Protokoll der Sitzung vom 29.04.2010

Als Viertes ist zu bemerken, dass in § 8 Abs. 3 geregelt ist, dass die Dienstherren von den Zahlungsregelungen abweichen können. Da ist als Beispiel die Stundung genannt. Aber auch diese Frage müsste wesentlich differenzierter geklärt werden, damit feststeht und klar ist, dass die Zahlungen für diesen Bereich vom abgebenden Dienstherrn erfolgen.

Als Fünftes will ich § 16 mit der Kündigung nennen. Wenn einzelne Länder aussteigen, ist die Frage, ob dann diese Umstellung auf das Kapitalisierungsmodell überhaupt noch funktioniert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das, wenn einige Länder wieder ausscheren, eine sehr günstige Regelung ist.

Ich bedauere auch, dass, soweit ich weiß, der Forderung nicht nachgegeben wurde, einen Beirat oder Ähnliches zu bilden.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

- Aber Sie haben auch den Kündigungsparagrafen im Gesetzentwurf. Der steht drin. Er steht im Staatsvertrag.

(Herr Tullner, CDU: Bitte keine Zwiegespräche!)

Wir hoffen, dass das alle Länder so machen.

Meine letzte Bemerkung: Wir könnten uns viel Bürokratie und viel Ärger ersparen und könnten ein gleichberechtigtes Modell haben, wenn wir alle in die Rentenkasse einzahlen würden. - Danke schön.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Wir hören nun den Beitrag der CDU-Fraktion. Ich erteile Herrn Tullner das Wort.

Aber zunächst haben wir die Freude, auf der Südtribüne Seniorinnen und Senioren aus der Lutherstadt Wittenberg zu begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause - Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Herr Präsident! Ich habe vergessen, Mit- beratung im Innenausschuss zu beantragen!)

- Mitberatung im Innenausschuss. Okay. - Jetzt bitte Herr Tullner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden in mir immer einen Befürworter finden, wenn es darum geht, Themen anzusprechen, die wichtig sind und die auch hierher gehören. Wichtig ist das Thema zweifelsohne; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber ich habe die Skepsis, die ich in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt hatte, nicht wirklich ablegen können, dass die von Ihnen noch einmal richtigerweise angesprochenen Punkte wirklich die Massen in Wallung bringen oder zumindest Interesse hervorrufen. Deswegen glaube ich, das sind wichtige Detailfragen, über die wir im Ausschuss - ich glaube, der Innenausschuss sollte mitberatend sein; das ergibt sich eigentlich von selbst - debattieren können.

Ich denke, die Botschaft, die mit diesem Staatsvertrag verbunden ist, dass wir die Mobilität der Beamtenschaft im Zuge der Ergebnisse der Föderalismusreform gewährleisten wollen und dass wir alle mitmachen, ist die Botschaft, die wir auch mittragen sollen und wollen, weil wir, so denke ich, als föderales Staatsgebilde die föderalen Kompetenzen - dazu steht die CDU - ein Stück weit stärker herausarbeiten müssen, um den Föderalismus zukunftsfähig zu machen. Das heißt, dafür zu sorgen, dass er eine wirkliche Aufgabe hat.

Wir wissen ja: Durch die vielen Verflechtungen, die es im bundesstaatlichen System gibt, sind die Transparenz und die Erkennbarkeit von Verantwortung an verschiedenen Stellen für die Bürgerinnen und Bürger und auch für uns nicht immer gegeben. Dass die Föderalismusreformen I und II - so sage ich einmal - versucht haben, etwas Tolles zu schaffen, dass aber die Ergebnisse in der Praxis durchaus schwierig auszutarieren sind, will ich an der Stelle schon zugestehen. Aber ich denke, es ist schon in Ordnung, dass wir als Landesgesetzgeber uns mit unseren eigenen Beamten befassen sollen.

Ich könnte jetzt auf all die Punkte, die Sie angesprochen haben, eingehen. Aber ich denke, wir sollten es im Ausschuss machen, weil es wirklich Fragen sind, die jetzt nicht ausführlich und mit Interesse debattiert werden. Ich denke aber, dass der Staatsvertrag von uns zügig verabschiedet werden sollte, damit der Ministerpräsident seine Unterschrift unter dieses Vorhaben setzen kann. Wir hatten in diesem Hause auch schon Staatsverträge, die durchaus kritischere und emotionalere Debatten zur Folge hatten. Aber an dieser Stelle kann ich guten Gewissens sagen, die CDU-Fraktion macht gern mit. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Jetzt erteile ich Frau Dr. Hüskens das Wort, um für die FDP-Fraktion zu sprechen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zumindest im Finanzausschuss haben wir über die Ersetzung des § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes schon mehrfach diskutiert. Ich glaube auch, dass der eine oder andere Fachausschuss schon mal in die Situation gekommen ist, sich Gedanken darüber zu machen. Denn immer dann, wenn wir in einem Ressort Personal einstellen wollten, das in anderen Bundesländern verbeamtet war, ist sofort die Frage aufgekommen, was mit den Versorgungsansprüchen ist. Ich erinnere mich an den Fall einer 61-jährigen Beamtin, bei der wir alle schon nicht mehr auf die Qualifikation geschaut haben, sondern gesagt haben: Was kostet das? - Ich glaube, das ist tatsächlich eine Situation, die so auf Dauer nicht tragbar ist.

Das heißt, ich halte einen Staatsvertrag in diesem Bereich für außerordentlich sinnvoll, weil er nämlich von Einzelregelungen wieder zu einem geregelten, routinemäßigen System kommt. Wir müssen für den Wechsel von Beamten von den Kommunen in die Landesverwaltung oder von der Landesverwaltung des einen Bundeslandes in die eines anderen entsprechende Regelungen finden und dürfen uns nicht jedes Mal in die Einzeldiskussion begeben. Auch die FDP-Fraktion hält das im Grunde für sinnvoll. Ich denke, die Details und die Fra

gen, die Frau Paschke aufgeworfen hat, können wir tatsächlich in den beiden genannten Ausschüssen diskutieren.

Ich möchte abschließend nur noch folgende Bemerkung machen: Der Minister hat gesagt, der Staatsvertrag solle Mobilität ermöglichen. Ich glaube, er regelt Mobilität. Denn eines ist in jedem Fall festzustellen: Der Staatsvertrag und das Gesetz sind ein Kompromiss zwischen der Hoffnung von einigen Ländern, auf diese Art und Weise Personal aufnehmen zu können, und der Sorge anderer Bundesländer - ich glaube, dazu gehört auch SachsenAnhalt -, Personal abgeben zu müssen.

Wenn man sich den einen oder anderen Paragrafen anschaut, wird deutlich, dass der abgebende Dienstherr zustimmen muss und dass der Beamte nicht ganz so einfach von einem ins andere Bundesland wird wechseln können. Das ist auch ein Punkt, den wir in SachsenAnhalt ganz realistisch sehen müssen. Denn sollte es tatsächlich in den nächsten Jahren einen Wettbewerb auf diesem Markt geben - wir sehen das heute zum Beispiel im Lehrerbereich -, dann müssen wir als Bundesland Sachsen-Anhalt natürlich auch sehen, ob wir über dieses Instrument die eine oder andere Aufgabenwahrnehmung sicherstellen müssen.

Wir werden wahrscheinlich nicht jedem Beamten die Erlaubnis geben, in ein anderes Bundesland zu gehen. Aus liberaler Sicht ist das zunächst ein bisschen schwierig. Aber ich denke, wir müssen hierbei auch sehen, dass der Beamtenstatus schlicht und ergreifend ein besonderer ist, der aus besonderen Rechten, aber auch aus besonderen Pflichten gegenüber dem Dienstherrn besteht. Deshalb zahlen wir auch nicht in die Rentenkasse ein, sondern regeln das halt anders.

Solange man am Beamtenstatus festhält, brauchen wir die entsprechenden Regelungen. Für die nächsten Jahre wird es dem Bundesland Sachsen-Anhalt eher nützen als schaden. Ob sich das zukünftig einmal dreht, wird man beobachten müssen. Vielleicht kommen wir tatsächlich in einigen Jahren zu einer ganz anderen Bewertung.

Auch namens der FDP-Fraktion beantrage ich die Überweisung zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss. Ich bin mir sicher, dass wir die einzelnen Punkte, die noch zu klären sind, dort entsprechend einvernehmlich diskutieren können. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun zum Abschluss der Debatte spricht Frau Fischer für die SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe der Einführung des Finanzministers und den Debattenbeiträgen der Fraktionen inhaltlich nichts weiter hinzuzufügen. Über Details werden wir im Finanzausschuss beraten. Deshalb bitte ich Sie, mein Manuskript zu Protokoll zu nehmen.

Das genehmige ich Ihnen gern.

(Zu Protokoll:)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein weiterer Baustein der Föderalismusreform I im Bereich des Besoldungsrechts umgesetzt.

Da es keine bundeseinheitlichen und -rechtlichen Regelungen mehr gibt, mussten der Bund und die Länder in einem Staatsvertrag regeln, wie die Versorgungslasten bei einem Wechsel von Dienstherren geteilt werden. Dazu wurde im letzten Jahr - der Minister hat es bereits ausgeführt - ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern abgeschlossen, welchem der Bund beitrat.

Damit kann auch künftig die Mobilität der Beamtinnen und Beamten zwischen den verschiedenen Dienstherrenebenen sichergestellt werden. Mit diesem wird das bisherige Modell laufender Erstattungen durch das Modell mit pauschalierenden Abfindungszahlungen, die sofort beim Dienstherrenwechsel fällig werden, ersetzt. Diese Regelung halte ich für zielführender als das bisherige Modell, da mit dem Wechsel auch die finanziellen Lasten zeitlich verbunden sind und nicht erst in vielen Jahren auftreten.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird nicht nur der Staatsvertrag gebilligt, sondern auch das neue System der Versorgungslastenteilung auf landesinterne Wechsel übertragen. Dies ist nur konsequent, da der Vorteil von einheitlichen Regelungen auf der Hand liegt.

Ausdrücklich begrüßen möchte ich die Regelung, dass bei einem Dienstherrenwechsel zwischen Mitgliedern des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt die Regeln des Staatsvertrages nicht angewendet werden. Dies vermeidet überflüssige Bürokratie und wird den Besonderheiten unseres Landes gerecht. Wie Sie wissen, sind in Sachsen-Anhalt alle Kommunen, das heißt die Gemeinden und Landkreise, verpflichtet, die Versorgung ihrer Beamtinnen und Beamten über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt abzusichern. Damit sind Erstattungszahlungen bzw. Abfindungen zwischen den Dienstherren nicht nötig, da diese eh über den Versorgungsverband abgewickelt werden müssten.

Die technischen Einzelheiten möchte ich Ihnen jetzt ersparen; dafür bieten die Ausschussberatungen ausreichend Gelegenheit. Damit der Staatsvertrag zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann, müssen wie schon erwähnt die Ratifikationsurkunden bis zum 30. September 2010 hinterlegt werden. Aus diesem Grunde muss das Gesetz spätestens in der Septembersitzung verabschiedet werden. Aber ich bin mir sicher, dass einer zügigen und konstruktiven Beratung nichts im Wege steht.

Die SPD-Fraktion plädiert für die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen.

Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Es wurde beantragt, den Entwurf zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ im Land Sachsen-Anhalt (Restauratorgesetz Sach- sen-Anhalt - ReG LSA)

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2544

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Gebhardt. Bitte schön, Sie haben das Wort.

(Herr Gebhardt, DIE LINKE, sucht sein Manu- skript - Zuruf von der FDP: Zu Protokoll! - Herr Tullner, CDU: Nicht anwesend! - Herr Gebhardt, DIE LINKE, tritt ans Rednerpult - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Frau Präsidentin, ich bitte um Entschuldigung; ich habe meine Unterlagen jetzt nicht so schnell gefunden.

(Herr Tullner, CDU: Freie Rede!)

- Das ist bei einer Gesetzeseinbringung immer ein bisschen schwierig, Herr Tullner.

Nichtsdestotrotz, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich glaube, wir sind uns zu Beginn erst einmal darüber einig, dass SachsenAnhalt ein Kulturland ist. Das können wir voller Stolz auch so sagen. Dass es so ist, ist nicht zuletzt der Tatsache zu verdanken, dass unser Bundesland mit einer - ich behaupte es einmal - gigantischen Anzahl von Kulturdenkmälern gesegnet ist.

Die Welterbestätten, Kirchendenkmäler, die Dome, Flächendenkmäler und andere Kulturdenkmäler tragen wesentlich dazu bei, dass sich Sachsen-Anhalt mit Fug und Recht Kulturland nennen kann. Diese Denkmäler prägen das Image des Landes und sind für den Tourismus bei uns unverzichtbar.