Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften
Die erste Beratung fand in der 26. Sitzung des Landtages am 14. September 2007 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Eckert. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/860 wurde in der 26. Sitzung des Landtages am 14. September 2007 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Mit diesem Gesetz soll das Ausführungsgesetz für fleisch- und geflügelfleischhygienerechtliche Vorschriften an das geänderte europäische und das geänderte Bundeslebensmittelrecht angepasst werden. Das soll bis zum 31. Dezember 2007 erfolgt sein.
Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich nicht nur um redaktionelle Änderungen. Es sind erstens die in der neuen EU-Verordnung vorgegebenen Kostenbestandteile für die Berechnung der Gebühren aufzunehmen.
Zweitens wird festgeschrieben, dass die von den Landkreisen und kreisfreien Städten angewandte Berechnungsmethode vor der Erhebung der Gebühren durch das Landesverwaltungsamt überprüft werden kann.
Der federführende Ausschuss für Soziales hat den genannten Gesetzentwurf in der 20. Sitzung am 26. September 2007 erstmals zur Beratung aufgerufen. Darin wurden dem Ausschuss von der Landesregierung noch
Nach dem Hinweis des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, dass eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft nicht unmittelbar gelte, wurde vom Ausschuss im regelsprachlichen Teil in § 1 des Gesetzentwurfes in Nr. 3 bezüglich § 4 Satz 1 und in Nr. 4 bezüglich § 5 Abs. 5 zunächst eine Bezugnahme auf die Verordnung im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 aufgenommen.
Der so geänderte Text des Gesetzentwurfs einschließlich einer weiteren kleinen redaktionellen Änderung wurde mit 8 : 0 : 2 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung zur Stellungnahme an den mitberatenden Ausschuss für Inneres weitergeleitet.
Der federführende Ausschuss für Soziales befasste sich in der 22. Sitzung am 25. Oktober 2007 abschließend mit dem Gesetzentwurf. Dazu lag ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses vor.
Dieser hatte sich in der 26. Sitzung am 25. Oktober 2007 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Er empfahl mit 9 : 0 : 3 Stimmen, die vom federführenden Ausschuss für Soziales empfohlene Einfügung der Bezugnahme auf die Verordnung im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 bei Nr. 3 und Nr. 4 des Gesetzentwurfs wieder zu streichen, um zu erreichen, dass sich die beiden Paragrafen, also § 4 - Kosten - und § 5 - Bemessung der Gebühren - auf das unmittelbar geltende EU-Recht beziehen.
Des Weiteren empfahl der mitberatende Ausschuss für Inneres, in § 1 Nr. 3 bezüglich § 4 Satz 1 eine Ergänzung, die sicherstellt, dass für die nach Bundesrecht vorgeschriebene Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen eine Gebührenerhebung möglich ist. Nachdem die Vertreter der Landesregierung dem Ausschuss die Hintergründe der vom Innenausschuss empfohlenen Änderungen erläutert hatten, schloss sich der Ausschuss für Soziales mehrheitlich diesen Empfehlungen an.
Die heute vorliegende Beschlussempfehlung wurde mit 6 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet. Die Änderungen sind der Synopse, die Ihnen vorliegt, zu entnehmen. Der Ausschuss schlägt dem Plenum mehrheitlich vor, diese Änderungen anzunehmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Dr. Eckert. - Eine Debatte ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Damit treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/930 ein. Wünscht jemand eine Einzelabstimmung über die selbständigen Bestimmungen oder über die Gesetzesüberschrift? - Das ist nicht der Fall.
Dann würde ich über das Gesetz in seiner Gänze abstimmen lassen. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Herr Grünert. Wer enthält sich? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.
Herr Grünert, Sie wünschen das Wort? Sie wollen sicherlich § 76 der Geschäftsordnung des Landtages von
Frau Präsidentin, ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgebeben. - Die vorliegende Beschlussempfehlung habe ich aus mehreren Gründen abgelehnt.
Erstens. Die vorgeschlagene Regelung bevorteilt aus meiner Sicht große Tierhaltungs- und Schlachtanlagen und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und zu einer Benachteiligung kleinerer Unternehmen. Die Begründung der Landesregierung unterstellt, dass es keinerlei Kostenerhöhung für die Lebensmittelwirtschaft geben werde, was aus meiner Sicht nicht der Fall sein wird.
Zweitens. Derzeit sind Klageverfahren anhängig. Das betrifft unter anderem das Berufungsverfahren der Schweinemast GmbH Loburg beim Oberverwaltungsgericht sowie ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges laufendes Vertragsverletzungsverfahren wegen vorgeworfener Fehler bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Gebührenrechts, hier: EU gegen Bundesrepublik Deutschland.
Während es das zuständige Ministerium für geboten hält, bei der Bearbeitung eines Petitionsverfahrens den Abschluss beider Gerichtsverfahren abzuwarten, beschloss der Landtag soeben die betreffenden Rechtsnormen.
Drittens. Das Landesverwaltungsamt wird zunehmend zu einer Kartellbehörde umfunktioniert und das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Das war die Erklärung von Herrn Grünert zu seinem Abstimmungsverhalten. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 beendet.
Die erste Beratung zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 5/277 fand in der 9. Sitzung des Landtages am 20. Oktober 2006 statt, die erste Beratung zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 5/390 fand in der 12. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2006 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört, es geht um zwei Gesetzentwürfe. Der erste Gesetzentwurf in der Drs. 5/277 ist von der Fraktion der Linkspartei.PDS am 20. Oktober 2006 in den Landtag eingebracht worden und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Ziel des Gesetzentwurfs war es, Studiengebühren im Land Sachsen-Anhalt grundsätzlich auszuschließen und die Möglichkeit zur Erhebung weiterer Entgelte auf Studiengänge und andere Angebote, die der Vertiefung und der Ergänzung der beruflichen Praxis dienen, zu beschränken. Der Gesetzentwurf bezweckte des Weiteren die Gebührenfreiheit für Langzeitstudenten, für Zweit- und Seniorenstudien und für Gasthörer.
Im November 2006 hat der GBD seine Stellungnahme dazu vorgelegt. Aufgrund dieser Stellungnahme gelangte die Linkspartei.PDS im Ausschuss in der Sitzung am 29. November 2006 im Rahmen einer intensiven Beratung zu der Auffassung, dass man den Anregungen des GBD folgen sollte.
Es gab dann den Vorschlag, diese Änderungen mit der Einladung zu einer Anhörung zu verschicken. Dieses Ansinnen wurde allerdings seitens des Ausschusses abgelehnt.
Im Verlauf der weiteren Beratungen machte der GBD darauf aufmerksam, dass sich aufgrund dieser Veränderungen inhaltlich so viel an dem Gesetzentwurf geändert hat, dass eine Neubefassung durch den Landtag erforderlich sei, quasi eine zweite Lesung. Dazu kam es in der 12. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2006.
In der Sitzung am 14. Februar 2007 beschloss der Ausschuss mit 7 : 4 : 0 Stimmen, zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 5/390 eine Anhörung in Form schriftlicher Stellungnahmen durchzuführen. Der Bitte des Ausschusses nachkommend äußerten sich auf diese Weise bis Mitte April 2007 eine Reihe von Verbänden, Institutionen und Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf.
In der Sitzung am 16. Mai 2007 wurde dieser Gesetzentwurf - ich erinnere daran, dass wir nunmehr zwei Gesetzentwürfe haben - zur Beratungsgrundlage erklärt. Im Ergebnis der inhaltlichen Diskussion beschloss der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit 7 : 2 : 0 Stimmen, dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen in einer vorläufigen Beschlussempfehlung die Ablehnung des Gesetzentwurfs nahezulegen. Ich möchte kurz auf den Grund verweisen: Nach § 111 Abs. 1 des geltenden Hochschulgesetzes sind diese Gebühren ohnehin ausgeschlossen.
Der Ausschuss für Finanzen schloss sich in der Sitzung am 20. Juni 2007 dieser von der Mehrheit getragenen Auffassung an und folgte der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 6 : 3 : 0 Stimmen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich am 17. Oktober 2007 abschließend mit dieser Gesetzesinitiative beschäftigt und keine Änderung des Meinungsbildes mehr zugelassen.
Das heißt, der Ausschuss bekräftigte mit 8 : 3 : 0 Stimmen die Empfehlung, den Gesetzentwurf in der Drs.
5/390 abzulehnen und im Zuge dieser Ablehnung den Gesetzentwurf in der Drs. 5/277 für erledigt zu erklären.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen des Ausschusses, der vorliegenden Beschlussempfehlung zu folgen. - Danke.