Nach meiner Kenntnis ist es noch nicht im Haushalt verankert, da diese Änderung erst heute mit diesem Beschluss erfolgt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Also ist es doch ein Überraschungsantrag, wenn es noch nicht einmal in den Haushalt eingearbeitet ist.
Ich kann mich daran erinnern, dass der Professor in der Anhörung diesen Vorschlag gemacht hat. Wir teilen ausdrücklich das Ziel, ein Kompetenzzentrum entstehen zu lassen.
Doch, wir haben ein Problem damit. Warum ist das nicht in den Entwurf der Landesregierung eingearbeitet worden? Warum kommt es so überraschend, dass die eigenen Kollegen es in der Klausurtagung des Innenausschusses abgelehnt haben?
Es wäre nicht überraschend gewesen, wenn es die Opposition hier beantragt hätte, weil es die Landesregierung vergessen hat; aber jetzt machen es die Koalitionsfraktionen.
Wir haben vom Kollegen Hartung „seiner Meinung nach“ gehört; jetzt höre ich „Ihrer Meinung nach“. Das ist mir einfach zu wenig. Wird das Personal dann im Verhältnis 1 : 1 überführt?
Das Personal wird im Verhältnis 1 : 1 überführt, und es wird auch nicht dazu kommen, dass es, wie im Innenausschuss befürchtet, zu anderen Übertragungen kommt, also Nichtkommunalisierung von Aufgaben, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind. Ansonsten kann ich nur sagen: Ab und zu gibt es eben Kommunikationsprobleme.
Nun hat Frau Dr. Hüskens das Wort, wenn Sie bereit sind, weitere Fragen zu beantworten, Frau Schindler.
Ich finde es überraschend, dass man es als arbeitsmotivierend erachtet, aus einem Betrieb eine Behörde zu machen. Wenn man die Realität betrachtet, stellt man fest, dass es meist umgekehrt ist.
Herr Czeke hat darauf hingewiesen, dass es überraschend kommt. Es ist bei der Einbringung nicht dabei gewesen. Es war in den meisten mitberatenden Ausschüssen auch nicht dabei. Wir haben im Landtag ein sehr strenges Zweilesungsprinzip. Demzufolge halte ich das, was Sie hier machen, schlicht und ergreifend für verfassungswidrig. Haben Sie diesen Punkt prüfen lassen oder ist das angesichts der Eilbedürftigkeit auch hinten heruntergefallen?
Frau Kollegin Schindler, Sie verfügen als Mitglied einer der Koalitionsfraktionen sicherlich über bessere Verbindungen in das zuständige Ministerium. Hat sich aus der Sicht des Ministeriums ein Meinungswandel ergeben, weil die Vertreter des MLU in der Sitzung des Innenausschusses zur Beschlussempfehlung an den Landtag erklärt haben, dass eine entsprechende Gesetzesänderung erst nach Evaluierung erfolgen sollte?
Die Evaluierung des Landesbetriebs mit dem Gutachten, also die Evaluierung der Forststrukturreform im Landwirtschaftsausschuss war für uns die Voraussetzung, nicht die Evaluierung durch das Finanzministerium.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag in Drs. 5/2216 ab. Dieser betrifft Artikel 20. Darin geht es um die Einfügung betreffend das Waldzentrum, worüber jetzt diskutiert worden ist. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen worden.
Wenn niemand widerspricht, lasse ich über das so veränderte Gesetz insgesamt abstimmen, zusammengefasst über die selbständigen Bestimmungen, die Artikelüberschriften, die Gesetzesüberschrift - Zweites Funktionalreformgesetz - und das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz mehrheitlich so beschlossen worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6.
Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge (Landesversamm- lungsgesetz - VersammlG LSA)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 42. Sitzung am 27. Juni 2008 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/1301 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Recht und Verfassung beteiligt.
Der Ausschuss für Inneres nahm den Gesetzentwurf erstmals in der 42. Sitzung am 25. September 2008 auf die Tagesordnung und beschloss, eine Anhörung durchzuführen. Im Vorfeld dieser Sitzung wandte sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt mit einem Schreiben an den Innenausschuss und trug seine Bedenken vor.
Die Anhörung fand am 23. Oktober 2008 in öffentlicher Sitzung statt. Neben zahlreichen Gästen, die verschiedenen Institutionen, Verbänden und Vereinen angehörten, wurde auch der mitberatende Ausschuss für Recht und Verfassung eingeladen. Die ursprünglich in der 45. Sitzung des Ausschuss für Inneres am 27. November 2008 vorgesehene Beratung des Gesetzentwurfs wurde auf die Dezembersitzung verschoben.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte mit Schreiben vom 12. Dezember 2008 eine Stellungnahme sowie eine Synopse zum Gesetzentwurf vor. Er regte an, ein vollständig ausformuliertes Versammlungsgesetz zu schaffen, um verfassungsrechtliche Risiken zu vermeiden, denen der Landesgesetzgeber ausgesetzt wäre, wenn er die Vorschriften des Bundes ohne Weiteres übernommen hätte.
In der 46. Sitzung am 18. Dezember 2008 beschäftigte sich der Innenausschuss erneut mit dem Landesversammlungsgesetz. Das Ministerium des Innern übergab den Ausschussmitgliedern zu Beginn der Beratung ein Papier, in dem beispielhaft für zwei Gedenkstätten aufgezeigt wurde, wie eine von der FDP-Fraktion angeregte Abgrenzung der im Gesetzentwurf genannten Erinnerungsorte aussehen könnte.
Nach einer Aussprache verständigte sich der Ausschuss darauf, die Beratung im Februar 2009 fortzusetzen. Die Fraktion der FDP bat, bis dahin zu signalisieren, ob ein Vollgesetz erarbeitet oder an dem Gesetzentwurf der Landesregierung festgehalten werden solle.
In der 48. Sitzung am 12. Februar 2009 wurde die Beratung des Gesetzentwurfs verschoben, weil sich die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen noch nicht abschließend darüber verständigen konnten, ob das Gesetz als Vollgesetz ausgestaltet werden soll.
Die für die 49. Sitzung am 5. März 2009 beabsichtigte Beratung wurde nochmals vertagt. Die Koalitionsfraktionen baten den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erneut, zu den neu aufgetretenen Rechtsfragen eine Stellungnahme zu erarbeiten. Es gab eine Verständigung, den Gesetzentwurf nach Vorlage dieser Stellungnahme erneut auf die Tagesordnung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 25. März 2009 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Innenausschuss eine weitere Synopse in einer Volltextfassung vor. Diese Synopse wurde auch dem mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung zur Kenntnis gegeben.
In der 51. Sitzung am 30. März 2009 stand der Gesetzentwurf ein weiteres Mal auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Nach einer umfangreichen Aussprache gab es die Verständigung, die Beratung im April 2009 fortzusetzen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde gebeten, bis dahin eine mit dem Ministerium des Innern abgestimmte Synopse vorzulegen. Diese Synopse erreichte den Innenausschuss mit Schreiben vom 30. April 2009, sodass er sich in der 52. Sitzung am 2. April 2009 nochmals mit diesem Thema befassen konnte.
Im Ergebnis dieser Beratung verabschiedete der Innenausschuss mit 8 : 2 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung, deren Gegenstand eine umfassende Regelung des Landesversammlungsrechts war.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung befasste sich in der 39. Sitzung am 6. Mai 2009 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Zur Beratung lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD sowie der FDP und die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 30. April 2009 vor.
Die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen betreffend die §§ 8 Abs. 1, 14 Abs. 2, 15 Abs. 3 und 21 Abs. 4 wurden mehrheitlich beschlossen.
Nr. 4 des Änderungsantrags bezog sich auf § 16 und wurde zurückgezogen. Es wurde angeregt, diesen Änderungsvorschlag gegebenenfalls in der abschließenden Beratung des Innenausschusses über den Gesetzentwurf erneut einzubringen.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung verabschiedete im Ergebnis der 39. Sitzung am 6. Mai 2009 mehrheitlich eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Inneres. Anschließend nahm der Innenausschuss den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 56. Sitzung am 6. August 2009. Dem Antrag der FDP, sich in dieser Sitzung auf eine inhaltliche Beratung zu beschränken und die abschließende Beratung auf die Septembersitzung zu verschieben, wurde gefolgt.
Zur Beratung lagen neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung auch ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP und einer der Fraktionen der CDU und der SPD sowie ein Entscheidungsvorschlag des Ministeriums des Innern zur räumlichen Abgrenzung von drei in § 14 des Gesetzentwurfs genannten Erinnerungsorten vor.
Die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 30. April 2009 lag dem Innenausschuss ebenfalls vor.
Der Vorsitzende gab zu überlegen, die vom Ministerium des Innern erarbeite Vorlage hinsichtlich der Abgrenzung der Erinnerungsorte dem Gesetzentwurf als Anlage beizulegen, weil damit der Gesetzgeber auch über die räumliche Abgrenzung beschließen würde.
Mit Schreiben vom 9. September 2009 erhielt der Innenausschuss vom Ministerium des Innern eine Auflistung der in § 14 des Gesetzentwurfs genannten Erinnerungsorte mit Lagebeschreibungen und Kartenmaterial, aus denen sich die räumliche Abgrenzung der Orte ergibt.
Sehr verehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres befasste sich abschließend in der 58. Sitzung am 16. September 2009 mit dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung, die dem Innenausschuss als Beratungsgrundlage diente. Zur Abstimmung standen auch die in der 56. Sitzung von der Fraktion der FDP und den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungsanträge.
Die Nrn. 10 und 11 des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen wurden im Laufe der Beratungen zurückgezogen. Die übrigen Nrn. 1 bis 9 sowie 12 bis 25 wurden mehrheitlich beschlossen.