Herr Präsident! Gehörlose Menschen sind in vielen Fällen bei der Kommunikation auf Gebärdensprachdolmetscher angewiesen. Dem wurde für den Umgang mit Be
hörden und im Gesundheitswesen durch Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz bzw. im SGB V Rechnung getragen. Für bestimmte private Bedarfe stellt das Land den Beratungsstellen für Sinnesbehinderte gemäß § 17 Abs. 2 SGB I Mittel für den so genannten Dolmetschertopf zur Verfügung. Gehörlose Menschen, die ehrenamtlich für den Verband arbeiten, können seit einigen Jahren auf diese Mittel nicht mehr zugreifen.
1. Sind der Landesregierung die dargelegten Probleme bekannt und wie hat sie bisher versucht, gemeinsam mit den Verbänden eine Lösung herbeizuführen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diesen begrenzten Personenkreis in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne einer Aufwandsentschädigung finanziell (für notwendige Gebärdensprach- dolmetsch-Leistungen) zu unterstützen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Die Frage des Abgeordneten Dr. Eckert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zunächst stelle ich der Antwort Folgendes voran: Das Land unterstützt seit Jahren mit Fördermitteln sowohl die Beratungsstellen für gehörlose Menschen in Magdeburg und in Halle als auch hauptamtliche Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen. In diesem Jahr stehen der Beratungsstelle in Magdeburg 17 895 € und der Dolmetscherzentrale in Halle 10 000 € zur Verfügung, die nur für Einsätze der Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher zu verwenden sind.
Zu Frage 1: Die vom Fragesteller aufgeführten Probleme sind der Landesregierung so nicht bekannt. Gehörlose, auch ehrenamtlich für den Verband tätige, können im Bedarfsfall und nach Absprache mit den Beratungsstellen in Magdeburg und in Halle auf für sie kostenlose Leistungen der Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher zurückgreifen. Dies ist zum Beispiel möglich bei Arztbesuchen, Rechtsberatungen und Trauungen - überall dort, wo Gehörlose auf die Hilfe und die Unterstützung durch diese Dolmetscherinnen und Dolmetscher angewiesen sind. Die beiden Beratungsstellen koordinieren den Einsatz im Land Sachsen-Anhalt.
Zu Frage 2: Da die gehörlosen ehrenamtlich tätigen Menschen von der Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher nicht ausgeschlossen sind, besteht kein Bedarf an gesonderten finanziellen Aufwandsentschädigungen für diesen Zweck.
Frau Ministerin, eine Frage, die insbesondere von den Vertretern der Gehörlosen immer wieder aufgeworfen wird, ist, dass der Landesverband der Gehörlosen bzw.
Mitglieder des Landesverbandes beklagen, dass sie gerade bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten im Auftrag des Verbandes, nicht privat, auf diese Dolmetscherleistungen nicht zurückgreifen können.
Das ist die Frage. Ich kann sie nicht bewerten, ich weiß es auch nicht. Aber es wird immer wieder dargestellt, dass sie dann, wenn sie im Auftrag des Verbandes in die Politik gehen oder Lobbyarbeit machen, die Dolmetscherleistungen aus dem Dolmetschertopf nicht in Anspruch nehmen dürfen.
Die Verbandsarbeit wird in der Tat nicht gefördert. Dafür gibt es andere Fördermittel, Herr Dr. Eckert. Aber die notwendige Unterstützung für die Inanspruchnahme von sozialen und medizinischen Leistungen ist auch für die ehrenamtlich Tätigen möglich.
Diese Differenzierung müssen wir in der Tat vornehmen. Aber das war nicht Ihre Frage. Ihre Frage bezog sich auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern auch durch ehrenamtlich Tätige. Für diese ist das genauso wie für andere möglich.
Die Frage 2 wird von der Abgeordneten Frau Dr. Angelika Klein von der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um Gesetzesinitiativen zur Föderalismusreform. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ist mit Wirkung vom 1. September 2006 in Kraft getreten. Das Föderalismusreformbegleitgesetz, das zeitgleich von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden ist und das die notwendigen Folgeregelungen für die einfach-rechtlichen Konsequenzen daraus enthält, ist noch nicht verkündet worden. Gleichwohl beschäftigt sich die Landesregierung schon im Einzelnen mit den unterschiedlichen Kompetenzbereichen und den Konsequenzen, die sich daraus für etwaige Gesetzesinitiativen ergeben.
Eine umfassende Positionierung wird bis zum Jahresende erfolgen und auch das bis dahin in Kraft getretene Föderalismusreformbegleitgesetz berücksichtigen. Eine Landtagsunterrichtung über die Ergebnisse ist für Januar 2007 vorgesehen.
Ein Bereich, in dem wir schon tätig geworden sind, ist bekanntlich das Ladenschlussrecht. In der Kabinettssitzung am 5. September 2006 wurde über einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Ladenöffnung beraten. Dieser wurde zur Anhörung freigegeben.
Ein weiterer Bereich, in dem wir auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tätig werden müssen, ist das Jugendstrafvollzugsrecht. Diesbezüglich gibt es bereits Abstimmungen unter den Ländern mit dem Ziel, dieses Gesetz in den Ländern möglichst einheitlich bis zu dem vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Zeitpunkt 31. Dezember 2007 verkünden zu können.
Bezüglich des Beamtenrechts haben sich die Länder dahin gehend abgestimmt, zunächst einmal das Beamtenstatusgesetz des Bundes abzuwarten, also den Gesamtrahmen der Bereiche, für die der Bund noch zuständig ist. Sodann werden die Länder, die für die Laufbahnen, für die Besoldung und für die Versorgung zuständig sind, ihren Regelungsbereich ausschöpfen. Das betrifft dann natürlich auch Sachsen-Anhalt.
Das Heimrecht gehört zu den Regelungsbereichen, die nach der Föderalismusreform nicht mehr der konkurrierenden Gesetzgebung unterfallen und auf die Länder übertragen worden sind. Dazu gibt es noch eine ganze Reihe von Fragen auch grundsätzlicher Art, die zurzeit auf der Ebene der Fachminister zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmt werden. Erst nach Klärung dieser grundsätzlichen Fragen wird sich die Landesregierung der Aufgabe der Entwicklung eines Landesheimgesetzes und der entsprechenden Verordnung annehmen.
Das sind so die Bereiche, bei denen jetzt schon konkretere Aktivitäten laufen. Bezüglich der Aktivitäten über alle Ressorts hinweg werden wir, wie gesagt, im Januar 2007 den Landtag unterrichten können. - Danke schön.
Wir kommen zur Frage 3. Sie wird vom Abgeordneten Guido Henke von der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um die Unterstützung von Wohnungsunternehmen durch die Investitionsbank. Bitte schön.
Herr Präsident! Während der Landtagssitzung am 8. Juni 2006 befürwortete Minister Dr. Daehre die Unterstützung bedrohter Wohnungsunternehmen in den Fällen, in denen das Land umfangreiche Fördermittel zur Verfügung gestellt hat. Er kündigte die Erstellung eines Konzeptes der Investitionsbank zum Forderungsankauf an.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Henke im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Wie bereits in der Landtagssitzung am 8. Juni 2006 von mir ausgeführt, ist die Investitionsbank mit der Erarbeitung eines Konzeptes unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Forderungsankaufes von ihrer Seite beauftragt worden. Die Maßnahmen sind eingeleitet.
Zu Frage 2: Seitens der Investitionsbank haben mittlerweile entsprechende Prüfungen stattgefunden. Wie bereits am 8. Juni 2006 dargelegt, muss zunächst ein Marktversagen festgestellt werden, damit die Förderbank überhaupt tätig werden darf. Der Erwerb von Forderungen durch Fonds stellt für sich kein Marktversagen dar, welches den Erwerb durch die Investitionsbank rechtfertigen würde. Ein solcher Erwerb könnte darüber hinaus nach den Vorschriften der EU auch als unzulässige Beihilfe angesehen werden.
Denkbar ist jedoch, das Marktversagen darin zu sehen, dass einzelne Gläubiger unter Inkaufnahme einer Zerschlagung des Unternehmens nicht bereit sind, gemeinsam mit den anderen Gläubigern ein tragfähiges Sanierungskonzept mitzutragen, und sich darüber hinaus auch kein Käufer für die Forderungen dieser Gläubiger findet. Diese Möglichkeit wird derzeit in der Investitionsbank abschließend untersucht.
Im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen lässt sich aber heute schon sagen, dass es kein öffentliches und kein flächendeckendes Förderungsprogramm zum Forderungsankauf durch die Investitionsbank geben kann. Es wird aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten in jedem Einzelfall, der die noch festzulegenden Kriterien erfüllt, eine gründliche Prüfung im Hinblick auf die Verständigung II, also das ausschließliche Tätigwerden bei Marktversagen, und das Beihilferecht geben müssen.
Zu den wesentlichen Kriterien gehört auch, dass den Unternehmen in der Vergangenheit bereits erhebliche Mittel durch die Investitionsbank gewährt wurden und ein tragfähiges Sanierungskonzept vorliegt.
Seitens der Investitionsbank wird angestrebt, noch in diesem Jahr nach erfolgreicher Abstimmung des Konzeptes mit den betroffenen Fachressorts insbesondere bezüglich der Problematik Verständigung II und beihilferechtlicher Fragen mit einem Pilotvorhaben zu beginnen.
Bevor ich nun für die Frage 4 dem Abgeordneten Harry Czeke von der Linkspartei.PDS das Wort erteile, haben wir die Freude, Auszubildende und Mitarbeiter des Seniorenzentrums Pro Civitate in Burg auf der Südtribüne begrüßen zu können.
Nun hören wir die Frage 4 von Herrn Czeke. Es geht um das Thema Holzvorrat in der Dübener Heide. Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Es ist bekannt, dass die Stadtwerke Leipzig in Piesteritz ein Biomassekraftwerk auf Holzbasis errichten wollen. Zur Beschickung dieses Kraftwerkes soll vor allem Stammholz aus Laubwald
beständen Verwendung finden, das vornehmlich aus dem Einzugsgebiet Dübener Heide bereitgestellt werden soll.