Ich beglückwünsche Sie alle zu Ihrer Wahl und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit. Da die beiden Herren neben mir schon zu Schriftführern gewählt wurden, bitte ich sie, den Rest der Sitzung neben mir sitzen zu bleiben. Ich nehme an, sie sind damit einverstanden. - Herzlichen Dank. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 erfolgreich abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nunmehr ausdrücklich fest, dass sich der Landtag der fünften Wahlperiode konstituiert hat. - Vielen Dank.
Der ehemalige Bundespräsident sagte bei der Eröffnung der Bundesgartenschau: Jetzt kommt es zum Äußersten. - Aber wir kommen jetzt nicht zum Äußersten, sondern zu einer ganz wichtigen Wahl, zu der Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt.
Meine Damen und Herren! Nach Artikel 71 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt endet die Amtszeit der Mitglieder der Landesregierung mit dem Zusammentritt des neuen Landtages. Der Zusammentritt des neuen Landtages ist im Sinne des Artikels 45 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung mit der Konstituierung des neu gewählten Landtages geschehen. Es ist daher eine neue Landesregierung zu bilden. Bis zur Bildung einer neuen Landesregierung ist die alte Regierung - auch das bestimmt die Landesverfassung - verpflichtet, die Geschäfte weiterzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde beantragt, bereits in dieser konstituierenden Sitzung des Landtages die Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt vorzunehmen.
Nach Artikel 65 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereint.
Die Fraktionen der CDU und der SPD haben in der Drs. 5/8 Herrn Professor Dr. Wolfgang Böhmer für die Wahl zum Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Damit liegt ein Wahlvorschlag für die Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt vor. Der guten Ordnung halber frage ich: Gibt es weitere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Meine Damen und Herren! Gewählt wird nach Artikel 65 Abs. 1 der Landesverfassung in geheimer Wahl. Dazu darf ich Ihnen zunächst erläutern, wie der Wahlzettel aussieht. Auf dem Wahlzettel steht als Wahlvorschlag Herr Professor Dr. Wolfgang Böhmer. Er soll zum Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt gewählt werden. Sie haben auch hierbei wieder die Möglichkeit, mit Ja oder mit Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie auf dem Stimmzettel korrekt ankreuzen und keine weiteren Zusätze vermerken, sonst ist Ihre Stimme ungültig. Wenn ein Stimmzettel beschädigt oder in irgendeiner Weise verändert ist oder Zusätze enthält oder mehr als ein Kreuz aufweist, so ist dieser Stimmzettel ungültig. Verwenden Sie bitte den Stift, der in der Wahlkabine liegt.
Wie bei den vorangegangenen Wahlhandlungen werden weitere Schriftführer benötigt. Schriftführerin Frau Hampel wird in bewährter Weise die Wählerliste führen. Den Schriftführer Herrn Rotter bitte ich, die Aufsicht an der Wahlkabine zu führen. Dem Schriftführer Herrn Kosmehl
Ich darf Sie, meine Damen und Herren, bitten, in geübter Manier bis zum Aufruf Ihres Namens auf dem Platz zu bleiben und nach der Abgabe der Stimme gleich wieder Platz zu nehmen.
Ich bitte nun die genannten Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Herrn Kosmehl bitte ich darum, sich zunächst davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist, und mir dies mitzuteilen.
Das dokumentiert schon die gute Zusammenarbeit. Danke, Herr Kosmehl. - Ich bitte jetzt Herrn Lange, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Sturm gibt die Stimmzettel aus. Bitte schön, Herr Lange, Sie können beginnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist der Namensaufruf beendet. Ich bitte nun die drei am Wahlverfahren beteiligten Schriftführer, die Abgeordnete Frau Hampel, den Abgeordneten Herrn Kosmehl und den Abgeordneten Herrn Rotter, nacheinander abzustimmen. Frau Hampel, Sie beginnen; dann Herr Kosmehl und Herr Rotter. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand.
Meine Damen und Herren! Ich frage, ob noch ein Mitglied des Hauses im Saal ist, das nicht zur Wahl aufgerufen worden ist. - Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl. Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, die Auszählung der Stimmen vorzunehmen. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung für etwa zehn Minuten.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt bekannt. Wie ich eingangs erläuterte, ist zum Ministerpräsidenten gewählt, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereint. Das heißt, bei der gesetzlichen Zahl von 97 Abgeordneten müssen mindestens 49 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag abgegeben werden.
Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurden 96 Stimmen abgegeben. Davon gültige Stimmen: 96. Für den Wahlvorschlag stimmten 60 Abgeordnete. Ge
Damit hat der Landtag von Sachsen-Anhalt Herrn Professor Dr. Wolfgang Böhmer mit der erforderlichen Mehrheit der Mitglieder des Landtages zum Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt gewählt.