In Bezug auf die zweite Frage nach der Verzögerung kann ich Ihnen nur antworten, dass es ein Entscheidungsprozess ist, der immer länger dauert, als mir lieb ist. Ich sehe allerdings ein, dass angesichts der enorm angespannten Haushaltslage jeweils eingehendere Prüfungen vorgenommen werden, die aufwendig sind. Insofern würde ich nicht von einer schuldhaften Verzögerung reden wollen. Ich bin aber mit Ihnen einig in meiner Unzufriedenheit über die Langwierigkeit des Verfahrens.
Nun kommen wir zu Frage 5, die der Abgeordnete Thomas Felke von der SPD-Fraktion stellt. Es geht um die Unterstützung für den Waggonbau Ammendorf. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der offiziellen Verkündung der Schließung des Waggonbaustandortes Halle-Ammendorf durch Bombardier erarbeiten die Beschäftigten gemeinsam mit einer Unternehmensberatung alternative Konzepte zur Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze.
1. Welche Möglichkeiten der Unterstützung bei der Erarbeitung alternativer Konzepte zur Sicherung des Waggonbaustandortes Halle-Ammendorf sowie bestehender Arbeitsplätze sieht die Landesregierung, und welche konkreten Schritte sind von ihr nach der Verkündung der Schließung am 9. Juni 2004 unternommen worden?
2. Hat die Landesregierung, wie in einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 18. März 2004 angekündigt, 13 Millionen € Fördermittel von Bombardier zurückgefordert, und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese Mittel umgehend wieder für die Unterstützung der Anstrengungen zur Neuausrichtung des Waggonbaustandortes einzusetzen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst eine Vorbemerkung zu der Anfrage von Herrn Abgeordneten Felke. Die Landesregierung steht in ständigem Kontakt sowohl zur Konzernführung von Bombardier als auch zur Bundesregierung, zum Betriebsrat, zur IG Metall und zur Stadt Halle. Die Landesregierung ist darum bemüht, mit allen Beteiligten die verschiedenen Interessen und Zielrichtungen vor Ort so miteinander zu verknüpfen, dass der Industriestandort Ammendorf mit möglichst vielen zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen erhalten werden kann. Dies vorausgeschickt, die Antwort auf die beiden konkreten Fragen.
Zu Frage 1: Die Landesregierung ist nicht nur über das von der Belegschaft und von der IG Metall initiierte Konzept informiert, sie hat darüber hinaus Kontakt zu potenziellen Investoren, deren Konzeptionen ebenfalls als Alternativlösungen für den Standort infrage kommen können. Die Landesregierung hat generell erklärt, dass sie förderfähige und zukunftsträchtige Projekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel unterstützen wird.
Zu Frage 2: Es ist richtig, dass die Landesregierung Fördermittel von Bombardier zurückgefordert hat. Hierzu läuft derzeit ein Widerspruchsverfahren. Ob und in welcher Höhe im Zuge des Rechtsmittelverfahrens tatsächlich Fördermittel zurückgezahlt werden, bleibt abzuwarten, zumal die Rückforderung unter Umständen Gegenstand einer Gesamteinigung mit dem Bombardier-Konzern sein könnte. Im Übrigen müssen zurückgezahlte Fördermittel aus haushaltsrechtlichen Gründen generell an das Finanzministerium und anteilig an den Bund zurückgeführt werden. Sie können insofern nicht unmittelbar erneut eingesetzt werden.
Wir kommen nun zur Frage 6. Sie wird von der Abgeordneten Frau Petra Grimm-Benne gestellt. Es geht um die Personalsituation der Strafvollzugsbediensteten. Bitte schön.
In der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 29. Juni 2004 äußerte sich der Staatssekretär der Justiz zur Situation der Strafvollzugsbediensteten und hielt eine „personelle Ver
stärkung des Wachdienstes“ für dringend geboten und sprach sich für eine Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten der Strafvollzugsbediensteten aus.
1. Wann beabsichtigt die Landesregierung die personelle Verstärkung in den acht Justizvollzugsanstalten umzusetzen?
2. In welchem Zeitraum und nach welchem Beförderungsplan beabsichtigt die Landesregierung die Aufstiegsmöglichkeiten der Strafvollzugsbediensteten zu verbessern?
Herr Präsident! Ich beantworte namens der Landesregierung die Kleine Anfrage der Frau Kollegin GrimmBenne wie folgt.
Zu 1: Ab dem 1. August 2004 werden voraussichtlich neun Bedienstete aus Überhangbereichen der Landesverwaltung für eine Ausbildung in der Laufbahn des allgemeinen mittleren Vollzugsdienstes zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, noch im Laufe dieses Jahres einer erheblichen Anzahl von Polizeivollzugsbeamten kurzfristig Perspektiven für einen Wechsel in den Justizvollzug zu eröffnen. Wegen der Schwierigkeiten dieser Aufgabe habe ich mit der Lösung dieser Frage den Herrn Staatssekretär beauftragt.
Zu 2: Die Beförderungsmöglichkeiten der Vollzugsbediensteten ergeben sich aus den vorhandenen Stellenhebungs- und Beförderungskonzepten für den Justizvollzug. Die Umsetzung dieser Konzepte erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten. Ich bemühe mich nach wie vor um diese Problematik.
Deswegen kommen wir jetzt zur letzten Frage, der Frage 7. Sie wird gestellt vom Abgeordneten Herrn HansJörg Krause. Es geht um Verkauf und Förderung der Domäne Bobbe.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der Erstellung der Abwasserbescheide für die Gemeinde Dornbock ist festgestellt worden, dass die Gemeinde noch als Eigentümer der Domäne Bobbe im Grundbuch eingetragen ist. Damit ist der 1996 vereinbarte Eigentumswechsel grundbuchamtlich sowie auch rechtskräftig nicht vollzogen.
1. Wie erklärt die Landesregierung die von der Landgesellschaft veranlassten Maßnahmen zum Verkauf der Domäne Bobbe bzw. zur Erarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, obwohl die Gemeinde Dornbock noch grundbuchamtlicher Eigentümer ist?
2. Wie gedenkt die Landesregierung die Projekte, die bisher großzügig mit EU-, Bundes- und Landesmit
teln gefördert wurden, auch weiterhin zu unterstützen, und ist beabsichtigt, dass im Rahmen der bevorstehenden Privatisierung die Weiterführung der Projekte vereinbart wird?
Sehr geehrte Herr Präsident! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Herrn Krause im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1 ist zu sagen, dass von den rund 250 Flurstücken, die zur Domäne Bobbe inklusive der Hofstelle gehören, lediglich zwei Flurstücke dem Land SachsenAnhalt noch nicht mit Vermögenszuordnungsbescheid wirksam zugeordnet sind. Bei allen anderen Flurstücken erfolgte eine wirksame Zuordnung.
Eines der bisher noch nicht dem Land wirksam zugeordneten Flurstücke ist das Flurstück im Bereich der Hofstelle. Pächter ist die Werkstatt für Bildung und Begegnung e. V. Im Grundbuch ist derzeit die Gemeinde Dornbock als Eigentümerin eingetragen. Dabei handelt es sich jedoch um eine fehlerhafte Grundbucheintragung.
Der Grund für die Fehlerhaftigkeit ist eine Verwechslung mit einem anderen Flurstück der Gemeinde Dornbock. Dieser Sachverhalt ist der Gemeinde bekannt. Die Zuordnungsstelle des ehemaligen Regierungspräsidiums Magdeburg ist über den Sachverhalt informiert und betreibt nunmehr eine Grundbuchberichtigung.
Neben diesem erstgenannten Flurstück ist für ein weiteres Flurstück eine Neuzuordnung vorgesehen. Hierbei handelt es sich um ein Teil Ortsstraße sowie um einen Teil des Hofes, der nicht bebaut ist. Bei diesem Flurstück betreibt die Zuordnerstelle des ehemaligen Regierungspräsidiums Magdeburg in Abstimmung mit der Kommune die Vermessung und die Abgrenzung zwischen Land und Gemeinde.
In Vorbereitung der Veräußerung der Domäne wird derzeit eine Vereinbarung mit der verfügungsberechtigten Kommune angestrebt, die eine Einbeziehung dieser Flurstücke in die Verkäufe ermöglicht.
Zu 2: Eine Förderung ist möglich, selbstverständlich vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Feststellung der Förderfähigkeit künftiger Projekte. Dies muss letztlich im Einzelfall geprüft werden.
In Bezug auf den zweiten Teil dieser Frage ist zu sagen, dass alle Förderungen so angelegt waren und sind, dass nach dem Auslaufen der Förderungen keine weiteren Rechtsansprüche gegen den Zuwendungsgeber geltend gemacht werden können. Die Förderung künftiger Projekte, vor allem auch des Pächters, der Werkstatt für Bildung und Begegnung e. V., ist im Übrigen völlig unabhängig von einem Eigentümerwechsel.
Vielen Dank, Herr Minister Paqué. - Keine Zusatzfragen? - Dann ist die Frage 7 beantwortet worden. Damit ist die Behandlung des sechsten Tagesordnungspunktes beendet.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
Die erste Beratung in der fand 37. Sitzung des Landtages am 1. April 2004 statt. Ich bitte Herrn Bischoff, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Plenum in erster Lesung am 1. April dieses Jahres behandelt. Das zu verabschiedende Gesetz soll dem am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Fallpauschalengesetz des Bundes Rechnung tragen, welches die schrittweise Einführung eines pauschalierten Preissystems als neue Methode der durchgängig leistungsorientierten Finanzierung der Krankenhäuser vorsieht, die so genannten DRG.
Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen. Weitere Ausschüsse waren nicht beteiligt. Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14. Mai 2004 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst und sich zunächst auf die weitere Vorgehensweise verständigt. Es wurde festgelegt, eine Anhörung durchzuführen. Diese fand in einer Sondersitzung am 11. Juni 2004 statt. Dazu wurden die Universitätskliniken Halle und Magdeburg, die Landesverbände der AOK und der Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände eingeladen.