Protokoll der Sitzung vom 19.03.2010

(Zustimmung bei der LINKEN)

Alles andere ist wirklich eine verantwortungslose Zuspitzung und kündigt den Konsens in diesem Land auch

beim Kampf gegen den Rechtsextremismus auf. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Jetzt hat die Vorsitzende der SPD-Fraktion Frau Budde das Wort. Bitte, Frau Budde.

Ich mache das als Intervention gleich vom Platz aus.

Sie intervenieren vom Platz aus. Bitte.

Wahrscheinlich bringt dieses Pingpong jetzt nicht sehr viel. An dieser Stelle gilt der Satz: Der Misserfolg hat weder Väter noch Mütter. Am Ende will es keiner gewesen sein, das ist, glaube ich, sehr deutlich.

Aber eines möchte ich doch sagen: Das war keine alleinige Veranstaltung der Gedenkstättenstiftung, auch nicht in der Konzeption, sondern es war von Anfang an eine gemeinsame Veranstaltung der Stiftung mit der Landeszentrale für politische Bildung. Insofern sehe ich eine Verantwortung für die Konzeption genauso bei der Landeszentrale für politische Bildung. Diese war ein Partner. Die weiteren will ich gar nicht nennen.

(Herr Franke, FDP: Warum nicht?)

- Weil ich nicht will. Ich habe genauso Meinungsfreiheit und Redefreiheit wie Sie. Und Sie wissen doch, wer dort auf dem Flyer stand, zum Beispiel die Naumann-Stiftung.

(Herr Wolpert, FDP: Sie sperren sich bei Zwi- schenrufen!)

- Ich antworte manchmal auf welche, wenn ich will.

Aber dann gehört in das Verfahren auch hinein, dass eine Lehrerfortbildungsmaßnahme, wenn es eine solche war, zum Beispiel auch vom Kultusministerium genehmigt sein musste. Wir können das Spiel hier weiterspielen. Es gibt sicherlich sehr viele, die möglicherweise den Sprengstoff, der darin lag, nicht sofort erkannt haben. Das kann man sich vorwerfen oder nicht vorwerfen.

Tatsache ist, dass die Veranstaltung so stattfinden sollte. Ich teile die Einschätzung des Ministerpräsidenten ausdrücklich, dass Herr Erben den Versuch gestartet hat, die Situation zu entschärfen,

(Zustimmung bei der SPD und bei der LINKEN - Lachen bei der CDU)

um es zu keiner weiteren Auseinandersetzung kommen zu lassen. Wir hatten danach eine sehr hochgedrehte öffentliche politische Debatte, in der der Sozialdemokratie vorgeworfen worden ist, sie wäre gegen den Diktaturenvergleich und gegen die Meinungsfreiheit. Deshalb habe ich Ihnen noch einmal deutlich gesagt, wogegen wir als Sozialdemokraten uns verwahren. Im Übrigen haben - das ist meine Schlussbemerkung - viele Parteien politische Ränder.

Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Ende der Aktuellen Debat

te angelangt. Beschlüsse werden gemäß unserer Geschäftsordnung nicht gefasst. Wir können den Tagesordnungspunkt 1 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 5/2487

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Kosmehl von der FDP-Fraktion. Bevor ich Herrn Kosmehl das Wort erteile, begrüße ich Damen und Herren der Landessenioren aus Halle und aus dem Saalkreis sehr herzlich auf der Tribüne. Seien Sie uns willkommen, meine Damen und Herren!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Kosmehl, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach ein und einer dreiviertel Stunde intensiven Zuhörens haben leider einige Kollegen die Chance genutzt, eine kurze Pause einzulegen. Ich bedauere das ausdrücklich.

Der Datenschutz ist etwas, das jeden Einzelnen von uns angeht. Jeder Bürger, und zwar jeder Einzelne von uns, muss jeden Tag aufs Neue selbst überprüfen, wie viel Daten er von sich preisgibt. Die Bürger müssen auch gemeinsam dafür kämpfen, dass der Staat nur die Daten sammelt, die er braucht; er muss nicht immer alles von einem Bürger wissen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat beginnen:

„Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind so auszugestalten, dass sie ihre Kontroll- und Beratungsfunktion unabhängig und effektiv wahrnehmen können.“

(Herr Tullner, CDU, führt ein Gespräch)

- Herr Tullner, Sie hören mir sonst sehr gern zu, aber heute ist das offensichtlich nicht der Fall. Tun Sie das dann vielleicht doch draußen.

(Herr Tullner, CDU: Entschuldigung!)

Dieses Zitat stammt aus dem letzten Anstrich der Entschließung der 78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten vom 9. Oktober 2009.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel des Gesetzentwurfs der FDP ist die Stärkung der Datenschutzkontrolle in Sachsen-Anhalt. Wir wollen eine Bündelung der Aufgabenwahrnehmung beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dies führt unserer Ansicht nach zu mehr Effizienz und zu einer völligen Unabhängigkeit, wie sie vom Europarecht gefordert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch eine Bemerkung - wenn Sie so wollen - vor die Klammer ziehen. Wir Liberale sehen auch über den vorliegenden und überschaubar gehaltenen Gesetzentwurf hinaus die Notwendigkeit von Anpassungen im Datenschutzrecht. Wir haben uns aber entschieden, hin

sichtlich der anderen Bereiche des Datenschutzrechts die Gesetzesanpassung auf der Bundesebene abwarten. Dann werden wir diese Bundesregelungen bewerten und im Einzelfall entscheiden, welche wir davon in originäres Landesrecht übernehmen können oder welche Regelungen einer Ausgestaltung im Landesrecht nicht bedürfen. Deshalb beschränkt sich unser Gesetzentwurf, der Ihnen heute zur Beratung vorliegt, auf die Zusammenführung der Datenschutzkontrolle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeitern verfügen wir ohne Zweifel über eine kompetente Kontrollstelle für den Datenschutz im öffentlichen Bereich.

(Beifall bei der FDP)

Da der Landesbeauftragte uns heute von der Tribüne aus zuhört, möchte ich ihm und seinen Mitarbeitern an dieser Stelle meinen Dank für die tagtäglich geleistete Arbeit aussprechen. Diese Arbeit ist erforderlich, um dem Datenschutz im öffentlichen Bereich auch weiterhin das Prä zu geben. Vielen Dank, Herr Landesbeauftragter Dr. von Bose.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Monaten wurde aber immer deutlicher, dass weniger der Staat und somit öffentliche Stellen, sondern zunehmend Unternehmen gegen den Datenschutz verstoßen und somit eher der nicht-öffentliche Bereich des Datenschutzes in den Blickpunkt der Medien getreten ist. Unternehmen wie Lidl, die Deutsche Telekom und die Deutsche Bahn sind nur einige Beispiele für schwere Verstöße gegen den Datenschutz. Manche nennen sie auch Skandale, bei denen insbesondere gegen den Arbeitnehmerdatenschutz verstoßen wird.

Deshalb brauchen wir auf der Bundesebene auch endlich klare Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz. Darauf haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Bisher ist für den nicht-öffentlichen Bereich in SachsenAnhalt das Landesverwaltungsamt zuständig. Dort sind bei 1,5 Vollbeschäftigteneinheiten drei Personen mit der Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich betraut. Eine Bündelung der Datenschutzkontrolle beim Landesbeauftragten würde zu einer Verstärkung des Personals und somit zu mehr Effizienz führen.

Weil wir uns auch mit den finanzpolitischen Auswirkungen beschäftigen müssen, sage ich an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir uns auch darüber im Klaren sein müssen, dass der nicht-öffentliche Bereich des Datenschutzes zunehmend mehr Stellenwert hat. Deshalb wird es mittelfristig notwendig sein, dafür zusätzlich fähiges und sachkompetentes Personal zur Verfügung zu stellen, um den Datenschutz, gebündelt für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich, wirklich gewährleisten zu können, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Aber darüber, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir uns tatsächlich in den Ausschüssen unterhalten. Ich bin auch der Auffassung, dass es möglich ist, dies mittelfristig so zu gestalten, dass es nicht zu unabweisbaren Forderungen gegenüber dem Finanzminister führen wird.

(Minister Herr Bullerjahn: Da bin ich aber gespannt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weiterhin führt eine Zusammenlegung der Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich zu mehr Bürgernähe. Eine Vielzahl von Beschwerden und Anfragen von Bürgern, die den so genannten nicht-öffentlichen Bereich betreffen, also vor allem Unternehmen, landen zunächst beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dieser ist insbesondere durch seine gute Öffentlichkeitsarbeit als Anlaufstelle für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt bekannt. Die Datenschutzkontrolle für den nicht-öffentlichen Bereich beim Landesverwaltungsamt ist weitaus weniger bekannt.

Somit würde eine Zusammenlegung zu einem OneStop-Shop, wie wir das bei dem einheitlichen Ansprechpartner der EU-Dienstleistungsrichtlinie einmal genannt haben, führen. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, alle bürokratischen Schritte, die zur Erreichung eines Ziels führen, an einer einzigen Stelle durchzuführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb meinen wir, dass die Zeit für die Zusammenlegung der Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich gekommen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Hohe Haus hat sich seit vielen Jahren intensiv mit den Tätigkeitsberichten des Landesbeauftragten für den Datenschutz, aber auch mit den Tätigkeitsberichten des Landesverwaltungsamtes zum nicht-öffentlichen Bereich beschäftigt.