Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

Das heißt also, die Regelung, wie mit den Zuführungen umzugehen ist, ist im Prinzip bisher nur angedacht. Es muss hier also noch Ausführungsbestimmungen oder so etwas geben.

(Minister Herr Bullerjahn: Ja!)

Das kommt also noch.

„Es wird angedacht“, kann ich so nicht im Raum stehen lassen. Das, was wir uns bisher vorgestellt hatten, hat der Rechnungshof nicht zu 100 % unterstützt. Da wir im Moment nicht das Problem haben, über Ausgaben der Stiftung zu reden - - Wahrscheinlich brauchen wir zwei Jahre, um das zu füllen. Wir haben rund 25 Millionen € angedacht, die kapitalisiert mehr Geld akquirieren sollen.

Wir denken - das habe ich schon einmal gesagt - im Übrigen darüber nach, je nach den Veräußerungserlösen insgesamt, ob wir durch den nächsten Doppelhaushalt noch weiteres Kapital zuführen oder ob wir es bei diesen Veräußerungserlösen belassen. Das müssen wir - da haben Sie völlig Recht - über eine Verordnung, eine Richtlinie - das werden mir die Juristen im Haus schon genau aufschreiben - so klären, dass es auch rechtssicher ist.

Ich möchte - das ist gerade aus der Sicht der Finanzpolitik vernünftig - nicht, dass wir nur noch die Zukunftsstiftung sehen und den Grundstock dabei aushöhlen. Dann komme ich jedes Mal zu der Debatte, dass ich von Ihnen Geld brauche und Sie mich fragen, ob das nicht auf anderem Weg geklärt werden kann. Darüber werde ich im nächsten Vierteljahr im Ausschuss berichten.

Danke, Herr Finanzminister. - Wir werden jetzt in eine Fünfminutendebatte eintreten. Bevor wir das tun, möchte ich an dieser Stelle ansagen, dass wir im Einvernehmen aller Fraktionen den Tagesordnungspunkt 7 mit dem Tagesordnungspunkt 11 tauschen werden, um zu sichern, dass das Schulgesetz heute noch behandelt wird.

Wir treten jetzt in die Fünfminutendebatte ein. Als erste Debattenrednerin wird die Abgeordnete Frau von Angern für die Fraktion DIE LINKE sprechen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mein Fraktionskollege Herr Lange nahm bereits im Rahmen der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf dahin gehend Stellung, dass der dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Zweck, nämlich die zusätzliche Förderung von innovativen Projekten und damit der Weiterentwicklung unseres Bundeslandes, durchaus einen gewissen Charme hat.

Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass Erlöse aus der Veräußerung von Landesvermögen nicht per se der Haushaltskonsolidierung anheim fallen, sondern in zukunftsweisende Projekte fließen - was auch immer konkret darunter zu verstehen sein mag. Aber dazu später.

Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, möchte auch ich heute auf die durchaus kritischen Punkte des Gesetzentwurfes hinweisen und hinterfragen, ob der so gut klingende Gesetzeszweck überhaupt eine Chance hat, nicht nur irgendwann, sondern möglichst mittelfristig erreicht zu werden.

Dabei ist die entscheidende Frage natürlich, über welches Stiftungsvolumen wir reden und wie sich dieses mehren kann. An dieser Stelle müssen wohl alle ehrlich gestehen, dass das, was momentan als Stiftungskapital eingestellt ist, noch keine überschwänglichen Freudenausbrüche hervorrufen kann. Fraglich ist nach wie vor, wie viele der landeseigenen Liegenschaften und Beteiligungen verkauft werden müssen, um tatsächlich erfolgversprechend tätig werden zu können.

Das Problem stellt sich auch bei der realistischen Chance hinsichtlich der Zustiftungen. Andere Stiftungen im Land haben gezeigt, dass Sachsen-Anhalt diesbezüglich kein einfaches Pflaster ist, was aufgrund der wirtschaftlichen Situation auch nicht wirklich verwundert. Dennoch muss die Stiftung hier natürlich am Ball bleiben, darf aber eben auch keine allzu großen Hoffnungen wecken.

Die Gefahr besteht momentan, dass am Ende eine solche Stiftung durch Management und Geschäftsführung mehr kostet, als sie Gutes leisten kann. Das wäre im höchsten Maße ärgerlich.

Hinsichtlich der Suche von Zustiftern wäre im Übrigen eine Präzisierung des Stiftungszweckes hilfreich gewesen. Leider hat eine solche nicht wirklich stattgefunden. Die jetzige Formulierung des § 2 räumt dem Stiftungsrat zwar ein weites Ermessen ein, lässt damit aber auch offen, was alles unter der Begrifflichkeit „Projekte“ oder, wie es zunächst hieß, „innovative Projekte“ subsumiert werden kann. Ich meine, mit der Streichung des Wortes „innovativ“ durch den Änderungsantrag ist uns auch nicht geholfen. Daher, denke ich, wird das Problem unzureichend gelöst.

Lassen Sie mich jedoch als durchaus positiv bewerten, dass die Kritik an der Besetzung des Stiftungsrates aufgenommen wurde und nunmehr zumindest drei Vertreterinnen oder Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung Mitglied sein müssen. Damit kommen zumindest einige Mitglieder aus der Praxis und können ihre zuweilen andere Sicht auf die Dinge einbringen.

Die Formulierung, die jetzt in dem Änderungsantrag gewählt worden ist, dass die Mitglieder durch den Ministerpräsidenten benannt werden, halte ich nicht für sehr glücklich. Ich denke, an dieser Stelle hätte der Landtag genannt werden müssen.

Fachpolitisch kritisch schätze ich die Entscheidung der Koalitionsfraktionen ein, dass das Ministerium für Soziales keinen Platz mehr im Stiftungsrat haben wird. Meines Erachtens ist es eben nicht unerheblich, wenn für den Stiftungsrat beispielsweise auch Fragen der Geschlechtergerechtigkeit eine Rolle spielen. Genau das hätte das Sozialministerium bewirken können. Ich hoffe jedoch, dass der zu gründende Stiftungsrat gegendert ist. Falls nicht, kann das Sozialministerium trotzdem tätig werden.

Als Fazit möchte ich feststellen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf durchaus Hoffnungen im Land geweckt werden. Jedoch ist aufgrund der Höhe des Stiftungskapitals fraglich, ob diese auch erfüllt werden können. Ich glaube, die vorangegangene Diskussion zwischen Frau Dr. Klein und dem Finanzminister hat das noch einmal ganz deutlich gemacht. Meine Fraktion wird sich daher bei der Endabstimmung und auch bei Ihrem Änderungsantrag der Stimme enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Rotzsch.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Fraktionskollege Marco Tullner hat in seiner Haushaltsrede darauf hingewiesen, dass wir als CDUFraktion zielorientiert darauf hingearbeitet haben, die Finanzpolitik im Land Sachsen-Anhalt solide und nachhaltig auszurichten. Hierzu zählt nicht nur, keine Schulden mehr aufzunehmen und den in der Vergangenheit angehäuften Schuldenberg sukzessive abzutragen, sondern hierzu zählt auch, im Sinne der Generationengerechtigkeit für folgende Generationen vorzusorgen.

Im Rahmen dieser Vorsorge ist es von grundsätzlicher Bedeutung, Sachsen-Anhalt als innovativen Standort ge

rade im Bereich der Wirtschaft und der Wissenschaft weiter zu etablieren, um unserem Land und künftigen Generationen die Möglichkeit zu geben, sich erfolgreich zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist auch der vorliegende Gesetzentwurf zur Errichtung einer Zukunftsstiftung zu sehen.

Der Finanzminister hatte seinerseits bereits in seiner Einbringungsrede zum Haushaltsplanentwurf 2007 auf die finanzpolitische Ausrichtung mit dem so schönen Dreiklang „konsolidieren, investieren, vorsorgen“ hingewiesen. Neben der Zukunftsstiftung sind dabei auch die Schaffung des Pensionsfonds sowie das Personalentwicklungskonzept zu erwähnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf folgt der von den Regierungsparteien in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen Intention, eine Landesinnovationsstiftung zu gründen. Der Zweck der Stiftung - er wurde bereits vorgetragen; ich möchte ihn aber gern noch einmal wiederholen - ist die Förderung von zukunftsweisenden und innovativen Projekten in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovation und Wissenschaft sowie die Förderung von Projekten des Wissenschaftstransfers, die für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt bedeutsam sind.

Sicherlich hätte man den Zweck etwas mehr konkretisieren können. Aber wir waren letztendlich der Meinung, dass die inhaltliche Spezifizierung dem Stiftungsrat überlassen werden sollte und dass der Stiftungsrat die genauen Einzelheiten festlegen soll. Im Stiftungszweck haben wir eine Begrenzung auf bestimmte Bereiche vorgenommen, an denen ersichtlich wird, dass diese Bereiche gezielt gefördert werden sollen.

Dass zur Unterstützung innovativer Ansätze gerade im Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsbereich meist auch finanzielle Mittel nötig sind, ist uns bewusst. Um der Stiftung die notwendigen Mittel bereitzustellen - der Finanzminister hat es bereits erwähnt - sind in den Haushaltsplan für das Jahr 2008 20 Millionen € und für das Jahr 2009 5 Millionen € eingestellt worden.

Weiterhin soll das Stiftungsvermögen durch Erlöse aus der Veräußerung von Liegenschaften des Landes Sachsen-Anhalt gemehrt werden. Die Einstellung von Veräußerungserlösen in das Stiftungsvermögen ist ebenfalls als Signal zu werten, dass das Land Sachsen-Anhalt nicht das wenige vorhandene Tafelsilber verscherbelt, sondern verantwortungsbewusst damit umgeht und zukunftsweisenden innovativen Projekten zugute kommen lässt.

Wir werben daher um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, in dem es unter anderem um die Änderung des § 7 im Hinblick auf die Zusammensetzung bzw. die Straffung des Stiftungsrates geht, weil diese Zusammensetzung im ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf unseres Erachtens zu exekutivlastig gewesen ist oder, um mit den Worten von Herrn Tullner zu sprechen, weil dort keine erweiterten Kabinettssitzungen stattfinden sollen. Deshalb - das haben wir im Ausschuss schon diskutiert - ist das Ministerium für Gesundheit und Soziales herausgefallen. Es haben alle kritisiert, dass es zu exekutivlastig ist. Sonst hätte man sagen müssen, es müssen doch alle drin bleiben. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Frau Rotzsch. - Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es ganz schnell machen. Die FDP-Fraktion kann mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sowohl in der Fassung, die der Ausschuss für Finanzen in der Beschlussempfehlung vorgelegt hat, als auch mit der Änderung im Rahmen des Änderungsantrages, den die Regierungsfraktionen heute vorgelegt haben, leben.

Ich will mir aber erlauben, eine Bemerkung dazu zu machen. Es ist erstaunlich, dass man drei Monate benötigt, um einen Änderungsantrag einzubringen, bei dem ich eine halbe Stunde lang gesucht habe, worin die inhaltliche Änderung liegt. Das sind Dinge, die wir uns als Parlament untereinander nicht geben müssen.

(Zustimmung bei der FDP)

Die Sachverhalte sind alle diskutiert worden. Ich weiß, dass ich an ein oder zwei Stellen im Ausschuss den Vorschlag gemacht habe, so zu verfahren, weil es einfach praxisnäher ist, wie es jetzt gemacht wird. Ich weiß, dass das auf wenig Gegenliebe gestoßen ist. Deshalb wundert mich das schon.

Ich kann in diesem Fall nur dem zustimmen, was der Finanzminister gerade gesagt hat. Dass man über Inhalte streiten kann, kann ich nachvollziehen. Dass man über nichts drei Monate lang streiten kann, entzieht sich meiner Vorstellung. Ich bitte Sie einfach darum, dies bei solchen Gesetzen zukünftig zu lassen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Frau Dr. Hüskens. - Damit ist die Aussprache beendet und wir treten ein in das - -

(Heiterkeit und Zurufe)

- Frau Fischer, bitte kommen Sie. Jetzt war ich zu schnell. Das Geburtstagskind ausklinken, das ist nicht fair.

Frau Präsidentin, es hat mich etwas gewundert. Da ich aber doch etwas zu sagen habe, gestatten Sie, dass ich von meinem Rederecht Gebrauch mache.

Verehrte Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Frau Dr. Hüskens, trotz aller Unkenrufe haben wir es geschafft. Der Entwurf eines Gesetzes über die Zukunftsstiftung des Landes SachsenAnhalt liegt zur Beschlussfassung auf dem Tisch. Ich nehme an, bei Ihnen auch.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Der Entwurf hat sich in einigen, wie ich finde, nicht unwichtigen Punkten geändert. Wir haben Ihnen darüber hinaus heute noch einen Änderungsantrag vorgelegt.

Ich muss schon sagen, dass es am Ende dann doch nicht ganz so einfach war, Einigkeit herzustellen. Aber so sind wir nun einmal in den Koalitionsfraktionen. Am Ende, wenn es schließlich darauf ankommt, klappt es bei uns dann doch und wir finden uns und raufen uns zusammen.

Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im März hat sich gezeigt, dass Diskussionsbedarf in den Ausschüssen bestehen wird. Die Zukunftsstiftung, der wir mit der Verabschiedung des Gesetzes heute praktisch Leben einhauchen, gehört zu den wichtigen Instrumenten der nachhaltigen Finanzpolitik Sachsen-Anhalts. Ich konnte bei der Debatte zum Doppelhaushalt heute Morgen die Bedeutung bereits herausstreichen.

Es ist vielleicht etwas ungewöhnlich, wenn Erlöse aus Veräußerungen von Liegenschaften und Beteiligungen einer Stiftung zugeführt werden, deren Kapitalerträge der Förderung von Projekten in Forschung, Entwicklung, Innovation und Wissenschaft oder auch des Wissenschaftstransfers sowie bedeutenden Projekten für die wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts dienen sollen. Sie sollen ergänzend zu den bestehenden Fördermöglichkeiten verstanden werden.

Ich bin schon der Meinung, dass es für ein für das Land maßgebliches Entwicklungsprojekt durchaus entscheidend sein kann, wenn bei fehlenden Finanzierungsmitteln auf die Zukunftsstiftung zurückgegriffen werden kann.

Das Stiftungsvermögen muss aufgebaut werden; darin sind wir uns alle einig. Mit der Verabschiedung des Haushaltes haben einen bescheidenen Anfang gemacht. 20 Millionen € für das Jahr 2008 und 5 Millionen € für das Jahr 2009 sind eingestellt worden. So wie bei allen Stiftungen wird es auch hier zu Zustiftungen kommen. Darüber hinaus kann es einen Zuschuss aus dem Landeshaushalt zur Erfüllung des Stiftungszweckes geben.

Der Stiftungsrat hat hinsichtlich seiner Zusammensetzung Veränderungen erfahren, weil es uns wichtig war, neben Mitgliedern der Landesregierung und der im Landtag vertretenen Fraktionen Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung mit dabei zu haben. Wir sind der Meinung, dass diese Zusammensetzung den langfristigen strategischen Ausrichtungen der Zukunftsstiftung und auch der Projekte dient, die die Stiftung unterstützt oder aufwertet.

Leider hatten wir zunächst vergessen, wie die externen Vertreter in den Stiftungsrat kommen. Das haben wir im Änderungsantrag klargestellt.