Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann meine Ausführungen sehr kurz halten, weil
im Prinzip schon alles gesagt worden ist. Die Koalition von SPD und CDU hat sich an den Koalitionsvertrag gehalten und somit an das KommunalneugliederungsGrundsätzegesetz und das Kreisgebietsreformgesetz. Die in der Begründung zu dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS aufgeführten Argumente sind nicht zielführend. Das ist das Fazit, das wir aus den Beratungen im Juli 2006, aus den Ausschussberatungen und auch aus der jetzigen Beratung ziehen konnten.
Ich bin in meiner Rede am 6. Juli 2006 bereits ausführlich auf die Ziele, die Sie in den Buchstaben a bis e beschrieben haben und die Herr Wolpert eben kurz angerissen hat, eingegangen; deshalb möchte ich das nicht weiter ausführen.
Herr Dr. Köck hat mich provoziert, jetzt ein Thema anzusprechen, auf das ich erst morgen im Zusammenhang mit dem Pflichtverbandsgesetz eingehen wollte. Aber ich denke, es passt jetzt viel besser, und deshalb möchte ich auf einen Aspekt eingehen und Ihre Aufmerksamkeit auf eine Stelle lenken, die in der Begründung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Seite 14 im dritten Absatz zu lesen ist. Dort steht:
„Das freiwillige Entstehen sowohl von Verbands- als auch von gebietskörperschaftlichen Kooperationslösungen bedarf eigentlich einer langjährigen vertrauensbildenden Zusammenarbeit der Kommunen unterschiedlicher Größe, Ausstattung und Leistungskraft mit erlebbaren positiven Effekten für alle Beteiligten. Dieses ist in der Region Halle nicht gegeben.“
Ich habe mir vom Landkreis Saalkreis eine Zusammenstellung machen lassen, in der Beispiele für die Aktivitäten zwischen der Stadt Halle und den Umlandgemeinden auf dem Gebiet der gemeinsamen Entwicklung von Standorten zur Ansiedlung von Gewerbe, zum Steuerausgleich und zur Zusammenarbeit in infrastrukturellen Bereichen aufgeführt sind. Aus dieser geht Folgendes hervor:
Erstens. Bereits seit den 90er-Jahren gibt es Angebote der Gemeinde Peißen hinsichtlich einer gemeinsamen Erschließung und Gewerbesteuerteilung der zu entwickelnden angrenzenden Gewerbegebiete. Das betrifft das ganze Real-Gebiet. Bisher gab es keine Aktivität der Stadt Halle, die auf den Abschluss einer Vereinbarung zielte.
Zweitens. In Bezug auf das gemeinsame Gewerbe- und Industriegebiet Halle-Queis wurde bereits im Jahr 1995 ein Vertrag geschlossen. In dem Vertrag ist die unbefristete Steuerteilung für die Gewerbesteuer geregelt. Alternativ wurde der Stadt Halle das Gewerbe- und Industriegebiet von den Gemeinden gegen Kostenübernahme bereits im Vertrag und nochmals mit Beschluss der Gemeinde Queis und Schreiben vom 20. Mai 2003 angeboten. Es gab keine Reaktion der Stadt Halle.
Nach der Fusion zur Einheitsgemeinde Landsberg - Sie, Herr Dr. Köck, haben speziell das Gewerbesteueraufkommen in Landsberg angesprochen -, deren Ortsteil Queis jetzt ist, wurde nochmals diese Option der Übergabe des Gebietes an die Stadt Halle angeboten. Es gab wiederum keine Reaktion der Stadt Halle.
Drittens wurde die gemeinsame Entwicklung eines Industriegebietes an der Deponie Lochau durch die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zwischen den Gemeinden Dieskau, Döllnitz und Lochau sowie der Abfallwirtschaft Halle, einer GmbH der Stadt Halle, angeboten.
Viertens. Das gemeinsame Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14. Beteiligt sind die Stadt Halle und die Gemeinden Reußen, Queis, Peißen und Dölbau. Der Vertrag wurde Anfang 2001 abgeschlossen; er sah die unbefristete Steuerteilung der Gewerbesteuer, eine Gebietsabtretung an Halle durch Beschluss der Gemeinden Peißen und Queis sowie Dölbau und Reußen in den Verhandlungen durch die Bürgermeister vor. Bisher gab es keine Reaktion der Stadt Halle zu dem Angebot der Gebietsübernahme.
Fünftens. Das Angebot der Gemeinde Peißen an die Stadt Halle über einen möglichen interkommunalen Finanzausgleich. Dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat der Gemeinderat von Peißen am 12. November 2003 Leitlinien beschlossen, um Geld aus den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Peißen an die Stadt Halle abzugeben. Von Halle kam keine Reaktion.
Sechstens. Das Angebot der Gemeinde Braschwitz auf Abtretung der Gewerbeflächen an die Stadt Halle. Dazu gibt es einen Beschluss der Gemeinde Braschwitz vom 22. Oktober 2004. Es erfolgte keine Reaktion der Stadt Halle.
Siebentens. Das Angebot der Gemeinde Angersdorf, die Fläche des Gewerbegebietes Angersdorf an die Stadt Halle abzutreten. Es gab keine Reaktion der Stadt Halle.
Achtens. In Bezug auf das Gewerbegebiet Zscherben gibt es ein Angebot der Gemeinde Zscherben. Nach Auskunft von Bürgermeister Dressel erfolgte keine Reaktion der Stadt Halle.
So viel zur Stadt-Umland-Problematik. Das Folgende passt vielleicht nicht ganz hierher, ich sage es dennoch: § 3 des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes wäre schon erfüllt, wenn die Stadt Halle die Angebote des Saalkreises angenommen hätte. Eine Beurteilung dessen können Sie nun selbst vornehmen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Madl. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/388 ein.
Der Ausschuss für Inneres schlägt vor, den Gesetzentwurf in der Drs. 5/122 abzulehnen. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres in der Drs. 5/388 gefolgt worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 4.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung der Aufgabe „Kostenerstattung bei Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ auf die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte für das Gebiet des Freistaates Thüringen
Die erste Beratung fand in der 6. Sitzung des Landtages am 14. September 2006 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Übertragung der Aufgabe „Kostenerstattung bei Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ auf die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte setzt die lange Reihe von Debatten zur Unfallvorsorge für die Feuerwehr fort. Gerade das Thema Fusion der Unfallkassen der Feuerwehr hat den Landtag von SachsenAnhalt sehr intensiv beschäftigt.
Im Jahr 1996 hatte die Feuerwehr-Unfallkasse SachsenAnhalt auf Anraten des Sozialministeriums ihre Rücklagen von damals 950 000 DM drastisch reduziert, sodass nach dem tragischen Unfall im Jahr 2002 nur noch eine Rücklage von etwa 100 000 € vorhanden war.
Trotz Beitragserhöhungen konnten die Rücklagen bis Ende 2003 lediglich auf etwa 300 000 € erhöht werden. Diese Rücklage reicht nicht aus, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse für die Feuerwehr dauerhaft sicherzustellen.
Nach langen Diskussionen, ob eine Fusion mit einer anderen Kasse in Sachsen-Anhalt oder die Fusion mit der Feuerwehr-Unfallkasse Thüringen sinnvoller sei, fiel im Jahr 2004 die Entscheidung für eine Fusion mit Thüringen. Verhandlungen über die Fusion zur FeuerwehrUnfallkasse Mitte folgten und konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
Damit muss in diesem Bereich eine Übertragung von Aufgaben auf den Sozialversicherungsträger auch in Sachsen-Anhalt beschlossen werden, selbst wenn sie ausschließlich in Thüringen ihre Wirkung entfaltet. Am 30. August 2006 legte die Landesregierung dem Landtag deshalb den Entwurf eines Gesetzes zu dem betreffenden Staatsvertrag in der Drs. 5/222 vor.
Dieser Staatsvertrag regelt die Übertragung der Aufgabe „Kostenerstattung bei Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ auf die Feuerwehr-Unfallkasse ausschließlich für das Gebiet des Landes Thüringen. In SachsenAnhalt vertraten das Ministerium des Innern und die kommunalen Spitzenverbände die Auffassung, dass eine gleichgelagerte Übertragung nicht sinnvoll sei.
Das Gesetz wurde in der ersten Lesung am 14. September 2006 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres überwiesen und dort in den Sitzungen am 8. November 2006, am 30. November 2006 sowie am 6. Dezember 2006 beraten. Dabei wurden auf Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes die in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen des Gesetzentwurfs beschlossen.
Die heute vorliegende Beschlussempfehlung wurde in beiden Ausschüssen einstimmig verabschiedet. Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr, Frau Dr. Hüskens, für die Berichterstattung. Es war keine Debatte vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/403 ein. Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen, die zwei Artikel umfassen, ab. Wer stimmt diesen zu? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Das ist somit einstimmig beschlossen worden.
Jetzt stimmen wir über eine Gesetzesüberschrift ab, die ich in dieser Länge noch nicht zur Abstimmung gestellt habe. Diese lautet: „Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Aufgabe ‚Kostenerstattung bei Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit’ nach § 30 Abs. 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) auf die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte für das Gebiet des Freistaats Thüringen“. Wer dieser Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist das so angenommen worden.
Wir stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe hiermit den Ihnen bereits bekannten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes in leicht geänderter Form für die Linkspartei.PDS-Fraktion erneut ins Plenum ein.
Nach Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sahen wir uns veranlasst, weitere Änderungen im Sinne unserer Gesetzesintention einzufügen, damit das entsprechend geänderte Landeshochschulgesetz in sich schlüssig ist. Da der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst jedoch die Befürchtung ausgesprochen hat, dass durch diese Änderungen eventuell gegen das Prinzip der zwei Lesungen verstoßen wird, hielt die Fraktion der Linkspartei.PDS eine erneute formale Einbringung in den Landtag für notwendig.
Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr für die Einbringung. - Es ist keine Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort?
- Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/390 ein. Es geht zunächst um die Ausschussüberweisung als solche. Wer stimmt einer Überweisung zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die erforderliche Anzahl von 25 Abgeordneten ist gegeben. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden.
Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Mehrheit. Zur Mitberatung soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden. Wer stimmt dem zu? - Wer ist dagegen? - Das sind wenige.
Der Gesetzentwurf ist somit zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.