Ich will Ihnen, um das damit abzuschließen, noch eine Pressemitteilung vom Deutschen Städte- und Gemeindebund zur Kenntnis geben - die können Sie nachlesen. Er warnt dringend davor, dass das Vergaberecht wieder an Frauenförderprogramme gekoppelt wird. Keine Kopplung der Frauenförderung an die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Wenn man all die Wünsche aus der Politik zusammenfasst, dann soll Vergaberecht Parteiprogramme erfüllen. Zum Schluss, wenn ich das einmal überspitzen darf - das ist nicht ganz ernst gemeint, aber man muss es manchmal zuspitzen, um etwas zu verdeutlichen -: Es kann doch nicht sein, dass ich bei dem Wettbewerb um einen Auftrag, was weiß ich, zwei einbeinige Jungfrauen und 50 depressive alleinstehende männliche Singles haben muss, was mit dem Auftrag gar nichts zu tun hat. Wenn wir das alles hineinpacken, dann kriegt zum Schluss keiner mehr den Auftrag. Dann werden nur die Bürokraten weiter bezahlt, aber durch die Dächer regnet es weiter durch. Deswegen muss man diese Forderung ablehnen.
Die letzten beiden Punkte, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Thiel, sind leider auch eher ein Grund dafür, den Antrag abzulehnen. Sie fordern unter Punkt 3, dass die Landesregierung beauftragt werden solle zu berichten, und Sie fordern unter Punkt 4, ein eigenes Gesetz zu machen.
Zu Punkt 4 hat der Minister gesagt: Das machen wir nicht. - Die Gründe hat der Minister erläutert und ich auch noch einmal.
Das mit dem Bericht ist genauso überflüssig wie der Rest des Antrages. Wir haben schon in der letzten Ausschusssitzung beschlossen, dass in den nächsten Ausschusssitzungen immer unter Tagesordnungspunkt 1 zum Thema Konjunkturpaket natürlich auch zu den Auftragsvergaben berichtet wird. Wenn die Konjunkturdelle und die -pakete 30 Jahre andauern, dann werden wir 30 Jahre lang Berichte kriegen. Das haben wir schon beschlossen, dazu brauchen wir Ihren Antrag nicht. Deswegen - es tut mir leid - lehnen wir ihn ab.
Meine Damen und Herren! Was nützt einem alle Wertschätzung und Hochschätzung der Koalitionsfraktionen,
dass man uns ehrt, auf der Höhe der Zeit zu sein, wenn man einen Antrag im Landtag nicht durchbringt.
Dabei könnte mancher ins Grübeln oder Zweifeln kommen. Ich habe damit kein Problem; denn die Diskussion hat eigentlich gezeigt, wie dringend notwendig es ist, gerade im Kontext der jetzigen Situation über dieses Thema zu sprechen. Ich weiß nicht, Herr Miesterfeldt, was Sie meinen, wann etwas ruhigere Zeiten kommen werden, um das Thema grundsätzlich anzufassen. Vielleicht wird es vor dem Jahr 2010 sein oder nach dem Jahr 2011. Ich weiß es nicht.
Ich will noch einmal auf die breite Front der Ablehner zu sprechen kommen. Es war klar, dass es schwierig ist, dass mir hier ein rauer Wind entgegenweht, wenn ich versuchen sollte, das Antragsschiff Vergaberecht sicher um die Klippen der Antragsgegner herumzuführen. Das ist nicht gelungen, sie wollen es versenken. Wir werden aber tapfer die Flagge hochhalten und natürlich die Forderung aufmachen, die Sie, Herr Gürth, zum Schluss noch einmal angesprochen haben: Es ist kein Thema, das in den Ausschüssen zu besprechen. Ich bin aber gespannt, was dann kommt, ob der Finanzausschuss in der gleichen Art und Weise über das Thema Vergaberecht sprechen wird wie wir im Wirtschaftsausschuss.
Ich habe nach wie vor eine klare Stellungnahme der Regierung vermisst, wie sie sich im Bundesrat zu diesem Gesetzentwurf verhalten wird. Herr Minister, das erwarte ich von Ihnen am 4. Februar im Wirtschaftsausschuss. Sie haben zwar ein paar Dinge angesprochen, aber auch ganz geschickt ein paar Sachen weggelassen. Das Thema interkommunale Zusammenarbeit und das Thema Inhouse-Vergabe haben Sie - -
- Das haben Sie im Bundestag gestrichen. Dabei würde mich schon einmal interessieren, wie die Vertreter Ihrer Partei im bevorstehenden Kommunalwahlkampf auftreten werden, wie sie die Rolle der kommunalen Unternehmen nach ihrer Wahl in die Gemeinde- und Stadträte stärken wollen. Darauf bin ich sehr gespannt.
Zum Unterschied zur FDP: Was Sie, Herr Franke, bezüglich der vergabefremden Kriterien gefordert haben, das ist ein altes Thema, ein alter Hut. Dazu gibt es eine klare Position. Dabei sind wir uns auf beiden Seiten des Hauses immer treu geblieben. Das war immer spannend dahin gehend, dass wir unsere alten Positionen bekräftigt haben, aber es hat nichts Neues zu der Debatte beigetragen.
Ein Problem habe ich mit Ihrer Unterstellung, wir wollten nichts für kleine und mittelständische Unternehmen tun. Also, das tut mir leid. In der Begründung habe ich es noch einmal ausgeführt. Für mich war es selbstverständlich, dass wir über Sachsen-Anhalt sprechen und nicht über das Saarland, über Bayern oder über sonst ein Land. Deswegen haben wir es uns erspart, diese Richtung noch einmal zu betonen. Es ist aber durchaus wichtig, das noch einmal hier in diesem Kreis zu sagen.
Zu der Thematik, die Sie noch einmal angesprochen haben und die auch Herr Gürth noch einmal angesprochen hat, bezüglich der gesetzlichen Regelung und der Frage, ob wir die Vergaberichtlinien nicht ändern müssen. Ich sage es noch einmal: Nach meiner Auffassung ist das, was der Bundestag beschlossen hat und was wahrscheinlich auch vom Bundesrat bestätigt wird, was Losgrößen betrifft, wesentlich mittelstandsfreundlicher als unsere jetzige Gesetzgebung und Verordnung hier im Land.
Ich will es noch einmal festhalten: Wir haben die Kannbestimmung bezüglich der Aufteilung der Lose und der Bundestag hat die Mussbestimmung hineingeschrieben. Darüber sollten Sie einfach einmal in Ruhe nachdenken, bevor Sie sich dazu äußern.
Die letzte Bemerkung noch einmal in Richtung der FDP zu der Frage: Was ist zwischen dem 19. Dezember und dem 23. Januar bei den LINKEN passiert? Warum hat das unsere Fraktion im Bundestag abgelehnt, aber hier fordern wir irgendetwas ein?
(Herr Gürth, CDU: Haben Sie über einen neuen Namen nachgedacht? Sie haben sich schon lan- ge nicht mehr umbenannt!)
dass gewissermaßen auf Bundesebene von Ihren Parteien andere Regelungen verabschiedet werden als hier im Lande. Das gibt es ja gelegentlich.
- Ja. - Unsere Bundestagsfraktion hat das Gesetz deshalb abgelehnt, weil eine Reihe von Forderungen, die
Wir, Herr Gürth, haben in den Antrag hineingeschrieben, die Landesregierung möge einen Gesetzentwurf analog zum Bund vorlegen. Wir haben nicht hineingeschrieben, dass sie das im Verhältnis 1 : 1 übernehmen solle. Wir haben nichts von dem Thema Tariftreue usw. hineingeschrieben.
Das haben wir gar nicht gefordert. So hinterhältig - in Anführungsstrichen - sind wir nicht, wie Sie es vielleicht vermuten. Nein, uns war es wichtig, hier noch einmal eine Position zu beziehen, ob wir im Land Sachsen-Anhalt bestimmte Dinge des Vergaberechts gesetzlich regeln wollen, ja oder nein.
Bis jetzt ist die Aussage: Wir wollen es nicht. Eins, zwei, drei Meinungen und dort hinten, die vierte, das ist der Punkt 4 unserer Forderungen.
Herr Gürth, wenn Sie sagen, DIE LINKE fordere, innovative, soziale und umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen, dann tut es mir leid. Das hat Ihre Partei im Bundestag so beschlossen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Thiel, geben Sie mir nicht Recht, dass wir statt tausender Debatten und ständig neuer Anträge ein verlässliches und bekanntes Vergaberecht brauchen und statt der Reden zügiges und kompetentes Handeln in den Verwaltungen, damit die Aufträge nicht immer wieder kassiert werden und in den Vergabekammern die Runde drehen, sondern dahin kommen, wo sie hin sollen, nämlich in die Baubetriebe?
Lieber Herr Gürth, ich denke, wenn wir Übereinstimmung hergestellt haben, was ein vernünftiges Vergabegesetz ist, dann werden wir es rasch umsetzen können.
Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1706 ein. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Damit stimmen wir direkt über den Antrag ab.
Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 11.