Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Ich beantrage heute, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen, um die Fragen des Betretungsrechtes genauer klären zu können. Ich kündige bereits an, im

Innenausschuss eine umfangreiche Anhörung zu beantragen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Minister Herr Bullerjahn: Mein Gott! Sie werden ja richtig zum Demagogen dabei! Bei Lotterie und Hund sind Sie richtig los- gelassen!)

Herr Kolze hat eine Frage.

Herr Minister, als Demagoge muss ich mich, glaube ich, in diesem Haus von Ihnen nicht bezeichnen lassen.

(Minister Herr Bullerjahn: Das tun Sie doch auch! Sie tun ja so, als ob wir etwas dagegen hätten! - Herr Kolze, CDU: Habe ich jetzt das Wort oder nicht?)

- Ich habe Sie nie als Demagogen bezeichnet, Herr Minister. Das weise ich von mir.

(Herr Stahlknecht, CDU: Aber Ihre Rede war ge- sponsert von Chappy! - Heiterkeit bei der CDU)

Ich würde darum bitten, dass Herr Kolze jetzt seine Frage stellt.

Zunächst einmal, meine Damen und Herren, wer die CDU im Zusammenhang mit Denunziantentum nennt, der hat, glaube ich, die Ziele dieser Partei nicht begriffen. - Punkt 1.

(Zustimmung bei der CDU)

Kollege Kosmehl, Betretungsrecht: Natürlich ist damit ausdrücklich nicht das Betretungsrecht in Abwesenheit des Halters zu verstehen.

Im Übrigen, glaube ich, dass auch kein städtischer Bediensteter, Bediensteter eines Ordnungsamtes so irre sein wird, einen freilaufenden Hund auf dem Grundstück in irgendeiner Form betrachten zu wollen, weil das eine gewisse Abwehrreaktion des Hundes sicherlich provozieren wird. Das ist so.

Ich denke schon, dass man sehr wohl zu unterscheiden weiß, ob ein Tier mit einem Gewicht von 40 kg aus Freude, weil es sein Herrchen sieht, das Pfötchen auf die Schulter legt oder ob es, aus welcher Motivation auch immer, einen Menschen anspringt.

Wenn ein 40 kg schweres Tier einen Menschen anspringt, dann darf man getrost davon ausgehen, dass sich dieser nicht mehr auf den Beinen halten wird. Dann ist das schon Gefahr drohend und dann habe ich auch den Unterschied.

Es ist auch ein Unterschied - ich sage es jetzt einfach einmal -, wenn ein Hund in eine Hecke springt, sich nicht befreien kann, sich dabei verletzt und man versucht, den Hund herauszuziehen. Auch wenn der Hund dann gegebenenfalls seinen eigenen Besitzer beißt, ist dieser Hund natürlich nicht in seinem Wesen aggressiv; vielmehr wurde eine völlig natürliche Reaktion hervorgerufen. Das wird in der Beißstatistik, Kollege Wolpert, zu berücksichtigen sein.

Aber wir werden ja noch in ein Anhörungsverfahren eintreten. Für jede vernünftige Verbesserung des Gesetzentwurfes bin ich sehr aufgeschlossen. - Danke.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kolze, ich werde den Wortlauf des Protokolls daraufhin prüfen, wie ich es formuliert habe. Ich glaube aber, dass ich gesagt habe, es gehe in die Richtung des Denunziantentums. Ich habe ausdrücklich nicht die CDU und auch nicht die SPD mit diesem Begriff in Verbindung bringen wollen, anders als der Herr Finanzminister, der ausdrücklich mich als Person als Demagogen angesprochen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kolze, ich bin mir durchaus dessen bewusst, dass man in diesem Gesetzentwurf noch Verbesserungen vornehmen kann, um Klarstellungen herbeizuführen.

Das, was Sie gerade zur Frage des Gefahr drohenden Anspringens gesagt haben, kann ich durchaus nachvollziehen. Das ist wahrscheinlich auch von Tierärzten so gesagt worden. Nur, dann hätten Sie es bitte in die Begründung zu diesem Paragrafen auch hineinschreiben können. Ihre Begründung sieht leider von einer Einzeldarstellung ab.

(Herr Kolze, CDU: Das ist aber eine abstrakte Regel, in die ich den Einzelfall nicht hineinschrei- ben kann!)

- Moment. Sie sollen nicht den Einzelfall, sondern nur ein Bild beschreiben. Das ist, glaube ich, kein Einzelfall.

Aber ich bin mir darin ganz sicher, dass es uns im Innenausschuss gelingen wird, an dieser Stelle intensiv zu diskutieren. Mir liegt es vor allem am Herzen, dass wir uns mit den Fachleuten darüber unterhalten, inwieweit das handhabbar ist und inwieweit dieses Gesetz vollstreckbar ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Rothe.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil ich den vorweihnachtlichen Koalitionsfrieden nicht durch einen Beißvorfall gefährden will, stütze ich mich auf eine ganz sachliche Zuarbeit.

Das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt halten Gefahrenvorsorgevorschriften, insbesondere die Aufnahme bestimmter Hunde, bei denen aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit ein überdurchschnittlich hohes Gefährdungspotenzial vermutet wird, in eine so genannte Rasseliste grundsätzlich für zulässig. Derartige Regelungen bedürfen aber einer speziellen gesetzlichen, einer parlamentsgesetzlichen Grundlage.

Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil im Jahr 2004 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde festgestellt, dass das Einfuhr- und Verbringungsverbot für Hunde bestimmter Rassen, bei denen aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit eine besondere Gefährlichkeit vermutet wird, und damit auch die im Bundes

gesetz enthaltene Rasseliste mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Auf dieses Gesetz mit dem Einfuhr- und Verbringungsverbot für Hunde bestimmter Rassen beziehen wir uns in unserem Gesetzentwurf. Das ist damit rechtssicher; das ist vom Bundesverfassungsgericht bereits als rechtssicher bestätigt worden.

Ein wesentliches Merkmal des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen ist, dass alle Hunde mit einem Erkennungschip oder einer lesbaren Tätowierung zu kennzeichnen sind. Halter von Hunden sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Im Übrigen, also außerhalb der vier gelisteten Hunderassen, sind Hunde nur dann gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzentwurfs, wenn dies die zuständige Behörde im Einzelfall festgestellt hat. Dabei hat die Behörde nach dem Erhalt des Hinweises auf eine mögliche Gefährlichkeit eines Hundes diese von Amts wegen zu prüfen.

Der Gesetzentwurf sieht für die Haltung gefährlicher Hunde eine Erlaubnispflicht vor. Die Erlaubnis ist unter anderem nur dann zu erteilen, wenn der Halter das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten des gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist.

Aus der Sicht meiner Fraktion empfiehlt es sich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zumindest Folgendes noch einmal zu prüfen:

Ein landeseinheitlich geregelter Leinenzwang, zum Beispiel in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen würde den Vorsorgecharakter des geplanten Gesetzentwurfes deutlich unterstreichen. Lediglich örtliche Besonderheiten, zum Beispiel der Leinenzwang in Kur- und Erholungsorten, sollten durch kommunale Gefahrenabwehrverordnungen geregelt werden.

Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Hundegesetzen anderer Länder die Zucht und den Handel mit gefährlichen Hunden einschränkt, sollte in dem geplanten Gesetz auch ein Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde geregelt werden.

Die Prüfung der Zuverlässigkeit anhand der strengeren Kriterien des Waffen- bzw. Sprengstoffrechts erscheint der Zielrichtung des Gesetzes, Gefahren für Leib oder Leben abzuwehren, angemessener.

Da das Bundeszentralregistergesetz zur Prüfung der Zuverlässigkeit grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, für die Erteilung von Erlaubnissen zum Halten eines gefährlichen Hundes eine unbeschränkte Auskunft zu erteilen, sollten die Erlaubnisbehörden auch zur Einholung unbeschränkter Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und zur Beteiligung der Polizei bei der Prüfung der Zuverlässigkeit verpflichtet werden. Die Prüfung der Zuverlässigkeit anhand des normalen Führungszeugnisses wird dem Gefahrenpotenzial nicht ausreichend gerecht.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend zu dem Nicht-ans-Rednerpult-Treten des Finanzministers in Vertretung des Innenministers sagen: Die Landesregierung hat vor einem Jahr ihre Vorstellungen hier eingebracht durch einen Gesetzentwurf, der auch von Frau Ministerin Wernicke mitgezeichnet war. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bleibt hinter die

sem Gesetzentwurf der Landesregierung leider deutlich zurück. Lassen Sie mich aber auch sagen: Es ist besser, diesen Gesetzentwurf der CDU und der SPD zu beschließen, als gar kein Hundegesetz zu haben. Wir sind das letzte deutsche Bundesland, das noch vor dieser Aufgabe steht. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD - Minister Herr Dr. Daeh- re: Denken Sie an Weihnachten! - Zuruf von Frau Weiß, CDU)

Es gibt noch eine Nachfrage, Herr Rothe. Wollen Sie diese beantworten? - Bitte sehr, Herr Wolpert.

Herr Rothe, glauben Sie wirklich, dass Sie mit diesem Gesetz die bisher bekannt gewordenen Beißvorfälle hätten verhindern können? Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass in den anderen Bundesländern nun nicht mehr gebissen wird?

Herr Kollege Wolpert, ich bin gern bereit, mit Ihnen im Ausschuss über einzelne Beißvorfälle und über die statistischen Entwicklungen in anderen Ländern zu reden.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Herr Rothe. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abgeordnete Frau Tiedge.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt die unendliche Geschichte eines Gesetzes oder - sollte man es besser so sagen? - der beschwerliche Leidensweg eines Gesetzes.

Am 24. Juli 2006 kündigte Herr Innenminister Hövelmann ein Kampfhundegesetz an, er warnte aber vor übereilten Schritten - wie recht er damit hatte.

Am 25. September 2006 wird vom Innenministerium der Entwurf eines Kampfhundesgesetzes vorgelegt, verbunden mit der tiefen Hoffnung, dass das Gesetz noch bis zum Ende des Jahres 2006 vom Landtag beschlossen wird.

Am 10. Oktober 2006 wird der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen und am 19. Oktober 2006 zur ersten Beratung in den Landtag eingebracht. Man denkt, die erste Hürde wäre genommen. Doch die CDU spricht sich gegen die geplante Rasseliste aus, die dann allerdings am 15. Oktober 2006 in Form einer Verordnung vom Ministerium vorgelegt wird.

(Zuruf von Herrn Kolze, CDU)