist aufgefordert, im Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales bis Februar 2000 Bericht zu erstatten zu den strittigen Punkten der Rahmenvereinbarung, zu möglichen Lösungsansätzen und deren Folgen für die Einrichtungen hinsichtlich der Betreuungsqualität der Behinderten. Dazu soll im Ausschuß außerdem eine Anhörung der Verbände der Liga der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführt werden.“
Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich bereits in der Sitzung am 3. Februar 2000 mit dem Rahmenvertrag und mit der aktuellen Lage befaßt. Er wird auch in Zukunft nicht nur die Fortführung der Verhandlungen begleiten, sondern sich auch mit der inhaltlichen Umsetzung in den einzelnen Einrichtungen befassen.
Von meiner Seite aus kann ich diesem Antrag nicht zustimmen; ich empfehle die Ablehnung Ihres Antrages, Herr Eckert.
Danke sehr. - Für die Fraktion der FDVP erteile ich dem Abgeordneten Herrn Weich das Wort. Bitte, Herr Weich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die von der Landesregierung angestrebte Lösung, § 93 d BSHG im Bereich des Investitionsbetrages bezüglich des effektiven Wirtschaftens als motivationshemmend zu bezeichnen, ist für mich sehr befremdend. Sicherlich wird sich diesbezüglich der Verwaltungsaufwand geringfügig erhöhen. Doch kann und darf das nicht länger motivationshemmend sein. Im Gegensatz zu der möglichen Gefahr, die sich im Spektrum der Wirtschaftskriminalität ergibt und die durch eigenverantwortliches Handeln der Träger im Bereich der Investition gefördert wird, ist dies wohl das kleinere Übel.
Die Leistungsanbieter müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Leistungsfähigkeit entsprechen, welche in Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 festgelegt werden. Die Punkte 2 a und 2 c im Antrag der PDS-Fraktion, die zum Erreichen des eigenverantwortlichen Handelns der Träger im Investitionsbereich führen sollen, sind in bezug auf den § 93 BSHG unverantwortlich. Vordergründig sind hierbei die Benachteiligung anderer Einrichtungen und Institute sowie die Verschwendung von Steuergeldern und nicht die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Effektivität zu sehen.
Der Antrag der Fraktion der PDS - Rahmenvereinbarung gemäß § 93 des Bundessozialhilfegesetzes wird von uns abgelehnt. - Danke.
Danke sehr. - Für die Fraktion der CDU spricht die Abgeordnete Frau Stange. Bitte, Frau Stange, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kuppe hat bereits Ausführungen zum Beschluß des Landtages vom 12. November 1999 gemacht, der die Grundlage unseres Änderungsantrages war. Die Landesregierung hat am 2. Februar im Ausschuß über die noch offenen und strittigen Punkte berichtet. Auch über die inhaltliche Ausgestaltung des § 22 - Investive Kosten - ist diskutiert worden.
Im Rahmen der Berichterstattung hat mein Kollege Herr Professor Böhmer mitgeteilt, daß wir uns in zeitlichen Abständen darüber noch unterhalten müssen und wir auf jeden Fall dranbleiben werden. Diese Rahmenvereinbarung ist ein sehr wichtiger Bereich. Über die Veränderung der Rahmenvereinbarung und ihre Umsetzung müssen wir uns im Ausschuß unterhalten. Deswegen ist die Behandlung des Themas im Ausschuß sehr wichtig, und wir werden es auch weiter behandeln.
Herr Dr. Eckert, im Prinzip ist der erneute Antrag der PDS-Fraktion überflüssig. Auch der Änderungsantrag der SPD-Fraktion erübrigt sich.
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat am 15. Februar 2000 dazu eine Fachtagung durchgeführt und den Verhandlungsstand dargelegt. Es gibt seit dem 12. November nur geringe Veränderungen bezüglich des Verhandlungsstandes. Wir hoffen, daß wir bald eine
Vereinbarung haben werden, mit der beide Seiten zufrieden sein können. Wir werden beiden Anträgen nicht zustimmen und uns der Stimme enthalten. - Danke schön.
Frau Abgeordnete Stange, sind Sie bereit, eine Frage zu beantworten? - Nein. Frau Krause, es tut mir leid.
Die DVU-FL-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Es spricht jetzt zu Ihnen die Abgeordnete der SPDFraktion Frau Lindemann. Bitte sehr, Frau Lindemann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Eckert, wir sind mit dem derzeitigen Stand der Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung auch nicht einverstanden. Uns wäre es lieber, wenn wir schon mit Ergebnissen aufwarten könnten und die Ergebnisse geregelt worden wären.
Wir können dem Antrag in der vorliegenden Form aber nicht zustimmen, weil die Verhandlungen noch im Fluß sind. Ich denke, der Landtag kann und sollte sich im Moment nicht einmischen, um nicht die Einseitigkeit der Verhandlungen zu manifestieren. Frau Ministerin Kuppe hat das bereits ausgeführt. Wir sollten uns im Ausschuß im Rahmen der Berichterstattung die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, beantworten lassen. Über das Ergebnis werden wir dann im Ausschuß beraten.
Wir lehnen, wie gesagt, Ihren Antrag ab bzw. bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Sollte dieser Änderungsantrag keine Mehrheit finden, würden wir Ihren Antrag ablehnen.
Frau Stange, es ist richtig, daß unser Änderungsantrag nicht unbedingt erforderlich gewesen wäre, aber das Thema war uns schon sehr wichtig, so daß wir den Auftrag an die Landesregierung geben wollten, über den jetzigen Stand zu berichten. Ich denke, wir können dem zustimmen, daß wir über das Thema im Ausschuß beraten. - Danke.
Danke sehr. - Die Fünfminutendebatte wird mit dem Beitrag des Abgeordneten Dr. Eckert beendet. Bitte, Herr Dr. Eckert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann eine Einseitigkeit der Stellungnahme des Landtages nicht erkennen, weil wir eigentlich auf ein Problem aufmerksam machen. Es geht nämlich darum, entweder eine straffe staatliche Gängelei oder eine Öffnung in Richtung Eigenständigkeit zu sichern.
Ich würde Ihrer Argumentation folgen, wenn die Träger fordern würden, die Gesamtinvestition im Investitionsbetrag zu berücksichtigen. Dann wäre es richtig. Aber es geht um maximal 20 % Eigenmittel. Ich sehe nicht unbedingt die Gefahr, daß man einseitig reagiert und sich einseitig positioniert.
Eine Gefahr der Verfestigung der Strukturen auf dieser Basis sehe ich auch nicht. Das ist einfach aufgrund des dafür zu geringen Umfangs mangels Masse nicht der Fall. Auch ist es meines Erachtens regelbar, die Frage der Rücklagen, die in dieser Form angespart werden könnten, zu klären.
Der Antrag ist meines Erachtens überhaupt nicht überflüssig, sondern er zeigt, daß es notwendig ist, eine politische Richtung der Entscheidung darzustellen. Entweder wir wollen in einem gewissen Maß die Eigenständigkeit bei den Trägern und ihren Einrichtungen erreichen, oder wir wollen es nicht. Wenn Sie sich damit beschäftigen, dann wissen Sie, daß man, wenn man alles beantragen muß, kaum eine Möglichkeit hat, selbst zu entscheiden. Ich habe relativ wenig Interesse - rein ökonomisch gesehen - an einer entsprechenden Nutzung und an einer Verlängerung der Nutzungsdauer von Investitionsgütern.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu den Drs. 3/2761 und 3/2811.
Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 3/2811, der die Berichterstattung im Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales und im Ausschuß für Finanzen zum Inhalt hat. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Somit ist dieser Antrag bei einer Vielzahl von Enthaltungen akzeptiert worden.
Ich müßte jetzt über den Ursprungsantrag abstimmen lassen. Dieser hat natürlich einen ganz anderen Inhalt.
Der Ursprungsantrag ist damit nicht zur Abstimmung zu bringen. Es gilt dann nur der Änderungsantrag. Es bleibt dabei, daß die Berichterstattung im Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales und im Ausschuß für Finanzen erfolgt.