Der Bundesverband verweist auf eine weitere Umfrage vom Oktober 2005, nach der 61 % der deutschen Internetnutzer beim Online-Shopping um ihre Internetsicherheit besorgt sind. 78 % der Internetnutzer gaben an, dass ihre Hauptsorge dem Diebstahl ihrer persönlichen Daten und dem Weiterverkauf ihrer Daten an Dritte gilt. 85 % der Nutzer vertraten die Ansicht, dass die Anbieter nicht genug tun, um ihre Kunden im Internet zu schützen.
Die Verbraucherschützer weisen schon länger darauf hin, dass Verbraucherrechte im Internet nach wie vor ignoriert oder umgangen werden und die Sicherheitsrisiken voll auf den Schultern der Verbraucher liegen. Sie fordern deshalb sowohl die stärkere Verantwortlichkeit der Wirtschaft für ihre Produkte als auch gesetzgeberische Aktivitäten, um die strafrechtliche Verfolgung solcher Angriffe besser sichern zu können.
Für Letztere gibt es erste Ansätze. So hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz bereits im März 2007 seine Charta „Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt“ vorgestellt. Sie formuliert unter anderem als grundlegende Verbraucherrechte Sicherheit und Zuverlässigkeit der Angebote sowie den effektiven Schutz vertraulicher und personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff.
Der Europarat hat bereits im Jahr 2004 eine Konvention gegen Computerkriminalität verabschiedet. In Umset
zung dieser Leitlinie in nationales Recht trat im August 2007 das bereits angesprochene 41. Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft, mit dem Regelungslücken, die unter anderem auch das Phishing betreffen, geschlossen werden sollten. Wie aber die Umsetzung dieses Gesetzes geschehen soll, wenn sein Urheber selbst schon beabsichtigt, es zu brechen, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Schließlich soll die vom Bundesinnenminister angestrebte umstrittene Online-Durchsuchung nach dem gleichen Prinzip wie die betrügerische Phishing-Mail funktionieren.
Ein zweiter Weg, die Verbraucher im Umgang mit betrügerischen Aktivitäten im Netz zu stärken, besteht darin, sie mit möglichst vielen Information zu versorgen und schnell vor neuen Entwicklungen zu warnen. Diesbezüglich haben die Verbraucherzentralen sehr viel Arbeit geleistet. So hat der Bundesverband gerade die Broschüre „Datenschutz für Verbraucher“ überarbeitet und neu aufgelegt. Wie wichtig dieser Weg der Information ist, wird auch in dem gestern hier behandelten Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten deutlich. Es gibt also allen Grund, die Verbraucherzentralen weiter zu stärken und sie finanziell nicht in die Enge zu treiben.
Konkret zu Ihrem Antrag möchte ich bemerken: Wenn ich auch einschätze, dass der wirksame Schutz vor Computerkriminalität nicht durch die Aktivitäten eines Bundeslandes erreicht werden kann, so kann es sicherlich nicht schädlich sein, sich über die Situation in diesem Bundesland informieren zu lassen. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu.
Vielen Dank, Frau Hunger, für Ihren Beitrag. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun Herrn Graner das Wort. Bitte schön, Herr Graner.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kosmehl, zu Beginn Ihrer Einbringungsrede haben Sie gesagt, dass Sie in Ihrer Fraktion darüber nachgedacht haben, ob das ein Thema für den Ausschuss für Recht und Verfassung oder mehr für den Landwirtschaftsausschuss ist. Um ehrlich zu sein, habe ich mich gefragt: Ist das ein Thema für den Landtag von Sachsen-Anhalt?
Es ist keine Frage: Die Internetkriminalität bewegt viele Menschen und das ist - darüber ist bereits diskutiert worden - ein Thema für den Verbraucherschutz. Wir müssen die Menschen über die Probleme, die wir im Internet haben, also über mögliche Kriminalität, informieren. Sie müssen einfach - darin stimme ich Ihnen zu, Herr Kosmehl - als mündige Verbraucher auch das Internet nutzen.
Aber ist das wirklich so relevant für uns hier im Landtag von Sachsen-Anhalt? - Ich sehe an der Anzahl der Sitzungsteilnehmer und der Besucher des Plenums, dass offensichtlich viele der Meinung sind, dass das eher nicht der Fall ist. Ich sehe mit Bedauern, dass dort oben auf der Besuchertribüne wieder einmal eine Gruppe sitzt, die einen nicht ganz so guten Eindruck im Hinblick auf die Präsenz im Plenum erhält.
Wir sollten uns schon überlegen, womit wir dieses Plenum beschäftigen; das möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen.
Leider gibt es in den Zahlen, die der Minister genannt hat, keine Aussage über die Ursachen der Straftaten. Ich denke schon, dass in manchen Fällen auch mangelnde Sicherung des PC, Leichtsinn oder manchmal auch Unkenntnis eine Rolle spielen. So wie sich mein Mitleid in Grenzen hält, wenn ich von jemandem erfahre, der betrogen worden ist, weil er seine PIN mit Filzstift auf seiner EC-Karte hatte, so hält sich auch mein Mitleid in Grenzen, wenn ein jüngerer Verbraucher, der im Internet mündig umhergeht, auf so etwas hereinfällt.
Wie gesagt, noch einmal: Der Verbraucherschutz ist wichtig, wir müssen uns um das Thema kümmern. Aber müssen wir das gleich in drei Ausschüssen behandeln? Soll die Landesregierung dreimal in den Ausschüssen das Gleiche berichten? - Der Minister hat hier schon einiges erzählt. Soll da immer noch etwas Neues kommen? - Ich glaube, dass das nicht so sehr viel bringt, denn wir sollten uns auch in unserem eigenen Umfeld um schlanke Strukturen, um flache Hierarchien und vor allen Dingen auch um effizientes Arbeiten bemühen. Damit sollten wir bei uns anfangen.
Dieser Antrag ist kein Arbeitsbeschaffungsprogramm für den Landtag oder seine Ausschüsse. Deswegen begrüße ich das, was die PGF untereinander abgestimmt haben, außerordentlich und möchte auch beantragen, diesen Antrag lediglich in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Graner. - Wir kommen jetzt zum letzten Debattenbeitrag. Herr Kosmehl, wollen Sie noch einmal sprechen? - Bitte. Es war vorgesehen, dass Sie sprechen. Sie lassen es doch nicht aus, wie ich Sie kenne. Warum auch?
Herr Präsident, ganz kurz. - Ich muss ehrlich sagen, dass ich etwas überrascht bin, Herr Graner, von Ihrer letzten Aussage, weil zumindest meine parlamentarische Geschäftsführerin nichts von einer Einigung der parlamentarischen Geschäftsführer berichtet hat. Aber vielleicht gab es diese auch nur zwischen den Koalitionsfraktionen. Das mag richtig sein. Dann müssten Sie allerdings einen Änderungsantrag stellen, weil das nun einmal anders im Antrag steht.
Ich weise nur darauf hin: Wir haben andere Themen viel breiter gestreut und es sind nun einmal Rechtsthemen, genauso wie die Frage der Kriminalitätsbekämpfung ein Innenthema ist. Auch die Sparkassen sind ein Innenthema, wenn wir in diesen Bereich gehen, und der Bereich Wirtschaft und Arbeit ist für den Verbraucherschutz zuständig. Wie man das machen kann, ob man das bündeln kann? - Ich weise noch einmal darauf hin, dass dieses Thema vielfältig ist, und deshalb haben wir die Ausschüsse gewählt. - Vielen Dank.
Ich will noch einmal deutlich machen: Wir wollen keine Überweisung, sondern wir wollen, dass der erste Satz dahin gehend geändert wird - mein mündlicher Änderungsantrag -, dass nur im Ausschuss für Recht und Verfassung berichtet wird. Dieser Ausschuss kann auch die anderen einbeziehen. Im Übrigen ist er personell in vielen Fällen deckungsgleich mit dem Innenausschuss.
Meine Damen und Herren! Das war ein mündlicher Antrag, in dem Antrag der Fraktion der FDP die Ausschüsse für Wirtschaft und für Inneres zu streichen und nur den Ausschuss für Recht und Verfassung aufzuführen. Über diesen Antrag will ich jetzt abstimmen lassen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der FDP und bei der LINKEN. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunkt verlassen.
- Entschuldigung. Über den so geänderten Antrag lasse ich jetzt abstimmen. Das ist doch logisch. Ich bitte um Nachsicht.
Wer dem so geänderten Antrag der FDP-Fraktion die Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Wahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Ausschuss gemäß § 7 Abs. 6 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AG VwGO LSA)
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann. Es ist keine Debatte vereinbart worden. Herr Dr. Brachmann, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt ein interfraktioneller Antrag aller Fraktionen vor, was schon ein deutliches Zeichen dafür ist, dass es zu dieser Sache keinen Streit gibt.
Aber da wir gerade über wichtige und unwichtige Themen hier im Plenum gesprochen haben: Unwichtig ist das bei Weitem nicht. Worum geht es? - Das Oberverwaltungsgericht entscheidet in bestimmten Verfahren auch mit ehrenamtlichen Richtern. Deren Amtszeit endet am 31. Dezember 2008, sie müssen also erneut gewählt werden.
Diese ehrenamtlichen Richter werden nicht direkt gewählt, sondern durch ein Gremium aus Vertrauensleuten, und diese Vertrauensleute wiederum sind vom Landtag zu bestimmen. Dafür sieht das Gesetz zwei
Verfahren vor: Entweder das geschieht hier im Plenum oder wir beauftragen den Rechtsausschuss, dies zu tun. Es ist bisher geübte Praxis in diesem Haus gewesen, diesen Auftrag dem Rechtsausschuss zu erteilen. So sieht es der Ihnen vorliegende Antrag auch wieder vor. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Dann lasse ich über die Drs. 5/1196 abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden. Der Ausschuss für Recht und Verfassung ist beauftragt worden, die Wahl der Vertrauensleute beim Oberverwaltungsgericht durchzuführen.
Meine Damen und Herren! Bevor ich das Zepter jetzt abgebe, wollte ich noch folgenden Hinweis geben: Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr trifft sich für eine kurze Absprache nach der Landtagssitzung im Raum B1 11. - Vielen Dank.
Konzept zum künftigen Einsatz pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen in Sachsen-Anhalt
Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Welche Zukunft haben unsere pädagogischen Mitarbeiter im Land? Sind unsere pädagogischen Mitarbeiter ein Auslaufmodell? Benötigen wir pädagogische Mitarbeiter an unseren Schulen? Welche Aufgaben erfüllen überhaupt pädagogische Mitarbeiter an unseren Schulen? - Liebe Abgeordnete, ich könnte diese Liste mit den offenen Fragen noch wesentlich erweitern; aber was soll das eigentlich bedeuten?
Mit der Kommunalisierung der Horte wurde ein Teil der damaligen Hortnerinnen durch eine Übergangsregelung in die Kindergärten übergeführt, also kommunalisiert. Der andere, weit größere Teil blieb im Landesdienst. Diese Kräfte wurden als pädagogische Mitarbeiter in Grundschulen, Förderschulen und Ganztagsschulen eingesetzt. - So viel kurz zur Vorgeschichte.
Vorwiegend war das damals - das muss man der Ehrlichkeit halber dazu sagen - eine sozialpolitische Maßnahme. Mit der Umsetzung des Beschlusses zur Kommunalisierung der Horte hat man damals mit dieser Zuordnung höchstwahrscheinlich dieses Problem als erledigt betrachtet. Inhaltlich, das heißt über den Werdegang, den Einsatz und über die zukünftige Absicherung der Schulen mit pädagogischen Mitarbeitern, ist bis heute selten gesprochen worden.