Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

Noch ein Wort zur Europäischen Union. Ich habe es vorhin kurz angerissen: Es ist so, dass wir ein besonderes System haben; aber wir brauchen auch ordentliche Bedingungen, um dieses System aufrechterhalten zu können. Dass uns die Hilfsorganisationen wichtig sind, haben wir alle deutlich gemacht. Uns sind aber auch die privaten Anbieter wichtig, die wir im Land haben, Frau Dr. Hüskens.

(Herr Kosmehl, FDP: Oh!)

Auch um die geht es, wenn wir das Gesetz ändern; denn - das habe ich im Ausschuss auch gesagt - sie springen als Erste über die Klinge, wenn die anderen großen Ketten kommen und wir nicht vernünftige Ausschreibungsbedingungen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Ich denke, dass es uns gelingen wird, in einer großen Novelle ein vernünftiges Gesetz hinzubekommen, aber vorher brauchen wir das kleine. Daher bitte ich um Zustimmung zur Überweisung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kurze, es gibt noch zwei Nachfragen. Würden Sie diese beantworten? Einmal von Herrn Kosmehl und einmal von Herrn Dr. Eckert.

(Herr Borgwardt, CDU: Verfassungsfrage!)

Ja, gut.

Herr Kosmehl, bitte.

Ich habe die Kritik des Kollegen schon verstanden, dass er ein bisschen Angst vor Juristen hat.

(Herr Schwenke, CDU: Berechtigt!)

Herr Kollege, ich wollte auf einen Umstand hinweisen, weil Sie so schön formuliert haben, dass Sie die Ersten gewesen seien und die Opposition nun mit im Boot sitze. Können Sie sich noch daran erinnern, wie die Koalition über einen Selbstbefassungsantrag abgestimmt hat, den die FDP eingebracht hatte, um sich diesem Thema zu nähern? Diesen Antrag haben Sie nach meiner Kenntnis abgelehnt, um kurz darauf einen eigenen Antrag zu diesem Thema zu stellen. Sind Sie immer noch der Auffassung, dass Sie die Ersten waren?

Herr Kosmehl, es kommt zwar nicht immer darauf an, der Erste zu sein. Aber ich glaube behaupten zu können, dass ich einer der Ersten war, der das Thema aufgegriffen hat und ins Parlament getragen hat. Nun weiß ich nicht mehr, wann der Antrag vorlag, drei Tage vorher oder drei Tage nachher. Aber ich glaube, wir sollten uns nicht darüber streiten, wer der Allererste war; Hauptsache ist, wir packen es heute gemeinsam an.

(Beifall bei der CDU)

Vielleicht können Sie das nachher noch einmal genauer klären. - Herr Dr. Eckert, bitte.

Herr Kurze, ich möchte trotzdem noch einmal auf diese Leitstellen hinweisen. Es geht mir gar nicht darum, wer was zuerst gemacht hat. Die Einführung des Digitalfunks steht bevor. Ich erinnere noch einmal an Folgendes:

Im November 2006 wurde von Staatssekretär Erben gesagt, diese Kosten teilten sich der Bund und das Land; die Rettungsdienstorganisationen bzw. alle anderen seien außen vor. Auf die Kleine Anfrage vom vergangenen Jahr wurde dann gesagt, dass diese Kosten bei den Verhandlungen direkt in die Entgelte einflössen. Ich glaube, darüber sollten wir noch einmal nachdenken. Ich möchte fragen, ob Sie auch der Meinung sind, dass es wirklich notwendig ist, diese Technik in 14 Leitstellen einzubauen.

Herr Dr. Eckert, Sie machen es am Ende wieder relativ schwer. Es ist natürlich schwierig, auf diese Frage zu antworten. Die Technik ist teuer. Ich gehe auch immer davon aus, wer bestellt, der bezahlt. Natürlich müssen wir sehen, dass wir die Kosten so verantwortungsvoll auf alle übertragen, dass sie tragbar sind.

Ich habe vorhin gesagt, wir sollten schauen, wie wir auch kreisübergreifend eine Zusammenarbeit in puncto Leitstellen hinbekommen. Das sagt auch aus, dass wir uns bei dieser Frage nicht grundsätzlich festlegen wollen.

Aber ich warne auch vor Schnellschüssen. Wir können nicht sagen, wir haben am Ende nur drei Leitstellen, das ganze System steht Kopf und der Rettungsdienst fährt nicht nach Arendsee, sondern nach Havelberg, und das liegt auch noch dicht beieinander.

Ich glaube schon, dass wir diese Frage verantwortungsvoll aufgreifen werden. Der Digitalfunk ist wichtig und wir brauchen ihn. Daher ist es sicherlich auch notwendig, dass das Sozialministerium und das Innenministerium bei dieser Frage an einem Tisch richtig schön eng zusammenrücken.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2786. Einer Überweisung des Gesetzentwurfs als solcher stand nichts im Wege.

Die Einbringer haben vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch oder werden Ergänzungen gewünscht?

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Ist das kostenrele- vant? - Frau Bull, DIE LINKE: Nicht für uns!)

- Für uns ist es finanziell nicht relevant. Deshalb ist eine automatische Überweisung in den Finanzausschuss nicht vorgesehen.

Dann bleiben wir bei der Überweisung in die beiden genannten Ausschüsse. Wer damit einverstanden ist, den Gesetzentwurf in der Drs. 5/2786 zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das ganze Haus. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 6.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Beratung

Neunter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2009

Unterrichtung - Drs. 5/2091

Stellungnahme der Landesregierung zum neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2009

Unterrichtung - Drs. 5/2385

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/2628

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Bommersbach. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages hat der Präsident des Landtages von SachsenAnhalt den neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2009 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen.

In der 68. Sitzung am 4. März 2010 befasste sich der Ausschuss für Inneres mit den an ihn überwiesenen Drs. 5/2091 und 5/2385. Zur Beratung wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt eingeladen.

Der Landesbeauftragte machte zu Beginn seiner Berichterstattung einige übergreifende Anmerkungen zur Entwicklung und zur Situation des Datenschutzes, zur

Novellierung des Datenschutzes sowie zur unabhängigen Datenschutzaufsicht. Außerdem äußerte er sich zum europäischen und internationalen Datenschutz. Er kam in seinen Ausführungen darüber hinaus auf einige ausgewählte Kapitel des Tätigkeitsberichtes noch einmal gesondert zu sprechen, beispielsweise auf Kapitel 18 - Polizei -, auf Kapitel 25 - Verfassungsschutz - und auf Kapitel 21 - Sozialwesen -, um nur einige zu nennen.

Im Ergebnis der Berichterstattung verständigte sich der Innenausschuss, wie auch schon bei der Beratung des achten Tätigkeitsberichtes des Landesdatenschutzbeauftragten, darauf, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, um im Landtag eine Debatte hierzu führen zu können und den Tätigkeitsbericht so der Öffentlichkeit näher zu bringen. Vor der Erarbeitung dieser Beschlussempfehlung war allerdings die Beratung im Ausschuss für Recht und Verfassung zu diesem Thema abzuwarten.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung befasste sich in der 52. Sitzung am 28. April 2010 mit dem neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Tätigkeitsbericht. In Anlehnung an die Verfahrensweise bei den Beratungen über die vorangegangenen Tätigkeitsberichte empfahl er dem Ausschuss für Inneres, beide Drucksachen zur Kenntnis zu nehmen.

Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Inneres in der 75. Sitzung am 3. Juni 2010 mit den genannten Drucksachen und der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung. Im Ergebnis dieser Beratung erarbeitete der Innenausschuss einstimmig die Ihnen in der Drs. 5/2628 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke für die Berichterstattung, Herr Bommersbach. - Für die Landesregierung hat Innenminister Hövelmann um das Wort gebeten. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dem Landtag Ende Juli vergangenen Jahres seinen neunten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Berichtszeitraum - das hat der Kollege Bommersbach bereits gesagt - war 1. April 2007 bis 31. März 2009. Die Landesregierung hat zu dem Bericht im Januar 2010 Stellung genommen.

Die Behandlung des Tätigkeitsberichts in den Ausschüssen für Inneres sowie für Recht und Verfassung hat der Landesbeauftragte auch für einen Ausblick genutzt. Er hat darauf hingewiesen, dass das Datenschutzrecht modernisiert werden muss, um den Anforderungen des Internetzeitalters gerecht zu werden. Ein entsprechendes Eckpunktepapier der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder unter dem Titel „Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“ ist inzwischen veröffentlicht worden. Die Landesregierung begrüßt diesen Vorstoß. Ich darf hierzu aus der Stel

lungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht zitieren.

„Das Datenschutzrecht in Bund und Ländern muss internettauglich gemacht werden. Selbst wenn nur allgemein zugängliche Daten zusammengeführt werden, müssen im Interesse der Betroffenen rechtliche Vorgaben und technische Sicherungen der Bildung unerwünschter Persönlichkeitsprofile entgegenwirken.“

Ich möchte hervorheben: Die Landesregierung sieht die im Jahr 2009 auf Bundesebene erreichten Verbesserungen im Datenschutz lediglich als einen Zwischenschritt in Richtung einer umfassenden Novellierung des allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzrechts an. Der Bundesrat hat daher mit den Stimmen SachsenAnhalts die Bundesregierung gebeten, einen Diskussionsentwurf für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht vorzulegen. Darin sollen die allgemeinen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz und die bereichsspezifischen Vorschriften zusammengeführt und systematisiert werden und soll das Datenschutzrecht insgesamt angesichts neuer Formen und Techniken der Verarbeitung personenbezogener Daten risikoadäquat fortentwickelt werden.

Aktuell steht die Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes an. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung, wiederum angestoßen durch einen Gesetzentwurf des Bundesrates zu Straßenpanoramen im Internet, den Schutz von Geodaten grundlegend zu regeln. Das Land wird an der Verbesserung des Datenschutzes intensiv mitarbeiten. Im Interesse der Rechtseinheitlichkeit wollen und werden wir aber nicht mit eigenen Regelungen vorpreschen.