Insgesamt möchte ich dazu sagen, dass ich das Management unseres Landwirtschaftsministeriums in den letzten Tagen sehr richtig finde. Ich habe es aufmerksam verfolgt. Sein pragmatisches Handeln ist für die Bauern, die Rinderproduzenten und die Züchter dieses Landes sehr dienlich gewesen.
Ob nun aber die Begründung zu dem Antrag, den die PDS gestellt hat, den Rinderzüchtern und Rinderhaltern hilft, möchte ich stark bezweifeln. Ich glaube im Übrigen nicht, dass diese Begründung die Bauern in Ihrer Fraktion, Herr Krause und Herr Czeke, geschrieben haben. Herr Krause hat den Antrag sehr sachlich eingebracht.
Meine Damen und Herren! Der Landwirtschaftsminister hat bereits in der Sitzung des Agrarausschusses am 8. Dezember dieses Jahres, soweit es ihm möglich war, deutliche und wichtige Ausführungen zu BSE und zum Stand der Untersuchungen gemacht. Er hat heute auch im Plenum sehr sachlich darüber berichtet. Bei der Lösung dieses Problems kann und darf es nur eine sachliche und saubere Arbeit geben, die hilfreich ist und bei der auch eine Reihe von Auflagen helfen müssen. Zum Beispiel kann man nicht oft genug sagen: Tiermehl darf nicht weiter verfüttert werden, schon gar nicht an Wiederkäuer. Bei uns ist dies zum Beispiel seit dem Jahr 1994 verboten. Die Frage ist nur, wie wir das Verbot kontrolliert haben.
Es muss aber auch den Tierkörperbeseitigungsanstalten geholfen werden, damit sie ihre Aufgaben erfüllen und damit sie leben können. Tote Tiere und große Mengen Abfälle aus den Schlachthöfen fallen täglich an. Es muss
also sachgerecht entsorgt werden. Dies kann kein einseitiges Problem der Produzenten sein. Die Gesellschaft insgesamt, also alle, das Land und der Bund müssen an den Kosten beteiligt werden.
Meine Damen und Herren! Man kann nicht - sicherlich ist das eine Diskussion; der Herr Minister hat es vorhin gesagt - die Umlage den Kreisen auferlegen, in denen die Tiere gehalten werden. Dabei kommen wir nämlich ganz schlecht weg. Die beiden altmärkischen Kreise haben die größten Rinderbestände in diesem Land. Dagegen haben die Kreise der Börde sehr wenig Rinder. Sehen Sie sich das Statistische Jahrbuch an. Dort steht es drin. Die Kreise, in denen die meisten Tiere gehalten werden, dürfen deshalb nicht doppelt bestraft werden. Was macht der Kreis? Er macht eine Umlage auf die armen Gemeinden, die ohnehin schon nichts haben.
Herr Sommerfeld, da die Redezeit überschritten ist, gehe ich davon aus, dass Sie zum Schluss kommen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal betonen, dass insbesondere die Verbraucher immer niedrigere Preise für das Fleisch wollen. Sie müssen umdenken. Hochwertiges Fleisch kann nicht zur Ramschware in den Supermärkten werden.
Das soll alles klar gesagt werden. Der Verbraucher muss bereit sein, für sehr gute Qualität, für frische und gesunde Ware so viel zu bezahlen, dass der Produzent, also der Bauer, finanziell bestehen kann und nicht nur der Handel reich wird.
Für die DVU-FL-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Czaja darum gebeten, seinen Redebeitrag zu Protokoll geben zu dürfen. Ich habe dies angenommen und bitte dafür um Zustimmung. - Ich höre keinen Widerspruch.
Jetzt, nachdem auch in Frankreich die ersten tödlichen Fälle der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit aufgetreten sind, schrillen auch in Deutschland die Alarmglocken.
Neben Tausenden BSE-Fällen in Großbritannien waren auch in anderen europäischen Ländern kranke Rinder aufgefallen, so auch in Deutschland. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ titelte am 25. November 2000 so: „Der Wahnsinn holt uns ein - Da debattieren deutsche Politiker über
den Schutz von Verbrauchern, zeigen mit strenger Mine gen England und werden umgehend von der Wirklichkeit eingeholt.“
Obwohl sich nun herausgestellt hat, dass das auf den Azoren an BSE erkrankte Rind nicht aus der Altmark stammt, bleiben trotz alledem berechtigte Zweifel - Zweifel daran, dass die Zuverlässigkeit des Tierkennzeichnungssystems in Europa im Interesse der Endverbraucher wirklich 100-prozentig funktioniert.
Was nützen Vorschriften, wenn diese nicht eingehalten und kontrolliert werden? Etikettenschwindel hin und her, eines wird klar: Der aufgeblähte Apparat der EU funktioniert nicht. Es hat sich wieder einmal die Unfähigkeit der Europäischen Union bestätigt.
Mit Recht haben die Bürger hierzulande das Vertrauen in die Politiker verloren. Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, wachen unsere verantwortlichen Politiker auf, leider aber viel zu spät. Ein Verbot der Verfütterung von Tiermehl, die so genannten BSE-Schnelltests sowie entsprechende turnusmäßige Kontrollen, alles kommt reichlich spät. Auch die Verbraucher an den Kosten flächendeckender BSE-Tests zu beteiligen halten wir für widersprüchlich. Jahrelang wurden Entscheidungen zur Eindämmung der BSE-Gefahr in Deutschland verschleppt, das Resultat ist nun bekannt.
„Es könne nicht länger darum gehen, Billigfleisch zu produzieren, sondern die Tiere müssen EUweit wieder vernünftig gehalten werden. Hier ist eine Fleischmafia mit Milliarden gefüttert worden, wenn man die Subventionen sieht. Kleine Bauern und der Verbraucher seien auf der Strecke geblieben.“
Nach Auffassung anderer Umweltverbände sind die Agrarlobby und die Agrarminister mitverantwortlich für diese Entwicklung.
Die EU wird keine Entschädigung für Bauern zahlen, deren Tiere von der Rinderseuche BSE betroffen sind. Bleibt abzuwarten, wie sich der Bundeslandwirtschaftsminister Funke sowie die Bundesregierung zu der Forderung äußern, unseren deutschen Bauern Ausgleichszahlungen zukommen zu lassen.
Nicht zuletzt ist auch die rot-rote Landesregierung unter der Regie des Ministerpräsidenten Herrn Höppner gefragt, sich für unsere betroffenen Landwirte einzusetzen.
Im Übrigen, Herr Höppner, waren Sie es doch, der im März dieses Jahres im Bundesrat für eine Aufhebung des Importverbotes von britischem Rindfleisch nach Deutschland mitgestimmt hat, obwohl bekannt war, dass nicht alle Zweifel dieser tödlichen BSE-Seuche, besonders durch britisches Rindfleisch, beseitigt waren.
Und es muss auch gefragt werden: Wo war vor Monaten der Aufschrei Ihres Tolerierungspartners, der PDS, zur BSE-Problematik? Jetzt ist das Geschrei groß, aber Populismus hat eben viele Gesichter.
Für die PDS-Fraktion hätte der Einbringer Herr Krause noch einmal die Möglichkeit zu sprechen, wenn er Interesse daran hat. - Er winkt ab. Damit ist die Debatte beendet.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Abzustimmen ist über den vorliegenden Antrag in der Drs. 3/3925. Wer
diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung und fünf Gegenstimmen ist dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 27 beendet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Initiative der SPD-Landtagsfraktion zur Vorlage dieses Gesetzentwurfes geht von zwei Grundüberlegungen aus, die ich zu Beginn meiner Ausführungen kurz skizzieren möchte.
Erstens. Bereits in der Landtagsdebatte am 15. April 1999 zum Thema „Öffentliche Auftragsvergabe“ wurde deutlich, dass ein rechtlicher Handlungsbedarf besteht. Mit dem Vergaberechtsänderungsgesetz vom 26. Au- gust 1998, das mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, wurde ein neuer Teil zur Vergabe öffentlicher Aufträge in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, eingefügt und die Auftragsvergabe ab dem EG-Schwellenwert neu geregelt. Kern dabei ist der § 97 GWB.
Neben der Anforderung, alle Bieter in einem transparenten Verfahren gleich zu behandeln sowie bei der Auftragserteilung das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen, enthält der § 97 im Absatz 4 auch die Regelung, welche Unternehmen bei der Vergabe zu berücksichtigen sind. Danach kommt es allein auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit an. Andere oder weitergehende Anforderungen für die Vergabe dürfen an die Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.
Für bestehende Regelungen in den Ländern unterhalb von Gesetzesnormen gab es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2000. Oder um es anders auszudrücken: Sollen auch weiterhin öffentliche Aufträge oberhalb des EG-Schwellenwertes von 5 Millionen Ecu einer Vergaberegelung unterliegen und soll die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen ein zusätzliches Vergabekriterium bleiben, dann brauchen wir eine landesgesetzliche Regelung, dann brauchen wir ein Landesvergabegesetz. Genau das wollen wir.
Damit bin ich bei der zweiten Grundüberlegung der SPD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Nach der Wende gab es auch in Sachsen-Anhalt eine geradezu explodierende Bautätigkeit, die natürlich auch zu einer Ausweitung der Kapazitäten in der Bauwirtschaft geführt hat. Mittlerweile normalisiert sich die Situation.
Die Bautätigkeit ist rückläufig mit der Folge, dass bei der Angleichung der Kapazitäten mittlerweile ein rigoroser Verdrängungswettbewerb entstanden ist, in dem sich gerade Bewerber um öffentliche Aufträge mit Dumpingpreisen und Niedrigstangeboten einen Konkurrenzvorteil verschaffen wollen. Dabei unterlaufen Billiganbieter be
stehende Gesetze und gültige Tarifverträge. Die Folgen sind Arbeitsplatzvernichtung, Löcher in den Sozialkassen und Steuermindereinnahmen, insbesondere für die Kommunen.
Gewerkschaften, aber auch die Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft beklagen darüber hinaus die Zunahme illegaler Beschäftigung, den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung, Lohn- und Sozialdumping, das Unterlaufen des Entsendegesetzes und nicht zuletzt Schwarzarbeit am Bau, heute ganz aktuell auch in der „MZ“ nachzulesen.
Vor diesem Hintergrund sind gerade an die öffentlichen Auftraggeber besondere Anforderungen zu stellen. In der Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB, wird die öffentliche Hand sogar darauf verpflichtet, wettbewerbswidriges Verhalten zu bekämpfen.
In der Tat, das ist genau der Punkt: Von einem geregelten Wettbewerb in der Bauwirtschaft kann in weiten Teilen keine Rede mehr sein. Genau deshalb wollen wir über ein Vergabegesetz mit dazu beitragen, dass sich wieder ein fairer Wettbewerb entwickeln kann und damit die Betriebe und Unternehmen unterstützt werden, die sich seriös und zuverlässig verhalten. Letztendlich wollen wir eine Vergabekultur, die zu einer Stabilisierung gerade der mittelständischen Unternehmen beiträgt.
Ich will auch deutlich sagen, was wir nicht beabsichtigen. Wir wollen keinesfalls diejenigen unterstützen, die ihr Baugeschäft aus der Garage betreiben, keinerlei Sicherheitsvorschriften einhalten, mit den Steuern im Rückstand sind, ihren Beschäftigten einen Bruttostunden- lohn von 8,50 DM zahlen und sich als Billiganbieter um steuerfinanzierte öffentliche Aufträge bewerben.