Das hat dann nicht ganz geklappt, weil wir erst im Januar den Gesetzentwurf zugeleitet bekommen haben.
Dann stellen wir fest, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass von 108 Vollbeschäftigteneinheiten, die übertragen werden sollten, bis heute nur noch 85 übrig geblieben sind.
„Für die Koalitionspartner ist die erfolgreiche Durchführung einer Funktionalreform in der nächsten Legislaturperiode eine der wichtigsten anstehenden Herausforderungen. Nach Ansicht der Koalitionspartner soll eine substanzielle Aufgabenverlagerung vom Landesverwaltungsamt und den staatlichen Fachbehörden zu den kreisfreien Städten und Landkreisen stattfinden, die die Bündelungsfunktion stärkt.“
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, dass man sich dreieinhalb Jahre, nachdem man das verhandelt hat, wahrscheinlich nicht mehr daran erinnert. Für uns Freie Demokraten hat eine Koalitionsvereinbarung immer bis zum Ende einer Legislaturperiode gegolten. Deshalb werden sie sich auch in den verbleibenden 15 Monaten noch daran messen lassen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Funktionalreform ist nicht substanziell. Sie ist vor allen Dingen auch deshalb nicht substanziell, weil eine Funktionalreform, wenn auch nachgelagert - andere Länder, wie zum Beispiel Sachsen, haben mit einer Kreisgebietsreform die Funktionalreform gemacht, das haben wir nicht geschafft -, die Kreisgebietsreform in ihrem jetzigen Zuschnitt zusätzlich hätte rechtfertigen können, weil die größeren Kreise durchaus in der Lage sind, mehr Aufgaben und mehr Verantwortung zu übernehmen. Das trauen die Koalitionsfraktionen den Kreisen wohl nicht zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will auf drei Punkte kurz eingehen. Erstens. Wir als FDP begrüßen ausdrücklich, dass es uns gelungen ist, in der Gesetzesberatung die Änderungen im Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt durchzusetzen.
Wir begrüßen zudem, weil eine Funktionalreform und Aufgabenübertragung nicht nur eine bürgernahe, sondern auch eine effiziente Aufgabenerledigung mit sich bringen soll, dass von nicht sinnvollen Aufgabenübertragungen, was den Bereich der Energiesparverordnung der Europäischen Union und Ähnliches betrifft, also das Landesamt für Verbraucherschutz, abgesehen wurde. Dort haben wir die Fachleute in entsprechender Qualität und Quantität gebündelt für das gesamte Land, um diese Aufgaben adäquat zu erfüllen. Das wollten die Landkreise und kreisfreien Städte ausdrücklich nicht. Dass man sich diesem Wunsch angeschlossen hat, ist sicherlich sehr zu begrüßen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie kurz auf ein Schreiben der kommunalen Spitzenverbände vom 18. September 2009 hinweisen. Darin geht es um die Frage, was den Kommunen in Ausführung des Ersten Funktionalreformgesetzes nach § 15a FAG an Kosten erstattet wird. Darin ist ein Betrag für die Zeit ab dem Jahr 2010 festgelegt worden, der in der gleichen Höhe in dem Gesetzentwurf enthalten ist. Aber genauso haben wir damals Folgendes beschlossen - ich zitiere das Gesetz aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt vom 29. Dezember 2004 -:
Diesen Passus haben Sie jetzt leider nicht berücksichtigt. Wir sollten in der Diskussion über das Finanzausgleichsgesetz - es geht um eine Summe von 32 000 € - vielleicht doch noch einmal überlegen, ob wir dieser von uns im Jahr 2004 selbst verabschiedeten Vorschrift noch einmal beitreten könnten.
Letzte Bemerkung, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen: Überraschungsantrag, Herr Kollege Czeke, ist sicherlich die richtige Bezeichnung.
Ich verstehe die Koalitionsfraktionen und insbesondere die SPD-Landtagsfraktion nicht, wie sie diesen Antrag unterstützen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es widerspricht dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz, wenn Sie eine neue Fachbehörde bilden. Auch wenn es eine Umwandlung aus dem LHO-Betrieb für Privatwaldbetreuung und Forstservice ist, bleibt es dabei, dass es eine neue Fachbehörde ist.
Diese Fachbehörde soll die untere, die obere und die oberste Forstbehörde unterstützen. Das heißt, wir hätten dann vier Forstbehörden, die fachlich mitreden sollen. Wer soll denn das überhaupt machen?
Die Vertreter des Ministeriums waren in Letzlingen der Auffassung, dass das in einem eigenen Gesetz nach der Evaluierung geregelt werden sollte, wenn man es regeln wollte. Sie wollen das jetzt in das Gesetz aufnehmen. In einem Gesetz, mit dem wir Aufgaben übertragen wollen, wollen sie eine neue zentrale Bündelungsbehörde schaffen. Das ist der falsche Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Zum Abschluss der Debatte hören wir den Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Frau Schindler.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt jetzt die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Zweiten Funktionalreformgesetz vor. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal auf den Herbst des letzten Jahres, konkret auf die Septembersitzung des Landtags zurückblicken.
Die Befragung der Landesregierung beschäftigte sich mit dem Thema Funktionalreform. Ministerpräsident Professor Böhmer berichtete dort über die Beratungen im Vorfeld des Gesetzentwurfes. Er gab den Diskussionsstand bezüglich zu kommunalisierender Aufgaben wie
Es war auch schon zu diesem Zeitpunkt abzusehen, dass der im Januar in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf nicht der große Wurf einer substanziellen Funktionalreform, also der Verlagerung staatlicher Aufgaben auf die kommunale Ebene, sein würde. In den heutigen Redebeiträgen haben Sie vernommen, dass die Koalitionsfraktionen dies auch einräumen.
Es war wohl ebenfalls nicht zu erwarten, dass der Gesetzentwurf während der parlamentarischen Beratungen mit weiteren Aufgaben angereichert werden würde. Schon damals zitierten Sie, Herr Kosmehl, aus dem Koalitionsvertrag und monierten dies. Das macht es jetzt aber nicht besser.
Bereits vor der Einbringung des Gesetzentwurfes wurde über die zu kommunalisierenden Aufgaben kontrovers diskutiert und wurden die Positionen manifestiert. Die Landkreise hatten Vorstellungen von den Aufgaben, die sie gern übernehmen wollten, welche sie in der Anhörung im Landtag dann auch vorgetragen haben. Die Fachpolitiker debattierten lange und ausführlich.
Letztlich wurden die Aufgaben vorgeschlagen - und darauf kommt es an -, bei denen Einigkeit über die Kommunalisierung bestand; denn das ist die Voraussetzung dafür, um hier eine entsprechende Entscheidung treffen zu können. Bei anderen Aufgaben gab es aus fachlichen und anderen nachvollziehbaren Gründen Anlass, diese nicht zu kommunalisieren.
Die kontroversen Diskussionen setzten sich in den letzten Wochen und Monaten auch im Innenausschuss und in den anderen Fachausschüssen des Landtags fort.
Ich bin froh, dass das Zweite Funktionalreformgesetz mit der heutigen Beschlussfassung über den Gesetzentwurf planmäßig am 1. Januar 2010 in Kraft treten und der Personalübergang nunmehr zügig vorbereitet werden kann. Vom Umfang des übergehenden Personals ist das Gesetz sicherlich mit dem Ersten Funktionalreformgesetz vergleichbar; der Minister hat die genauen Zahlen genannt.
Ich möchte nicht noch einmal auf alle Aufgaben eingehen, die mit dem Gesetz auf die kommunale Ebene übergehen sollen, sondern nur auf zwei Aufgaben, bei denen wir vom Gesetzentwurf der Landesregierung abgewichen sind. Hierbei haben uns die kommunalen Spitzenverbände signalisiert, dass sie die Aufgabenübertragung für nicht sinnvoll erachteten.
Das sind zum einen die vom Landesamt für Verbraucherschutz wahrgenommenen Aufgaben im Bereich des Energierechts. Die Aufgaben des Arbeitsschutzes sollen nicht kommunalisiert werden. Darin sind wir der Stellungnahme des Landkreistages erfolgt, der in der Übertragung einzelner Aufgaben des Arbeitsschutzes die Gefahr der Zersplitterung der Zuständigkeiten sieht.
Im Übrigen wäre Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland gewesen, das die Aufgaben des EnergiebetriebeneProdukte-Gesetzes auf die Kreisebene übertragen hätte. Es bleibt dabei, dass alle Aufgaben des Arbeitsschutzes weiterhin vom Landesamt für Verbraucherschutz wahrgenommen werden.
Ebenso folgten wir dem Regierungsentwurf nicht bei der Übertragung der Aufgabe der Ausbildungsberatung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft. Auch hierbei ist mangels einer Kommunalisierung weiterer Aufgaben der Ämter für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Flurneuordnung eine unnötige Zersplitterung der Zuständigkeiten zu befürchten.
Ich möchte an dieser Stelle auf die Änderung eingehen, die mit dem Änderungsantrag beabsichtigt ist. Ich teile nicht die Auffassung, dass es ein Überraschungsantrag ist; denn im Landwirtschaftsausschuss wurde über die Ergebnisse der Evaluierung der Forststrukturreform sehr lange und intensiv diskutiert, was diesen Antrag nach sich zieht.
In einer Anhörung im Landwirtschaftsausschuss deckte das Gutachten von Pöyry besonders im Landesbetrieb für Privatwaldbetreuung und Forstservice eine Reihe von Schwachstellen auf, die behoben werden sollen. Ich möchte hier nur auf die in dem Gutachten aufgezeigte Unzufriedenheit der Mitarbeiter des LPF im Zusammenhang mit der gefühlten Geringschätzung ihrer Arbeit verweisen.
Professor Bitter von der TU Dresden hat in der besagten Anhörung im Landwirtschaftsausschuss nach unserer Auffassung mit der Empfehlung, den LPF in ein Landeszentrum Wald zu überführen und dabei eine Neupositionierung vorzunehmen, einen sehr zukunftsweisenden Vorschlag unterbreitet.
Dieser Vorschlag wurde innerhalb der Landesregierung thematisiert und das MLU beauftragt, die Voraussetzungen für die Bildung eines Landeszentrums Wald zu schaffen. Mit dem Änderungsantrag wollen wir dieses Anliegen unterstützen. Im Landeszentrum Wald sollen die in dem Änderungsantrag aufgeführten Fachaufgaben für den forstlichen Bereich gebündelt werden.
Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass durch die Neupositionierung der forstlichen Fachaufgaben in einem Landeszentrum Wald die Arbeit der Forstbediensteten aufgewertet wird und sich der Stellenwert des Waldes in unserer Gesellschaft deutlich erhöht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nun die umfangreiche Diskussion über den Gesetzentwurf beendet. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Frau Schindler, ich habe eine Nachfrage, da Ihr Kollege Hartung keine Antwort auf die Frage nach der Rechtsform geben konnte und wir unmittelbar vor den Haushaltsberatungen stehen: Es ist ein Unterschied, ob ich einen Landesbetrieb nach LHO im Haushalt habe, der mit einem Wirtschaftsplan verankert ist, oder ob ein Landeszentrum Teil der Landesverwaltung ist. Ist das schon im Haushalt berücksichtigt, oder bekommen wir einen entsprechenden Änderungsantrag rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen? Das ist ja eine unterschiedliche Veranschlagung.
Nach meiner Kenntnis ist es noch nicht im Haushalt verankert, da diese Änderung erst heute mit diesem Beschluss erfolgt.