Protokoll der Sitzung vom 12.10.2007

Es blinkt schon seit zwei Minuten.

Herr Präsident, sofort. - Wir werden sinkende Einnahmen für den Landeshaushalt zu verzeichnen haben.

Und - das ist meine letzte Bitte an alle Fachkollegen - wir werden darüber hinaus auch weniger Geld zur Ver

fügung haben, um die Bereiche Kultur, Soziales, Sport und Umwelt zu unterstützen. Wer will, dass es weniger wird, der muss an diesem Staatsvertrag festhalten. Wer will, dass wir diese Bereiche weiterhin unterstützen können, der muss nach anderen Lösungen suchen. Zu diesen anderen Lösungen müssen wir kommen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kosmehl. - Als nächstem Debattenredner erteile ich jetzt Herrn Rothe für die Fraktion der SPD das Wort. Herr Rothe, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Zustimmungs- und Ergänzungsgesetzes

(Zurufe von der FDP)

zu dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland. Wir stimmen dem Staatsvertrag in der von Ministerpräsident Böhmer unterzeichneten Fassung zu.

Nachdem Innenminister Hövelmann den Inhalt des Staatsvertrags und der ergänzenden Regelungen beschrieben hat, will ich meine Redezeit nutzen, um an die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 zu erinnern. Das, Herr Kollege Kosmehl, sollte doch auch für Sie als Berufskollegen der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Debatte sein.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts muss der an einem staatlichen Wettmonopol festhaltende Gesetzgeber dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung von Wettleidenschaft ausrichten. Im Einzelnen stellt das Gericht zu dem in Bayern bestehenden staatlichen Wettmonopol für Sportwetten folgende Vorgaben auf:

Zu den erforderlichen Regelungen gehören inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten sowie Vorgaben zur Beschränkung ihrer Vermarktung. Werbung hat sich auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeiten zum Wetten zu beschränken. Die Regelungen sind am Ziel der Suchtbekämpfung und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten, auch durch Vorkehrungen wie die Möglichkeit der Selbstsperre. Geboten sind Maßnahmen zur Abwehr von Suchtgefahren, die über das bloße Bereithalten von Informationsmaterial hinausgehen.

Vertriebswege sind so auszuwählen und einzurichten, dass Möglichkeiten zur Realisierung des Spieler- und Jugendschutzes genutzt werden. Insbesondere darf es keine Verknüpfung von Wettmöglichkeiten mit Fernsehübertragungen von Sportereignissen geben. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist durch geeignete Kontrollinstanzen sicherzustellen, die eine ausreichende Distanz zu den fiskalischen Interessen des Staates wahren.

Meine Damen und Herren! Aus dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich eine klare Wegweisung für uns Politiker. Wir dürfen dieses Thema nicht unter fiskalischen Aspekten betrachten, sondern es geht um die Abwehr von Gefahren für Menschen.

In Sachsen-Anhalt haben die Koalitionspartner wenige Wochen nach der Entscheidung des Bundesverfas

sungsgerichts vereinbart, dass sie unter Berücksichtigung der Entwicklung in den anderen Bundesländern am sicherheitsrechtlichen Ansatz festhalten werden.

Der vorliegende Staatsvertrag und der Gesetzentwurf der Landesregierung werden den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht. Die vom Gericht eröffnete Alternative einer gesetzlich normierten und kontrollierten Zulassung gewerblicher Veranstaltungen durch private Wettunternehmer wurde bei der Erarbeitung des Staatsvertrages mit zutreffenden Erwägungen abgelehnt. Die Suchtgefahren können mithilfe eines Monopols mit staatlich verantwortetem Angebot effektiver beherrscht werden als im Wege der Kontrolle privater Veranstalter.

Das staatliche Monopol ermöglicht die notwendige quantitative Begrenzung des Angebotes bei Glücksspielen mit besonderem Gefährdungspotenzial. Die Begrenzung ist zur Vermeidung von Glücksspielsucht unvermeidbar. Mit einer Ausuferung des Angebotes wäre ein Anstieg der Zahl der suchtkranken und suchtgefährdeten Glücksspieler zu erwarten bei gleichzeitigem Anstieg der Begleit- und Beschaffungskriminalität.

Die Anforderungen, die aus Anlass der bayerischen Sportwettenregelung formuliert worden sind, lassen sich auf andere Formen des Glücksspiels mit Suchtpotenzial übertragen. Ich möchte das wiederholen, was der Herr Minister gesagt hat: Es ist durchaus differenziert worden zwischen weniger gefährlichen Glücksspielen, deren Veranstaltung man auch Privaten übertragen kann, und solchen Glücksspielen, die mit besonderem Gefährdungspotenzial versehen sind und deshalb dem staatlichen Monopol unterliegen müssen.

(Herr Borgwardt, CDU: Wie einarmige Banditen beispielsweise!)

Meine Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Inneres. Das soll zum einen eine Verabschiedung noch in diesem Jahr ermöglichen. Der Innenminister hat den Termin 31. Dezember 2007 genannt. Wir haben, Herr Kosmehl, die Debatte über den Inhalt eines Glücksspielstaatsvertrages auf Ihre Initiative hin vor fast einem Jahr, nämlich am 17. November 2006, im Landtag begonnen.

Zum anderen kommt in einer Überweisung nur an den Innenausschuss zum Ausdruck, dass wir die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen, uns bei diesem Thema nicht von fiskalischen Erwägungen leiten zu lassen. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank. Herr Rothe, es gibt zwei Nachfragen. Wollen Sie die womöglich beantworten? - Frau Dr. Hüskens und Herr Kosmehl möchten Fragen stellen. Ich bitte aber darum, die Fragen wirklich kurz und knapp zu stellen. Bitte schön.

Wie immer, Herr Präsident. - Herr Rothe, Sie haben ausführlich dargestellt, dass die SPD das Ganze macht, um bei unseren Bürgern die Gefahr der Lotto-Spielsucht abzuwehren. Dazu hätte ich einmal eine Nachfrage. Sie haben sich sicherlich damit beschäftigt. Wie viele LottoSpielsüchtige haben wir denn in Sachsen-Anhalt?

Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, Frau Dr. Hüskens. Ich bin mir aber sicher, dass die Zahl der Suchtkranken und Suchtgefährdeten ansteigen würde, wenn es zu einer Liberalisierung käme, wie sie Kollege Kosmehl im Auge hat.

Also bisher gibt es keinen. Demzufolge gehe ich davon aus, dass es auch zukünftig nicht so sein wird. Lotto scheint offensichtlich gar nicht geeignet zu sein, eine Spielsucht hervorzurufen. Das war auch das Ergebnis der Diskussion im Finanzausschuss.

Herr Kosmehl, Ihre Frage.

Herr Präsident, ich habe zwei Fragen. Es tut mir leid.

Erstens. Herr Kollege Rothe, ist Ihnen der Artikel aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Mittwoch, dem 10. Oktober 2007 auf Seite 12 unter der Überschrift „EU legt Länderregelungen zum Glücksspiel auf Eis“ bekannt? Darin wird erstmals die Diskussion aufgemacht, dass auch für die landesrechtlichen Regelungen ein so genanntes Notifizierungsverfahren durchzuführen ist.

Zweitens. Sie haben noch einmal darauf abgestellt, dass bei besonders gefährlichen Teilen der Staat das Glücksspiel organisieren soll. Sind Sie, wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach Ihrer Auslegung zu Ende denken würde, nicht der Auffassung, dass der Staat diese gefährliche Sucht lieber gänzlich abschalten sollte, anstatt das Glücksspiel selbst zu organisieren?

Herr Kollege Kosmehl, den „FAZ“-Artikel habe ich noch nicht gelesen. Ich werde das aber gern nachholen. Zu der Frage bezüglich der Europäischen Union kann ich sagen, dass die Landesregierung dem Gesetzentwurf Anlagen beigefügt hat, die den Schriftwechsel mit der Europäischen Kommission belegen. Ich denke, dass die Fragen befriedigend geklärt sind.

Zur Frage eines völligen Verbots von Glücksspielen möchte ich sagen, dass ich hinreichend liberal bin, um ein solches für unverhältnismäßig zu halten.

(Heiterkeit bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Wir kommen zum nächsten Debattenbeitrag. Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abgeordnete Herr Grünert das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Spaßeinlagen komme ich zum Schluss.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Sportwettenurteil vom 28. März 2006 die Anforderungen an die verfassungsgemäße Ausgestaltung eines staatlichen Wett- und Glücksspielsmonopols konkretisiert. Die Länder wurden aufgefordert, diesen Anforderungen durch

eine gesetzliche Neuregelung unter Ausübung ihrer rechtspolitischen Gestaltungsspielräume Rechnung zu tragen. Die Länder haben mit dem Glücksspielstaatsvertrag die gemeinsame Grundlage für die verfassungs- und europarechtskonforme Ausgestaltung des Glücksspielwesens in Deutschland geschaffen.

Nach dem Urteil könnte der Staat neben der inhaltlichen Ausrichtung auf das Ziel der Sucht- und Missbrauchsbekämpfung auch eine dem Grundsatz entsprechende Ausformung des Wettmonopols durch eine streng gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Angebote durch private Veranstalter erreichen. Das Urteil besagt, dass das staatliche Monopol bzw. Kontrollsystem die Privatanbieter nicht gänzlich vom Markt verdrängen darf, solange es überhaupt solche Angebote gibt.

Die bestehenden Regelungen entsprächen diesen Vorgaben nicht. Deshalb verlangte das Gericht eine Überarbeitung bis spätestens 31. Dezember 2007. Meine Kollegen sind schon darauf eingegangen.

Meine Damen und Herren! Der Entwurf zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland soll neben den schon genannten Zwecksetzungen auch dazu dienen - ich zitiere -, „das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken.“

Nun nehmen wir einmal das, was gestern im Briefkasten lag.

(Der Redner hält einen Lotto-Tippschein hoch)

Das Wort „Sonderauslosung“ wurde mindestens in Schriftgröße 48 gedruckt. Auf Seite 2 finden Sie den Hinweis, dass Glücksspiel süchtig machen kann und 18-Jährige ausgeschlossen sind.

(Minister Herr Hövelmann: Unter 18-Jährige!)

- Unter 18-Jährige. - Wenn Sie allein das nehmen.

(Der Redner hält eine Zigarettenschachtel hoch)

Sie kennen das alles, gedruckt in Schriftgröße 36, genauso groß wie die Werbung. Frage: Wo ist hier die Prävention, mit der die Spielsucht begrenzt werden kann? - Das nur einmal so als Überlegung.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Genau!)

Zudem ist Werbung im Fernsehen und im Internet ab dem Jahr 2008 verboten. Warum die Werbung im Radio und in der Zeitung nicht ebenfalls verboten wurde, ist nicht begründet worden. Hinsichtlich der Sportwetten soll auch Branchen- und Trikotwerbung in Stadien verboten werden. Diese absoluten Verbote gehen über das Urteil hinaus. Außerdem sind die Verbote nicht einheitlich und willkürlich festgelegt. Ich frage mich, weshalb zum Beispiel die Tipp24 AG keine Lottoscheine mehr im Internet verkaufen darf, aber Herr Faber und Frau Tietze alle Haushalte per Post über ihre Lottoangebote informieren dürfen.

Unklar ist ebenfalls, warum einerseits Fernsehauftritte von Herrn Jauch suchtpolitisch korrekt sind, andererseits die Fußballspieler des SV Werder Bremen mit der Trikotaufschrift „bwin“ eine Massensucht auslösen sollten. Das ist für mich nicht nachvollziehbar

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Minister Herrn Hövelmann)