Protokoll der Sitzung vom 08.10.2009

Auf die förmliche Mandatsannahme wird nach der vorgesehenen Änderung des § 37 verzichtet. Für eine Hauptwahl - anders als bei der Berufung von Ersatzpersonen und bei Wiederholungswahlen - soll gelten, dass, wenn sich Bewerber zur Wahl stellen und ihrer Nominierung ausdrücklich zustimmen, davon ausgegangen werden kann, dass sie im Falle ihrer Wahl auch zur Annahme des Mandats bereit sind.

Die Wahl gilt dann für alle im Wahlkreis und über Landeswahlvorschläge gewählten Bewerber als angenommen, wenn sie nach der Feststellung des Wahlergebnisses keine Erklärung gegenüber dem Landeswahlleiter abgeben, dass sie die Wahl ablehnen. Eine Ablehnung des Mandatserwerbs ist also zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Landeswahlausschuss und dem Zusammentritt des Landtages zu seiner konstituierenden Sitzung nach wie vor möglich.

Hinterfragt wird, ob ein gewählter Bewerber die Mitgliedschaft im Landtag tatsächlich erst mit der Eröffnung der konstituierenden Sitzung erwerben soll, wie das § 37 Abs. 2 des Entwurfs vorsieht. Mit dem Einwand, dass die förmliche Konstituierung der Landtagsfraktionen erst danach möglich wäre, müssen wir uns in der Ausschussberatung noch auseinandersetzen.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zur Wahlkreiseinteilung sagen. Den Vorschlägen im Gesetzentwurf zur Veränderung der Wahlkreisgrenzen liegt der Grundsatz der möglichst geringen Veränderung der Wahlkreise im Verhältnis zur Landtagswahl 2006 zugrunde. Die Ergebnisse der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform sind weitgehend berücksichtigt worden, auch soweit sie erst zum 1. Januar 2010 umgesetzt werden.

Dies ist nicht in jedem Falle gelungen. Beispielsweise würde eine Zusammenführung von Naumburg und Bad Kösen in einem Wahlkreis dazu führen, dass die Einwohnerzahl des Wahlkreises Nebra die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze unterschreitet.

(Frau Fischer, SPD: Sehr schade!)

Vermutlich wird es zum Zeitpunkt der Landtagswahl 2011, wo die Ergebnisse der gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform umgesetzt sind, neben den

Oberzentren einige weitere Gemeinden geben, die durch Wahlkreisgrenzen geteilt sind.

Für die übernächste Landtagswahl, voraussichtlich im Jahr 2016, sollten wir uns - das darf ich hier noch persönlich anmerken - so weit wie möglich die Einräumigkeit zwischen den Gemeinden und den Wahlkreisen als Ziel vornehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Danke sehr, Herr Rothe, für die Einbringung. - Mir ist signalisiert worden, dass keine Debatte stattfinden soll. Ist das so oder wünscht jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 5/2207, die in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen werden soll. Dann stimmen wir jetzt darüber ab, ob die Drs. 5/2207 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung - - Ja, bitte sehr, Herr Kosmehl.

Frau Präsidentin, für das Protokoll bitte korrekt: Die Drs. 5/2207 neu.

Das ist richtig. - Wir stimmen jetzt also ab über die Drs. 5/2207 neu und überweisen diese zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und mitberatend in den Ausschuss für Finanzen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Insofern werden wir das so handhaben und den Tagesordnungspunkt 11 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Konzept zum zukünftigen Bedarf der unterschiedlichen Bildungsabschlüsse

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1707

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/2181 neu

Die erste Beratung fand in der 52. Sitzung des Landtages am 23. Januar 2009 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie gerade gehört haben, haben wir uns am 23. Januar 2009 mit diesem Antrag der FDP-Fraktion beschäftigt.

Die Fraktion der FDP hat den Antrag mit der Zielstellung eingebracht, die Landesregierung zu veranlassen, in einem Konzept die zukünftigen Bedarfe für die einzelnen Bildungsabschlüsse hinsichtlich der zu erwartenden Anforderungsprofile darzulegen. Dabei verwies die Fraktion darauf, dass der Fachkräftebedarf vielfach in erster Linie auf die Erhöhung des Anteils an Absolventen mit akade

mischen Abschlüssen bezogen sei. Gleichzeitig bestehe jedoch in den nächsten Jahren ein erhöhter Bedarf an qualifizierten Fachkräften mit Berufsschulabschlüssen. Die angestrebte Bedarfsanalyse der Bildungsabschlüsse sollte darauf gerichtet sein, Unausgewogenheiten im Schulsystem zu verhindern und Schulformen wie zum Beispiel die Sekundarschule gezielt auszubauen.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich am 10. Juni 2009 mit diesem Antrag beschäftigt; alle anderen Fraktionen - also außer der FDP-Fraktion - lehnten diesen Antrag der FDP-Fraktion ab.

Die betreffenden Ausschussmitglieder hoben hervor, dass sich die Bildung zuallererst an der Person des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen orientieren solle, zum Ziel haben solle, die Schüler entsprechend ihren Begabungen, Neigungen und Fähigkeiten zu entwickeln, und sie an eine weitestmögliche Ausschöpfung ihrer Potenziale heranführen solle. Eine Verbesserung der Chancen von Schulabgängern auf dem Arbeitsmarkt müsse beim Schüler selbst ansetzen und könne nicht dadurch erreicht werden, dass bestimmte Schulformen im Interesse wirtschaftlicher Erwägungen in besonderem Maße ausgebaut würden.

Die Fraktion der FDP hielt in der Debatte an der Forderung fest, die Sekundarschulen stärker zu fördern. Sie brachte dabei zum Ausdruck, dass sie die Schule nicht als Selbstzweck, sondern als Vorbereitung auf das Leben betrachte. - Ich denke, das ist korrekt.

Andere Ausschussmitglieder unterstrichen hingegen die Auffassung, dass zur Vorbereitung der Schüler auf das berufliche und gesellschaftliche Leben nicht der Ausbau einzelner Schulformen der anzustrebende vordringliche Weg sei, sondern dass die Schüler mit dem notwendigen Wissen und den erforderlichen Kompetenzen ausgestattet werden müssten.

Im Ergebnis der Beratung lehnten die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE den Antrag der FDPFraktion mit 10 : 1 : 0 Stimmen ab. Dieser Auffassung schloss sich der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit mit 10 : 0 : 1 Stimmen an.

In der abschließenden Beratung am 16. September 2009 hat der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Ablehnung des Antrages bestätigt, und zwar mit 9 : 1 : 0 Stimmen. Ich bitte Sie, Gleiches zu tun. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Dr. Schellenberger. - Es ist eine Fünfminutendebatte vorgesehen. Als erster Debattenredner spricht der Abgeordnete Herr Kley.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem mir heute im Vorfeld dieser Debatte von Rednern aller Fraktionen bedeutet wurde, dass jede noch so gute und fundierte Rede am heutigen Abend nicht dazu führen wird, dass Sie sich umstimmen lassen, hebe ich mir die Luft für eine Debatte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Situation reif ist, auf und akzeptiere die Entscheidung dieses Hohen Hauses.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei allen Frak- tionen - Herr Miesterfeldt, SPD: Heben Sie die Luft ruhig weiter auf!)

Wünscht jemand von den anderen Fraktionen das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2181 neu.

Der Ausschuss empfiehlt mit Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit dem Landtag, den Antrag in der Drs. 5/1707 abzulehnen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind CDU, SPD und die LINKEN. Wer ist dagegen? - Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

Wir sind damit auch am Ende der - -

(Zurufe: Halt! - Moment!)

- Bis jetzt ist mir nichts signalisiert worden. Offensichtlich gibt es hier Kommunikationsschwierigkeiten.

Wir wollen versuchen, die Tagesordnungspunkte 16 und 19 zu behandeln, weil hierfür keine Einbringung und keine Debatte vorgesehen ist.

Dann bin ich mit dem Versuch einverstanden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Bestimmung von weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen für die Entsendung von zwei Mitgliedern in den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 5/2187

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2188

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Debatte vereinbart worden.

Meine Damen und Herren! Die Amtszeit des MDR-Rundfunkrates endet am 30. November 2009. Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 16 des Staatvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk vom 30. Mai 1991 werden durch den Landtag von Sachsen-Anhalt zwei weitere gesellschaftlich bedeutsame Organisationen für den Rundfunkrat bestimmt. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktion der CDU und die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Zunächst stimmen wir über den Antrag in der Drs. 5/2187 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen.

Dann kommen zum Abstimmungsverfahren zu dem Antrag in der Drs. 5/2188. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Damit sind beide Drucksachen so angenommen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 16 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Wahl eines stimmberechtigten und eines stellvertretend stimmberechtigten Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses