Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

Insofern ist das auf der einen Seite sicherlich kein Gesetz, das Liberalen Spaß macht. Auf der anderen Seite sehen wir aber auch die Notwendigkeit, hier eine entsprechende Nachfolgeregel für den § 107 des Beamtenversorgungsgesetzes zu finden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens, für Ihren Beitrag. - Wir kommen dann zum Debattenbeitrag der SPD-Fraktion. Die Abgeordnete Frau Fischer erhält das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es ist in der Tat so, dass die Föderalismusreform I uns in diesem Jahr einige Gesetzentwürfe und Staatsverträge gebracht hat, die damit zusammenhängen. So ist es auch mit diesem Staatsvertrag zu der Teilung der Versorgungslasten bei Dienstherrenwechsel.

Vom Minister und von meinen Vorrednern ist inhaltlich vieles gesagt worden. Das muss ich nicht wiederholen. Ich denke, die Notwendigkeit ist dargestellt worden.

Viele Dinge, Frau Dr. Klein, über die wir im Finanzausschuss und sicherlich auch im Innenausschuss beraten haben, konnten bis zum Ende einfach nicht geklärt werden. Da gab es die Lösungen nicht. Diese sind aus meiner Sicht bei Staatsverträgen, die aufgrund geänderter Gesetzeslagen neu gemacht wurden, auch nicht ganz einfach zu finden. Es wird sich in den kommenden Monaten zeigen, wie damit umgegangen werden muss.

Ich denke, die Rechtslage ist erst einmal eindeutig. Aber wie es finanztechnisch, haushaltstechnisch umgesetzt wird, ist in der Tat eine Frage. Es geht nicht unbedingt darum, wo wir die Abfindungen verbuchen, die bei uns im Lande eingehen, sondern eher um die Frage - Sie haben es angesprochen -, in welcher Größenordnung wir Gelder an andere Länder zahlen müssten.

Es ist immer schwierig, 16 Bundesländer irgendwie unter einen Hut zu bringen. So ist es auch in diesem Fall. Zur Frage der Eilbedürftigkeit sage ich einmal: Ich wüsste jetzt nicht, über welchen Punkt wir länger hätten diskutieren können, um zu einer Lösung zu gelangen. Deshalb, glaube ich, ist es sehr schön, dass wir es in der Zeit geschafft haben, auch über die Sommerpause hinweg.

Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Ich hoffe, dass es in dem Sinne verläuft, wie es gedacht war; denn dazu dient der Staatsvertrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Vielen Dank, Frau Fischer, für Ihren Beitrag. - Wir kommen nun zum letzten Debattenbeitrag der Fraktion DIE

LINKE. Die Abgeordnete Frau Dr. Paschke erhält das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Berichterstatterin hat schon gesagt, dass wir den Gesetzentwurf in den Ausschüssen abgelehnt haben. Wir bleiben bei der Ablehnung. In dem Bericht wurde ebenfalls gesagt, welche Punkte wir insbesondere als Kritikpunkte sehen. Das habe ich schon in meiner Einbringungsrede gesagt und möchte es hier nicht wiederholen.

Dass diese Punkte in den Beratungen der Ausschüsse nicht vollständig ausgeräumt werden konnten, ist eigentlich klar, weil wir erst in der Praxis sehen werden, wie das tatsächlich funktioniert und ob es wirklich so ist, wie es der Finanzminister gesagt hat, dass wir nur zustimmen, wenn es für uns keine Nachteile ergibt. Auch das wird sich erst herausstellen; denn laut Staatsvertrag werden Pauschalen bezahlt und die eigentliche Verrechnung erfolgt erst, wenn der Versorgungsfall eintritt und die Kosten ganz genau berechnet werden. Wir werden also erst in den nächsten Jahren wissen, was uns dieser Staatsvertrag und unser Gesetz bringen werden.

Ich möchte nur auf eines hinweisen: Nahezu alle Kritikerinnen und Kritiker dieses Gesetzes auch in anderen Ländern stimmen darin überein, dass die Regelung, dass man einen Wechsel nur aus dienstlichen Gründen, nicht aber aus fiskalischen Gründen verweigern könne, eigentlich ein Placebo ist; denn dienstliche Gründe kann man konstruieren.

Welchen Einfallsreichtum eine Behörde dabei an den Tag legt und was alles unter dienstlichen Gründen für Versetzungen subsumiert wird, haben wir gerade in den Sitzungen des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gemerkt und gehört. Es fällt einem so manches ein.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich möchte meinen Redebeitrag auch kürzen. Ich möchte abschließend betonen, dass es eigentlich fast ein schlechter Witz ist, dass man auf der einen Seite das Dienstrecht, insbesondere das Besoldungs- und Versorgungsgesetz föderalisiert, und auf der anderen Seite bereits in der Präambel zum Staatsvertrag darauf dringt, die Einheitlichkeit des Beamtenverhältnisses solle hergestellt werden.

(Frau Dr. Hüskens: Wohl wahr!)

Das ist eigentlich ein schlechter Witz. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Frau Dr. Paschke. - Weitere Fragen sehe ich nicht.

Damit sind wir am Ende der Debatte. Ich komme zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2784. Ich schlage Ihnen vor, bei der Abstimmung den § 32 unserer Geschäftsordnung anzuwenden und über das Gesetz in seiner Gesamtheit abzustimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Ich lasse nun wie folgt abstimmen: Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen, Abstimmung über die Artikelüberschriften, Abstimmung über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Gesetz zur Verteilung von Versor

gungslasten bei Dienstherrenwechseln - und Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - FDP-Fraktion. Meine Damen und Herren! Das Gesetz ist damit beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet. Ich unterbreche unsere Sitzung für eine Mittagspause. Wir sehen uns um 14.15 Uhr wieder. Guten Appetit!

Unterbrechung: 13.12 Uhr.

Wiederbeginn: 14.15 Uhr.

Meine Damen und Herren! Es ist 14.15 Uhr. Wie vereinbart setzen wir die Sitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf einer Neufassung des Maßregelvollzugsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2263

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales - Drs. 5/2785

Die erste Beratung fand in der 66. Sitzung des Landtages am 12. November 2009 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Eckert. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag in der 66. Sitzung am 12. November 2009 in erster Lesung behandelt und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales überwiesen. Als mitberatender Ausschuss ist der Ausschuss für Recht und Verfassung benannt worden.

Die Gründe für die Notwendigkeit der Gesetzesüberarbeitung sind vor allem geänderte bundesgesetzliche Vorgaben, gesteigerte Anforderungen an den Datenschutz, technische Fortschritte bezogen auf Mobiltelefone und Speichermedien sowie - das ist Ihnen sicherlich noch in Erinnerung - die Vorkommnisse im Maßregelvollzug in Uchtspringe. Bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes haben es daher alle Fraktionen begrüßt, dass das Gesetz nun aktualisiert werden soll.

Der federführende Ausschuss für Soziales hat sich in der 50. Sitzung am 2. Dezember 2009 erstmals mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und zunächst festgelegt, eine Anhörung durchzuführen. Diese öffentliche Anhörung fand in der 52. Sitzung am 3. Februar 2010 unter Beteiligung des Ausschusses für Recht und Verfassung statt.

Eingeladen waren und teilgenommen haben unter anderem Vertreter der Maßregelvollzugsanstalten, der Rechtsanwalts- und der Psychotherapeutenkammer, der Kirchen und des Landespsychiatrieausschusses. Darüber hinaus nahmen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und der Behindertenbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt an der Anhörung teil.

Auch im Zuge der Anhörung wurde übereinstimmend und insbesondere von den Vertretern der Maßregelvoll

zugsanstalten begrüßt, dass das derzeit gültige Maßregelvollzugsgesetz nun geändert bzw. den Bedingungen angepasst werden solle. Die Anzuhörenden brachten zum Ausdruck, dass viele ihrer Anregungen und Hinweise bereits nach der Anhörung der Landesregierung in den Entwurf eingeflossen, andere aber noch nicht berücksichtigt worden seien.

Die erste Beratung über den Gesetzentwurf führte der federführende Ausschuss für Soziales in der 55. Sitzung am 26. Mai 2010 durch. Dazu lag ihm eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes einschließlich einer Synopse vor, in der die mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales abgestimmten Vorschläge des GBD dem Entwurf der Landesregierung gegenübergestellt worden waren. Außerdem lagen dem Ausschuss drei Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD vor.

Die Fraktion der FDP legte als Tischvorlage ein Papier mit Änderungsanträgen zu mehreren Paragrafen des Gesetzentwurfes vor. Der Ausschuss verständigte sich zu Beginn darauf, die Beratung auf der Grundlage der Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes durchzuführen.

Die Fraktion DIE LINKE teilte mit, dass sie sich bei den Abstimmungen der Stimme enthalten werde, da sie für eine Vertagung der Gesetzesberatung plädiert habe, weil das Gutachten zur Personalsituation im Maßregelvollzug und der Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Salus gGmbH noch nicht vorlägen.

Diskussionsschwerpunkte hinsichtlich des Gesetzentwurfes waren unter anderem die Frage der Rechtmäßigkeit der Beleihung Dritter mit hoheitlichen Aufgaben, wie sie in § 3 geregelt wird, die Frage der verpflichtenden Teilnahme eines gesetzlichen Vertreters der untergebrachten Person an der Unterrichtung der untergebrachten Person über ihre Rechte und Pflichten nach § 7 - ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde abgelehnt - oder auch die Frage der besonderen Sicherungsmaßnahmen in § 20. Bei § 20 Abs. 4 ist der Ausschuss dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP gefolgt und hat beschlossen, dass besondere Sicherungsmaßnahmen wöchentlich zu dokumentieren sind.

Auch die in Abschnitt 5 geregelte Dokumentation, Datenerhebung und Datenverarbeitung war ein Diskussionsschwerpunkt. Hierzu lagen verschiedene Änderungsanträge der Fraktion der FDP vor, die entweder vom Ausschuss abgelehnt oder aber von der einbringenden Fraktion zurückgezogen wurden. Die drei Änderungsantrage der Koalitionsfraktionen bezogen sich auf die §§ 3, 16 und 42 bzw. 45 des Gesetzentwurfes. Ihnen wurde mehrheitlich zugestimmt.

Auch die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurden vom Ausschuss angenommen. Die erarbeitete vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 6 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet und dem mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung zugeleitet. Dieser hat sich in der 53. Sitzung am 16. Juni 2010 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Er hat in seiner Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Soziales Änderungen in den §§ 20, 23, 25, 27, 34 und 42 empfohlen.

Der federführende Ausschuss für Soziales hat sich in der 58. Sitzung am 25. August 2010 erneut mit dem Ge

setzentwurf befasst. Ziel war es, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten.

Im Vorfeld dieser Ausschusssitzung ist dem Ausschuss im Nachgang zu den Stellungnahmen in der Anhörung nochmals ein Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit einer Stellungnahme zu einigen datenschutzrechtlichen Aspekten, insbesondere zu § 33 - Grundsätze der Dokumentation, Datenerhebung und Datenverarbeitung - und zu § 34 - Datenerhebung durch optisch-elektronische Einrichtungen - Zugegangen. Dieses Schreiben basiert auf einer Bitte des Ausschusses für Recht und Verfassung nach der Beratung des Ausschusses am 16. Juni 2010.

Außerdem hat der federführende Ausschuss von der Landesregierung das Gutachten zur Ermittlung des notwendigen Personalbedarfs in den Maßregelvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt erhalten. Mittlerweile lag auch der Prüfbericht des Landesrechnungshofes in Bezug auf die Salus gGmbH und ihre Tochtergesellschaften vor. Die genannten Vorlagen haben bei der abschließenden Beratung Berücksichtigung gefunden.

Dem Ausschuss für Soziales lagen zur abschließenden Beratung fünf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und fünf Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor.