Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

Machen Sie eine reine Qualifizierung, haben Sie auch das Problem des Bestimmtheitsgebots, aber - damit komme ich gerade auf den Fall in Halberstadt zurück - das waren mehrere Täter. Das ist eine schwere Körperverletzung. Dieser Tatbestand, der dort erfüllt ist, ist bereits qualifiziert, der Strafrahmen ist bereits erhöht. Wenn Sie darüber hinaus noch eine Qualifizierung machen, dann ist das das, was ich in der ersten Rede schon einmal gesagt habe: ein weißer Schimmel. Sie qualifizieren die Qualifizierung. Wie hoch wollen Sie denn gehen? Zehn Jahre Höchststrafe ist doch da schon drin.

Ich glaube, es liegt auch nicht allein an der Strafzumessung, was die andere Möglichkeit wäre. Den Strafrahmen auszuschöpfen ist Richterrecht. Wenn das Richter in dem einen oder anderen Fall nicht tun, dann haben sie dafür einen guten Grund. Aber auch der § 46 geht in der Strafzumessung fehl. Den können Sie bei den meist jugendlichen Tätern nicht anwenden, weil wir gesagt haben, es gehe nicht um eine hohe Strafe für die Jugendlichen, sondern es geht um Erziehung. Nun haben Sie aber dummerweise den größten Anteil der Straftäter bei den Jugendlichen.

Ich habe jetzt noch einmal die Statistik gesehen, die Frau Tiedge abgefragt hat. Bei 1 567 Ermittlungsverfahren im letzten Jahr gab es 138 Körperverletzungen, die politisch motiviert waren. Von diesen rund 1 500 Ermittlungsverfahren gab es 144 Verurteilungen und davon 60 Freiheitsstrafen. Insgesamt beträgt der Anteil der Gewaltstrafen im rechten Bereich, die politisch motiviert sind, 0,8 % der gesamten Straftaten, die wir haben. Wir reden hier über einen ganz kleinen, schmalen Bereich und machen dabei Anstrengungen, uns im Strafrecht außerhalb des Systems zu begeben oder ziemlich in die Nähe der Grenzen dieses Systems, und das ohne Not.

Auf der anderen Seite stellen wir fest: Die Justiz kann immer erst hinterher greifen. Alle Angehörten haben gesagt: Die Täter haben nicht Angst vor der Strafe, sie haben Angst vor der Verfolgung. Die haben Angst, dass sie erwischt werden, nicht dass sie bestraft werden. Das ist nicht die Motivation.

Das heißt, der Ansatz, dass die Strafverfolgung stattfindet, liegt bei der Polizei. Dafür könnte Halberstadt ein schlechtes Beispiel sein. Und der Ansatz liegt darin, dass die Richter den Rahmen ausschöpfen.

Aber wenn wir sagen, dass das Strafrecht tatsächlich das Instrument ist, mit dem wir ein Zeichen gegen rechts setzen - - Ein Zeichen vielleicht, ja; darin gebe ich dem Professor wieder Recht, dass es etwas populistisch ist. Aber etwas erreichen können wir mit dem Strafrecht nicht. Wir kommen damit hinterher, wenn die Tat passiert ist.

Die Prävention muss dort stattfinden, wo alle anderen auch präsent sind: in unserem Netzwerk, in unserer Aktion „Hingucken“.

Auch der Verein „Miteinander“, der von Ihnen so geschätzt wird, lehnt übrigens diese Initiative ab. Er begrüßt sie nur mit der Begründung: Es ist gut, dass es überhaupt in den Fokus kommt. Aber das Strafrecht ist das falsche Mittel.

Von daher, denke ich, kommen wir nur noch auf den einen Aspekt, den internationalen Aspekt. Es ist schön, dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft das ange

strebt hat. Aber es ist ein Beschluss des Rates; das EUParlament hat es nicht gemacht, noch nicht.

(Zuruf von Herrn Dr. Brachmann, SPD)

Das Nächste ist, dass es in diesem Rahmenbeschluss eine Kannvorschrift gibt. Da steht nicht drin: alle müssen, sondern sie können. Das ist in der Qualität bei Juristen doch deutlich etwas anderes.

Vor diesem Hintergrund muss ich wirklich sagen: Ich halte das Anliegen für richtig, ich halte die Methode, das Strafrecht dazu zu benutzen, den Rechtsradikalismus zu bekämpfen, für falsch. Ich finde es schade - ich hoffe, dass es nicht passiert -, dass dieser Antrag zum Schaulaufen wird und nichts dabei herauskommt. Lassen Sie diesen sein! Gehen Sie mit uns den anderen Weg: Die Prävention ist das bessere Mittel. - Danke schön.

(Zustimmung von Herrn Franke, FDP - Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank, Herr Wolpert. - Als nächstem Debattenredner erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Dr. Brachmann das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wolpert, ich danke Ihnen insoweit, als Sie heute die Rede doch sehr emotionsfrei und sachlich vorgetragen haben. Insoweit will ich mich auch bemühen, auf die sachlichen Aspekte des Problems, über das wir hier reden, einzugehen.

Als vor Monaten an mich das Anliegen herangetragen wurde, die Landesregierung doch zu bitten, im Bundesrat aktiv zu werden, um eine Strafverschärfung für politisch motivierte Gewalttaten einzufordern, hielt sich meine Begeisterung - das gebe ich hier offen zu - in Grenzen.

Ich gehöre nicht zu denjenigen, die glauben, Probleme in unserer Gesellschaft allein oder vornehmlich durch Strafverschärfungen lösen zu können. Wir erleben es immer wieder: Wenn in diesem Land etwas Schlimmes passiert und das Ganze noch medial aufbereitet wird, wird der Ruf nach schärferen Gesetzen und härteren Strafen sehr schnell laut.

Es gehört jedenfalls zu meinen rechtspolitischen Grundüberzeugungen, im Vorfeld durch Ursachenbekämpfung und Prävention alles zu tun, um kriminelles Handeln zu vermeiden. Strafrecht kann keine gesellschaftlichen Probleme lösen. Insoweit, Herr Wolpert, denke ich, gehen wir d’accord.

(Zustimmung bei der FDP)

Das Strafrecht ist aber auch die Ultima Ratio und als solches unverzichtbar. Herr Hassemer, ein bedeutender Strafrechtslehrer, ist hier schon zitiert worden. Frau Ministerin hat ein Zitat gebracht. Ich möchte es noch ergänzen:

„Strafrecht hat die Funktion, unverzichtbare Normen einer Gesellschaft zu verdeutlichen, nämlich dann, wenn andere Instanzen sozialer Kontrolle versagt haben.“

Das Strafrecht hat eben nicht nur einen Erziehungsgedanken, sondern es hat auch etwas mit Schuld und

Sühne zu tun. Das gilt insbesondere auch für jenen Bereich, über den wir uns heute unterhalten, die politisch motivierte Gewalt.

Die Anhörung im Ausschuss für Recht und Verfassung war für mich sehr aufschlussreich. Es ist hier schon vorgetragen worden: Natürlich gab es eine ganze Reihe von Strafrechtswissenschaftlern, die insbesondere aus dogmatischen Gründen - Herr Wolpert hat auch darauf hingewiesen - Bedenken gegen eine solche Initiative vorgetragen haben.

Das derzeitige Strafrecht reicht aus - so war es in einem Kommentar in der „Mitteldeutschen Zeitung“ gestern zu lesen -, um brutale Schläger hinter Gitter zu kriegen. Dem will ich nicht einmal widersprechen.

Dennoch handelt es sich eben nicht um einen überflüssigen Vorschlag oder sogar um Populismus, wie mancher meint. Es geht - das Wort ist heute wiederholt gefallen; ich will es auch hier aus meiner Sicht noch einmal deutlich sagen - um eine klare Ansage des Gesetzgebers, nämlich dass er solche Gewalttaten als besonders verwerflich ansieht.

Herr Herzog hat mehrere Gründe genannt. Frau Ministerin hat hier schon einiges ausgeführt. Ich will es jetzt nicht noch einmal vollumfänglich wiederholen, außer vielleicht ein paar Stichpunkte: Man wird nicht durch Beziehungen oder Konflikte, Eifersucht zum Beispiel, zum Opfer, sondern weil man so ist, wie man ist - Ausländer, Schwarzer, Punk, Schwuler, Penner, Krüppel usw. usf.

Die Tatbegehungen zielen auf Terror und Demütigung. Es wird abgefackelt, gejagt, die Angreifer treten ihre Opfer und führen ihnen das Messer direkt an den Hals. Der Unrechtsgehalt derartiger Gewalttaten ist dadurch gesteigert, dass auf über das einzelne Opfer hinausgehende Wirkungen auf andere Menschen, die die Eigenschaften des Opfers ebenfalls besitzen, abgezielt wird. Ihnen soll vermittelt werden, dass sie in der Gesellschaft oder an bestimmten Orten nicht erwünscht sind. Es geht um Vertreiben und Ausmerzen.

Meine Damen und Herren! Die Bedenkenträger haben mich in der Anhörung nicht überzeugt. Mich hat überzeugt, was in Vertretung von Herrn Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates der Sinti und Roma, in der Anhörung vorgetragen worden ist. Ich zitiere:

„In der Rechtsordnung muss für jedermann sichtbar werden, dass die Hetz- und Verfolgungsjagden und die gewalttätigen Übergriffe gegen Minderheiten auf Deutschlands Straßen und andernorts nicht mehr toleriert werden.“

Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz hat in einem Bericht im Jahr 2002 den Behörden empfohlen, ausdrücklich im Gesetz zu verankern, dass rassistische Beweggründe bei allen Straftaten strafverschärfend zu werten sind. Dass in anderen Ländern Europas bereits solche Regelungen getroffen worden sind - und, Herr Wolpert, eben nicht nur in den Diktaturen dieser Welt; ich sage nur: erste Lesung -, sollte hier wiederholt werden.

Inzwischen ist auf europäischer Ebene insoweit einiges geschehen. Die Frau Ministerin hat auf den Rahmenbeschluss der EU-Justizminister hingewiesen, in dem ausdrücklich darauf abgestellt wird, auch andere rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe bei Straftaten wie zum Beispiel der Körperverletzung erschwerend zu berücksichtigen. Eine an diesen Rahmenbeschluss an

knüpfende Bundesratsinitiative von Brandenburg und Sachsen-Anhalt könnte - so der Generalstaatsanwalt von Brandenburg, Herr Rautenberg - durchaus hilfreich sein. Er sagt wörtlich:

„Eine solche Bundesratsinitiative würde ein weiterer Beweis dafür sein, dass Deutschland beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eine Vorreiterrolle einnimmt, was wir Deutsche auch den Opfern des nationalsozialistischen Rassenwahns schuldig sind.“

Dem habe ich nichts hinzuzufügen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag, Herr Dr. Brachmann.

Da war noch eine Frage.

Eine Frage von Herrn Wolpert. Möchten Sie diese beantworten, Herr Dr. Brachmann?

Ja, selbstverständlich.

Dann bitte schön, Herr Wolpert.

Herr Dr. Brachmann, Sie haben, abweichend von den anderen Definitionen, die international üblich sind, den Opferbegriff der Behinderten aus diesem Antrag herausgenommen. Gibt es dafür einen speziellen Grund?

Es gibt in der Empfehlung, die die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz gegeben hat, eine Legaldefinition, an die der EU-Rahmenbeschluss anknüpft. Das ist in dem Antrag vollinhaltlich wiedergegeben. Insoweit hat es eine Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gegeben.

Vielen Dank für die Beantwortung. - Jetzt gebe ich der Abgeordneten Frau Tiedge das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Einführung eines politisch motivierten Straftatbestandes erstmalig im Dezember 2006 thematisiert wurde, habe ich an dieser Stelle zum einen klar und unmissverständlich die ablehnende Position meiner Fraktion aus inhaltlichen wie fachlichen Gründen zum Ausdruck gebracht. Zum anderen resultierte meine ablehnende Haltung aus einer ganz persönlichen Sicht und aus der von mir gemachten Lebenserfahrung aus DDR-Zeiten bezüglich dieser sensiblen und missbrauchsanfälligen Thematik.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis: Gerade die jüngsten Diskussionen um meine Person haben mich in meiner ablehnenden Haltung bestärkt.

Nach der am 21. März 2007 im Ausschuss für Recht und Verfassung durchgeführten Anhörung sprach die Mehrzahl der vorgetragenen Argumente eine deutliche Sprache gegen die Einführung eines Straftatbestandes für Körperverletzungsdelikte aus politisch motivierten Gründen. Diesen Argumenten kann und darf man sich nicht verschließen. Alles andere wäre politische Blauäugigkeit.

Die uns vorliegende, gegenüber dem ursprünglichen Antragstext geringfügig veränderte, aber aus unserer Sicht noch weitaus schlechter qualifizierte Beschlussempfehlung lässt keine andere Entscheidung als eine klare Ablehnung zu.

Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass der von der CDU und von der SPD vorgeschlagene Weg, Straftaten, die aus einer x-beliebigen politischen Einstellung des Täters heraus erfolgt sind, schärfer zu bestrafen, in eine politische wie auch rechtliche Sackgasse führt. Die dann notwendigen Gesinnungsprüfungen des Täters wie nun auch des Opfers - denn das Opfer muss darlegen, dass es eine andere politische Weltanschauung als der Täter hat - ebnen so den Weg in eine politisch beeinflussbare willkürliche Justiz. Das wäre verfassungsrechtlich wie rechtsstaatlich mehr als bedenklich.

Die Politik ist stets in der Versuchung, auf den Anstieg bestimmter Straftaten mit Strafverschärfung zu reagieren. Man gibt sich so der Illusion hin, alles Notwendige getan zu haben, um potenzielle Opfer effektiver zu schützen. Aber hier unterliegt man einem Irrglauben. Es wird, wenn überhaupt, nur ein kurzzeitiger Strohfeuereffekt erzeugt. Alles andere ist blanker Populismus.