Frage 3 stellt für die FDVP-Fraktion der Abgeordnete Herr Wolf. Sie betrifft das Thema Gefährlichkeit des Polizeiberufs und Möglichkeiten der Eigensicherung.
1. Wie lauten die objektiven Erkenntnisse der Landesregierung zur Gefährlichkeit des Polizeiberufs im Lande Sachsen-Anhalt in Vollziehung der poli- zeilichen Tätigkeit?
2. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Eigensicherung bestehen in psychologischer Hinsicht und im Hinblick auf die Ausstattung und Bewaffnung der Polizeivollzugsbeamten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Der Polizeiberuf ist gekennzeichnet durch erhöhte berufliche Anforderungen und die besonde- ren Belastungen, denen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit insbesondere durch die ständige Konfrontation mit Krisensituationen ausgesetzt sind.
Zu den Aufgaben des Polizeivollzugs gehört die Anwendung körperlicher Gewalt. Damit setzen sich Polizeibeamtinnen und -beamte stärker als andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung der Gefahr der Gegengewalt aus. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die zunehmende Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung das Risiko von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten steigern kann, im Dienst verletzt bzw. sogar getötet zu werden.
Von 1991 bis 1999 waren in Sachsen-Anhalt insgesamt neun tödliche Dienstunfälle zu beklagen. Die Ursachen waren überwiegend Verkehrsunfälle. Wesentlich häufiger sind Dienstunfälle ohne tödlichen Ausgang, die gleichwohl bei den betroffenen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können. So ist zum Beispiel seit dem Jahr 1996 ein Polizeivollzugsbeamter aufgrund eines Dienstunfalls polizeidienstunfähig geworden.
Feststellbar ist allerdings, dass Dienstunfälle, die auf Sportverletzungen, Verkehrsunfällen und dergleichen beruhen, gegenüber Dienstunfällen, die auf Gewalteinwirkung durch Dritte zurückzuführen sind, überwiegen.
Um gesicherte Erkenntnisse über die Art und die Häufigkeit der Gefahren für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zu erhalten, werden derzeit im Rahmen eines von der Innenministerkonferenz in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Forschungsprojektes zu tätlichen Angriffen sowie zu versuchten und vollendeten Tötungsdelikten bundesweit Falldaten erhoben, in deren Ergebnis die Bekämpfung der Ursachen der Gewalt gefördert werden soll.
Zu Frage 2: Vor dem Hintergrund der Mordanschläge auf Polizeibeamtinnen und -beamte hat die Innenministerkonferenz im Sommer eine Projektgruppe zu der betreffenden Frage eingesetzt. Diese Projektgruppe, an der auch Sachsen-Anhalt beteiligt ist, hat den Auftrag, auf der Basis der bisherigen fundierten Konzepte Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz der Beamten zu prüfen und einzuleiten.
Weitere Möglichkeiten zu einem verbesserten Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten werden nach den bisherigen Arbeitsergebnissen vor allem in einer stärkeren Betonung der Eigensicherung in der Aus- und Fortbildung sowie in der Dienst- und Fachaufsicht, in der Entwicklung eigener Schutzwesten und in einem Forschungsprojekt über Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte gesehen. Auf Einzelheiten einzugehen würde den Rahmen einer Fragestunde sprengen.
Abschließende Ergebnisse benötigen im Übrigen noch etwas Zeit. Jedoch ist erkennbar geworden, dass es aufgrund der wünschenswerten Bestrebungen zu besserer Eigensicherung keine Abstriche an der Bürgernähe unserer Polizei geben soll. Insofern sehe ich eine große Übereinstimmung mit meinen Amtskollegen in anderen Bundesländern.
Herr Minister, hat die Landesregierung Erkenntnisse über das Sicherheitsempfinden der Polizeibeamten? Das heißt, fühlen sich die Polizeibeamten trotz der objektiven Gefährdungen auch subjektiv sicher? Damit spiele ich auf die Stimmungslage an.
Soweit ich die Stimmungslage einschätzen kann - ich habe sehr häufig Gespräche mit Polizeibeamtinnen und -beamten -, hat sich am subjektiven Sicherheitsgefühl der Beamten in den letzten Jahren nichts geändert. Natürlich sind sie verunsichert gewesen durch die Ereignisse in den letzten Wochen. Die Arbeitsgruppen arbeiten jetzt deshalb daran, das zu analysieren und eventuell notwendige Schlüsse daraus zu ziehen.
Es besteht ein ganz anderes Problem. Bei einem zu starken Sicherheitsgefühl oder Leichtfertigkeit kann leichter etwas passieren. Deswegen muss die Ausbildung auch in die Richtung gehen, mehr Wert auf eine verstärkte Eigensicherung zu legen.
Müssen oder sollen sich die Bürger im Land SachsenAnhalt künftig darauf einstellen, dass man öfter Polizeibeamten mit gezogener Pistole begegnet, und bedarf das Ziehen der Pistole einer besonderen Ermächtigungsgrundlage im Sinne der Eigensicherung?
Ich gehe nicht davon aus, dass wir in Zukunft mehr Beamtinnen und Beamte mit gezogener Pistole auf der Straße sehen werden. Sheriff-Manier mit Revolver wird es nicht geben.
Was wir machen, ist, dass wir in den letzten Jahren verstärkt eine Schieß- und Nichtschießausbildung durchgeführt haben. Wir haben spezielle Raumzellenschießanlagen angeschafft für mehrere Millionen D-Mark. Dort üben die Beamtinnen und Beamte konkret die einzelnen Situationen, sodass sie darauf eingestellt sind, zum richtigen Zeitpunkt das Richtige zu tun, das heißt, nur dann die Pistole zu ziehen, wenn es erforderlich ist. Hieraus ergeben sich keine weiteren Änderungen, auch keine gesetzlichen Änderungen.
Über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen müssen wir dann diskutieren, wenn sie vorliegen. Falls dort etwas Neues kommen sollte, würden wir uns darauf einstellen. Zurzeit gibt es keinen Anlass, etwas zu ändern.
Die Frage 4 stellt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Herr Dr. Bergner. Sie betrifft das Thema Werbekarte für eingetragene Partnerschaften.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gegenwärtig wird durch den Verein Homland e. V. und den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD) eine Karte verteilt, auf der unter der Überschrift „Sachsen-Anhalt sagt ja zur eingetragenen Partnerschaft“ offenkundig - die Karte liegt der beantwortenden Ministerin vor - ein Männerpaar, ein Frauenpaar und ein Paar von Mann und Frau gleichberechtigt nebeneinander abgebildet sind.
Die Herausgeber berufen sich darauf, diese Karte mit Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt erstellt und vertrieben zu haben.
1. Trifft es zu, dass die Erstellung dieser Karte mit Landesmitteln gefördert wurde, und in welcher Höhe erfolgte diese Förderung?
2. Welchen Anlass hat die Landesregierung, zu einem noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren ohne vorherige Diskussion im Parlament eine solche, die „Haltung des Landes Sachsen-Anhalt“ beschreibende Karte vertreiben zu lassen?
Zur Frage 1: Der Verein Homland e. V. in Dessau erhielt einen Zuwendungsbescheid zur Förderung seiner Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit sowie seines Beratungsprojektes und von Fortbildungsveranstaltungen. Der Zuwendungsbescheid über 7 371 DM umfasste nicht speziell die Erstellung dieser Karte. Ob der Druck der Postkarten finanziert aus Mitteln dieser Zuwendung durch den Bescheid gedeckt ist, wird noch geprüft.
Zur Frage 2: Die Landesregierung hält die Herausgabe einer solchen Karte für verfrüht, weil das Gesetzgebungsverfahren, an dem das Land durch den Bundesrat beteiligt ist, noch nicht abgeschlossen ist. Die Landesregierung verteilt aber diese Karte nicht.
weil ich den Entwurf eines Gesetzes zur eingetragenen Partnerschaft unterstütze. Ich nehme an dieser Stelle Bezug auf den Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Eingetragene Partnerschaft“, der jetzt ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der PDS-Fraktion ist und den wir auf dieser Landtagssitzung noch behandeln werden.
Frau Ministerin, zu dieser letzten Aussage würde ich gern nachfragen, ob Sie der Meinung sind, dass die auf der Karte vorgegebene gleichwertige Darstellung eines Frauenpaares, eines Männerpaares und eines verschiedengeschlechtlichen Paares als Modell für die eingetragene Partnerschaft der verfassungsrechtlichen Stellung von Ehe und Familie gerecht wird.
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht keine identische Stellung von Ehe und Familie und eingetragener Partnerschaft vor. Aber hier handelt es sich um Partnerschaften, bei denen Liebe das grundsätzliche Element ist, und ich denke, Liebe bedarf des Respektes in jeder der auf dieser Karte verzeichneten Form.
Frau Ministerin, dann muss ich von meinem weiteren Fragerecht Gebrauch machen. Ich will ausdrücklich sagen, dass ich mit Ihnen völlig darin übereinstimme, dass Liebe Respekt verdient. Aber ist es nicht so, dass die besondere verfassungsrechtliche Stellung von Ehe und Familie sich insofern eher von dem Respekt vor Kindern herleitet, als in der Ehe eine potenzielle Elternschaft gesehen wird? Ist unter diesem Gesichtspunkt eine Darstellung, wie sie auf der Karte gewählt ist, nicht eher als irreführend zu bewerten?
Ich teile Ihre Meinung, dass Ehe und Familie nicht gleichgesetzt werden können; denn mindestens ein Drittel aller Ehen ist kinderlos.
Ich denke, es muss sich wirklich an der Verantwortung für Kinder oder andere Benachteiligte definieren, was vom Staat zuvorderst gefördert werden soll. Deswegen gibt es auch für mich eine Hierarchie hinsichtlich Ehe und Familie. Ich würde die Schutzwürdigkeit auch immer anhand der zu Betreuenden, hier insbesondere an- hand der Verantwortung für Kinder, definieren. In homosexuellen Partnerschaften werden - wie auch in anderen Familien - beispielsweise Kinder betreut.