Zu Frage 1: Es sollen 830 Beförderungen im Jahr 2009 im Zuge der im Nachtragshaushaltsplan 2009 vollzogenen 404 Stellenhebungen durchgeführt werden.
Zu Frage 2: Die Beförderungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Stellenhebungen sind ab 1. November 2009 vorgesehen.
Wir kommen zur Frage 6. Sie betrifft die Bedingungen für Zuwendungsempfänger und wird von dem Abgeordneten Herrn Dr. Uwe Schrader gestellt. Die Antwort wird von Frau Ministerin Wernicke gegeben. Bitte schön, Herr Schrader.
In der Drs. 5/1962 vom 6. Mai 2009 hat die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Rolle des Landesverbandes des BUND Sachsen-Anhalt bei Feldzerstörungen unter anderem wörtlich ausgeführt:
„Solange Vertretungsberechtigte des BUND nicht Täter oder Teilnehmer von Feldzerstörungen sind oder dazu aufrufen, sieht die Landesregierung keine Veranlassung, fördermittelrechtliche Konsequenzen gegen den BUND zu prüfen.“
Am 25. April 2009 veröffentlichte die „Volksstimme“ einen Leserbrief des Geschäftsführers des Landesverbandes des BUND, in welchem er mutmaßliche Zerstörer der Feldversuche in Gatersleben als „mutige junge Männer und Frauen mit Zivilcourage“ bezeichnete, denen „ein gewisser Dank gelten“ sollte. Die Straftaten selbst werden von ihm als „moralisch mehr als nachvollziehbar“ bezeichnet.
1. Stellen nach Auffassung der Landesregierung die Aussage „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ sowie die Aussage, dass die Feldzerstörungen „nichts mit Anarchie, sondern mit Zivilcourage zu tun haben“ in diesem Zusammenhang einen öffentlichen Aufruf zu Feldzerstörungen dar?
2. Hält die Landesregierung Vereine, deren Vertretung öffentlich zum Rechtsbruch aufruft bzw. Straftaten öffentlich zumindest ideell unterstützt und Sympathie für Straftäter äußert, für würdig, finanziell durch das Land gefördert zu werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Dr. Schrader im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Vorab möchte ich zu dem Leserbrief des Landesgeschäftsführers des BUND in der „Volksstimme“ bemerken, dass die darin geäußerte Meinung von der Landesregierung nicht geteilt wird.
Die Landesregierung hat sich zur Problematik der Feldzerstörungen als Mittel des Protestes gegen die grüne Gentechnik bereits eindeutig positioniert. Ich verweise insoweit auf die Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage in der Drs. KA 5/6820 des Abgeordneten Herrn Dr. Schrader zur Rolle des BUND Sachsen-Anhalt bei Feldzerstörungen.
Gleichwohl sind die in der Fragestellung zitierten Äußerungen, die immer im Zusammenhang mit dem gesamten Leserbrief beurteilt werden müssen, nach Auffas
sung der Landesregierung vom grundsätzlich verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Es handelt sich hierbei lediglich um Sympathiebekundungen mit einer Tat, die bereits begangen worden ist.
Aussagen dieser Art sind selbst nicht strafbar und stellen, im Gesamtkontext gesehen, noch keinen öffentlichen Aufruf oder gar eine strafrechtlich relevante Anstiftung zu weiteren Feldzerstörungen dar. Letzteres gilt umso mehr, als der Autor in seinem Leserbrief ausdrücklich auch auf die Illegalität einer solchen Tat hinweist.
Zu Frage 2: Die finanzielle Förderung von Vereinen und Verbänden auf dem Gebiet des Umweltschutzes im Haushaltsplan 2008/2009 wird nach den Vorgaben des Haushaltsgesetzes und den einschlägigen Haushalts- und Zuwendungsvorschriften vollzogen. Ich habe betont, dass der Verein gefördert wird, und ich bin der Auffassung, dass sich der Verein, der sich meines Erachtens im Großen und Ganzen durchaus seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist, mit den Äußerungen seiner Repräsentanten auseinandersetzen sollte. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Frage 7, der letzten Frage. Sie wird von der Abgeordneten Frau Dr. Lydia Hüskens von der Fraktion der FDP gestellt und betrifft die Förderung des Halleschen Volksparks. Frau Dr. Hüskens, Sie haben das Wort und Herr Minister Bullerjahn wird antworten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete am 2. Juni 2009 in ihrem Lokalteil, dass das Gebäude „Hallescher Volkspark“, das sich im Eigentum einer 100-prozentigen Tochter der SPD befindet, mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm gefördert werden soll.
Am 9. Juni 2009 teilte die Landesregierung per Pressemitteilung mit, dass das Gebäude als Familienbegegnungsstätte aus PMO-Mitteln saniert werden soll.
1. Wie bewertet die Landesregierung das Erfordernis eines Besitzübergangs an einen Dritten vor einer Förderung mit öffentlichen Mitteln?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Hüskens, ich konnte, glaube ich, in der Sitzung des Finanzausschusses schon mit dem Irrtum aufräumen, dass das Konjunkturprogramm damit zu tun habe. Aber wissen Sie, wenn ich all die Artikel bei ihrer Entstehung begleiten sollte - - Da hat der Kollege einfach nicht zugehört.
„Konjunkturprogramm“ gesagt. Ich wollte das nur noch einmal offiziell klarstellen. Denn es geht nicht um Mittel aus dem Konjunkturprogramm, sondern um Mittel aus dem PMO-Vermögen. Das ist auch Grundlage - -
Die Landesregierung sieht den Besitzübergang des Gebäudes „Volkspark“ in Halle an der Saale an den Verein Volkspark e. V. - so heißt er richtig -, der Antragsteller für die Förderung einer Familienbegegnungsstätte mit Kindertagesstätte aus dem SED-Parteivermögen ist, als Grundlage für die Bereitstellung der Mittel an. Ich habe das auch im Kabinett gesagt. Das heißt, wenn es dort keine Änderung gibt, gibt es auch kein Geld. Das habe ich ganz klar gesagt und das habe ich im Ausschuss wiederholt.
Das gilt für alle, die solche Mittel haben möchten. Diesbezüglich muss es Klarheit bei der Trägerstruktur geben. Ansonsten wird es - das sage ich auch ganz klar - zu einer Umschichtung dieser Mittel kommen.
Das alles haben wir noch in der Hand; denn wir werden über den Doppelhaushalt beraten und - Frau Dr. Hüskens, Sie wissen es - diese Mittel müssen im Doppelhaushalt noch für den jeweiligen Zweck veranschlagt werden. Bis zur zweiten Lesung ist das offen.
Die Klärung der Eigentumsverhältnisse ist zwar unabdingbar für die Förderung, aber sie steht natürlich - das muss ich auch sagen - nicht in unserem Ressort an. Für die Projektförderungen, die daraus resultieren, ist das MS federführend. Das heißt, derartige generelle Bedenken inhaltlicher Art gibt es nicht.
Sie wissen, dass es diesen Verein gibt, für den die Burg Giebichenstein, Hochschule für Kunst und Design, federführend ist. Es gibt Überlegungen aus dem Bürgerhaus, der Begegnungsstätte, in der bisher schon viele Aktivitäten geschehen, bis hin zu Kindertagesstätten, ganz normale Förderungen zu hinterfragen, wie es für andere Träger auch zulässig ist.
Wie gesagt, das Eigentum soll übergehen. Die Konkretheit dessen, was bei der Eigentumsübertragung beachtet werden muss, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung, weil sie nicht Verhandlungspartner ist. Wir als Landesregierung sind dann gefragt - das ist völlig richtig -, wenn es diesen Wechsel gegeben hat und uns nachgewiesen werden muss, wie die Eigentumsverhältnisse konkret aussehen, von welcher Dauer sie sind und welche rechtsbegleitenden Maßnahmen dort getroffen werden.
Denn Sie wissen: Wenn wir Mittel für so etwas bereitstellen, dann muss es auch eine Klärung im Sinne dessen geben, dass beispielsweise Änderungen des Vereinszwecks oder Veräußerungen und dergleichen ausgeschlossen sind. All das ist aber normales Rechtsgeschäft. Das ist in anderen Fällen, zum Beispiel beim Kloster Memleben, bei dem wir Eigentum an Grund und Boden übertragen haben, ein normaler Arbeitsgang. - Schönen Dank.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie grundsätzlich der Förderung eines Vereins für den Bau bzw. Umbau zu einer Kindertagesstätte aus Mitteln, die aus dem Vermögen von Parteien und Massenorganisationen der DDR stammen, positiv gegenüberstehen?
Herr Kosmehl, jetzt haben Sie alles durcheinandergebracht. Es geht erstens darum, dass es dort einen Volkspark gibt, den im Moment auch ein Träger mitnutzt. Es gibt Überlegungen, dass der Träger diese Immobilie übernimmt. Innerhalb dieses Konzeptes, was der Träger vorhat - es sind mehrere Dinge -, gibt es auch die Überlegung, dort eine Kindertagesstätte zu betreiben. Wenn er diese betreiben will, gibt es die Überlegung, dass er diese wie andere Träger auch gefördert bekommt. - Das habe ich aber, glaube ich, eben genau so gesagt, vielleicht mit ein, zwei Sätzen mehr.
Es gibt zwei Nachfragen von Herrn Kosmehl und von Frau Dr. Hüskens. - Erst ist Herr Kosmehl an der Reihe, dann Frau Dr. Hüskens.
Dass dafür grundsätzlich eine Fördermöglichkeit besteht, will ich gar nicht in Abrede stellen. Ich wollte wissen, ob die Förderung - -
Wahrscheinlich sind Sie jetzt nicht so stark involviert. Das war nicht die Frage von Frau Dr. Hüskens. Diese - das weiß ich - zielte auf den Eigentümerwechsel ab. Der Eigentümerwechsel ist die Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt eine Sanierung vorgenommen werden kann. Dafür sind diese PMO-Mittel gedacht.
Unterhalb dieser gesamten Sanierung gibt es mehrere Überlegungen, einzelne Projekte mit zu betreiben, im künstlerischen Bereich, im sozialpädagogischen Bereich und dergleichen mehr. Das ist die zweite Ebene.
Übrigens - ich habe das dort schon mehrfach vor Ort erlebt, auch die handelnden Personen; dort ist die Burg maßgeblich beteiligt - sollte man sich mit den Themen ruhig beschäftigen. Ich denke, das ist ein guter Ansatz inhaltlicher Art, das sage ich auch ganz offen. Aber ebenso wie in vielen anderen Fällen muss das klar sein, müssen die Förderbedingungen erfüllt werden und eines nach dem anderen ist zu prüfen und am Ende auch zu entscheiden.
Ich hatte nach den Konditionen gefragt. Mir ist natürlich klar, dass Sie als Nichtvertragspartner nicht alles im De