Ansonsten müssen wir das auf dem beschwerlichen Weg jedes Mal erfragen und erstreiten. Wir würden das auch machen. Aber ich denke, der Landesregierung und dem Parlament würde es gut zu Gesicht stehen, wenn Sie sagen: Parlamentarisch greifen wir nicht mehr ein, aber so kontrollieren wir es und deshalb stimmen wir dem Entschließungsantrag zu.
Ich bitte Sie also zumindest um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Ich weiß, dass es hoffnungslos ist, jetzt bei Ihnen noch einmal dafür zu werben, gegen diese Gesetzesänderung zu stimmen. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Position der CDU hat sich seit der Einbringung des Gesetzes im Juni 2007 nicht geändert.
Herr Bullerjahn, ich weiß nicht, ob es kritisch gesehen worden ist. Zumindest ist die Frage, ob die Änderung durch Verordnung oder durch Gesetz erfolgen soll, differenziert gesehen worden.
Im Hinblick auf die Diskussion im Innenausschuss habe ich den Eindruck gehabt, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Umstrukturierung der Finanzämter zu kurz gekommen ist. Die Diskussion hat sich weitgehend auf das Thema beschränkt, ob sich das Parlament hierbei eine Zuständigkeit aus der Hand nehmen lässt, die dann in die Verantwortung des zuständigen Ministeriums gelegt wird.
Es ist unstrittig - darüber haben wir ausführlich diskutiert; Herr Rothe hat das bereits ausgeführt -, dass die Zuständigkeit aufgrund der im Finanzverwaltungsgesetz des Bundes festgeschriebenen Mischverwaltung sowohl räumlich als auch sächlich beim Ministerium liegen kann. Das muss ich nicht wiederholen.
Zu Ihrem Entschließungsantrag möchte ich nur festhalten: Dadurch, dass zeitgleich oder zeitnah über die Zusammenlegung der Finanzämter berichtet werden soll, werden wir Ihren Antrag ablehnen. Wir denken, dass die Berichterstattung ohnehin erfolgen wird.
Herr Madl, eine Anmerkung. Der Innenausschuss hat sich nicht konkret mit der Umstrukturierung der Finanzverwaltung beschäftigt. Das ist nicht die prioritäre Aufgabe des Innenausschusses, sondern das ist die Aufgabe des Finanzausschusses.
Der zweite Punkt betrifft Ihre Begründung für die Ablehnung des Entschließungsantrages. Meinen Sie das so, dass Sie den Antrag ablehnen, weil zeitnah darüber berichtet werden soll, welche Kosten usw. entstanden sind? Würden Sie dem Entschließungsantrag zustimmen, wenn wir hineingeschrieben hätten, dass die Landesregierung in zehn Jahren darüber Bericht erstatten soll, ob sie die 16,3 Millionen € eingespart hat? Verstehe ich das so richtig?
Frau Dr. Klein hat noch eine Frage. Möchten Sie diese beantworten? - Bitte schön, Frau Dr. Klein, fragen Sie.
Herr Madl, ich wollte Aufklärung haben, was Sie unter „zeitnah“ verstehen. Insbesondere bei der Umstrukturierung gehen wir von einem zehn Jahre dauernden Prozess aus. Im südlichen Sachsen-Anhalt ist noch nicht einmal richtig begonnen worden, weil die Planungen in Halle nicht so einfach sind. Was ist also eine zeitnahe Umstrukturierung?
Frau Dr. Klein, ich habe den Minister so verstanden, dass das umgehend, vielleicht sogar schon in der nächsten Ausschusssitzung, passieren wird. Wenn es in der nächsten Ausschusssitzung nicht passiert, dann wird sicherlich, so wie ich die PDS aus dem Innenausschuss kenne, ein Selbstbefassungsantrag gestellt werden, sodass es auf die Tagesordnung der übernächsten Ausschusssitzung kommt. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zweite Beratung über einen Gesetzentwurf, der wieder einmal in großer Eile durch das Parlament getrieben wurde, gibt mir die Möglichkeit, noch einmal auf dieses Gesetz einzugehen; denn ich glaube, die Änderung ist relativ schnell erfasst.
Ich kann aus dem Innenausschuss nur Spannendes erzählen. Man hat sich darüber gestritten, ob man die Ihnen vorliegende Langfassung nimmt, also mit dem Zitat des Finanzverwaltungsgesetzes, oder ob man das durch den Satz „Dies gilt nicht für die Finanzämter“ ersetzen sollte. Das war der Kernbereich, über den wir diskutiert haben.
Aber lassen Sie mich auf meinen Beitrag bei der Einbringung zurückkommen. Ich sage Ihnen noch einmal, Herr Minister Bullerjahn, ich hätte Ihnen mehr Mut gewünscht und auch zugetraut, dass Sie das, weil Sie davon überzeugt waren, dank des Bundesgesetzes auch machen. Sie hätten es machen können.
Ich halte es nach wie vor für falsch, dieses gute Gesetz aufzubrechen; denn es ist ein Einfallstor. Auch wenn nach der Abfrage innerhalb der Landesregierung derzeit vielleicht noch kein Bedarf besteht, so ist nicht auszuschließen, dass der Bedarf sich irgendwann noch ergibt.
Ich möchte Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und insbesondere auch der Landesregierung noch einmal ans Herz legen, dass Sie die anderen Paragrafen dieses Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes ernst nehmen; denn die Abschaffung, die Privatisierung und die Kommunalisierung oder zumindest die Bündelung von Aufgaben in zentralen Behörden ist etwas in den Hintergrund getreten.
Angesichts des Standes der Beratungen - wir alle warten darauf, dass es mit der Funktionalreform vorangeht - wird es noch eine Weile dauern, bis die neue Landesregierung auch in diesem Feld wieder tätig wird. Das ist wichtig; denn wir müssen die Aufgaben tatsächlich straffen. Ich denke, da ist Handlungsbedarf gegeben, und das Parlament und die Landesregierung sollten weiter daran arbeiten.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend sei gesagt, die FDP-Fraktion lehnt die Änderung ab. Wir halten sie nicht für notwendig. Wir werden auch den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Zum Abschluss der Debatte hören wir den Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Herr Rothe. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige kurze Bemerkungen. Herr Kosmehl, die Eile - die Einbringung war erst im Juni - hat damit zu tun, dass wir darüber diskutiert haben, alternativ zu der Ergänzung in § 7 Abs. 4 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes diesen Absatz zu streichen. Das
haben wir aus guten Gründen nicht getan, weil wir damit auch den Gesetzesvorbehalt hinsichtlich anderer Umstrukturierungen, insbesondere hinsichtlich der Funktionalreform, kippen würden.
liegt leider brach. Das wird in den nächsten Monaten noch intensiv zu diskutieren sein. Ich bitte Sie, diesem Thema Ihre Aufmerksamkeit zu widmen.
Dem Entschließungsantrag der PDS - Herr Madl hat es schon gesagt - können wir nicht zustimmen. Frau Dr. Paschke, Sie haben hineingeschrieben, dass Sie schon vor Beginn konkreter Umsetzungsaktivitäten Wirtschaftlichkeitsberechungen vorgelegt haben wollen.
Ich denke, die Landesregierung ist uns insoweit schon entgegenkommen, als Minister Bullerjahn am 22. März 2007 im Plenum gesagt hat, er werde keine Umsetzungsschritte im Sinne rechtlicher Verpflichtungen unternehmen, bevor der Landtag diese Gesetzesänderung beschließe. Das Zugeständnis an das Parlament wäre vom Rechtsstandpunkt der Landesregierung her, dass man keine Gesetzesänderung vornehmen muss - Herr Kosmehl und ich teilen diese Auffassung -, gar nicht nötig gewesen.
Ich finde es nicht sachgerecht, wenn wir die Landesregierung an Ausschussbefassungen irgendwann nach der Sommerpause binden. Ich glaube, dass die Entscheidungskompetenz der Landesregierung gewahrt bleiben muss. Es drohen letztlich auch finanzielle Schäden, wenn Gespräche mit Investoren nicht zeitgerecht zum Abschluss gebracht und Verträge nicht unterzeichnet werden können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Rothe. Zunächst eine Klarstellung. Die von Ihnen als „PDS“ bezeichnete Fraktion heißt jetzt DIE LINKE. - Frau Dr. Paschke, bitte.
Herr Rothe, ist Ihnen erstens bekannt, dass die Forderung bezüglich der Wirtschaftlichkeitsberechnungen - das betrifft ja nur noch die beiden strittigen Standorte - auch eine Forderung des Landesrechnungshofs ist? Wir haben uns also nicht irgendetwas ausgedacht, sondern der Landesrechnungshof hat dies in der Ausschussberatung gefordert.
Zweitens. Würden Sie mit mir übereinstimmen, dass wir als Parlament erwarten können, dass in der Region Harz und in der Region Bitterfeld/Köthen die wirtschaftlichste Variante gewählt wird? Sowohl in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau Dr. Klein als auch in den jetzigen Ausführungen des Ministers sind noch einige Dinge offen geblieben.
Der Landesrechnungshof, dessen Arbeit ich stets mit Respekt verfolge, ist ein Kontrollorgan und kein Organ der Vorbereitung exekutiven Handelns.
Ich denke, dass wir die Kompetenzordnung von Parlament und Landesregierung nur ausnahmsweise durchbrechen sollten, etwa wie es der Minister im März freiwillig getan hat. Ich denke, so etwas darf man nicht perpetuieren, sonst büßen wir an Handlungsfähigkeit ein.
Was die Wirtschaftlichkeit als Kriterium anbetrifft, so stimme ich Ihnen zu, dass das sehr wichtig ist. Ich finde, dass die Ausarbeitung der Oberfinanzdirektion, die wir im vergangenen Herbst bekommen haben, ein ungewöhnlich substanziiertes Rechenwerk gewesen ist. Ich bin sicher, dass dieser Reformprozess in der Finanzverwaltung mit der gleichen Sorgfalt fortgeführt wird.
Sie haben sich soeben auf die erstellte Studie bezogen. Inwieweit stimmt die aktuelle Vorstellung mit dem Inhalt der Studie überein?