Ich hatte eingangs darauf hingewiesen, dass es in einer Reihe von Bundesländern gerade die SPD war, die einen solchen Antrag gestellt hat. Die Anträge sind dann oft von der CDU niedergestimmt worden. Aber es gibt auch andere Situationen.
Ich glaube, dass das, was Sie gerade vorgetragen haben, dem Thema überhaupt nicht angemessen ist. Ich wollte Ihnen aber damit nicht zu nahe treten. Wir hätten in einer sachlichen Diskussion im Sozialausschuss - vielleicht schaffen wir das noch - viel mehr erreicht, als zu versuchen, das Ganze mit Polemik unter Hinweis auf die Geschäftsordnung platt zu machen.
Abschließend, auch an Herrn Gürth gerichtet: Sie können mit unserer Geschäftsordnung eigentlich fast nichts niederstimmen, weil wir in den vergangenen Jahren immer wieder - sogar im letzten Monat noch - § 92 der Geschäftsordnung herangezogen haben, um eine angemessene Umsetzung unserer Ziele und Inhalte zu erreichen. Wir haben zum Beispiel versucht, die Haushaltsberatung deutlich zu beschleunigen. Dabei waren wir alle einer Meinung. Dies wäre in diesem Fall sicherlich auch möglich gewesen.
Ich hatte bereits ausgeführt, dass wir hinsichtlich der Regelungen der Geschäftsordnung in diesem Fall durchaus offen sind. Ich hätte es begrüßt, wenn Sie sich auf diese Diskussion eingelassen hätten. Aber nach diesem Beitrag bin ich, ehrlich gesagt, fast froh, dass Sie den Antrag niederstimmen werden. Ich weiß nicht, ob ich mit Kollegen, die eine solche Einstellung haben, in einem Arbeitskreis zusammenarbeiten möchte. - Ich danke Ihnen.
Es ist nicht ausschlaggebend, in welcher Organisationsform man sich mit Kinderrechten und Kinderpolitik beschäftigt. Es ist vielmehr wichtig, dass das Thema von der Breite der Gesellschaft getragen wird. Wir haben viele Organisationen, die sich mit dem Thema Kinderrechte, Kinder in der Gesellschaft beschäftigen. Es hat keinen Sinn, das Thema isoliert zu betrachten. Wir müssen es vielmehr in die Politik einbinden.
Deshalb ist der Sozialausschuss des Landtages der richtige Ort. Genauso sind aber alle anderen Ausschüsse gefragt, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Zum Beispiel gehört auch der Umweltausschuss dazu, wenn es um Fragen der Nachhaltigkeit und die Interessen der künftigen Generationen geht. Deshalb ist das Thema in den Ausschüssen richtig angesiedelt.
Es ist beantragt worden, den Antrag an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Die Fraktionen der PDS und der FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/404 selbst ab. Wer stimmt diesem zu? - Die FDP-Fraktion und Teile der Linkspartei.PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die Mehrheit der Linkspartei.PDS-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 22 ist beendet.
a) Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO)
b) Nummer 2 des Beschlusses zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO)
Ich bitte nun darum, die beiden Anträge einzubringen. Das geschieht durch Herrn Doege. Bitte, Herr Doege, sprechen Sie.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen! Ich werde es kürzer machen als der Präsident. Da es ein Antrag
Der Landtag hat gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung alle zwei Jahre über das Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofs zu beschließen. Dazu liegen Ihnen in den Drs. 5/406 und 5/407 zwei gemeinsame Anträge aller Fraktionen zur näheren Ausgestaltung des Verfahrens für die Jahre 2005 und 2006 vor.
Zunächst ist festzulegen, dass die Jahresrechnung des Landesrechnungshofs gemäß § 80 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung mit der jeweiligen Haushaltsrechnung durch das Ministerium der Finanzen vorzulegen ist.
Die eigentliche Prüfung wird durch zwei Mitarbeiter des Prüfdienstes des Landesrechnungshofes durchgeführt, denen der Prüfauftrag auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes übertragen wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Finanzausschuss mitgeteilt.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und der Vorsitzende des Unterausschusses Rechnungsprüfung werden beauftragt, die Jahresrechnungen 2005 und 2006 des Landesrechnungshofs auf dieser Grundlage zu prüfen und den Beschluss zur Entlastung gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung vorzubreiten.
Ich gehe davon aus, dass der Landtag diesem Verfahren zustimmt. Wenn dies geschehen ist, ist anschließend über den Vorschlag abzustimmen, die Mitarbeiter des Landesrechnungshofes Frau Apelt und Herrn Kirchhoff mit der vorbereitenden Prüfung zu beauftragen.
Jetzt wird abgestimmt. Ich fasse die Abstimmung über beide Anträge zusammen. Wer stimmt den Anträgen in den Drs. 5/406 und 5/407 zu? - Offensichtlich alle. Damit sind die Anträge beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 23 ist beendet.
Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes
Einbringer ist Minister Herr Bullerjahn. Anschließend führen wir eine Fünfminutendebatte. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Artikel 67 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Ministergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Der Landtag kann Ausnahmen zulassen, insbesondere wenn es sich um die Entsendung in Organe von Unternehmen handelt, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist.
Bei den im Antrag aufgeführten Tätigkeiten der Mitglieder der Landesregierung handelt es sich ausschließlich um Mitgliedschaften in Aufsichtsräten von Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, an denen das Land beteiligt ist.
Die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandates bei diesen Gesellschaften ist grundsätzlich durch die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, § 65 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 105 LHO, geboten, wonach das Land bereits vor der Gründung eines Unternehmens oder vor dem Eingehen einer Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen einen angemessenen Einfluss in einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmens, insbesondere im Aufsichtsrat, sicherstellen muss.
Dies findet überwiegend in der Form statt, dass in die jeweiligen Satzungen der Unternehmen eine entsprechende Regelung aufgenommen worden ist. In der Satzung der NordLB ist außerdem festgeschrieben, dass dem Aufsichtsrat unter anderem die jeweils zuständigen Mitglieder der Landesregierungen Niedersachsens und Sachsen-Anhalts angehören.
Ansonsten ist die Mitgliedschaft von Ministerinnen und Ministern in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit Landesbeteiligungen von der besonderen Bedeutung der Unternehmen für das Land abhängig. Das sind aktuell folgende Unternehmen - den Bestandteil „SachsenAnhalt mbH“ spare ich mir -: Agrarmarketinggesellschaft, Landgesellschaft, Mitteldeutsche Medienförderung, Mitteldeutsche Flughafen AG, Landesmarketing, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, IBG, ICC und NordLB.
Wie in der Begründung zu dem Antrag angemerkt, ist der Landtag im Zusammenhang mit der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Felke zur Nebentätigkeit von Landesbediensteten, Teil II in der Drs. 4/1207 vom 4. Dezember 2003, bereits über Nebentätigkeiten von Mitgliedern der Landesregierung in Aufsichtsräten, soweit die damaligen Mitglieder diese Tätigkeiten wahrgenommen haben, unterrichtet worden. Der Landtag hat damals keine Zweifel an der Wahrnehmung der Aufsichtsratsmandate geltend gemacht.
Ich bitte um Zustimmung zu den im Antrag genannten und von den Mitgliedern der Landesregierung ausgeübten Tätigkeiten in Aufsichtsräten von Unternehmen mit Landesbeteiligung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Gallert. - Bitte schön, Herr Gallert.
Herr Tullner, ich werde Ihnen das Vergnügen nicht gönnen, jetzt zu reden. Ich habe einfach eine Frage an den Minister.
In der Vorlage sind fünf Minister aufgeführt. Von diesen fünf Ministern ist jetzt einer entschuldigt. Aber außer Ihnen ist von den fünf Ministern, um die es hierbei geht, keiner mehr im Raum. Mich würde Ihre Position dazu interessieren, Herr Bullerjahn.
Da das vor einigen Tagen noch nicht absehbar war, habe ich das in meinen Redebeitrag noch nicht einarbeiten können. Deswegen kann ich Ihnen nicht sagen, wo sie alle sind. Aber ich gehe davon aus, dass sie alle beschäftigt sind und das Land gut vertreten, wo auch immer sie sind.