obwohl wir im Hinblick auf die Frage der Delegation von Aufgaben und Ähnliches natürlich völlig auf Ihrer Seite stehen.
Noch ein Wort zu den Vorschaltgesetzen. Wir haben immer gesagt, wir werden die Vorschaltgesetze aufheben. Aber das heißt nicht, dass wir alle Regelungen aufheben; denn es gibt in den Vorschaltgesetzen durchaus Regelungen, die auch wir für gut halten.
Ich beginne mit dem Ersten Vorschaltgesetz. Alle Erleichterungen - das geht genau in unsere Richtung - zur freiwilligen Eingemeindung werden beibehalten. Nicht beibehalten werden die Dinge, die die Verwaltungsgemeinschaften in Trägerform und Ähnliches betreffen.
Ich komme zum Zweiten Vorschaltgesetz. Hierin werden wir alle Zahlenvorgaben - 1 000, 7 000, 10 000, 150 000 - aufheben.
Auch werden wir auf eine Änderung der §§ 7 und 8 also Personal und Finanzen - drängen. Wir werden auch auf der Dreistufigkeit, wie es Herr Professor Dr. Böhmer gesagt hat, beharren, weil sie sich als die bessere Form staatlicher Verwaltung in allen deutschen Bundesländern erwiesen hat.
Meine Damen und Herren! Zum Dritten Vorschaltgesetz sei Folgendes gesagt: Wir werden überprüfen, ob die Verbandsgemeinde, die Sie alle so lieben und die draußen niemand haben will, alternativ eingeführt werden sollte oder ob man sie gleich in den Papierkorb verfrachtet.
Zum Schluss möchte ich noch aus der Sicht der CDUFraktion sagen: Wir danken all denjenigen, die sich aufseiten der Verwaltung gemüht und bemüht haben, die Dinge voranzutreiben. Es war sehr viel Arbeit, und das nicht nur in den letzten zwei Jahren. Wir sehen in dieser
Arbeit keine vertane Arbeit, sondern wir sind der Auffassung, dass man das eine oder andere Material für die künftigen Arbeiten nutzen kann.
Ich schließe meine Ausführungen: Auch wir sind der Auffassung, dass es in diesem Land einen Reformstau gibt. Uns wird immer wieder unterstellt, dass wir das nicht sehen würden. Wir sind der Auffassung, dass zunächst die Landesverwaltung reformiert werden muss und dass man auf der kommunalen Ebene im Zuge der Freiwilligkeit mehr erreichen kann, als Sie es sich jemals in Ihren acht Jahren zugetraut haben. Wir trauen uns einiges zu. Wenn die Staatsverwaltung reformiert worden ist, kann man überlegen, ob man in dem einen oder anderen Bereich der Kommunalverwaltung noch mit anderen Maßnahmen nachfassen muss. - Danke schön.
Recht herzlichen Dank. - Meine Damen und Herren! Auf der Tribüne hat unser aller Nachwuchs Platz genommen. Wir begrüßen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Altenweddingen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das wird dieses Mal wesentlich kürzer. Herr Rothe soll auch noch seine Auffassung zu diesem Thema darlegen. Er wird insbesondere zu dem etwas sagen, was Herr Becker gerade kritisch angemerkt hat. Aber auch ich kann bestimmte Dinge so nicht stehen lassen, Herr Becker.
Zunächst möchte ich Folgendes sagen: Mir ist noch Ihr Spruch in Erinnerung, ein Sturm müsse durch die Amtsstuben fegen. Nach Ihrer heutigen Rede hatte ich den Eindruck, dass jedes Lüftchen zu viel wäre.
Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen. Sie sagten, dass die Aufgabenkritik fehle. Wenn Sie das auf den Antrag beziehen, dann muss ich wiederholen, was wir schon im Ausschuss vorgetragen haben: Es war in diesem Zusammenhang nicht der Auftrag des zeitweiligen Ausschusses, alle Fassetten einer umfänglichen Verwaltungsmodernisierung zu beleuchten, sondern es ging um die Funktionalreform im Zuge einer Kommunalreform. Dass Aufgabenkritik natürlich eine ständige Aufgabe der Verwaltung ist, wissen diejenigen, die sich damit beschäftigen, auch. Deswegen finden Sie auf den letzten Seiten unseres Antrages dazu ein paar Ausführungen.
Herr Becker, Sie wissen genauso gut wie ich, dass das schwierig ist. Die Fähigkeit von Verwaltungen, sich von Aufgaben, die sie bisher wahrgenommen haben, zu trennen, ist nicht sonderlich ausgeprägt.
(Herr Dr. Bergner, CDU: Das spricht aber nun wirklich nicht für die Regierung, was Sie jetzt ge- sagt haben!)
„Im Zusammenhang mit den Gesetzen zur Gebietsreform ist in Umsetzung von Artikel 86 Abs. 2 der Landesverfassung der allgemeine Aufbau der Landesverwaltung und ihre räumliche Gliederung durch ein Landesorganisationsgesetz sowie zur Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene ein Funktionalreformgesetz zu erlassen.“
Dabei - das ist der nächste Gedanke - sind genau diese Punkte, die jetzt im Detail aufgeschrieben worden sind, zugrunde zu legen. Mithin ist es ein konkreter Gesetzgebungsauftrag und nicht nur Wischiwaschi für die nächste Legislaturperiode.
Ich komme zum nächsten Vorwurf. Sie sagten, man könne es nicht machen und es sei methodisch überhaupt nicht machbar, eine Gebietsreform mit einer Funktionalreform zu verbinden.
Herr Becker, wenn wir das machen würden, was Sie wollen, nämlich erst eine Funktionalreform und dann eine Gebietsreform - das ist wiederholt deutlich gemacht worden -, dann muss man fragen, wo die Aufgaben hingehen sollen. Eine Funktionalreform ist von der Größenordnung der kommunalen Ebene abhängig. Zeigen Sie mir ein Land, das eine Funktionalreform vor einer Gebietsreform gemacht hat. Es gibt kein Land. Herr Rothe wird Ihnen dazu ein paar Dinge in Erinnerung rufen und aufzeigen, wie das in anderen Ländern angepackt worden ist.
Unser politischer und methodischer Ansatz - dabei bleibt es - ist: Wir wollen beides gleichzeitig realisieren.
Herr Becker, ich komme zu Ihrem Hauptvorwurf. Dazu muss ich unbedingt etwas sagen. Sie sprachen von einer unverbindlichen Absichtserklärung. Auch darin irren Sie sich.
Man kann darüber reden, welche Verbindlichkeit ein Antrag hat. Wir beschließen zu Anträgen permanent etwas. Mitunter habe ich auch den Eindruck, dass es, ob das nun der Landtag beschließt oder in China ein Sack Reis umfällt, so ziemlich dasselbe ist. Aber bei diesem Antrag ist das anders. Der Antrag enthält, wie gesagt, die Eckpunkte für entsprechende Gesetze. Über den hohen politischen Stellenwert ist schon gesprochen worden. Er ist aus unserer Sicht ein Regierungsprogramm für die nächste Legislaturperiode, jedenfalls auf diesem Politikfeld.
Meine Damen und Herren! Die Zukunft ist immer offen. Die heutigen Beschlüsse sind sicherlich kein Dogma. Weiterentwicklungen sind durchaus möglich. Einige Punkte sind offen geblieben. Aber wir werden von dem,
In Zeitungskommentaren - das ist hier bereits zitiert worden - ist vom rot-roten Bündnisfall die Rede. Für mich steht fest, dass die PDS-Fraktion nach anfänglichem Zögern durch ihre konstruktive Mitarbeit ihre Reformfähigkeit unter Beweis gestellt hat. Herr Becker, von Ihnen steht dieser Nachweis noch aus.
Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass Sie am 21. April abends umfallen werden, aber wenn Sie heute sagen, dass Sie die Vorschaltgesetze - Sie haben die Punkte genannt - teilweise aufheben wollen, dann werden Sie dazu mit uns keine Gelegenheit bekommen. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS - Herr Prof. Dr. Böhmer, CDU: Das war ein Wort! - Zuruf von Herrn Dr. Daehre, CDU)
Der zweite Teil des Beitrages für die SPD-Fraktion erfolgt jetzt durch den Abgeordneten Herrn Rothe. Ihnen stehen noch 17,5 Minuten Redezeit zur Verfügung. Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich plädiere für größere Kreise und für größere Gemeinden, weil ich der Überzeugung bin, dass das im wohl verstandenen Eigeninteresse der Kommunen liegt. Mir liegt die kommunale Sicht der Dinge. Ich habe als Student in der Stadtverwaltung Walldorf im Badischen gejobbt. Als ich 1993/94 ein Kommunaljahr absolvierte, erst im Landratsamt Zeitz und dann im Landratsamt Naumburg, hat mir der Landrat in die Beurteilung geschrieben: Der Landesbeamte hat sich mit den Interessen des Landkreises identifiziert.
Im Jahr 1993 waren bei den Landkreisen Naumburg, Nebra und Zeitz in der Kernverwaltung, das heißt ohne die Beschäftigten in den Schulen, in den Altenheimen etc., 844 Mitarbeiter tätig. Im Jahr 2000 waren es im Burgenlandkreis nur noch 534 Mitarbeiter. Die Personalkosten der Kernverwaltung reduzierten sich im gleichen Zeitraum von 45 Millionen DM auf 36 Millionen DM. Hätte der Landkreis auf der Basis der Beschäftigtenzahlen des Jahres 1993 keinen Personalabbau betrieben, wären die Personalkosten unter sonst gleichen Umständen auf 57 Millionen DM gestiegen.
(Herr Dr. Bergner, CDU: Ja, das ist das, was die Kommunen geleistet haben! - Minister Herr Dr. Püchel: Das ist der größte Kreis, der gebildet worden ist!)