Protokoll der Sitzung vom 13.12.2002

stehen, die dort behandelt werden müssen. Dementsprechend muss das Land diese Struktur vorhalten.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Die Krankenkassen haben natürlich jederzeit die Möglichkeit, in ihren Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern auch Leistungsreduzierungen zu vereinbaren und auf diesem Gebiet tätig zu werden, um sozusagen Kapazitäten abzubauen.

In erster Linie sind dabei die niedergelassenen Ärzte gefragt, die einweisen. Dort gibt es die verschiedensten Überlegungen, woraus es resultiert, dass man statt zum Facharzt lieber ins Krankenhaus einweist. Aber trotz allem müssen wir dafür sorgen, dass die Krankenhäuser an dieser Stelle bereitstehen.

Der ewige Streit darüber, was eine leistungsbezogene Planung ist, soll natürlich auch in diesem Bereich demnächst gelöst werden. Es bestand die Hoffnung, dass seitens des Bundes bundeseinheitlich Kriterien definiert werden, wie eine Leistungsplanung aussieht. Sie sagten richtig, dass man mit dem Übergang zu den DRGs dazu kommen wird, die Krankenhauslandschaft insgesamt infrage zu stellen.

Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Es gibt bisher kein einziges Bundesland, das eine Leistungsplanung vornimmt. Wir haben uns aber in der Koalitionsvereinbarung deutlich dazu bekannt, eine leistungsbezogene Krankenhausplanung vorzunehmen, und so wird sich Anfang nächsten Jahres in meinem Haus eine Expertenkommission aus den jeweiligen Bereichen treffen, Kassen, Krankenhausgesellschaft, Fachleute aus den Hochschulen, um zu versuchen, die ersten Kriterien für eine leistungsbezogene Planung zu definieren. Denn bisher gibt es nichts Vergleichbares, und auch diejenigen, die das immer fordern, haben bisher keine Ansätze dazu liefern können.

(Zuruf von Frau Bull, PDS)

- Es ist eine Frage des Krankenhausplanungsausschusses; denn dort sitzen die Fachleute der kommunalen Gebietskörperschaften, der Krankenhausgesellschaft und der Kassen. Sie müssen sich einigen; denn die Entscheidungen sollen ja dort auch in Zukunft möglichst im Konsens gefasst werden. Das war wohl auch Ihr Ansinnen.

Die Beschlüsse über all die Baumaßnahmen, die heute von den Krankenkassen kritisiert werden, werden grundsätzlich einstimmig gefasst. Das heißt, die Kassen haben immer zugestimmt. Vielfach haben sie auf Baumaßnahmen, die sie heute kritisieren, damals geradezu gedrängt. Darüber muss man sich einmal klar werden.

(Zustimmung bei der FDP)

Nichtsdestotrotz obliegt natürlich der Landesregierung die hohe Verantwortung, auch in Zukunft dafür zu sorgen, dass nicht nur die erfolgreichsten Krankenhäuser überleben und einige wenige Kerne übrig bleiben, sondern dass auch in der Fläche weiterhin eine Versorgungsstruktur existiert. Gegenwärtig sind die Gebietskörperschaften, die dafür zuständig sind, die Landkreise. Wir werden in Zukunft diese Kleinteiligkeit nicht halten können, müssen aber versuchen, auch kreisübergreifend den Bürgern die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung offen zu halten.

Wir können uns nicht dem rein fiskalischen Ansinnen der Krankenkassen anschließen, nur einige wenige Kernkran

kenhäuser zu halten. Als Bürger muss man auch die Möglichkeit haben, in vertretbarer Zeit ein Krankenhaus zu erreichen, sowohl im Notfall als auch im Besuchsfall. Das muss man auch sehen. Für den Heilungsprozess ist es auch wichtig, dass Besuch kommen kann, dass also nicht nur zwei Krankenhausstandorte im Land übrig bleiben.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

An dieser Stelle muss man den Konsens finden, muss man neue Möglichkeiten finden, auch neben den DRGs diese besondere Wichtung darstellen zu können. Ich glaube, bundesweit besteht Konsens darüber, dass die reine Abrechnung nicht dem entspricht, sondern dass man demnächst auch einen flächenbezogenen Koeffizienten einführen muss.

Wir sind gern bereit, im Ausschuss zu berichten, wie der gegenwärtige Stand der Krankenhausplanung ist, und auch zu berichten, dass die Krankenkassen seit Jahren dem Krankenhausplan nicht zustimmen, ohne sich jeweils konkret zu äußern. Sie erklären einfach pauschal: Das entspricht nicht unserem Anliegen. - Das war es dann. Ich glaube, das ist keine vernünftige Art und Weise der Zusammenarbeit. Aber wir sind mittlerweile schon einen großen Schritt weiter als zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des offenen Briefes.

Zu Punkt 2 des Antrages, der vorsieht, eine Expertenkommission des Landtages zu gründen: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz ist die Krankenhausplanung eine exekutive Aufgabe und sollte dies auch bleiben. Dort haben sich seit langem die Experten zusammengefunden und beraten, wie das weiter vollzogen werden soll.

Wir werden Ihnen zu gegebener Zeit Bericht erstatten und mit der Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes dann auch im Lande Sachsen-Anhalt den Koalitionsvertrag erfüllen und an dieser Stelle auch unsere Aufgaben dementsprechend darlegen.

Ich bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag der CDU und freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Debatte der Fraktionen wird mit dem Beitrag der FDP-Fraktion eröffnet. Es spricht Herr Scholze. Bitte, Herr Scholze.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Krankenhauslandschaft in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt steht vor grundlegenden Veränderungen. Mit der schrittweisen Abschaffung der Vergütung durch Pflegesätze und mit der Einführung diagnosebezogener Fallpauschalen vollzieht sich ein Paradigmenwechsel in der Finanzierung von Krankenhausleistungen.

Auch die FDP begrüßt grundsätzlich die Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen; denn sie sind geeignet, die Effizienz der Krankenhäuser zu steigern und das interne Kostenmanagement zu verbessern, was ja nicht zuletzt auch eine Forderung der Kostenträger gewesen ist.

Für Patienten und Krankenkassen werden gerade die Krankenhausleistungen künftig besser durchschaubar.

Bei einer ökonomischen Betrachtungsweise müssten allerdings die Reserven, die auf diese Art und Weise freigesetzt werden, den Kostensteigerungen zum Beispiel im ambulanten Bereich gegenübergestellt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass vor allem die häusliche Krankenpflege und die ambulante Arzneimittelversorgung sowie die Anschlussheilbehandlung mit Kostenverlagerungen zu rechnen haben. Hierzu bietet das Fallpauschalengesetz überhaupt keinen stimmigen Ansatz.

Ein weiteres Problem, die derzeitige Budgetierung, bleibt trotz Fallpauschalen bis zum Jahre 2006 bestehen, was nichts anderes bedeutet, als dass die Krankenhäuser, die mehr Leistungen erbringen, einen Deckel verpasst bekommen, und Krankenhäuser, die weniger Leistungen erbringen können, in den Genuss von Ausgleichszahlungen kommen.

Für große Verunsicherung in den betroffenen Krankenhäusern sorgt allerdings die Politik der wieder gewählten Bundesregierung.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Nicht schon wieder!)

Nachdem die Krankenhäuser aufgefordert waren, bis zum 31. Oktober dieses Jahres eine Entscheidung zur Teilnahme am Optionsmodell, sprich zur Einführung der Abrechnung auf der Grundlage der DRGs ab Januar 2003 zu treffen, wurde nunmehr vermeldet, dass künftig alle Krankenhäuser, die nicht am Optionsmodell teilnähmen, einen Beitrag zur so genannten Nullrunde zu leisten hätten. Wo die Krankenhäuser von ihrer Seite her dabei noch Planungssicherheit haben sollen, stellt sich mir als Frage.

Die Koalition hält den Punkt 1 des Antrages der PDSFraktion, nämlich den Ausschuss über den aktuellen Stand der Umsetzung des Fallpauschalengesetzes und die Entwicklung der Krankenhausplanung zu informieren, für sinnvoll und durchaus notwendig.

Punkt 2 des Antrages der PDS-Fraktion kann die Koalition nicht unterstützen. Die Krankenhausplanung ist bekanntermaßen eine exekutive Aufgabe des Ministeriums und der zuständigen Gremien, wie das der Minister schon sagte. Die bisherige Planung im Konsens mit allen Beteiligten im Krankenhausplanungsausschuss, dem über die Krankenhausgesellschaft die Krankenhäuser, dem die Krankenkassen sowie die kommunalen Spitzenverbände angehören, hat sich bewährt und kann Erfolge aufweisen.

Ich darf daher namens der FDP- und der CDU-Fraktion beantragen, diese beiden Punkte des PDS-Antrages getrennt zur Abstimmung zu stellen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Kley)

Vielen Dank, Herr Scholze. - Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Dr. Kuppe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen hat im Jahr 2001 allen Beteiligten attestiert, das deutsche Gesundheitssystem leiste teuer bezahltes Mittelmaß. Mängel sieht er insbesondere bei der Prävention, bei der Versorgung chronisch Kranker, bei der integrierten Versorgung, bei der Qualitätssicherung im Ge

sundheitswesen und auch bei der Fortbildung der Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Nun haben ein Bundesland, eine Landesregierung und ein Landesparlament in nur wenigen Bereichen des Gesundheitswesens Einflussmöglichkeiten und Steuerungsmöglichkeiten. Ein solcher Einfluss- und Steuerungsbereich ist der Bereich, über den wir jetzt debattieren, nämlich die Krankenhausplanung. Es ist unstrittig, dass die Länder die Zuständigkeit haben und verantwortlich dafür sind, die Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen Krankenhausleistungen sicherzustellen. Das ist bundesgesetzlich geregelt und daran will auch niemand etwas ändern.

Ein Instrument, um die Sicherstellung von Krankenhausleistungen zu gewährleisten, ist die Krankenhausplanung. In den vergangenen zehn Jahren hatte die Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt zur Folge, dass von den ehemals 77 Krankenhäusern 21 geschlossen worden sind, dass mehr als 11 000 Betten abgebaut worden sind, dass in den Regionen die Fachgebiete neu geordnet worden sind und dass defizitäre Bereiche wie beispielsweise die Geriatrie und die Psychiatrie auf- und ausgebaut worden sind.

Wir haben darüber hinaus noch zwei mittelfristige Planungen auf den Weg gebracht, um für die Leistungserbringer, für die Krankenhäuser und für die Krankenkassen mehr Planungssicherheit zu schaffen: eine mittelfristige Planung von 1996 bis 2000 und die jetzt laufende bis zum Jahr 2006.

Herr Minister Kley hat sich in seinen Beiträgen zum Thema Krankenhausplanung bisher immer so geäußert, dass er das bisherige Vorgehen akzeptiere. Das könnte mich freuen, wenn es nicht bedeuten würde, einfach weiter so. Dazu sage ich im Namen meiner Fraktion: Nein, das wäre nicht der richtige Weg.

Es geht nicht einfach weiter so; denn wir befinden uns in einer Phase der gravierenden Veränderung der Krankenhausfinanzierung. Es ist schon angesprochen worden: Nach Einführung der DRGs und nach Abschluss der budgetneutralen Phase wird es mit Beginn der Konvergenzphase für die einzelnen Krankenhäuser zur Nagelprobe im Hinblick darauf kommen, ob sie den regionalen Bedarf wirklich richtig abdecken.

(Herr Bönisch, CDU, meldet sich zu einer Zwi- schenfrage)

- Herr Bönisch, am Ende beantworte ich gern eine Frage von Ihnen.

Dann kann es für einige Häuser, wenn sie sich nicht rechtzeitig umstellen, sich nicht profilieren und dem Bedarf anpassen, schwierig werden. Deswegen sagen wir, parallel zur Umstellung der Krankenhausfinanzierung brauchen wir eine Veränderung in der Krankenhausplanung. Die Kernfrage dabei ist nicht, wie viele Betten das Land in den Krankenhäusern braucht, sondern wie viele Krankenhausleistungen die Bevölkerung für eine ordentliche Versorgung braucht.

(Zustimmung bei der SPD)

Es geht nicht um die Sicherstellung der Betten in den Krankenhäusern, sondern es geht um die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen Leistungen in den Krankenhäusern unseres Landes. Deswegen brauchen wir eine leistungsorientierte Krankenhausrahmenplanung, die nicht nur berücksichtigt, was in den medizinischen Fakultäten der Universitäten

an medizinischer Versorgung geleistet wird. Nein, sie muss zusätzlich berücksichtigen, was in den Regionen an ambulanten, an rehabilitativen und an integrativen Leistungen absolviert wird, und darauf abgestimmt sein.

Herr Minister, Sie werden es wissen: Wir haben vor einem Jahr die Fachabteilung des Ministeriums beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, was im Krankenhausfinanzierungsgesetz des Landes geändert werden muss, um zu einer modernen Rahmenplanung zu kommen. Die Vorschläge lagen im Frühjahr 2002 vor und sind im Haus diskutiert worden. Seit der Landtagswahl sind diese Vorschläge leider in den Schubladen verschwunden. Bei den letzten Beratungen des Krankenhausplanungsausschusses hatte ich sogar den Eindruck, dass diese in der Versenkung verschwunden seien. Ich bitte Sie, Herr Minister, dass Sie das nicht zulassen. Die Vorschläge waren noch nicht ausreichend und auch noch nicht rund. Sie sind aber vorhanden und sind es wert, weiterent-wickelt zu werden.

Deswegen bin ich und sind meine Fraktionskolleginnen und -kollegen außerordentlich gespannt, wie die Berichterstattung im Ausschuss ausfallen wird und wie die Diskussion dazu verlaufen wird. Ich kann Sie nur ermutigen, einen mutigen Schritt in der Krankenhausplanung nach vorn zu gehen und einen Rückschritt nicht zuzulassen.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. Möchten Sie jetzt eine Frage des Abgeordneten Bönisch beantworten?