Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn über Jahrzehnte die Umwelt durch menschliche Kurzsichtigkeit, durch ungenügende technische Mittel und durch staatlich verordneten Bürokratismus geschunden und geschädigt wurde, dann ist es wirklich an der Zeit, alles Mögliche zu versuchen, um wieder eine gesunde Umwelt für die Bevölkerung zu schaffen. Dabei muss uns fast jedes Mittel recht sein, auch ein Gesetz über das Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“.
Wägt man die Notwendigkeit dieses Gesetzes gegen die unglückliche Formulierung „Sondervermögen“ auf und garantiert, dass die eingegangenen Finanzmittel auch nur - ich betone: nur - für die Altlastensanierung eingesetzt werden, dann verabschiedet dieses Parlament ein gutes Gesetz.
In der Hoffnung, dass kein Sprachforscher bei dem Begriff „Sondervermögen“ Ähnlichkeiten zu der Merz‘schen Formulierung „deutsche Leitkultur“ findet, hoffe ich, dass der Verwaltungsapparat des Finanzministeriums ohne große personelle Aufstockung in der Lage sein wird, diese Sanierungsgelder zweckgebunden zu vergeben.
Allerdings ist uns bewusst, dass dieses Gesetz nicht notwendig wäre, wenn zweckgebundene Gelder auch zweckgebunden eingesetzt werden würden und nicht, wie schon allzu oft geschehen, in schwarzen Löchern verschwinden würden.
Ein Sondervermögen kann man kontinuierlich kontrollieren. Eine Zweckentfremdung wie zum Beispiel zum Stopfen von Haushaltslöchern ist hoffentlich ausgeschlossen. Die Landesregierung schickt ihren wichtigsten Finanzverwalter ins Parlament, um ein Gesetz einzubringen, welches eigentlich nur dafür da ist, sein Ministerium sicherer zu überwachen.
Die aus Bundesmitteln bereitgestellten finanziellen Mittel, die auf dem Sonderkonto „Altlastensanierung“ eingehen werden, werden dort sicherer deponiert, meinte am 22. Juni dieses Jahres der Finanzminister Herr Gerhards bei der Einbringung dieses Gesetzes. Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich den Minister zitiere:
„Denn wir müssen schon im Hinblick auf gegebenenfalls notwendige Nachverhandlungen sicherstellen, dass die BvS bzw. der Bund uns nicht vorwerfen kann, dass wir die bereitgestellten Mittel nicht vertragsgemäß eingesetzt hätten.“
Mit dieser Erklärung für die Notwendigkeit dieses Gesetzes kann ich mich nicht identifizieren, nehme sie aber schmunzelnd zur Kenntnis.
Wenn nun auch noch die zu erbringenden Landesmittel fristgerecht dem Sondervermögen zufließen werden, dann wird die Sanierung unseres Bundeslandes von Altlasten garantiert schneller vorangehen. - Danke.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich denke es relativ schnell realisieren zu können, dass wir diese Debatte beenden können. Im Grunde genommen sind die wichtigsten Dinge schon bei der Einbringung gesagt worden.
Wir haben es hierbei mit einem Finanzvolumen zu tun, welches wahrscheinlich das übersteigen wird, was in allen anderen neuen Bundesländern für diese Aufgabe zur Verfügung steht. Das heißt, wir reden hierbei nicht von ein paar Hundert Millionen, sondern wir reden von Milliardengrößen, die in den nächsten Jahren umgeschlagen werden müssen, so denn dieses Verwaltungsabkommen mit dem Bund über die pauschale Auszahlung dieser Mittel an das Land in den nächsten Monaten nun endlich zustande kommt.
Die Zahl, die ich aus dem Finanzausschuss gehört habe, war 9 Milliarden DM. Nur einmal zur Verdeutlichung: Das ist in etwa die Hälfte dessen, was im Landeshaus- halt jährlich umgesetzt wird. Dieser Umfang lässt das Instrument des Sondervermögens als geboten erscheinen. Die PDS-Fraktion ist bei ihrer Position geblieben.
Natürlich ist die Gefahr bei solchen Sonderzuweisungen immer gegeben, dass sie dazu verwendet werden, die Haushaltsbilanz auszugleichen. Dieses Sondervermögen mit seiner Konstruktion ist der Garant dafür, dass genau das nicht passiert, sondern dass mit diesen Mitteln das gemacht wird, wozu sie bereitgestellt werden.
Im Finanzausschuss - darauf hat Herr Scharf bereits hingewiesen - sind eine Reihe von zusätzlichen Dingen hineingekommen, die einen Einfluss des Landesparlamentes bei der Verwendung dieser riesigen Geldmenge, die ins Haus steht, wirklich garantiert. Die Fraktion stimmt deswegen diesem Gesetzentwurf zu. - Danke.
Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Doege. - Entschuldigung, ich habe übersehen, das Herr Mertens für die FDVP noch nicht gesprochen hat. Bitte schön, Herr Mertens, Sie haben natürlich jetzt den Vorrang. Wir wollen bei der Reihenfolge bleiben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Altlastensanierung ist in Sachsen-Anhalt ein Begriff für die Beseitigung von Umweltschäden schlimmster Art. Die größten Umweltschäden hinterließ uns die DDR auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts.
In den letzten Jahren wurden viele Flächen saniert und rekultiviert. Auf ehemaligem Militärgelände entstanden Industrieparks, Wohnsiedlungen mit diversen Freizeitmöglichkeiten. Ein Ende der Sanierung ist noch nicht in Sicht.
Zurzeit wird die Finanzierung, soweit Belange der Treuhand berührt werden, nach einem bestimmten Schlüssel zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Bei größeren Projekten übernahm der Bund 75 % der Kosten, im Regelfall 60 %. Die Nachfolgeorganisation der Treuhand, die BvS, wird durch neue vertragliche Vereinbarungen mit Sachsen-Anhalt die Sanierung ökologischer Altlasten komplett dem Land übergeben. Die BvS stellt dafür einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung.
Dieser Pauschalbetrag soll in ein weiteres Sondervermögen eingebracht werden. Hiermit beginnt der Knack
punkt. Die Versuchung ist außergewöhnlich groß, die Pauschalbeträge des Bundes ganz oder teilweise in den hoch verschuldeten Landeshaushalt unter Umgehung des Parlamentes, wie gehabt, einzustellen.
Mit den Sondervermögen haben wir die unterschiedlichsten Erfahrungen gemacht. Denken Sie an den Förderfonds Sachsen-Anhalt mit einem Volumen von 100 Millionen DM.
Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, müssen wir darauf achten, dass der Wirtschaftsplan zusammen mit dem Haushaltsplan durch das Parlament beschlossen wird. Letztlich aber ist für uns entscheidend, dass die Mittel für eine bedeutende Wirtschaftsförderung in dem sonst gebeutelten Sachsen-Anhalt eingesetzt werden.
Die Landesregierung sollte die Mittel zur Altlastensanierung schnellstens nach Sachsen-Anhalt holen, ehe auf Bundesebene neue Richtlinien zur Altlastensanierung erlassen werden. - Wir stimmen dem Gesetz zu. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag entscheidet heute abschließend über die Einrichtung eines Sondervermögens „Altlastensanierung SachsenAnhalt“.
Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben möchte ihre Verpflichtungen aus dem Verwaltungsabkommen und ihre sonstigen Verpflichtungen zur Sanierung ökologischer Altlasten abschließend erfüllen. Dazu laufen derzeit Verhandlungen zwischen dem Land und der BvS über den Abschluss eines Generalvertrages zur Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten.
Die Landesregierung beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, die von der BvS zugewiesenen Sanierungsmittel in einem Sondervermögen zu führen. Dadurch wird gegenüber der BvS eindeutig die Zweckbindung der Mittel klargestellt. Der dem Hohen Haus vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Beratungen im Finanzausschuss.
Meine Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt besitzt derzeit vier Sondervermögen. Hinsichtlich der Bewertung der bereits bestehenden Sondervermögen gehen die Meinungen zum Teil weit auseinander. Vor diesem Hintergrund ist es deshalb nur verständlich, wenn einzelne Abgeordnete der Einrichtung weiterer Sondervermögen eher kritisch gegenüberstehen.
In der ersten Lesung des Gesetzentwurfes brachten die Redner von CDU und PDS zum Ausdruck, dass es aus rechtlichen Gründen nicht zwingend notwendig sei, ein Sondervermögen zur Abarbeitung der Aufgaben einzurichten, wie das Beispiel Mansfelder Land zeigt. Das Sanierungsprojekt Mansfelder Land hat gezeigt, dass die Versuchung sehr groß ist, die von der BvS zugewiesenen Mittel zur Abwendung haushaltstechnischer Unwägbarkeiten einzusetzen. Genau dies wollen wir aber verhindern; denn die Zuweisung der Mittel erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Altlastensanierung.
Auch in der SPD-Fraktion gab es Abgeordnete, die Bedenken gegen die Einrichtung eines weiteren Sondervermögens hatten. Gerade deshalb haben wir die Argumente der anderen Fraktionen sehr ernst genommen und uns intensiv mit dieser Thematik auseinander gesetzt.
„Der Teufel steckt im Detail. Wir werden uns aber, wenn wir letztlich von der Sinnhaftigkeit dieses Sondervermögens überzeugt werden, dessen Einrichtung nicht widersetzen.“
Werter Herr Scharf, ich bin der festen Überzeugung, dass im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss die grundsätzlichen Bedenken zumindest weitestgehend ausgeräumt werden konnten. Diese Tatsache zeigt sich meines Erachtens darin, dass die Anregungen des Herrn Landesrechnungshofpräsidenten in den heute vorliegenden Entwurf weitestgehend eingearbeitet worden sind.
Beispielsweise in § 4 Abs. 4 wird sowohl der Intention der CDU-Fraktion wie auch der des Landesrechnungshofes entsprochen, indem der Wirtschaftsplan für verbindlich erklärt wird und Änderungen der Zustimmung des Finanzausschusses bedürfen. Ich weiß, dass Ihre Forderungen noch etwas weiter gingen, auch die Erläuterungen für verbindlich zu erklären. Aber Sie wissen, dass letztlich auch aus der Sicht unserer Fraktion der Kompromiss darin bestand, das Ganze handhabbar zu halten. Deswegen hat sich unsere Fraktion mehrheitlich für dieses Verfahren ausgesprochen.
Des Weiteren wird das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes im neu eingefügten § 6/1 klarstellend geregelt und beinhaltet die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung.
In § 8 Abs. 2 wird klargestellt, dass sich das Sondervermögen nicht verselbständigt und zur unendlichen Geschichte entwickelt, denn bis zum zweiten Halbjahr 2008 ist dem Landtag ein schriftlicher Bericht über die Notwendigkeit des Fortbestehens des Sondervermögens zuzuleiten. Mit der gebotenen Sorgfalt hat der Landtag dann festzustellen, ob eine Weiterführung der Aufgaben notwendig ist.
Nach Abschluss der Beratungen im Finanzausschuss kann ich deshalb für die SPD-Fraktion feststellen, dass die Bedenken, die aus der Sicht unserer Fraktion bestanden, ausgeräumt worden sind.
Mit Ihrer Zustimmung, Frau Präsidentin, möchte ich abschließend noch einen Satz aus dem Schreiben des Landesrechnungshofes zitieren:
„Der Landesrechnungshof hält daher zumindest die vollständige Transparenz des Sondervermögens für eine unabdingbare Voraussetzung für dessen Einrichtung, um somit auch dem Grundsatz der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.“
Nach Auffassung der SPD-Fraktion erfüllt der vorliegende Gesetzentwurf die vom Landesrechnungshof geforderten Kriterien Transparenz, Wahrung der Budgethoheit und Beteiligung des Landtages.
Unsere Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf deshalb zu und hofft, dass sich auch die anderen Fraktionen des
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Doege, die Beratungen im Finanzausschuss zum Sondervermögen „Altlastensanierung“ hätten einvernehmlich abgeschlossen werden können, wenn Sie den letzten Schritt mitgegangen wären, der nach unserer Auffassung unverzichtbar ist, um die notwendige Transparenz gewährleisten und die Haushaltskontrolle auch tatsächlich durchführen zu können. So weit sind wir in der Beratung leider nicht gekommen und deshalb wird am Ende nicht die Zustimmung seitens der CDU-Fraktion für dieses Sondervermögen stehen können.