Hintergrund: Mit dem Einführungsgesetz wurde der Landesregierung der gesetzliche Auftrag erteilt, die Auswirkungen des neuen Haushaltswesens in den Kommunen nach einem Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen. Dabei sollte insbesondere der Stand der Umsetzung und ein möglicherweise notwendiger Änderungsbedarf bei den für die Haushaltswirtschaft getroffenen Regelungen in die Betrachtung einbezogen werden. Darüber haben wir hier schon vor zwei Jahren diskutiert. Damals ist von allen Seiten gewünscht worden, das nach einer bestimmten Zeit noch einmal zu besprechen.
Die aktuelle Änderungsvorlage, die am 3. September 2009 in den Landtag eingebracht wurde, ist eine erste Konsequenz dieses Berichts. Wesentliche materielle Änderungen ergaben sich zum einen dadurch, dass die Option zur Aufstellung eines Doppelhaushalts, wobei jedoch getrennt nach den Haushaltsjahren veranschlagt werden muss, eingeführt wird.
Zum anderen soll die erstmalige Erstellung des Gesamtabschlusses bis zum Haushaltsjahr 2016 hinausgeschoben werden. Innerhalb dieses Zeitraums werden durch eine gesonderte Arbeitsgruppe die Vorschriften zum Gesamtabschluss umfangreich geprüft und überarbeitet. Der Termin für die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens insgesamt bleibt bestehen.
Darüber hinaus sind diverse redaktionelle Änderungen, die dem besseren Verständnis dienen oder Relikte des kameralen Rechts beseitigen, Gegenstand der Vorlage.
Im Rahmen der Befassung durch den Innenausschuss wurden nochmals die kommunalen Spitzenverbände, der Landesrechnungshof sowie ausgewählte Kommunen angehört. Insbesondere die hierbei zur Disposition stehende Verschiebung der erstmaligen Erstellung des Gesamtabschlusses wurde von kommunaler Seite ausdrücklich begrüßt.
Danke sehr, Herr Minister Bullerjahn. - Für die Fraktion der FDP spricht der Abgeordnete Herr Wolpert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem der Berichterstatter offensichtlich schon dem neuen Teilzeitgedanken zum Opfer gefallen ist,
offenbar der zuständige Minister ebenfalls, versuche ich, doch noch einigermaßen auf den Gesetzentwurf zu kommen.
um den Gemeinden Transparenz in ihrem Haushalt zu geben. Mit der Doppik ist klar erkennbar, ob eine Kommune von der Substanz lebt oder ob sie sich Dinge, die sie noch als Wohltaten erbringen möchte, tatsächlich leisten kann.
Durch die Änderung, die jetzt vorgeschlagen wird, dass auch den Kommunen die Aufstellung eines Doppelhaushalts ermöglicht wird - dies begrüßen wir ausdrücklich -, ist zum einen eine längerfristige Planung, eine größere Planungssicherheit möglich und ist zum anderen ein Gleichklang mit einem eventuellen Doppelhaushalt des Landes möglich.
Allerdings haben wir bei der Fristverlängerung hinsichtlich des Abschlussberichts große Bauchschmerzen, und zwar aus zweierlei Gründen. Zum einen ist die Fristverlängerung genau das, was wir nicht haben wollen. Wir machen eine gesetzgeberische Vorgabe und belohnen diejenigen, die davon betroffen sind, auf die Weise, dass sie, wenn sie nichts tun, auch noch eine Verlängerung bekommen. Das ist nicht Sinn einer gesetzgeberischen Vorgabe. Eigentlich ist es so, dass sich die Kommunen an solche gesetzgeberischen Vorgaben halten sollen.
Auch der Bericht der Arbeitsgemeinschaft reicht dazu nicht aus, als Argument schon gar nicht, dass sie jetzt noch einmal zusammentreten soll und neuere Erkenntnisse erarbeiten soll. Diese Arbeitsgemeinschaft hätte genügend Zeit, diese Erkenntnisse auszuarbeiten und vorzutragen. Und wir hätten immer noch ein Jahr lang Zeit, wenn das bis zum Ende des Jahres 2011 geschehen würde, das in gesetzgeberische Taten umzusetzen und in Gesetzesform zu gießen.
Erst dann wäre Ende 2012 ein Abschlussbericht zu fertigen. Nach dieser Vorschrift wären dann noch einmal 18 Monate Zeit. Das heißt, wenn wir nichts daran ändern würden, hätten die Kommunen bis Mitte des Jahres 2014 Zeit, den Abschlussbericht zu erstellen. Nach der jetzigen Änderung haben sie für die Erstellung der Abschlussberichte bis zum Jahr 2018 Zeit.
Vor diesem Hintergrund frage ich mich tatsächlich, ob wir noch eine sinnvolle Fristverlängerung machen.
Ich habe einmal nachgesehen: Sachsen-Anhalt ist dann außer Baden-Württemberg das einzige Bundesland, das eine solche Frist für den Abschlussbericht gibt. Denken Sie einmal an die Wirtschaft. Konzerne müssen das innerhalb von vier Monaten erbringen. 18 Monate für unsere Kommunen - das halte ich nun wirklich für etwas zu schwach.
Aus diesem Grund können wir uns nicht zu einem eindeutigen Votum entschließen, außer zu dem der Enthaltung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Berichterstattung wäre wahrscheinlich nicht so lang ausgefallen.
Auch ich werde meine Ausführungen relativ kurz halten. Wir sind nach der Ausschussberatung davon ausgegangen, dass wir das Gesetz im Landtag vielleicht sogar ohne nochmalige Debatte beschließen.
Kurze Ausführungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf: Wie meine Vorredner bereits ausgeführt haben, hat der Gesetzentwurf einen eher technischen Hintergrund, nämlich die Änderung kommunaler haushaltsrechtlicher Vorschriften. Viele Vorschriften sind aufgrund der Wiederholung in der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung im Gesetz mehrfach genannt.
Der Gesetzentwurf resultiert aus den Änderungsvorschlägen des Evaluierungsberichts und hat dahin gehend Auswirkungen auf das Haushaltswesen der Kommunen. Damals wurde bereits im Landtag geplant, diesen Evaluierungsbericht vorzulegen und diesen Evaluierungsbericht in gesetzgeberisches Handeln umzusetzen.
Ausgangspunkt war die Entscheidung, die kameralistische Haushaltsführung in den Kommunen durch die Einführung der Doppik abzulösen. Diese Entscheidung hält die SPD-Fraktion nach wie vor für richtig. Auch wenn es Kommunen gibt, die sich mit diesem Weg nicht anfreunden können, werden wir diesen Weg weiterhin verfolgen.
Die Entscheidung zur Einführung der Doppik ist die Entscheidung für eine nachhaltige und ressourcenorientierte Haushaltswirtschaft. Dadurch können die Parlamente bzw. Kommunalräte besser über die Ressourcenwirtschaft ihrer jeweiligen Kommune entscheiden.
Nun zu den konkreten gesetzlichen Änderungen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, einen Doppelhaushalt aufzustel
len, wie wir dieses im Landtag seit längerer Zeit praktizieren. Nach den Vorstellungen dieses Gesetzentwurfs soll die Aufstellung eines Doppelhaushalts und der entsprechende Haushaltsvollzug auch Kommunen möglich sein.
Außerdem wird im Gesetzentwurf ein Stichtag für die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens genannt. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses muss spätestens zum Haushaltsjahr 2016 erfolgen.
Ich weise darauf hin, dass der Stichtag für die erstmalige Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens nicht verschoben wird. Es bleibt beim 1. Januar 2013, wie wir es mit dem ersten Begleitgesetz zur Gebietsreform beschlossen haben.
Auch wenn aufgrund des Verschiebens des Zeitpunkts der erstmaligen Aufstellung des Gesamtabschlusses die Vorteile des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens erst mit einer dreijährigen Verspätung umgesetzt werden, halten wir es dennoch für vertretbar. Gerade an dieser Stelle haben wir uns dafür entschieden, die gesammelten Erfahrungen der Kommunen vor Ort zu berücksichtigen.
Die kommunalen Spitzenverbände, die in dem gesamten Prozess der Umstellung eingebunden waren und sind, haben in der Anhörung des Innenausschusses am 14. Januar 2010 den Gesetzentwurf begrüßt. Gerade diesen Bedenken und Änderungswünschen ist in dem Gesetzentwurf Rechnung getragen worden.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass der Gesetzentwurf zu einer Harmonisierung der Vorschriften des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens führt und die Umsetzung und Einführung der Doppik erleichtert. Somit kommt es insgesamt zu einer Vereinfachung für die Kommunen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die mit der vorliegenden Beschlussempfehlung - Drs. 5/2496 - vorgenommene Rechtsangleichung wird von unserer Fraktion mitgetragen. Die vorliegenden Änderungen entsprechen den Ergebnissen der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Mit der Eröffnung der Möglichkeit zur Aufstellung eines Doppelhaushalts wurde die bestehende Rechtslage konkretisiert und erweitert.
Die Verschiebung der erstmaligen Erstellung eines Gesamtabschlusses auf das Haushaltsjahr 2016 wird von meiner Fraktion prinzipiell begrüßt. Inwiefern die Regelungen des Handelsgesetzbuches zur Vergleichbarkeit der Leistungserbringung der öffentlichen Hand mit der freien Wirtschaft zukünftig auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen übertragen werden können, wird in den notwendigen Evaluierungen deutlich werden.
Die Veränderungen der Regelungen zur Entlastung der Bürgermeister entsprechen der Auffassung meiner Fraktion.
Die Doppik ist kein Heilmittel. Die Doppik wird auch nicht aus zwei kränkelnden Gemeinden plötzlich eine reiche Gemeinde machen. Die Doppik ist ein Instrument zur Abbildung der finanziellen Situation der jeweiligen Kommune. Hierzu bedarf es aus unserer Sicht der umfänglichen Schulung kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Diese Schulungen müssen trotz Haushaltskonsolidierung machbar sein. In diesem Sinne stimmen wir der vorliegenden Beschlussempfehlung zu. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wesentlichen Punkte dieses Gesetzentwurfes sind bereits erörtert worden. Daher möchte ich nur kurz auf den Gesetzentwurf eingehen.
Die Änderungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung basieren auf der Evaluierung der Vorschriften zum neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen aus dem Jahr 2006. Im selben Jahr bekam die Landesregierung den Auftrag, die Auswirkungen des neuen Haushaltsrechts in den Kommunen nach einem Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zu überprüfen.
Dankenswerterweise ist die Information über den Berichtszeitraum und über daraus resultierende geplante Änderungen im vergangenen Jahr pünktlich erfolgt. Das Resultat des Evaluierungsberichts ist der heute vorliegende Gesetzentwurf.
Dieser enthält im Wesentlichen Regelungen für arbeitstechnische Entlastungen der Kommunen. Die Kommunen erhalten durch das Gesetz die Möglichkeit zur Aufstellung eines Doppelhaushalts, der nach Haushaltsjahren getrennt veranschlagt werden muss. Außerdem wird die Frist zur erstmaligen Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses bis zum Jahr 2016 verlängert.
In den Beratungen des Innenausschusses nach erfolgter Anhörung ist es gelungen, Änderungswünsche und Bedenken der kommunalen Spitzenverbände weitgehend im Gesetzentwurf zu berücksichtigen.