Sofern, wie bei der Firma Cortek zutreffend, mit einem Überwachungsvertrag ein Entsorgungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Land zertifiziert werden soll, ist bei der Zustimmung vorab das Benehmen mit der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes herzustellen.
Die Zuständigkeit in Sachsen-Anhalt für den Vollzug dieser Regelungen lag bis zum 4. Juni 2004 beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und seitdem beim Landesamt für Umweltschutz.
Zur ersten Frage. Zum TÜV Thüringen als technischer Überwachungsorganisation bestehen keine direkten Kontakte. Dies ist auch in den eingangs genannten Rechtsgrundlagen nicht vorgesehen. Das Benehmensverfahren wird grundsätzlich nur bei der neuen Zertifizierung eines Unternehmens oder bei der Änderung von grundlegenden Zertifizierungsinhalten, wie zum Beispiel von Abfallarten oder Technologien, von der für die Zustimmung zuständigen Behörde initiiert.
Das Benehmensverfahren zur Zustimmung zum Überwachungsverfahren zwischen dem TÜV Thüringen und der Firma Cortek wurde zum Zeitpunkt der Erstzertifizierung im Februar 1999 durchgeführt. In diesem Verfahren wurde nach landesinterner Beteiligung des damals zuständigen Regierungspräsidiums Halle, des Staatlichen Amtes für Umweltschutz Halle und des Landkreises Weißenfels das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Zustimmungsbehörde darüber informiert, dass keine Bedenken gegen eine Zertifizierung bestehen.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat es offenbar keine Änderungen das Zertifikat betreffend gegeben, sodass keine weiteren Benehmensanfragen seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu beantworten waren.
Die Zertifizierung der Firma Cortek als Entsorgungsfachbetrieb umfasst seitdem das Einsammeln und Befördern von Abfällen sowie das Behandeln von Abfällen in zwei am Standort Weißenfels betriebenen Anlagen.
Neben dem Benehmensverfahren lässt sich das Landesamt für Umweltschutz regelmäßig aktuelle Zertifikate der in Sachsen-Anhalt ansässigen Entsorgungsfachbetriebe vorlegen. Diese werden den jeweils zuständigen Überwachungsbehörden zum Abgleich mit den Ergebnissen aus der abfallrechtlichen Überwachung zu Kenntnis gegeben.
Darüber hinaus wurde das Landesamt für Umweltschutz mit Schreiben des Ministeriums für Landewirtschaft und Umwelt vom 5. Februar 2009 gebeten, eine vorrangige Überprüfung des Fachbetriebsstatus der in die aktuelle illegale Entsorgung involvierten Unternehmen durchzuführen. Mit diesen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass die rechtlichen Anforderungen an den Fachbetrieb in der laufenden abfallwirtschaftlichen Praxis erfüllt werden und bei Bedarf behördliche Maßnahmen eingeleitet werden können.
Eine solche wesentliche Anforderung stellt die Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers und der verantwortlichen Personen im Unternehmen dar. Diese Zuverlässigkeit ist nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung in der Regel dann nicht gegeben, wenn Geldbußen von mehr als 5 000 € oder Strafen wegen des Verstoßes gegen unter anderem abfallrechtliche und umweltrechtliche Vorschriften verhängt worden sind oder wenn wiederholt oder grob pflichtwidrig gegen solche Vorschriften verstoßen wurde. Entsprechende Ahndungen müssen rechtskräftig sein.
Der Landkreis Burgenlandkreis hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Firma Cortek eingeleitet, zu dem bereits eine Anhörung stattgefunden hat. Es ist beabsichtigt, ein Bußgeld in Höhe von 10 000 € zu verhängen. Sobald der entsprechende Bescheid rechtskräftig ist, wird dieser über das Landesamt für Umweltschutz an das zuständige Thüringer Landesverwaltungsamt übergeben, um von dort die notwendigen Schritte einleiten zu können.
Dem Thüringer Landesverwaltungsamt obliegt es dann, den TÜV Thüringen nach § 14 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu verpflichten, das Überwachungszertifikat zu entziehen oder im Extremfall die Zustimmung zum Überwachungsvertrag nach § 15 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu widerrufen.
Zu der zitierten Presseveröffentlichung vom 27. Mai 2009 ist ergänzend festzustellen, dass sich diese nicht auf eine aktuelle Rezertifizierung der Firma Cortek bezieht. Die letzte Zertifizierung dieser Firma datiert vom 20. November 2008 und ist bis zum 19. Mai 2010 befristet. Zu diesem Zeitpunkt war die Sachverhaltsaufklärung um die illegalen Verbringungen noch nicht abgeschlossen, sodass lediglich Erkenntnisse und Verdachtsmomente über Rechtsverstöße vorlagen, die noch keine Berücksichtigung im Rahmen von Anlagenzertifizierungen ermöglichten.
Zur zweiten Frage: Das Entsorgungsunternehmen Cortek ist nicht Mitglied der Umweltallianz Sachsen-Anhalt und war dies auch nie, allerdings ist die Firma Cortek Mitglied im Mitteldeutschen Abfallwirtschaftsverband Sachsen-Anhalt e. V., der seinerseits Mitglied der Umweltallianz ist.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hatte vor dem Hintergrund der jüngsten illegalen Entsorgungsvorgänge den Mitteldeutschen Abfallwirtschaftsverband mit Schreiben vom 20. August 2008 aufgefordert, auf seine Mitgliedsunternehmen hinsichtlich der konsequenten Einhaltung abfall- und umweltrechtlicher Vorschriften einzuwirken und gegen involvierte Unternehmen gezielt, zum Beispiel per Ausschluss, vorzugehen. Wir werden auch künftig stringent darauf hinwirken, dass insbesondere bei rechtskräftig festgestellten Verstößen konsequent gehandelt wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Lüderitz. - Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie herzlich bitten, wenn Sie schon telefonieren - -
(Zuruf von der Südtribüne: Mit uns entfernt sich die Bildung aus dem Land Sachsen-Anhalt! - Wei- tere Zurufe)
- Ich bitte die Saaldiener, auf der Tribüne für Ruhe zu sorgen, ansonsten unterbreche ich jetzt die Sitzung.
Frau Ministerin, jetzt wird Herr Lüderitz seine Frage stellen und Sie beantworten sie. - Bitte schön, Herr Lüderitz, Sie haben das Wort.
Frau Ministerin, ich habe zwei kleine Nachfragen. Erstens. Würden Sie mir darin Recht geben, dass das Zertifizierungsverfahren gerade vor dem Hintergrund der jetzigen Untersuchung deutlich macht, dass man nicht erst auf Ordnungswidrigkeiten, sondern bereits vorher auf Vorgänge reagieren sollte, da Entsorgungsfachbetriebe im Hinblick auf den Vollzug und die Kontrolle besser gestellt sind?
Wir haben bereits vor dem 20. November 2008 mehrere Vorfälle gehabt, an denen Cortek beteiligt war. Es kam im Herbst 2005 das erste Mal zu einem Anlieferungsstopp. Zu diesem Zeitpunkt hätte man vonseiten des Landes zumindest aktiv werden können.
Auf jeden Fall ist zumindest an dieser Stelle festzustellen, dass Entsorgungsfachbetriebe nicht immer höhere Qualitätslevel anbieten oder sicherstellen. An diesem Beispiel ist dies festzustellen. Ich denke, ich kann Ihnen in diesem Punkt zustimmen.
Unser Hauptaugenmerk ist auf eine stärkere Kontrolle der Kontrolleure zu richten, also der zertifizierenden Sachverständigen. Zudem muss meines Erachtens ein Hauptaugenmerk auf eine bessere Einflussnahme von Anlagenüberwachungsbehörden, also auch schon bei den Zertifizierungsverfahren, gelegt werden.
Damit wird sich auch die Umweltministerkonferenz beschäftigen. Sie hat sich unter anderem auch mit Vorschlägen im Hinblick auf die Frage befasst, ob es überhaupt eines solchen Instrumentes wie des Entsorgungsfachbetriebes bedarf. Gerade dieses Beispiel zeigt, dass damit nicht garantiert werden kann, dass die Qualität und der Rechtsrahmen eingehalten werden.
Bisher lässt sich keine Mehrheit für einen Verzicht auf Regelungen der Zertifizierung feststellen, aber die Umweltministerkonferenz befasst sich damit. Die zwei Schwerpunkte, die ich nannte, werden sicherlich auch in der Beratung Schwerpunkte sein.
Wir bekommen zur Frage 4. Sie betrifft die ESF-Mittel und wird von dem Abgeordneten Harry Czeke von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Die Frage wird Herr Minister Bullerjahn beantworten. Herr Czeke, Sie haben das Wort.
Anfang Juni 2009 hat EU-Kommissionspräsident Barroso „Eine gemeinsame Verpflichtung für Arbeitsplätze“ abgegeben. Im Zuge der Wirtschaftskrise und der zu erwartenden Auswirkungen auf die Beschäftigten kündigt er darin unter anderem die Befreiung der Empfängerregionen von der Kofinanzierung der ESF-Mittel für 2009 und 2010 an.
2. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, mithilfe der EU-Strukturfondsmittel in Zeiten der Wirtschaftskrise einzugreifen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Harry Czeke, ja, die Möglichkeit ist eingeräumt worden. Ich will es kurz erläutern, weil wahrscheinlich nicht alle wissen, worum es geht.
Es geht um die Frage, ob die Kofinanzierung von der Finanzierung der EU entkoppelt werden kann. Das hat vor allem den Hintergrund, dass es einige europäische, vor allen Dingen osteuropäische Länder gibt, die die nationale Kofinanzierung überhaupt nicht mehr sicherstellen können. Für diese Länder ergibt sich das Problem, dass letztlich die Mittel verfallen würden, die sie benötigen, um überhaupt Tritt zu fassen. Das war eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme dieser Länder in die EU. Es überschneiden sich jetzt die Wirtschaftskrise und die Finanzmarktkrise mit dem Aufbau der Länder. Diesen Aufbau haben auch wir vor Jahren mit der EU am Ende hinbekommen.
Für uns stellt sich diese Diskussion - zumindest aus meiner Sicht - im Moment nicht. Wir haben die Haushaltsmittel eingestellt; die Prioritätenachsen haben sich auch nicht verändert.
Als Finanzminister sage ich: Ich möchte es eigentlich ungern tun; selbst wenn wir es theoretisch ermöglichen könnten. Denn diese Entkopplung bedeutet, dass wir die EU-Mittel nehmen und dann hinterher zwangsweise die nationalen Mittel bereitstellen müssen. Das heißt, die Ressortkolleginnen und -kollegen - denen ich jetzt nichts unterstellen möchte - werden natürlich sehr schnell dabei sein, diese Mittel auszugeben, wohl wissend, dass
die Kofinanzierung aus dem allgemeinen Haushalt erfolgen muss, unabhängig von der jeweiligen finanzpolitischen Situation. Aus diesen Gründen bin ich gegen diese Entkopplung.
Das soll auch auf den EFRE ausgeweitet werden. Dabei handelt es sich um erhebliche Beträge. Nun stellen Sie sich einmal vor, wir sind noch bei der Abarbeitung der einen Förderperiode, gehen in die neue hinein und haben Steuermindereinnahmen, eine Schuldenbremse, eine Finanzplanung, bei der Sie von mir erwarten, dass ich das taggenau, punktgenau darstelle, und wir haben dann Beträge von mehreren hundert Millionen, die sich entkoppelt über die Förderperiode hinaus darstellen. Von der Verwendungsnachweisprüfung möchte ich gar nicht mehr reden; denn die Zeiträume bis zur Verwendung sind dann noch größer. Aus diesem Grund sehe ich - ich denke, das ist nachvollziehbar - im Moment keinen Anlass, dieses geöffnete Tor für Sachsen-Anhalt zu nutzen.
Wir kommen zur Frage 5. Sie betrifft die Beförderungen in der Polizei und wird von dem Abgeordneten Herrn Wolpert gestellt. Die Frage wird Herr Innenminister Holger Hövelmann beantworten.
Bevor ich ihnen das Wort erteile, begrüße ich Damen und Herren des Bildungsverbundes Handwerk aus Salzwedel. Herzlich willkommen!
Im Nachtragshaushaltsplan 2009 in der Drs. 5/1854 wurden im Einzelplan 03 404 Stellenhebungen vorgenommen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Wolpert namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Es sollen 830 Beförderungen im Jahr 2009 im Zuge der im Nachtragshaushaltsplan 2009 vollzogenen 404 Stellenhebungen durchgeführt werden.