Ein effektiver Kinderschutz ist voraussetzungsvoll; denn das Familiengericht und auch das Jugendamt sollen ihre jeweiligen Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen und konstruktiv zusammenwirken.
Frau Reinecke, würden Sie langsam zum Schluss kommen? Sie haben die Redezeit schon weit überschritten.
Es geht darum, in multiprofessionellen Gremien die Arbeit zu besprechen, um eine Vernetzung in Arbeitsgruppen, um eine Spezialisierung in Richtung Fachlichkeit. Es geht also darum, dass sich neben der juristischen Ausbildung auch die Kompetenz im psychosozialen Bereich erweitert, und es geht um einen Parallelprozess, um Mitarbeiter und Institutionen miteinander zu vernetzen. Ich sehe keine Gefahr der Parallelstrukturen. Vielmehr wird ein Parallelprozess nötig sein.
Bei der Folgenabschätzung hinsichtlich des finanziellen Aufwandes kann ich hier auch nur mutmaßen. Ich bin eher vorsichtig und schließe mich der Meinung der Ministerin an: Es liegen keine belastbaren Werte vor, und wenn es um Mehrkosten geht, gilt es sicherlich noch einmal eine Debatte zu führen.
Unsere Fraktion stimmt diesem Antrag letztlich zu. Wir freuen uns auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss für Recht und Verfassung.
Vielen Dank für Ihren Beitrag, Frau Reinecke. - Wir kommen jetzt zum letzten Debattenbeitrag. Für die FDPFraktion hat noch einmal Herr Wolpert das Wort, wenn er es wünscht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin manchmal ein bisschen verdutzt, wie viel Angst offensichtlich vor der Opposition besteht. Ich habe dieses Gesetz, das im Bundesrat am Freitag beschlossen worden ist, überhaupt nicht kritisiert. Ich habe auch das Anliegen nicht kritisiert.
Ich habe nur gesagt, es ist beschlossen und jetzt stellt sich die Frage, wie Sachsen-Anhalt damit umgeht. Dann ist es durchaus gerechtfertigt, nach dem finanziellen Aspekt zu fragen, weil wir doch damit umgehen wollen. Das heißt, eines ist doch klar: Wenn dieses Gesetz beschlossen worden ist und wenn wir der Meinung sind, dass die Fachleute sich zusammensetzen und mehr Aufgaben bekommen sollen, dann ist das auch zu untersetzen. Das ist das, was das Land tun muss. Danach ist gefragt worden.
Natürlich verschließen wir uns nicht der Wertediskussion, der Diskussion darum, wie man mit Kindesvernachlässigung umgeht. Der Antrag zielt ja auch direkt darauf ab. Alle sollen daran beteiligt werden: der Sozialausschuss, weil er genau diese Bewertung mit vornehmen soll, der Innenausschuss, weil die Kommunen die Kosten der Jugendämter zu tragen haben, und der Rechtsausschuss natürlich, weil er diese Abwägung vorzunehmen hat, die dann mit der Wächterfunktion auch durchaus gut umschrieben ist. Dagegen wehrt sich die FDP auch gar nicht.
Deswegen, Frau Ministerin, keine Angst. Wir haben Ihr Verhalten, dass Sie zugestimmt haben, gar nicht kritisieren wollen. Das war schon okay und ich bin mir auch sicher, dass sich die FDP im Bundestag nicht gegen dieses Gesetz sträuben wird, auch wenn man das mit dem Eingriff in die Elternrechte kritisch bewerten mag.
Das andere Gesetz, das noch kommt: Das ist schon eine interessante Frage, auch wenn die Länder jetzt noch nicht wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Dass welche auf sie zukommen, erahnen alle Länder. Dann stellt sich auch die Frage - die ist berechtigt -: Was wird das Land tun? Wie wird es das begleiten?
Das ist eine Frage, die im Rechtsausschuss durchaus erörtert werden sollte. Am Ende soll ja vielleicht herauskommen, dass wir der Ministerin konstruktiv an die Hand geben, der Landtag stehe voll hinter ihr, wenn sie das soundso mache. Das ist ja auch ein Ergebnis. Das wäre ja auch einmal schön, zugunsten der Kinder.
Von daher glaube ich, dass wir gar nicht weit voneinander entfernt sind. Ich habe den Fokus nur deshalb so auf die finanzielle Seite und die Auswirkungen gelegt, weil ich darlegen wollte, warum wir über ein Bundesgesetz hier im Landtag debattieren können: weil es Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt hat.
Weil es Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt hat - das ist unstreitig -, freue ich mich, dass alle Fraktionen dem zustimmen. Ich hoffe, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen. - Danke.
Herzlichen Dank, Herr Wolpert. - Wir sind damit am Ende der Debatte. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen gesehen.
Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Wir können über den Antrag daher direkt abstimmen. Ich lasse jetzt über den Antrag in Drs. 5/1262 abstimmen. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Ich erspare mir dann die Frage nach den Gegenstimmen und den Stimmenthaltungen. Dem An
Bericht über den Stand der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften - Drs. 5/396
Meine Damen und Herren! Gemäß § 14 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung ist der Ausschuss verpflichtet, dem Landtag dazu Bericht zu erstatten. Ich bitte deshalb den Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres Herrn Madl, das Wort zu nehmen. Danach treten wir in die Debatte ein.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Angst, Herr Kollege Madl, ich rede zuerst und dann können Sie den Bericht abhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Verlangen nach einer Berichterstattung nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist in diesem Hohen Hause nicht neu. Gleichwohl ist es relativ selten, dass es zur Anwendung kommt. Ich erinnere mich als, ich sage einmal, Leidtragender noch daran, dass uns in der letzten Wahlperiode die SPD mit Herrn Kollegen Polte bei der Frage „Stand der Verhandlungen innerhalb der Koalition zum Katastrophenschutzgesetz“ einmal dazu genötigt hat, darüber zu berichten.
Ich denke, es ist gute Aufgabe und Pflicht einer Opposition, gelegentlich einmal nachzufragen, wenn Gesetzentwürfe der Landesregierung in den Ausschüssen schmoren, obwohl man auch in den Ausschüssen als Regierungskoalition eine Mehrheit hat, dann einmal nachzufragen, woran das liegt. Ich denke, wir kommen mit dieser Berichterstattung auch weiter.
Ich will Ihnen ganz offen sagen, dass wir in einem Teilbereich dieses Gesetzes, über das wir reden, nämlich dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, als FDP-Landtagsfraktion auch ein eigenes Interesse daran haben, eine Beschlussfassung hinzubekommen, nämlich in dem Bereich der Sportstättennutzung.
Sie wissen, dass die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Förderung des Sports in Sachsen-Anhalt - Sportfördergesetz Sachsen-Anhalt - vorgelegt hat, der ebenfalls seit dieser Zeit, nämlich seit der ersten Beratung im Plenum - am 15. Dezember 2006 war das, glaube ich, - in den Ausschüssen, im Ausschuss für Soziales liegt und nicht weiter beraten wird. Wir haben natürlich ein Interesse daran, dass über diese Frage endlich einmal entschieden wird. Wir hoffen natürlich, dass Sie sich als Re
gierungskoalition unserem Ansinnen anschließen können und ein Sportfördergesetz für Sachsen-Anhalt verabschieden.
Unabhängig davon wären wir natürlich auch über eine Klarstellung zum Inhalt - darauf gehe ich gleich noch einmal näher ein -, zu Fragen der Sportstättennutzung dankbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will Ihnen ganz kurz den parlamentarischen Beratungs- oder Bearbeitungsstand zu dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vortragen.
Der in der Drs. 5/396 vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung stammt vom 6. Dezember 2006. Die erste Beratung fand im Landtag am 15. Dezember 2006 statt. Er wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und an die Ausschüsse für Soziales, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Landesentwicklung und Verkehr sowie an den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung überwiesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind im Innenausschuss noch nicht einmal zu einer vorläufigen Beschlussempfehlung gekommen. Das heißt, formal gesehen hätten sich die anderen Ausschüsse noch nicht einmal mit dem Thema beschäftigen müssen. Gleichwohl - das will ich an dieser Stelle lobend hervorheben - hat sich der Ausschuss für Soziales bereits parallel dazu in zwei Sitzungen damit beschäftigt.
Das heißt, wir sind noch nicht einmal an der ersten Hürde vorbei, nämlich der vorläufigen Beschlussempfehlung und der Mitberatung in den anderen Ausschüssen. Trotzdem sind seit der Einbringung am 15. Dezember 2006 nunmehr mehr als eineinhalb Jahre vergangen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! § 14 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung sagt, fünf Monate nach Überweisung eines Beratungsgegenstands können eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Landtag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eineinhalb Jahre ist es her. Fünf Monate hätten wir nur warten müssen. Wir waren sehr geduldig. Ich hoffe, die Koalition weiß das auch zu schätzen und kann uns heute deshalb intensiv und inhaltlich fundiert Auskunft zum Beratungsgegenstand geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worum geht es in dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften? - Es geht in Artikel 1 um die Änderung der Gemeindeordnung. Da geht es auch um die Frage des Sports. In Artikel 2 geht es um die Änderung der Landkreisordnung. Es geht um die Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung kommunaler Verwaltungstätigkeit. Da, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, müssten Sie sich beeilen, weil es nach Ihrem Willen bald keine Verwaltungsgemeinschaften mehr gibt. Wenn Sie das alte Gesetz noch einmal ändern wollen, sollten Sie das machen, oder Sie lassen das im Sande verlaufen.
In Artikel 4 geht es um die Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Es geht in Artikel 5 um die Änderung des Kinderfördergesetzes. Letztlich geht es in Artikel 6
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage ausdrücklich, dass ich Artikel 6 von der Kritik ausnehmen muss, weil er mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD vom 6. Juni 2007 aus der Drucksache herausgelöst worden ist. Also Sie haben sich mehr als ein halbes Jahr für die Beratungen Zeit gelassen. Wir hätten danach damals schon fragen können. Aber es ist egal. Sie haben das mit Ihrem in Drs. 5/698 vorgelegten Gesetzentwurf am 6. Juni 2007 eingebracht. Die erste Beratung fand am 14. Juni 2007 statt. Die zweite Beratung fand am 12. Juli 2007. In derselben Sitzung wurde auch das Gesetz beschlossen. Damit hat sich Artikel 6 erledigt.
- Ja, Herr Innenminister, es bleiben noch fünf Artikel übrig. Die haben sich leider bis zum heutigen Tag nicht erledigt.
Nun hatte ich gesagt, wir waren fast eineinhalb Jahre lang geduldig und haben gewartet. Ich muss ganz ehrlich sagen, die Koalition bzw. insbesondere der Abgeordnete Herr Rothe haben das ein Stück weit auch provoziert. Wir waren eigentlich schon zum Jahresanfang so weit zu sagen, wir fragen einmal nach, um ein bisschen Klarheit zu bekommen.
Dann stand am 7. Februar 2008 in der „Mitteldeutschen Zeitung“ ein Artikel, der mit dem Titel „Keine Gebühr in Sportstätten“ überschrieben war. Diesbezüglich, Herr Kollege Rothe, sagen Sie, das Festhalten an der DDRRegelung ist kommunalfeindlich. Allerdings - was uns viel wichtiger ist - sagten Sie, dass in einer der nächsten Sitzungen des Innenausschusses des Landtages diese Regelung aus dem Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften gestrichen werden soll.
Das heißt, Sie wollten Artikel 1 des Gesetzes streichen. Es bleiben dann immer noch genügend Artikel übrig. Aber es wäre schon ein weiterer Fortschritt. Beim Tempo der Koalition ist man auch mit kleinen Schritten zufrieden. Deshalb haben wir gesagt, dann fragen wir zu dem Punkt in der Sitzung des Innenausschusses am 7. Februar nicht nach.
Die nächste Sitzung des Innenausschusses fand am 14. Februar statt. Ich dachte, es wäre vielleicht ein bisschen zu kurzfristig, um das auf die Tagesordnung zu bringen. Dann hatten wir die Sitzung am 28. Februar. Es geschah nichts. Dann hatten wir die Sitzung am 13. März. Es geschah nichts. Dann hatten wir die Sitzung am 3. April. Es geschah nichts. Dann hatten wir die Sitzung am 24. April. Es geschah nichts. Dann hatten wir die Sitzung am 8. Mai. Es geschah nichts.