Protokoll der Sitzung vom 09.11.2000

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Doege, die Beratungen im Finanzausschuss zum Sondervermögen „Altlastensanierung“ hätten einvernehmlich abgeschlossen werden können, wenn Sie den letzten Schritt mitgegangen wären, der nach unserer Auffassung unverzichtbar ist, um die notwendige Transparenz gewährleisten und die Haushaltskontrolle auch tatsächlich durchführen zu können. So weit sind wir in der Beratung leider nicht gekommen und deshalb wird am Ende nicht die Zustimmung seitens der CDU-Fraktion für dieses Sondervermögen stehen können.

Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Ich befürchte - weil es darum geht, dass hier mehrere Milliarden D-Mark in den nächsten Jahren durchlaufen werden -, dass wir uns an dieser Stelle im Parlament in den nächsten Jahren noch hochemotional darüber unterhalten werden, ob denn diese mehreren Milliarden D-Mark richtig verwandt worden sind oder nicht.

(Zustimmung von Herrn Dr. Bergner, CDU)

Alles das, was wir jetzt in der Definition der Randbedingungen an Klarheit versäumt haben, wie mit diesen Milliarden D-Mark umzugehen ist, wird uns später noch schwer auf die Füße fallen. Deshalb, denke ich, verspielen wir an dieser Stelle ein Stückchen Vorsorge und das ist nach unserer Auffassung so nicht zu verantworten.

Meine Damen und Herren! Ein Sondervermögen „Altlastensanierung“ kann durchaus den Anforderungen genügen und deshalb haben wir uns auch der Errichtung dieses Sondervermögens nicht grundsätzlich in den Weg gestellt. Allerdings ist einzuwenden, dass § 26 der Landeshaushaltsordnung dazu führt, dass das Sondervermögen in wesentlichen Teilen der Kontrolle des Landesparlaments entzogen worden ist. Dieser Einwand wiegt schwer und er ist nach unserer Auffassung durch die abschließenden Präzisierungen nicht hinreichend entkräftet worden.

Eine Möglichkeit, die Kontrollrechte vollständig wahrzunehmen, hätte über den jährlich vorzulegenden Wirtschaftsplan bestanden, und es stimmt mich deshalb bedenklich, dass wir uns im Ausschuss nicht darauf haben einigen können, dass der Wirtschaftsplan - das ist jetzt wichtig - einschließlich der Erläuterungen für verbindlich erklärt wird. Die wesentlichen Veränderungen in den Projekten hätten dann der Zustimmung des Finanzausschusses bedurft.

Eine eingeschränkte Informationspflicht der Landesregierung aufgrund einfachen Verwaltungsrechts kann verbindliche Haushaltsvermerke nicht ersetzen. Hierbei zeigt sich der Unterschied zwischen Information und Kontrolle. Wir haben leider mehrere Beispiele großzügigen Verwaltungshandelns der Regierung in SachsenAnhalt und deshalb sollten wir an dieser Stelle Vorsorge treffen.

Meine Damen und Herren! Es ist argumentiert worden, die Flexibilität des Sondervermögens würde damit über

Gebühr eingeschränkt. Der Finanzausschuss tagt aber alle vier Wochen, gelegentlich auch in kürzeren Fristen. Welche wirklich wichtigen Geschäftsvorgänge im Bereich der Altlastensanierung werden in so kurzen Zeiträumen geplant und abgeschlossen, dass sie innerhalb von vier Wochen nicht im Finanzausschuss vorgetragen werden können?

Auch an dieser Stelle blieb die Landesregierung, meine Damen und Herren, eine Erklärung schuldig. Wir sprechen über 37 oder 38 Projekte, mehr nicht.

(Herr Bullerjahn, SPD: Mehr nicht!)

Ich frage mich, warum sich noch niemand über die Vorgehensweise bei den staatlichen Hochbauprojekten Gedanken gemacht hat. Auch dabei beschließen wir über jedes Projekt einzeln und versehen dann die Haushaltsvermerke entsprechend, sodass die Landesregierung zügig und auch flexibel genug arbeiten kann, aber wir die Gesamtkontrolle behalten, meine Damen und Herren.

Alles dieses ist versäumt worden, es ist absichtlich versäumt worden. Es hat bei den großen Möglichkeiten und bei dem großen Wohlwollen im Finanzausschuss, in dieser Frage Einigkeit erzielen zu wollen, eigentlich nur noch eines kleinen Schrittes bedurft, aber dieser, meine Damen und Herren, wurde nicht gegangen. Wir werden daher, weil dieser schwerwiegende Einwand nicht berücksichtigt wurde, heute unsere Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf leider nicht geben können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte. Bevor wir zur Beschlussfassung kommen, begrüße ich herzlich eine Gästegruppe des Bundeswehrstandortes Weißenfels.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/3791. Es ist zunächst abzustimmen über die selbständigen Bestimmungen. Das sind insgesamt acht Paragrafen. Ich frage, ob ich über diese zusammengefasst abstimmen lassen kann, oder ob Wert darauf gelegt wird, dass über einige Paragrafen getrennt abgestimmt wird.

(Herr Scharf, CDU: § 4 extra!)

- Dann lasse ich zunächst nur über § 4 abstimmen und würde danach über die anderen zusammengefasst abstimmen lassen. Einverständnis? - Danke.

Wer dem § 4 in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Gegenstimmen ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses insgesamt mehrheitlich gefolgt worden.

Ich lasse jetzt abstimmen über die §§ 1, 2, 3, 5, 6, 6/1, 7 und 8. Wer folgt der Beschlussempfehlung des Ausschusses? - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Damit ist den Empfehlungen des Ausschusses zu den genannten Paragrafen gefolgt worden.

Ich lasse jetzt abstimmen über die Gesetzesüberschrift. Sie soll unverändert lauten: Gesetz über das Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“. Wer

stimmt der Überschrift zu? - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Zwei Enthaltungen. Damit ist die Gesetzesüberschrift beschlossen.

Ich lasse jetzt abstimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Bei zahlreichen Gegenstimmen ist das Gesetz so beschlossen worden. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 7 abgeschlossen.

Wir setzen die Beratung fort mit dem Tagesordnungspunkt 8:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer des Landes Sachsen-Anhalt zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/3744

Einbringer ist der Minister für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten Herr Gabriel. Es ist keine Debatte vorgesehen. Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das mit den Europaangelegenheiten stimmt leider nicht mehr.

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer des Landes Sachsen-Anhalt zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen wurde am 5. September 2000 durch Sachsen-Anhalt und am 12. September 2000 durch Nordrhein-Westfalen unterzeichnet.

Ziel des Staatsvertrages ist es, den in Sachsen-Anhalt ansässigen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern und den vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfern die berufsständische Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie die Berufsunfähigkeitsversorgung zu eröffnen. Damit soll dem Wunsch der in Sachsen-Anhalt ansässigen Mitglieder der bundesweit zuständigen Wirtschaftsprüferkammer entsprochen werden.

In einer im Vorfeld der Beitrittsverhandlungen von der Wirtschaftsprüferkammer durchgeführten Abstimmung sprachen sich die Mitglieder in Sachsen-Anhalt mehrheitlich für die Einrichtung einer berufsständischen Versorgung aus. Bundesweit gibt es für die infrage stehenden Berufsgruppen nur das Versorgungswerk in Nordrhein-Westfalen. Da die geringe Zahl der in SachsenAnhalt ansässigen Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer die Einrichtung eines eigenen Versorgungswerkes nicht erlaubt, soll dem Wunsch nach einer berufsständischen Versorgung durch Angliederung an das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen entsprochen werden.

Die in Sachsen-Anhalt ansässigen Angehörigen des Berufsstandes werden damit den in den anderen Ländern ansässigen Mitgliedern der bundesweiten Wirtschaftsprüferkammer gleichgestellt; denn alle Länder mit Ausnahme des Saarlandes sind dem Versorgungswerk bereits per Staatsvertrag beigetreten oder haben das Beitrittsverfahren eingeleitet. Im Saarland werden die dort ansässigen Angehörigen des Berufsstandes dem bereits bestehenden Versorgungswerk der Steuerberater angeschlossen.

In Sachsen-Anhalt sind die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer der sechste freie Berufsstand, dem eine berufsständische Versorgung ermöglicht werden soll. Der Staatsvertrag, der inhaltlich den Staatsverträgen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern entspricht, regelt, dass alle in Sachsen-Anhalt ansässigen Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer Pflichtmitglieder im Versorgungswerk werden, solange sie zum Zeitpunkt des Eintritts in die Kammer die Altersgrenze von 45 Jahren nicht überschritten haben.

Für die ersten sechs Monate nach dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages ist eine Übergangsregelung vereinbart worden. Während dieses Zeitraumes können sich Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, welche die Altersgrenze von 45 Jahren noch nicht erreicht haben, von der Mitgliedschaft oder teilweise von der Beitragspflicht befreien lassen. Andererseits können Berufsangehörige, die bereits älter als 45 Jahre sind, auf Antrag Mitglied im Versorgungswerk werden.

Der Staatsvertrag bedarf zu seinem In-Kraft-Treten der Zustimmung des Landtages von Sachsen-Anhalt, worum ich hiermit bitte. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr. - Der Minister hat selbstverständlich Recht: Die Europaangelegenheiten sind in der Staatskanzlei angesiedelt, aber der Ausschuss nennt sich nach wie vor Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten.

Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt ein Problem: Es ist eigentlich eine Überweisung fällig, ein Antrag auf Überweisung wurde aber nicht gestellt. Kann ich das auf Zuruf vornehmen? - Bitte, Frau Budde.

Ich stelle formell den Antrag auf Überweisung in den Wirtschaftsausschuss.

(Zustimmung von der Regierungsbank)

Jetzt ist alles formgerecht. Wer stimmt dem Antrag auf Überweisung in den Wirtschaftsausschuss zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Somit ist dieser Beschluss einstimmig gefasst worden. Der Tagesordnungspunkt 8 ist damit beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/3763

Einbringer ist Minister Herr Dr. Püchel. Es ist eine 30Minuten-Debatte vorgesehen. Ich teile Ihnen die Reihenfolge und die Redezeiten mit: PDS sechs Minuten, SPD acht Minuten, FDVP fünf Minuten, CDU sechs Minuten, DVU-FL ebenfalls fünf Minuten. Bitte, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Um sicherzugehen, bitte ich gleich um Überweisung in den Innenausschuss.

(Herr Bischoff, SPD, lacht - Herr Becker, CDU: Was?)

- Ich bitte, um sicherzugehen, gleich um Überweisung in den Innenausschuss.