Es kann doch nicht sein - selbst wenn ich draußen gekreuzigt werde, sage ich das hier -, dass ein Betrieb mit 1 000 ha schlechter Fläche genauso behandelt wird wie ein Betrieb mit 500 ha guter Fläche oder wie ein Betrieb mit 100 ha sehr guter Fläche. Wie wollen Sie mir das vermitteln? Das funktioniert nicht. Ich bitte euch, um Gottes Willen! Das ist doch keine Politik für die Zukunft.
Wir brauchen wettbewerbsfähige Betriebe. Das ist ein Schuss in den Ofen. Das kann nicht funktionieren. Übrigens: Der Antrag der LINKEN müsste noch die Milchproblematik beinhalten. Wir würden diesem Antrag zustimmen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Hauser. - Wir kommen dann zum Beitrag der SPD-Fraktion. Ich erteile dem
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich in der Sache kurz fassen, weil meine Vorredner inhaltlich die Dinge schon dargelegt haben. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir als SPD-Fraktion eigentlich sehr froh darüber waren, dass wir im Agrarausschuss und in diesem Hohen Hause einen von allen Fraktionen getragenen Antrag formuliert hatten. Der ist dann auch so verabschiedet worden. Herr Krause wies auch ausdrücklich auf diesen Antrag hin.
Deshalb erachten wir es als nicht notwendig, die Landesregierung nochmals aufzufordern, hinsichtlich dieser Angelegenheit aktiv zu werden; denn sie ist aktiv. Herr Minister Daehre hat das auch dargestellt. Im Ausschuss haben wir auch darüber geredet. Deshalb lassen Sie uns im Landtag überflüssige Beschlüsse vermeiden. Wir lehnen diesen Antrag ab. - Danke schön.
Vielen Dank, für Ihren Beitrag. - Jetzt hat die LINKE noch einmal die Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. Es spricht der Abgeordnete Herr Krause. Bitte schön, Herr Krause.
Herr Vorsitzender! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich denke doch, dass es nur hilfreich sein kann - auch wenn wir Anfang 2008 einen gemeinsamen Antrag zustande gebracht und beschlossen haben -, wenn der Landtag kurz vor der Beschlussfassung noch einmal ein deutliches Signal setzt und damit unsere Ministerin in den nächsten Tagen noch einmal unterstützt. Damit wird auch gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht, dass wir trotz der proklamierten Geschlossenheit klarer politischer Standpunkte zu oft im Agrarministerrat gefundene Kompromisse zur Kenntnis nehmen mussten.
Die 45 % sind von Herrn Daehre genannt worden. Wo sind wir jetzt? - Kompromisse stehen in der Diskussion. Die Ausgangslage Anfang 2008 war eine andere.
Ich hoffe nur - das möchte ich zum Schluss sagen -, dass sich Ihr Optimismus, Herr Minister Daehre, stellvertretend auch für Ministerin Frau Wernicke, bewahrheitet und wir nicht wieder - die Sorge habe ich aufgrund der Erfahrung mit vielen Beschlüssen des Ministerrats - eines Besseren belehrt werden, dass nämlich Deutschland im Interesse der Geschlossenheit wieder diesem faulen Kompromiss zustimmt. Das wollte ich noch einmal auf den Punkt bringen und auch die Bundesregierung auffordern, dabei zu bleiben und in den Beratungen Ende November 2008 nicht umzufallen.
Vielen Dank, Herr Krause, für Ihren Debattenbeitrag. - Weitere Debattenbeiträge sind nicht gemeldet worden. Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren. Eine Überweisung ist weder beantragt worden, noch halte ich
Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und wir können Tagesordnungspunkt 14 verlassen.
Die Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens für die FDP-Fraktion. Anschließend spricht für die Landesregierung Frau Dr. Kuppe. Dann treten wir in die Debatte ein. Sie haben jetzt das Wort, Frau Dr. Hüskens. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 14. Dezember 2007 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein Gesetz erlassen, das laut Titel dem Schutz der Nichtraucher dienen sollte. Inzwischen gibt es zu diesem Gesetz wie zu einigen anderen Landesgesetzen auch ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes, das die Regelungen bezüglich der Diskotheken und der Einraumgaststätten für verfassungswidrig erklärt.
Der Presse und Gesprächen mit den Vertretern der Dehoga war zu entnehmen, dass die Landesregierung angeblich noch bis Jahresende ein Reparaturgesetz auf den Weg bringen möchte. Wenn sie darauf verzichtet, dann würde wahrscheinlich das weiterhin stattfinden, was wir derzeit haben. Der Pächter entscheidet, ob geraucht werden darf.
Das Gesetz ist aus meiner Sicht aber auch an einigen anderen Stellen korrekturbedürftig. Ich erinnere zum Beispiel daran, dass die Koalitionsfraktionen in der letzten Beratung des Sozialausschusses noch eine Regelung in das Gesetz aufgenommen hatten, um in Heimen lebenden Menschen das Rauchen auch in den Zimmern zu verbieten, die sie für ihre persönliche Nutzung angemietet haben. Sie können das sehr schön im Protokoll des Landtages vom 14. Dezember 2007 nachlesen. Herr Brumme hat das damals für die Mehrheit des Sozialausschusses unmissverständlich vorgetragen.
Die Oppositionsfraktionen waren zum damaligen Zeitpunkt der Auffassung, dass dies verfassungswidrig sei. Sie haben das sowohl im Ausschuss als auch im Plenum sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
„In den Ausschussberatungen hat eine weitere Regelung Eingang in den Gesetzestext gefunden, und zwar die zum Rauchverbot in privat genutzten Räumen in Behinderten- und Altenpflegeheimen, die ursprünglich in beiden Gesetzentwürfen so nicht vorhanden war.“
Drei Monate später heißt es in der Beantwortung der Kleinen Anfrage in der Drs. 5/1152 zum gleichen Sachverhalt:
„Gleichwohl sind Heimzimmer unter die Regelung des § 4 Satz 1 Nr. 1 des Nichtraucherschutzgesetzes zu subsumieren, wonach das allgemeine Rauchverbot nicht in Gebäuden, Räumen und Grundstücken, soweit sie der privaten Nutzung zu Wohnzwecken dienen, gilt.“
Das ist also im Endeffekt genau das Gegenteil von dem, was im Parlament gesagt worden ist. Um es ganz klar zu sagen: Die letztere Position halte ich für verfassungsrechtlich sauber.
Ich möchte jetzt darauf verzichten, eine verfassungsrechtliche Diskussion darüber zu führen, ob das Ministerium die Interpretation so machen darf oder nicht. Es gibt darüber kontroverse Auffassungen; das weiß ich. Es gibt Verfassungsgerichtsurteile, die besagen, dass in erster Linie der Gesetzestext zu interpretieren ist und dass die Absicht, die ein Parlament mit dem Gesetz verfolgt, dabei nicht in dem Maße berücksichtigt werden muss. Aber diese Diskussion müssen wir nicht heute im Parlament führen.
Ich möchte das Thema eher praktisch beleuchten. Sie haben damals gesagt, Sie wollten die Regel A. Das Ministerium hat B umgesetzt. Schon deshalb gehe ich davon aus, dass Sie ein großes Interesse daran haben, wieder eine Einheit herbeizuführen.
Darüber hinaus ist noch ein anderer Aspekt zu berücksichtigen. Wenn zum Beispiel Frau Weiß in ein Heim müsste, aus welchen Gründen auch immer, dann würde sie einen zivilrechtlichen Vertrag abschließen, mit dem sie Räume zum Zweck der privaten Nutzung anmietet. In vielen Heimen in unserem Bundesland enthält dieser Vertrag eine Regelung, die das Rauchen in privat genutzten Räumen ausschließt, in der Regel aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahrenabwehr. Deshalb gab es in diesen Einrichtungen bisher immer Räume, die ein Raucher nutzen konnte. Das haben wir nun als Gesetzgeber unterbunden.
Das bedeutet schlicht und ergreifend, dass die Menschen auf der einen Seite laut Vertrag in den von ihnen bewohnten Räumen nicht rauchen dürfen und auf der anderen Seite wegen des Gesetzes in den übrigen Räumen auch nicht geraucht werden darf. 70-Jährige müssen nun, so wie früher in der Schule, vor den Toren, auf dem Balkon oder in der Auffahrt rauchen. Es gibt Heime, die sind so „gnädig“ und schauen weg, wenn im Flur geraucht wird. Aber ich finde, diese Situation ist für alte Menschen oder für Menschen mit Behinderungen schlichtweg nicht angemessen und inakzeptabel.
Ich hoffe, dass die meisten von uns ein solches hohes Alter erreichen. Deshalb sollten wir schon aus purem Eigennutz einmal darüber nachdenken, ob wir diese Regelung wirklich so wollen.
Ich gehe einmal davon aus bzw. ich hoffe, dass Sie den Mut haben werden, diese Regelung so zu korrigieren, dass sie in Zukunft eindeutig interpretiert werden kann.
Ich möchte dazu einen Vorschlag machen. In diesem Fall besteht ohnehin immer ein Vertragsverhältnis. Das
ist in vielen anderen Regelungsbereichen, über die sonst so heftig diskutiert wird, gar nicht der Fall. Deshalb meine ich: Lassen Sie uns die Heime einfach aus dem Gesetz streichen.
Dann würden, wie schon zuvor, die Träger und die Heimbewohner in einem privatrechtlichen Vertrag regeln, wie damit umzugehen ist. Ich bin mir ganz sicher, dass dieses Verfahren zu einem ordentlichen Schutz der Nichtraucher und zu angemessenen und menschenwürdigen Regelungen für die Raucher führt.
Ein anderer Punkt, der ebenfalls geregelt werden muss, ist das Rauchen im Bereich der Jugendeinrichtungen. Es geht mir an dieser Stelle nicht um irgendeinen Jugendklub; dort gibt es auch Schwierigkeiten. Ich habe vielmehr die Jugendeinrichtungen im Blick, die sehr großflächig sind. Diejenigen von Ihnen, die schon einmal in dem Kiez in Güntersberge - dorthin werden wir ja häufig eingeladen - oder vielleicht in dem Kiez in Arendsee gewesen sind, wissen, wie großflächig diese Einrichtungen sind.
Sie werden nicht nur von Jugendlichen, sondern häufig auch von Familien genutzt. Wir sind sehr froh darüber, wenn Familien dort hinkommen, um an den Eltern-KindProgrammen und an anderen Programmen teilzunehmen, welche die Kompetenzen von Eltern stärken sollen. Aber das sind nun einmal leider nicht nur Nichtraucher.
Wir erwarten also von den Eltern, dass sie zum Rauchen nicht nur das Gebäude, sondern auch das Gelände verlassen und damit zum Teil ihre Kinder auf dem Gelände der Einrichtung allein lassen. Das finde ich bei allem Respekt extrem unangemessen. Ich glaube, dass wir auch in diesem Fall eine andere Regelung finden müssen als die, die wir bisher in dem Gesetz formuliert haben.
- Herr Kosmehl sagt es gerade: Das Gesetz abzuschaffen wäre natürlich die einfachste Variante. Aber ich bin Realist und weiß, dass Sie in diesem Punkt unseren Vorstellungen wahrscheinlich nicht folgen werden.
Meine Damen und Herren! Diese Punkte sind sicherlich die vordringlichsten. Aber das Gesetz hat auch in einer ganzen Reihe von anderen Punkten zu - ich sage es einmal so - unerwünschten Nebenwirkungen geführt.