Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

Das konkrete Datum habe ich jetzt leider nicht im Kopf. Es erfolgte Anfang Dezember 2007. Wie gesagt, den konkreten Tag kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Das müsste ich überprüfen, damit ich Ihnen das aktenkundige Datum mitteilen kann.

Danke sehr. - Jetzt können wir aber den Tagesordnungspunkt 4 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Zukunftsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt (Zukunftsstiftungsgesetz - ZSG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/587

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/831

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/1021

Die erste Beratung fand in der 18. Sitzung des Landtages am 22. März 2007 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens. Bitte sehr, Sie haben das Wort zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in der 18. Sitzung des Landtages am 22. März 2007 den Gesetzentwurf über die Zukunfts

stiftung des Landes Sachsen-Anhalt eingebracht. Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich am 2. Mai 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und hat dazu eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse abgegeben.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat dem federführenden Ausschuss in der Sitzung am 27. Juni 2007 empfohlen, den Stiftungszweck stärker auf den Wissenschaftstransfer auszurichten und zudem die Finanzierung von Stipendien zu ermöglichen, während der Wirtschaftsausschuss keine formale Beschlussempfehlung abgab, dem Finanzausschuss aber Empfehlungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Stiftungsrates und hinsichtlich der Besetzung der Stiftungsratsmitgliedschaften aus den Reihen des Parlamentes gab.

Hinsichtlich des Stiftungszwecks gab es seitens des Wirtschaftsausschusses den Hinweis, der federführende Ausschuss möge prüfen, ob er den Stiftungszweck eher wissenschaftsnah oder eher praxisnah gestalten wolle.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der Sitzung am 18. Juli 2007 mit der Erarbeitung der endgültigen Beschlussempfehlung befasst und hat folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen:

Der Stiftungszweck wird wie folgt definiert - ich zitiere -:

„... Wissenschaft und Forschung und Entwicklung in Kooperation mit Unternehmen sowie die Förderung von Projekten des Wissenschaftstransfers, die bedeutsam für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt sind.“

Das Stiftungsvermögen wird neben den bereits beschlossenen Mitteln durch die Veräußerung von Liegenschaften und Beteiligungen gebildet.

Der Stiftungsrat setzt sich aus je einem Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien und je einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Kultusministeriums und des Finanzministeriums sowie eines weiteren Ressorts zusammen. Dazu kommen drei Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Auf Vorschlag der Fraktion der SPD wurde festgelegt, dass der bzw. die Vorsitzende aus dem Stiftungsrat selbst gewählt und die Amtszeit auf zwei Jahre begrenzt wird.

Der entsprechenden Beschlussempfehlung an den Landtag wurde mit 8 : 0 : 2 Stimmen zugestimmt. Ich bitte den Landtag, diesem Votum zu folgen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Frau Dr. Hüskens, für die Berichterstattung. - An dieser Stelle hat für die Landesregierung Finanzminister Herr Bullerjahn um das Wort gebeten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Koalitionsvereinbarung vom 18. April 2006 wurde festgelegt, dass erstens das Vermögen des Landes zu erhalten ist, Verkaufserlöse daher entweder dem Grundstock des

Landes oder einer Stiftung zur weiteren Entwicklung des Landes zuzuführen sind und dass zweitens angestrebt wird, eine Landesinnovationsstiftung zu gründen. - So weit zur politischen Vorgabe.

Entsprechend dem Beschluss der Landesregierung vom 13. März 2007 wurde der Entwurf daher - deswegen kann ich auch manches verstehen, was Frau Dr. Hüskens angesprochen hat - am 14. März 2007 dem Landtag übersandt. Seitdem habe ich genauso gewartet und habe manche Diskussion mehr oder weniger verstehend zur Kenntnis genommen.

Ich bin aber auch froh, dass der Dezember einen gewissen Eigendruck entwickelt, sodass Dinge, die sonst vielleicht noch zwölf Monate lang beraten worden wären, zu einem Ende gebracht worden sind. Ich bin auch manchen aus den Koalitionsfraktionen dankbar, die gesagt haben: Leute, wenn ihr nicht bald aufwacht, ist das Geld auch noch weg - obwohl wir Vorsorge getroffen haben.

Ich kann das nachvollziehen, was mit einem gewissen kritischen Unterton angesprochen wurde. Ich kann mir gut vorstellen, dass man über wirkliche Probleme lange reden kann. Schwer nachzuvollziehen ist aber, dass man über nicht vorhandene Probleme lange redet.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Herrn Prof. Dr. Paqué, FDP)

Die Bedeutung, die die Landesregierung dieser Stiftung beimisst, wird unter anderem auch durch die geplanten Entsendungen in den Stiftungsrat unterstrichen. Das Kultusministerium und das Finanzministerium planen, zumindest den Staatssekretär zu entsenden. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit soll durch den Minister im Stiftungsrat vertreten werden, was nachvollziehbar ist. Sie haben vorhin aufgezeigt, warum das so sein sollte.

Besonderes Anliegen war es von Anfang an, die Möglichkeit der Mitgestaltung durch das Parlament zu gewährleisten, und zwar sowohl während der Phase der Diskussion über das Gesetz - wenn ich mir das zu Beginn auch etwas anders vorgestellt habe - als auch während der Arbeit der Stiftung selbst.

Nach dem am 14. März 2007 dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleiteten Entwurf sollte die Zukunftsstiftung als eine Stiftung des öffentlichen Rechts noch in diesem Jahr errichtet werden. Als Zweck der Stiftung war vor allem die Förderung innovativer Projekte ergänzend zu bestehenden Fördermöglichkeiten geplant.

In der anschließenden Behandlung in den Ausschüssen wurden insbesondere die Aspekte - sie wurden schon erwähnt - Stiftungszweck, Zusammensetzung des Stiftungsrates und Bildung des Stiftungsvermögens diskutiert. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Stiftung selbst nicht mehr Anlass zur Debatte war.

Der Stiftungszweck und die Kooperation mit Unternehmen und die Förderung von Projekten des Wissenschaftstransfers - also nicht des Wissenstransfers; darüber kann man lange diskutieren - und der Unternehmensforschung wurden explizit festgeschrieben. Der wissenschaftliche Anspruch kann insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen nur dann eingelöst werden, wenn der Wissenschaftstransfer etwa in Zusammenarbeit mit Fachhochschulen und den bekannten Kompetenznetzwerken stattfindet.

Dieser Auffassung folgend wurde daher auch die Zusammensetzung des Stiftungsrates geändert. Das hat

sich periodisch immer wieder neu gestaltet. Mal waren welche drin, mal waren sie wieder draußen. Die im ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf festzustellende „Exekutivlastigkeit“ - ich wiederhole hier die Ausdrucksweise mancher Abgeordneter -, die auf das verständliche Bestreben aller Ministerien, am Stiftungsrat beteiligt zu werden, zurückzuführen war, wurde entsprechend den obigen Ausführungen zugunsten einer Aufnahme von Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung geändert.

Die Stiftung dient nicht ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung, auch nicht ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken. Diese steuerlichen Aspekte sind somit im Rahmen der späteren Stiftungsarbeit und auch im Hinblick auf eventuelle steuergesetzliche Änderungen zu berücksichtigen.

Durch die Formulierung in § 3 - Stiftungsvermögen - wird klargestellt, dass die Zuführung zum Stiftungsvermögen nur aus Veräußerungen von Liegenschaften und Beteiligungen, nicht aber etwa aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen gespeist wird. Ich weiß nicht, welche Debatte da im Gange war, dass wir jetzt alle Autos verkaufen müssen, um das Stiftungsvermögen zu füllen.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Das bedeutet übrigens auch nicht, dass wir jetzt auf Deubel komm raus verkaufen, damit der Stiftung das Vermögen zugeführt wird, sondern dass, wenn wir es als richtig empfinden und etwas veräußern wollen, dann anschließend das erworbene Kapital zuzuführen ist. Das bedeutet nicht einen Wettlauf um das meiste Geld; das hätte man dann auch so lassen können nach dem Motto: Wie können wir das bei den Einnahmetiteln am besten hochrechnen? Vielmehr wird die Diskussion so gestaltet, wenn etwas nach der Beschlusslage im Kabinett und im Finanzausschuss veräußert wird, ist klar, wo dann die Veräußerungserlöse zu finden sind.

Wir werden, was die Zukunftsstiftung angeht, hoffentlich bald in eine inhaltliche Debatte kommen: Was wollen wir Gutes tun zum Aufbau des Landes? Ich denke, das ist im Gesamtkontext nachhaltiger Finanzpolitik ein vernünftiger Ansatz. Ich würde mich freuen, wenn wir die grundlegende Zielrichtung wieder ins Auge nehmen und die Technik ein bisschen in den Hintergrund treten lassen. - Danke für Ihre Unterstützung.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herr Minister, Frau Dr. Klein hat eine Nachfrage. - Bitte sehr, Frau Dr. Klein.

Herr Minister, Sie haben eben noch einmal ausführlich dargestellt, dass die Erlöse aus Veräußerungen in die Zukunftsstiftung fließen sollen. Nun haben Sie uns auf Nachfrage zu der Erhöhung des Ansatzes im Grundstock zum Erwerb von Immobilien um 8,58 Millionen € eine Antwort gegeben, in der steht, dass das Geld unter anderem für den Erwerb einer Immobilie Finanzamt Harz geplant ist.

(Minister Herr Bullerjahn: Ich wusste, dass das heute noch kommt!)

Dann steht in der Ergänzung: Wenn das nicht dafür gebraucht wird, fließt es in die Zukunftsstiftung. Das ist

aber pures Haushaltsgeld und kein Geld aus Veräußerungserlösen. Also müsste es eigentlich zur Deckung von Haushaltsdefiziten und Ähnlichem eingesetzt werden.

Frau Dr. Klein, das, was Sie ansprechen, ist noch nicht abschließend geregelt. Wir haben zwei Problemkreise. Erstens Finanzamt. Ich hatte schon richtig bedauert, dass es nicht auf der Tagesordnung stand. Wir haben für das Thema Finanzamtsstandort Harz zwei Veranschlagungen, einmal im Einzelplan 20 und einmal im Grundstock, je nachdem, wie wir uns entscheiden. Wenn es um den Ausbau einer Immobilie im Bestand geht, dann ist das eine andere Haushaltssystematik, als wenn ich etwas komplett mit Grund und Boden und Gebäude erwerbe. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen, nicht dass es morgen wieder heißt: Aha, das Finanzamt wird also doppelt so teuer.

Das zweite Thema - Sie hatten es angesprochen; da sind wir noch in der praktischen Abklärung auch mit dem Landesrechnungshof -: Bis zu welcher Obergrenze werden wir die Veräußerungserlöse über den Grundstock fließen lassen, damit wir den Grundstock nicht durch die Übertragung der Veräußerungserlöse an die Zukunftsstiftung allmählich trockenlegen? Wir müssten den Grundstock dann wiederum - linke Tasche, rechte Tasche - durch Zuführungen aus dem Landeshaushalt künstlich hoch halten. Ich gebe zu, in diesem Punkt ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Klar ist, wir werden, auch mit dem Finanzausschuss, eine praktische Lösung finden, bis zu welchem Level wir den Grundstock auffüllen, bei dem es übrigens - bevor Sie diese Frage nachschieben - keine feste Größe gibt. Sie wissen, dass der Grundstock bestimmten Zuführungen und Aufbaustrukturen unterliegt, die jedes Jahr anders sein können - je nach Bedarf und je nach Möglichkeit, je nachdem, wie viel Geld man hat. Wir werden das so klären, dass wir die Systematik Veräußerungserlös/ Grundstock/Zukunftsstiftung so fassen, dass es nicht jedes Mal einer Nachfrage bedarf. Alle Ausschussmitglieder hatten zu Recht bemerkt, dass unsere Gedankengänge in dieser Hinsicht noch nicht abgeschlossen sind.

Eine weitere Nachfrage.

Das heißt also, die Regelung, wie mit den Zuführungen umzugehen ist, ist im Prinzip bisher nur angedacht. Es muss hier also noch Ausführungsbestimmungen oder so etwas geben.