Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

(Zustimmung bei der CDU)

Es gibt Weiteres anzuführen: die Steuerreform, die Ökosteuer. Bei der Ökosteuer gibt es Kompensationsmaßnahmen. Fragen Sie einmal, wer davon profitiert. - Das ist nicht der Mittelstand.

Das Handwerk hat allein im Rahmen der ersten Stufe der Ökosteuer netto 170 Millionen DM gezahlt und damit die Ausnahmen für Thyssen und andere bezahlt. Der kleine Handwerksmeister vor Ort in Sachsen-Anhalt zahlt dafür.

Warum sollen wir anderen Leuten zureden, sich selbständig zu machen? Das ist wenig überzeugend.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine Reihe von anderen Maßnahmen, die dabei zu nennen wären: das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder die Sonderabschreibungen.

Wir reden über den Mittelstand. Jetzt haben wir die Steuerreform gehabt. Die Mittelständler, die Personengesellschaften, die Einzelunternehmer müssen bis 2005 warten, bis sie im Zuge der Steuerreform mit wirklichen Erleichterungen rechnen können. Bis dahin finanzieren

sie ihre gesamten Entlastungen, wenn sie denn kommen, vor.

Ab dem Jahr 2001 ergeben sich allein durch die Veränderung der Abschreibungstabellen Mehrbelastungen in Höhe von 13,5 Milliarden DM. Das betrifft das Betriebsvermögen, das betrifft die veränderten Regelungen zu den Ausrüstungsinvestitionen.

Das heißt, der Mittelstand zahlt 13,5 Milliarden DM jedes Jahr mehr und bekommt keine Entlastung, sondern eine Belastung, und das in der Hoffnung, im Jahr 2005 auch entlastet zu werden. Das ist ungerecht, das richtet sich gegen den Mittelstand, und das trägt auch nicht dazu bei, dass sich die in diesem Land zu verzeichnenden schlechten Kennziffern verbessern.

Ein abschließender Satz. Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, der Mittelstand ist ein Thema, das sich dazu eignet, die Fraktionen in diesem Hause zusammenrücken zu lassen. Diesbezüglich muss es ein Umdenken bei der Landesregierung geben. Wir im Landtag müssen versuchen, enger zusammenzustehen.

Wenn wir nicht gemeinsam die Interessen der Menschen in unserem Land auch gegenüber dem Bund vertreten, dann können wir uns die Fehlentscheidungen weiterhin vorwerfen, aber wir werden nichts daran ändern, dass jedes Jahr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verloren gehen. Seit 1995 sind bereits insgesamt 130 000 Arbeitsplätze verloren gegangen. So kann es nicht weitergehen.

(Beifall bei der CDU, bei der DVU-FL und bei der FDVP)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wie ich bereits ausführte, werden Beschlüsse zur Sache nicht gefasst. Damit ist das zweite Thema im Rahmen der Aktuellen Debatte beendet und der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich habe etwas nachzuholen, was bisher ohne Belang war. Ich stelle hiermit die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2:

Fragestunde - Drs. 3/4095

Meine Damen und Herren! Gemäß § 45 der Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 3/4095 insgesamt neun Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.

Die Frage 1 zu dem Thema Ausstattung der im Kosovo eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des Landes Sachsen-Anhalt wird von der Abgeordneten Frau Helmecke gestellt. Die Antwort der Landesregierung wird durch Herrn Minister Dr. Püchel gegeben werden. Bitte, Frau Helmecke, stellen Sie Ihre Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Wer stattet die im Kosovo eingesetzten Polizeivollzugsbeamten des Landes mit Mehrzweckanzügen aus?

2. Verfügen die im Kosovo eingesetzten Polizeivollzugsbeamten über eine Sonderausgehuniform und/ oder ist gegebenenfalls die Einführung einer solchen in Anlehnung an die Praxis ausländischer Polizeien beabsichtigt?

Bitte, Herr Minister Dr. Püchel, wir erwarten Ihre Antwort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Helmecke namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die im Kosovo eingesetzten Polizeivollzugsbeamten erhalten vom Land zwei Einsatzanzüge. Darüber hinaus nimmt der Bund die Ausstattung mit zwei Mehrzweckanzügen vor.

Zu 2: Die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten verfügen nicht über Sonderausgehuniformen. Eine Einführung ist auch nicht vorgesehen. Zur Repräsentation wird die bundeseinheitliche Dienstuniform mit Jackett, Hose, Hemd, Binder, Mütze sowie schwarzen Halbschuhen getragen.

Danke sehr.

Die Frage 2 stellt der Abgeordnete Herr Wolf zu dem Thema Einführung von mannstoppender Munition bei der Landespolizei. Bitte, Herr Wolf, stellen Sie Ihre Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann ist die Zertifizierung der mannstoppenden Munition abgeschlossen oder - soweit das noch nicht der Fall ist - ab welchem Termin ist mit der Zertifizierung zu rechnen?

2. Beabsichtigt die Landesregierung in Anlehnung an die Praxis der süddeutschen Länder die sofortige Auslieferung der Munition an die Polizeivollzugsbeamten des Landes und in welcher Weise werden die Beamten der Bereitschaftspolizei in die Ausstattung einbezogen?

Danke sehr. - Auch hierzu wird die Antwort durch den Innenminister Herrn Dr. Püchel gegeben. Bitte, Herr Dr. Püchel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Wolf namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die Zertifizierung ist bisher nicht erfolgt. Das dahin gehende polizeitechnische Votum liegt jedoch inzwischen vor. Einen konkreten Termin für die Zertifizierung kann ich noch nicht nennen. Ich gehe davon aus, dass es im Frühjahr so weit sein wird.

Zu 2: Nach erfolgter Zertifizierung wird die Ausstattung der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt mit dieser Muni

tion erfolgen. Die Landesbereitschaftspolizei wird in die Ausstattung einbezogen.

Danke sehr. - Die Frage 3 stellt die Abgeordnete Frau Wiechmann.

(Herr Wolf, FDVP: Ich habe eine Nachfrage!)

- Herr Dr. Püchel, es gibt eine Nachfrage. Ich habe das zu spät bemerkt. - Herr Wolf, stellen Sie Ihre Frage. Der Herr Minister ist offensichtlich bereit zu antworten.

Herr Minister, wir haben vernommen, dass die Zertifizierung noch nicht erfolgt ist. Es ergibt sich eine Zusatzfrage: Ist die einzuführende Polizeimunition für Maschinenpistolen geeignet? Ist, falls das nicht der Fall ist, beabsichtigt, eine solche zu entwickeln?

Die Maschinenpistolen wurden bei dieser Zertifizierung einbezogen. Auch hierzu wurden Untersuchungen durchgeführt. Abhängig von den Ergebnissen werden sie mit mannstoppender Munition ausgestattet werden.

Danke sehr.

Frau Wiechmann, Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Frage 3 - Ordnung nach § 99 des Hochschulgesetzes - zu stellen. Die Antwort erteilt dann Kultusminister Herr Dr. Harms.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Wer war Auftraggeber für die nach § 99 des Hochschulgesetzes zu erlassende Ordnung und von welchem Zeitpunkt an wurden die Arbeiten für die Ordnung aufgenommen?

2. Welches sind die Gründe für die überaus lange Erarbeitung, zumal auf die Regelungen der Universitätsklinika in den anderen Bundesländern zurückgegriffen werden konnte?

Danke. - Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wiechmann, das Hochschulgesetz wurde durch den Landtag des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Bei dem Erlass von Ordnungen durch die Universitätsklinika gemäß § 99 des Hochschulgesetzes handelt es sich insoweit um einen gesetzlichen Auftrag dieses Hauses.

Die gemäß § 99 Abs. 1 des Hochschulgesetzes sicherzustellende Beteiligung der ärztlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist bis zum Erlass der Ordnungen durch individuelle Vereinbarungen geregelt. Der Auftrag zur Erarbeitung der Ordnungen durch die Klinika besteht seit der Verabschiedung des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. März 1998.

Zu Frage 2: Während der Erarbeitung der Ordnungen 1998/99 führte der Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt eine Überprüfung der Nebentätigkeiten an den medizinischen Fakultäten durch. Insoweit wurde durch die Klinika das Protokoll der Prüfung durch den Landesrechnungshof abgewartet, um die Ergebnisse gegebenenfalls in die jeweilige Ordnung aufnehmen zu können. Der Landesrechnungshof hatte in den Protokollen zur Prüfung der Nebentätigkeiten an den medizinischen Fakultäten vom April 2000 empfohlen, in Abstimmung mit dem Kultusministerium für beide medizinischen Fakultäten des Landes eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Der Gesetzgeber hat die Erstellung der Ordnung in die Zuständigkeit der Gremien des Klinikums gegeben. Die Abstimmungen gestalteten sich aufgrund der Berücksichtigung der bestehenden individuellen Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und des unerwartet hohen Koordinierungsbedarfes langwieriger als zuvor erwartet. Des Weiteren liegen inzwischen zuverlässigere Angaben über Nebentätigkeiten vor, die in die Erarbeitung der Ordnungen einfließen können.