Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

Die Politik ist stets in der Versuchung, auf den Anstieg bestimmter Straftaten mit Strafverschärfung zu reagieren. Man gibt sich so der Illusion hin, alles Notwendige getan zu haben, um potenzielle Opfer effektiver zu schützen. Aber hier unterliegt man einem Irrglauben. Es wird, wenn überhaupt, nur ein kurzzeitiger Strohfeuereffekt erzeugt. Alles andere ist blanker Populismus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU und von der SPD, glauben Sie wirklich, dass der brutale, verabscheuungswürdige rechtsextremistische Überfall auf das Theaterensemble in Halberstadt aufgrund eines neuen, härteren Straftatbestandes hätte verhindert werden können bzw. gar nicht eingetreten wäre? Oder sind Sie wirklich der festen Überzeugung, dass das Verhalten oder besser: das skandalöse Fehlverhalten seitens der Polizei nicht passiert wäre? Oder hätte die Polizei aufgrund einer angedrohten Strafverschärfung gegenüber den Tätern anders reagiert und nicht so erschreckend versagt? - Das glauben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit doch wohl nicht; denn die eigentlichen Ursachen sind wahrlich andere.

Zivilcourage und ein gesellschaftliches Klima sind an dieser Stelle gefragt und gefordert, damit menschenverachtende Gewalt gegen Andersdenkende und anders Aussehende keinen Nährboden erhält und die Saat rechtsextremistischer Unkultur nicht aufgeht. Denn das eigentliche Problem ist mit den Mitteln der Justiz allein nicht lösbar.

Die Möglichkeiten des Strafrechts zur Eindämmung von politisch motivierten Straftaten sind begrenzt und sie werden vielfach überschätzt. Die Strafjustiz kommt auf jeden Fall immer zu spät, nämlich erst dann, wenn das Kind, der Täter, bereits in den Brunnen gefallen ist. Man kann das Kind jetzt nur noch vor dem Ertrinken retten. Das Strafrecht kann folglich immer nur der zweitbeste Weg sein.

Notwendig sind langfristige, politische und zivilgesellschaftliche Aktivitäten, auf Dauer angelegte präventive Maßnahmen und ein couragierter zivilgesellschaftlicher Widerstand. Nötig sind Veränderungen in der Ausgestaltung der Lebensbedingungen der Menschen und positive Perspektiven. Nötig ist die Beseitigung regionaler Divergenzen. Nötig sind soziale und bildungspolitische Maßnahmen - um nur einiges an dieser Stelle zu benennen.

Eine Strafverschärfung läuft ins Leere, da bereits das geltende Recht es ermöglicht, nachdrücklich und angemessen auf politisch motivierte Körperverletzungen zu reagieren. Der vorhandene Strafrahmen reicht völlig aus, um das besondere Unrecht - das betone ich an dieser Stelle ganz besonders - derartiger Straftaten zu verdeutlichen und zu ahnden. Man muss ihn nur konsequent anwenden und strikt ausschöpfen. Auch das erfordert Mut und Augenmaß. Aber genau das müssen wir von der Justiz verlangen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle abschließend Volkmar Schöneburg, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften an der Humboldt-Universität, zitieren:

„Überwunden werden muss die ausschließliche Konzentration auf strafrechtliche Konfliktlösungen, weil infolgedessen bessere Lösungen außerhalb des Strafrechts nicht mehr gesucht werden und die Hoffnungen auf die Kriminaljustiz ins Groteske wachsen.“

Wir werden der Beschlussempfehlung nicht zustimmen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS und bei der FDP)

Vielen Dank für Ihren Beitrag. - Als letztem Debattenredner erteile ich jetzt Herrn Stahlknecht von der CDUFraktion das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ganz kurz zu Ihnen, Frau Kollegin Tiedge. Ihre Frage, ob eine Änderung des Strafrechts das, was in Halberstadt geschehen ist, verhindert hätte, lässt gleichzeitig die Frage zu, ob das, was wir bislang präventiv gemacht haben, das, was dort geschehen ist, verhindert hat. Ich meine, es sollte kein Mittel ungenutzt bleiben, um das zu verhindern, was dort geschehen ist.

Selbstverständlich ist Strafrecht immer die Ultima Ratio. Strafrecht dient nicht dazu, präventiv etwas beiseite zu schieben oder zu verhindern. Ich habe es heute Morgen in meiner Rede - deshalb will ich es kurz machen - bereits gesagt: Diejenigen, die sich den öffentlichen Diskussionen entziehen, die nicht den Schulungen folgen, die sich dem Appell entziehen, an einen freiheitlichen Staat zu glauben und Menschen würdig zu behandeln, alle diejenigen, die sich dem präventiv widersetzen, haben dann, wenn sie dieses System mit Straftaten traktieren und die Würde der Menschen mit Füßen treten, auch repressiv, als Ultima Ratio eine höhere Strafe zu erwarten.

Denn der Unrechtsgehalt dieser Tat liegt eben nicht darin, einen Menschen wie bei einer Wirtshausschlägerei an der Gesundheit zu schädigen, sondern es geht einzig

und allein darum, ihn wegen seines Andersseins, wegen seines Andersdenkens an der Würde zu beschädigen.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe heute Morgen mit der Eigenschaft „Jude“ versucht, Ihnen klar zu machen, dass das genau das gleiche Gedankengut ist, das wir von 1933 bis 1945 schon einmal hatten, das nicht nur dieses Land, sondern die gesamte Welt ins Unglück gestürzt hat. Deswegen ist es nur gut, wenn wir ein politisches Signal setzen und sagen, auch dort wollen wir zumindest eine Regelung, die klarstellt, dass es einen Strafrahmen gibt, der dort eine besondere Berücksichtigung findet.

Abschließend ist es auch für die Polizei eine Handlungsmaxime, weil sie dann nämlich gefordert ist, auch den Hintergrund einer Tat wesentlich besser und stärker aufzuklären, weil die Motivation einer Tat dann eben auch zur Strafzumessung gehört.

Das ist - das ist abschließend, Herr Kollege Wolpert - nichts Besonderes, weil das Strafrecht eben bislang kein reines Tatstrafrecht ist. Es gibt den betrügerischen Bankrott. Es gibt den Völkermord, dieser wird schlimmer bestraft als ein normaler Mord. Das Ergebnis, dass dabei Menschen getötet werden, ist das Gleiche wie bei einem ganz normalen Mord. Aber die Tatsache, dass ich ein Volk ausrotten will, ist der eigentliche Unrechtsgehalt der Tat. Deswegen habe ich eine Strafverschärfung.

Liebe Frau Tiedge, ich habe hohe Achtung vor dem, was Sie zu Ihrer persönlichen Laufbahn sagen. Ich halte es dann doch für gefährlich zu sagen, dass solche Strafverschärfungen in die Nähe einer politischen Justiz zielen, die Sie selbst einmal unmittelbar oder mittelbar erlebt haben, weil Tatbestände wie Völkermord und Ähnliches, die unter eine ganz besondere Strafverschärfung gestellt sind, bestimmt nichts mit den Ideen eines diktatorischen Unrechtssystems zu tun haben.

Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag und um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Stahlknecht. Es gibt zwei Nachfragen. Wollen Sie die beantworten? Sie kommen von Herrn Wolpert und von Herrn Dr. Eckert.

Ja, das mache ich.

Herr Wolpert, bitte schön.

Herr Kollege Stahlknecht, Sie sprachen gerade davon, dass durch diese besondere Gesinnung die Würde der Menschen auch in besonderem Maße verletzt wird. Das ist schon richtig. Aber glauben Sie nicht auch, dass die Würde des Opfers bereits durch die Straftat selbst, also durch die Körperverletzung, verletzt ist und dass man sie nicht in mehrfacher Form verletzen kann, sodass die Straftat bereits genügt, um einen Täter zu bestrafen, unabhängig davon, welche politische Gesinnung er hatte?

Wissen Sie, Herr Wolpert, Sie bringen nahezu fast das Argument des Strafverteidigers. Wenn ich in einer Wirtshausschlägerei oder aufgrund eines Händels wegen einer Beleidigung einen anderen schlage, ist das auch immer eine würdelose Behandlung. Nur der Unterschied ist der, dass an erster Stelle die Körperverletzung steht und der Reflex dessen ist eine würdelose Behandlung.

Bei den vorliegenden Straftaten ist es anders. Ich will in erster Linie gar nicht den Körper treffen, sondern die Würde dieses Menschen. Dabei nehme ich als Mittel, um das zu erreichen, den Körper.

Ich könnte auch - das wäre auch denkbar - das Haus eines Andersdenkenden oder Andersseienden anzünden. Dann zünde ich das Haus nicht an, um das Haus anzuzünden, sondern weil ich ihm zunächst die Würde nehmen will. Deshalb nehme ich als Mittel zum Zweck die Brandstiftung. Bei der normalen Körperverletzung ist die Zielrichtung die Körperverletzung an sich. Dabei nehme ich billigend in Kauf, dass dann auch die Würde verletzt wird. Aber die Stoßrichtung, die Motivation des Täters ist eine völlig andere.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Dr. Eckert.

Herr Stahlknecht, ich schließe an die Frage von Herrn Wolpert von vorhin an, warum der Begriff der schwerbehinderten Menschen herausgenommen wurde. Davor sage ich, dass ich die Ausführungen von Frau Tiedge inhaltlich vollständig teile. Aber die Argumentation, die Sie vorhin gebracht haben, ist aus meiner Sicht nicht schlüssig.

Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass es vor der Wannsee-Konferenz die „Aktion T4“ gab und dass es vor den Rassegesetzen die Sterilisation behinderter Menschen gab. Insofern ist Ihre Argumentation für die Herausnahme der Schwerbehinderten nicht schlüssig.

Herr Eckert, das ist fast eine Intervention gewesen. Selbstverständlich weiß ich um die Euthanasieprogramme des Dritten Reiches. Ich kenne mich mit dieser Geschichte ziemlich gut aus, weil sie mich immer interessiert hat und weil wir aus dieser Geschichte auch lernen müssen und können.

Ich hätte persönlich überhaupt nichts dagegen gehabt, wenn wir auch die Gruppe der Menschen mit Behinderungen aufgenommen hätten. Wir haben uns aber in dem vorliegenden Fall - das hat Herr Kollege Brachmann gesagt - an der betreffenden Empfehlung orientiert und dort ist das eben nicht enthalten. Aber darüber kann sicherlich im Rahmen der Bundesratsinitiative diskutiert werden.

Mein anfänglicher Ansatz war zu sagen, auch diejenigen, die möglicherweise körperlich anders sind - - Können wir es so formulieren?

(Herr Dr. Eckert, Linkspartei.PDS: Auch geistig anders!)

- Oder auch geistig anders sind. Eben die, die anders sind als andere - das ist eine schwierige Begrifflichkeit -, die aber letztlich wegen dieser Tatsache verletzt werden, gehören auch in diesen Opferkreis einbezogen, weil es dort eben auch nicht darum geht, denjenigen am Körper zu beschädigen. Vielmehr will der Täter damit zum Ausdruck bringen, dass dieses Menschenleben geringwertiger ist als das andere. Das ist die eigentliche Stoßrichtig. Insofern gebe ich Ihnen damit Recht und bin Ihnen für diesen Hinweis eigentlich nur dankbar.

Vielen Dank. Es gibt noch eine weitere Frage von Herrn Gallert. Wollen Sie sie beantworten?

Vielleicht auch eine Zwischen- oder eine Endintervention.

Gut, dann intervenieren Sie.

Ich möchte im Anschluss an das von Herrn Eckert Aufgeworfene die folgende Anmerkung machen. Es gibt die Theorie der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Vor allem Professor Heitmeyer ist in dem Bereich als Rechtsextremismusforscher ziemlich führend.

Herr Stahlknecht, dessen These ist, dass diese gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die sich mal gegen Ausländer und mal gegen jemanden, der einer anderen Rasse angehört usw., richten kann, völlig beliebig in relativ kurzer Zeit bestimmte Merkmale einer Gruppe heraussuchen kann, die zur Gegnerschaft erklärt wird. Es kommen sozusagen innerhalb von wenigen Jahren völlig andere Gruppen in den Fokus und verschwinden wieder. Charakterisierend für diese gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist aber immer, dass Menschen aufgrund einer bestimmten Eigenschaft, die sie nun einmal haben, entwürdigt werden. Darüber haben wir heute diskutiert.

Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es das, was bei der Gruppendefinition anhand der Behinderten einmal erläutert worden ist, nicht nur in diesem Fall gibt, sondern es gibt dieses Problem bei einer Reihe von Gruppen, die Opfer solcher Straftaten aus solchen Motivationen werden können, weil sich die Eigenschaften und die Gruppen in einem ständigen Wandel befinden, sodass eine juristische Definition außerordentlich schwierig erscheint.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank für die Intervention.

Das würde ich am Ende dann so stehen lassen wollen.

Herzlichen Dank. Ich sehe keine weiteren Fragen.

Wir können dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung in der Drs 5/669

abstimmen. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der Linkspartei.PDS und bei der FDP. Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 12 verlassen.

Der Tagesordnungspunkt 13 ist von der Tagesordnung genommen worden.