Ich begrüße die Schuldenbremse ausdrücklich, wenn sie kommt. Wir wollen ja die Landeshaushaltsordnung dafür ändern. Sie erhalten jetzt einen Tipp von mir, mit dem wir vielleicht ein bisschen Geld sparen können.
Wir haben die finanzielle Situation, die jeder kennt. Die Rahmenbedingungen werden immer schlechter. Das schlägt sich auch auf die Förderung von gemeinnützigen Aktivitäten von Vereinen und Verbänden usw. nieder. Es ist immer so, dass die Antragsteller zum Beispiel für die Sanierung von Kirchen oder anderen Gebäuden einen gewissen Eigenanteil aufbringen müssen. Wir wollen auch privates Kapital für solche Projekte akquirieren. In Zukunft wird es immer wichtiger, dass die Antragsteller Eigenkapital zusammenbringen, weil die Fördermittel weniger werden.
Jetzt ist die Situation aber so, dass Geld, das ein Privater für ein Projekt spendet, nicht als Eigenmittel anerkannt wird, wenn eine Zweckbindung für das jeweilige Projekt drin ist. Wir würden - das ist mein Tipp - viel mehr private Geldgeber gewinnen können, wenn wir diese Zweckbindungsverpflichtung - die ist auch in der
Landeshaushaltsordnung geregelt - herausnehmen würden. Andere Bundesländer verfahren so. Ich habe hierzu auch schon mehrmals Schriftverkehr mit dem Landwirtschaftsministerium, mit der Staatskanzlei und auch mit Ihrem Haus geführt. Immer wieder kam die Antwort, dass die Landeshaushaltsordnung dagegen spricht.
Meine Anregung zur Verbesserung der Akquirierung privaten Kapitals für den gemeinnützigen Bereich ist, diese Zweckbindungsverpflichtung herauszunehmen. - Danke.
Das war wirklich nicht schlimm. - Nein. Ich sage, dass ich der Letzte bin, der sich gegen solche Aktivitäten wendet. Wir hatten so ähnliche Modelle auch bei Hochschulen und anderen Sachen, wo man sagt, komm, wir sind jetzt ganz schnell dabei, helfen zu finanzieren. Wenn das wirklich nur an der LHO liegt - ich will jetzt nicht wie der Blinde von der Farbe reden, das muss ich mir schon mal angucken - und das möglich ist - andere haben es gemacht -, dann glaube ich, dass es im Parlament keine Mehrheit geben wird, die das nicht will.
Ich glaube, die Kapitaldecke ist in unserem Land in diesem Bereich nicht so groß. Aber wir schauen uns das an. Sie sind im Finanzausschuss zahlreich vertreten. Sprechen Sie mit Ihren Kollegen. Dann werden Sie sicherlich zu guten Ideen kommen. - Schönen Dank.
Danke schön, Herr Minister. - Bevor wir in eine Zehnminutendebatte eintreten, haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler der Clausewitz-Sekundarschule in Burg bei uns begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!
Wir begrüßen darüber hinaus Seniorinnen und Senioren aus Wernigerode und Blankenburg. Seien auch Sie herzlich willkommen!
Wir treten jetzt in die Zehnminutendebatte ein. Als erste Debattenrednerin hat Frau Dr. Hüskens für die FDPFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin immer überrascht, wenn wir im Landtag über die Verschuldung und über die Möglichkeiten reden, die Verschuldung zu begrenzen. Denn ich habe den Eindruck, dass das hier im Haus niemanden interessiert. Wir hören selten zu. Ich glaube auch nicht, dass es daran liegt, dass der Finanzminister mit seiner Tonlage immer versucht, möglichst unaufgeregt zu klingen nach dem Motto, dann hört ihr vielleicht nicht zu und kriegt nicht mit, worüber wir hier heute eigentlich reden.
Ich möchte einmal versuchen, ein Bild zu finden. Die meisten von Ihnen werden im Augenblick im Zusammenhang mit dem Fußball häufiger auch mal Werbepausen sehen. Da gibt es im Augenblick eine sehr schöne Werbung einer süddeutschen Brauerei. Da sitzt ein junger Mann mit seinen griechischen Freunden in einem
Biergarten. Wenn es ans Zahlen geht, sagen seine griechischen Freunde: Lass mal stecken. Das bezahlen wir. Ihr bezahlt schon genug.
Ich finde, dass das eine ganz hübsche Werbung ist. Die erinnert mich leider aber immer an Sachsen-Anhalt. Ich meine jetzt nicht die Kollegen aus Westdeutschland. Mit denen haben wir einen Vertrag. An den halten die sich und wir uns. Eigentlich müssten wir da mit unseren Kindern und Enkelkindern sitzen. Natürlich würden wir kein Bier trinken, sondern eine Brause. Wir wären natürlich politisch korrekt. Wenn es ans Zahlen geht, würden wir zu den Kindern sagen, lass mal stecken, du zahlst für mich schon noch genug.
Natürlich ist die Situation in Sachsen-Anhalt nicht so dramatisch wie in Griechenland, auch wenn wir, wie der Minister gerade, das Bild immer wieder anziehen. Aber ich glaube, auch uns könnte inzwischen Angst und Bange werden, wenn wir überlegen, dass die Verschuldung inzwischen das Doppelte eines Jahreshaushaltes beträgt. Wenn wir jetzt noch überlegen, was wir davon selbst verdienen und uns nicht von anderen Bundesländern geben lassen, sind wir beim Vierfachen. Wenn wir ein Unternehmen wären, wären wir tatsächlich inzwischen pleite.
Meine Damen und Herren! „Das Problem der Verschuldung ist ein ernsthaftes. Aber Sie haben es nicht ernsthaft aufgegriffen. Sie haben vielmehr lediglich geschaut, welches Gesetz man zur Hand nehmen könnte. Sie wissen das ganz genau. Das trägt nicht durch.“
Meine Damen und Herren! Ich hätte jetzt eigentlich Beifall bei den Kollegen der CDU erwartet; denn das sind die Aussagen des Fraktionsvorsitzenden Herrn Scharf, getätigt in der Parlamentsdebatte am 12. Juli.
Damals hat er flockig begründet, warum eine Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht reichen würde, sondern man das Ganze in der Verfassung machen sollte.
Sie haben damals gesagt, die CDU könnte es sich durchaus vorstellen, ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot eben nicht in die Landeshaushaltsordnung, sondern in die Landesverfassung aufzunehmen.
Ich hatte Ihnen damals erläutert, dass wir uns das auch vorstellen können und dass wir die Landeshaushaltsordnung genommen haben, weil wir als Liberale, wie es der Minister gerade festgestellt hat, zwar durchaus ein ordentliches Selbstwertgefühl haben, aber mit sieben Abgeordneten keine Änderung der Landesverfassung beantragen wollten. Dafür hätten wir eine Zweidrittelmehrheit gebraucht. Sie haben die Zweidrittelmehrheit. Da frage ich mich doch, ehrlich gesagt, warum machen sie es nicht?
- Sie haben als CDU mit Ihrem Koalitionspartner und mit der FDP in diesem Haus eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung. Sie trauen sich trotzdem nicht heran. Da kann man nun überlegen, woran das liegt.
Da kann ich zur SPD gucken. Frau Fischer hat sich damals geäußert. Frau Fischer hat damals ausführlich er
läutert, dass ein Neuverschuldungsverbot überhaupt keine Lösung sei. Auch bei Frau Budde, die heute leider nicht da ist, haben wir festgestellt, dass sie noch am 18. Juni unter lautem Beifall der Fraktion betont hat, dass es mit ihr kein Neuverschuldungsverbot gibt.
Meine Damen und Herren! Heute legt die Landesregierung den Entwurf einer Änderung der Landeshaushaltsordnung vor. Ich gehe davon aus, Herr Scharf, dass Sie mir gleich erklären, warum das jetzt ausreicht, obwohl es im Jahr 2007 noch eine „läppische“ Haushaltsordnung war. Sie, Frau Fischer, werden mir bestimmt gleich erklären, dass Sie immer schon für ein Neuverschuldungsverbot waren.
- Das habe ich mir fast gedacht. - Meine Damen und Herren! Wir begrüßen als Liberale das Anliegen der Landesregierung grundsätzlich. Natürlich hätten wir es uns gewünscht, dass Sie die Kraft besitzen, die Regelung in der Verfassung zu treffen.
Dazu hatten Sie offensichtlich nicht den Mut. Jetzt habe ich mich zunächst einmal damit getröstet, dass die Formulierungen, die Sie hier vorschlagen, ambitioniert sind, zumindest auf den ersten Blick. Wir haben ein Verschuldungsverbot, kombiniert mit der Pflicht zur Vorsorge und zur Rückführung der Gesamtverschuldung. Das wird uns, wenn das so umgesetzt wird, in den nächsten Jahren durchaus eine ganze Reihe von Sparbemühungen abnötigen.
Das sage ich auch so ganz klar, weil das etwas ist, was die Fachpolitiker wirklich verinnerlichen müssen. Das bedeutet, dass sie sich in den nächsten Jahren von vielen liebgewonnenen Dingen verabschieden müssen. Ich finde das richtig. Aber ich glaube, dass man das auch wissen sollte, wenn wir demnächst etwas beschließen.
Allerdings glaube ich, dass Sie das tatsächlich nur auf den ersten Blick machen; denn wenn man genau hinschaut, dann stellt man fest, dass Sie sich ein paar Hintertüren offen gelassen haben.
Schon die Formulierung des § 18 Abs. 2, nach der die Aufnahme von Krediten zulässig sei, wenn die konjunkturelle Entwicklung von der Normallage abweicht und die Finanzlage des Landes nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird, ist ausgesprochen schwammig.
Da stellt sich die Frage: Was ist denn eine normale konjunkturelle Entwicklung? Dazu muss man klar sagen: Wenn Sie einmal nachschauen, was die Volkswirte unter einer normalen konjunkturellen Entwicklung verstehen, dann stellen Sie fest: Es ist eben das Auf und Ab. Das heißt, wir haben eigentlich kaum Abweichungen von einer normalen konjunkturellen Entwicklung. Wenn ich neben den kurzfristigen Zyklen auch die langfristigen strukturellen Zyklen betrachte, dann wüsste ich, ehrlich ge
Ich weiß nicht, ob derjenige, der den Gesetzestext geschrieben hat, und derjenige, der die Begründung dazu geschrieben hat, die gleiche Person sind.