Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung; sie liegt Ihnen in der Drs. 5/388 vor. - Vielen Dank.
Dank sehr, Herr Madl, für die Berichterstattung. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner wird der Abgeordnete Herr Dr. Köck für die Linkspartei.PDS sprechen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „SachsenAnhalt steht früher auf“, lautete das Motto des Landes für das Jahr 2006. So weit, so gut. Was ist aber mit dem abendlichen Resümee?
Frühzeitig erkannt wurden die besonderen Probleme in den Stadt-Umland-Beziehungen der Stadt Halle schon. Aber was ist substanziell in 13 Jahren geschehen? - In dieser Zeit hat Halle etwa 40 000 Arbeitsplätze und mehr als ein Viertel seiner Einwohner verloren. Die 1995 im Stadtsäckel noch vorhandenen Rücklagen sind längst aufgebraucht. Stattdessen klafft jetzt ein Loch von 290 Millionen €. Das Landesverwaltungsamt droht der Kulturhauptstadt mit der zwangsweisen Schließung von kulturellen Einrichtungen mit oberzentraler Bedeutung.
Dem stehen aber auch 15 Umlandgemeinden mit einem höheren Pro-Kopf-Aufkommen an Gewerbesteuer, vier Gemeinden mit einem höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und fünf Gemeinden mit einem höheren Anteil an der Umsatzsteuer als das Oberzentrum ge
genüber. Zum Beispiel - dies ist aber wirklich nur ein Beispiel - erreichte das Steueraufkommen der Stadt Landsberg im Jahr 1995 3,3 % des Steueraufkommens der Stadt Halle; im Jahr 2005 waren es 6,9 %.
Das Grundsätzegesetz spricht nur vage von einer Neuordnung der Finanzbeziehungen. Der Koalitionsvertrag wird konkreter. Danach soll dies über das FAG erfolgen. Ich hatte deswegen auch Herrn Rothe vorhin die Frage gestellt. Die Antwort haben Sie gehört.
Meine Damen und Herren! Sachsen-Anhalt steht früher auf - das mag zwar mit dem Blick auf den Wecker gelten, nicht aber für Ihr morgen zu behandelndes Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit mit dem Stadtumland. Da springen Sie zwar in die richtige Richtung, aber viel zu kurz: zwei Sätze vor und einen Satz zurück.
Wir hinken den modernen Entwicklungen mehr als 40 Jahre hinterher. Erstmalig brach nämlich Alfred Dregger im Sommer 1965 im Hessischen Landtag eine Lanze für eine regionale Lösung der Stadt-UmlandBeziehungen. Erstmalig praktisch umgesetzt wurde eine Regionalkreisvariante im Jahr 1974 mit dem Stadtverband Saarbrücken.
Im Saarland sowie auch in der Region Hannover sind die Landeshauptstädte übrigens eingekreist. Im Vergleich zu Saarbrücken, Stuttgart, Hannover oder Aachen stellen die für Halle und Magdeburg avisierten Lösungen gerade einmal ein embryonales Stadium dar. Von dem ansonsten apostrophierten metropolitanen Anspruch war und ist nicht viel zu spüren.
Zu dem Referentenentwurf des Grundsätzegesetzes befragt, stellte der Koautor des Turowski-Gutachtens die Frage, weshalb denn für den Raum Halle die Regionalkreislösung nicht weiterverfolgt werde; denn so wie der Gesetzentwurf angelegt sei, bliebe die überproportionale Last aus der Trägerschaft der Sozial- und Jugendhilfe für die Stadt Halle virulent.
Die Alternative zum Regionalkreis, so sein Resümee, bestehe zwingend in großflächigen Eingemeindungen. Da müsse sich der Gesetzgeber schon fragen lassen, ob es nicht besser sei, auf der stadtregionalen Ebene eine weitergehende Kooperationslösung als den jetzt angestrebten Zweckverband vorzusehen. - Über die Details werden wir uns ja morgen unterhalten.
Meine Damen und Herren! „Im Rahmen der Stadt-Umland-Problematik werden die derzeit laufenden Bestrebungen unterstützt und positiv begleitet.“ - So steht es im Koalitionsvertrag. Das gilt selbstverständlich nur für die eigenen Vorschläge. Nur Herr Rothe befand als ehrliche Rothaut den von der Linkspartei.PDS-Fraktion auf den Tisch gelegten Lösungsvorschlag zumindest im Innenausschuss für diskussionswürdig, wenn da nicht der Koalitionsvertrag wäre. Dieser schwört die Koalitionspartner auf das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz ein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, es muss Ihnen doch aber spätestens mit der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Thomas Felke zu den Eingemeindungen allmählich ein Licht aufgehen. Es wird zu keinen Zwangseingemeindungen kommen. Schon der Umstand, dass sich der Juniorpartner in der Koalition bezüglich eines kardinalen Punktes in der Koalitionsvereinbarung mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung wendet, spricht Bände. Der Fragesteller, der kein Geringerer ist als der Vorsitzende des
Ausschusses für Bauwesen, Landesentwicklung und Verkehr, wird zudem in einer Form abgespeist, die ansonsten nur der Opposition zugemutet wird.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, die Entscheidungen über mögliche Eingemeindungen werden dynamisch auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben oder unter Berufung auf die Buchstaben des Koalitionsvertrages für nicht notwendig erklärt werden.
Schließlich werden - darüber geht die Antwort mit Bedacht hinweg - die sich mit jedem Tag verfestigenden neuen Gemeindestrukturen Eingemeindungen objektiv völlig unmöglich machen oder zu Eingemeindungen in einem Umfang zwingen, der sogar über die kühnsten Vorstellungen der Hallenser Oberbürgermeisterin hinausgeht.
Lieber Kollege Rothe, Ihre Treue zum Koalitionsvertrag in allen Ehren, aber es kommt entweder über die Eingemeindungen zum Bruch der Koalition oder die weitere Berufung auf den Koalitionsvertrag wird immer mehr zur Nibelungentreue. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf diente lediglich dazu, wieder daran zu erinnern, dass die Linkspartei.PDS-Fraktion für größere Kreisstrukturen einsteht.
(Zustimmung bei der SPD - Heiterkeit bei der CDU - Herr Stahlknecht, CDU: Aber sie geht nicht fremd!)
Auch wenn wir in der Weihnachtszeit öfter das Lied „Alle Jahre wieder“ singen, gibt es selbst nach den Beratungen in den Ausschüssen keine überzeugende Begründung dafür, warum diese Regelungen wieder aufgenommen werden sollen, warum das vor eineinhalb Jahren beschlossene Kommunalneugliederungsgesetz jetzt so weitreichend geändert werden soll.
Wie gesagt wurde eine bereits vorgeschlagene Lösung wiederum vorgetragen. Damals bezogen Sie in Ihre Überlegungen aber neben Halle auch noch die Region Anhalt/Dessau ein.
In der Begründung zu dem Gesetzentwurf sagen Sie, dass die Ziele des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes nicht ausreichten, um die Regelung so durchzuführen bzw. das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Ich sage an dieser Stelle: Die Regelungen des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes sind noch nicht vollständig ausgeschöpft, sodass man zu diesem Urteil kommen könnte. Morgen werden wir einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegen haben,
So ist auch die Intention des KommunalneugliederungsGrundsätzegesetzes eine andere, nämlich die Stärkung der Oberzentren und damit eine Stärkung der Region. Sie aber schlagen eine Schwächung der Position des Oberzentrums Halle vor.
Deshalb bleiben Sie in dem Gesetzentwurf auch nicht konsequent bei der Aufgabenübertragung an den Landkreis. Die Regelungen des § 6 sehen für die nicht mehr kreisfreie Stadt Halle weitere Aufgaben des Landkreises vor. Dadurch entsteht eine Doppelstruktur, die neben der Gefahr von Abstimmungsproblemen zwischen den unterschiedlichen Aufgabenträgern nicht in die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs passt, wie Sie selbst in § 4 des Gesetzentwurfs festgestellt haben. Aber eine Sonderregelung im FAG allein für Halle zu schaffen, scheint nicht angebracht und nicht geeignet zu sein.
Verliert die Stadt Halle den Status einer kreisfreien Stadt, muss außerdem eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit dem entstehenden Landkreis Region Halle-Merseburg erfolgen. Die Finanzsituation der Stadt Halle, wie Sie sie selbst beschrieben haben, würde die gesamte Region belasten. Also wieder eher eine Schwächung der Region als eine Stärkung.
In den Beratungen ist auch nicht erkennbar geworden, warum Sie den Regionalkreis nur für die Region Halle möchten, aber nicht in den Regionen um die beiden anderen kreisfreien Städte. Sie haben vielleicht selbst eingesehen, dass dies konsequenterweise die Regionalkreise für das gesamte Land bedeuten würde. Die Idee ist, wie gesagt, nicht neu, aber aufgrund der in der letzten Legislaturperiode getroffenen Entscheidungen nicht umsetzbar.
Die SPD steht zu der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass es, mit Ausnahme kleiner Änderungen, wie wir sie in der letzten Landtagssitzung beschlossen haben, bei der beschlossenen Kreisgebietsreform bleibt. Daher stimmt die SPD der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS wird heute, glaube ich, bereits zum vierten Mal im Plenum behandelt. Ich kann Ihnen namens der FDP-Fraktion versichern: Wir sind immer noch nicht begeistert.
Mit dem Antrag wird zwar der löbliche Versuch unternommen, die Missverhältnisse in den Stadt-UmlandBeziehungen um das Oberzentrum Halle zu beseitigen. Die dabei gesetzten Ziele werden von uns zumindest insoweit geteilt, als wir für die Region Halle ebenfalls die bestmögliche Entwicklungschance wollen.
Der Gesetzentwurf krankt aber an mehreren Stellen. Wenn man ein Gesetz zur Lösung des Stadt-UmlandProblems schafft, dann sollte es möglichst kein Einzel
fallgesetz werden, sondern es sollte die Probleme landesweit in Angriff nehmen. So ist schon nicht erklärlich, warum für Halle eine andere Lösung gefunden werden soll als für Magdeburg oder Dessau. Die Tatsache, dass Magdeburg die Landeshauptstadt ist, reicht allein aber nicht aus, um eine derartig gravierende Differenzierung vorzunehmen. Die Wahl unterschiedlicher Strukturen, nämlich für Halle ein Regionalkreis und für Magdeburg die kreisfreie Stadt, ist nicht akzeptabel.
Nein, meine Damen und Herren, es steht für die FDPFraktion auch fest, dass es im Land Sachsen-Anhalt nicht unnötig viele Strukturformen auf kommunaler Ebene geben soll. Die Einrichtung eines Regionalkreises neben den normalen Kreisen unter Beibehaltung kreisfreier Städte zeugt vom Mut zur Vielfalt, bringt aber wenig Bürgernähe und schon gar keine Effizienz.
Der Regionalkreis selbst als besondere Organisationsform für Sachsen-Anhalt wird auch weiterhin von uns abgelehnt, weil in einem Flächenstaat wie in unserem Land übergroße Entfernungen entstünden, die letztlich das ehrenamtliche Engagement unterlaufen und gefährden, wodurch die Mitgestaltung der Bürger vermindert wird. Der Regionalkreis in Sachsen-Anhalt führt allenfalls zu Miniregierungspräsidien, aber nicht zu Landkreisen. Die kommunale Selbstverwaltung mit ihren ehrenamtlichen Ratsmitgliedern bleibt dabei auf der Strecke, und das nur zugunsten einer zentralistischen Verwaltung, deren bessere Effektivität in den Sternen steht, aber immer noch nicht nachgewiesen wurde.
Meine Damen und Herren! Auch die Regelungen im Einzelnen tragen mehr zur Verwirrung bei als zu einer nutzbringenden Struktur. Wenn Halle kreisangehörig sein soll, gleichzeitig aber bis auf wenige Ausnahmen die Funktion einer kreisfreien Stadt behalten soll, stellt sich die Frage, welchen Sinn die Struktur dann noch haben soll. Die Trennung zwischen kreislichen und städtischen Aufgaben in der Gemarkung Halle bliebe weitgehend erhalten; die Aufgaben werden teilweise sogar noch vermischt, sodass die Aufgabenzuweisung und die Aufgabenerfüllung zum Teil doppelt vorgehalten werden muss.
Die weitere Vereinfachung der Kommunalaufsicht, die noch in der Begründung angeführt wird, erschließt sich mir noch immer nicht. Auch die Sonderregelung im FAG ist nicht gerechtfertigt. Eine Problemlösung sehe ich in dieser Struktur nicht, weil bei einer Vermengung der Zuständigkeiten bei einer gleichzeitigen Vergrößerung des Gebietes und der Zahl der zu betreuenden Einwohner die Klarheit und Effizienz verloren gehen. Die Bürgernähe kann in einem solchen Konstrukt nicht verbessert werden.
Bürgernähe und Effizienz sind für uns Liberale aber die Prämissen für eine Strukturveränderung. Diese Grundsätze werden mit diesem Gesetzentwurf nicht verwirklicht. Deshalb werden wir der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann meine Ausführungen sehr kurz halten, weil