Inhaltlich bringt der Staatsvertrag für die Versorgungslastenteilung einen Systemwechsel mit sich. Während die betroffenen Dienstherren bisher erst nach Eintritt des Versorgungsfalls anteilig die Versorgungslasten getragen haben, zahlt nunmehr der abgebende Dienstherr unmittelbar im Anschluss an den Wechsel eine pauschalierte Abfindungssumme. Damit ist die Beteiligung des abgebenden Dienstherrn an den späteren Versorgungslasten abgegolten.
Das neue bundeseinheitliche System soll sinngemäß auch für landesinterne Dienstherrenwechsel gelten. Eine einheitliche Handhabung ist interessengerecht und konsequent. Auch innerhalb des Landes ist eine verursachergerechte Verteilung der Versorgungslasten angezeigt.
Die Ausnahmeregelung für Wechsel zwischen den Kommunen des Landes trifft auf Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände und des kommunalen Versorgungsverbandes. Dies verwundert nicht; denn es wird überflüssiger Verwaltungsaufwand vermieden und die Kommunen werden nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, nach der heutigen Beratung und den ausführlichen Beratungen in den Fachausschüssen der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen zu folgen und dem Entwurf des Zustimmungsgesetzes in der Ihnen vorliegenden Fassung zuzustimmen, damit der Staatsvertrag
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage von der Abgeordneten Frau Dr. Paschke. Frau Dr. Paschke, Ihre Frage. Bitte schön.
Herr Minister, wenn das Gesetz 2011 in Kraft tritt, wir aber, wie die Berichterstatterin eben gesagt hat, die Zahlungsmodalitäten und den Umgang mit dem Geld noch nicht bestimmt haben, dann stellt sich mir die Frage: Wenn jemand Anfang 2011 das Land verlassen will und es steht eine Ablösesumme von - was weiß ich - 150 000 € oder auch mehr an - woher nehmen wir dann das Geld? Wird die Landesregierung bis dahin wissen, aus welchem Topf sie es nehmen will?
Verehrte Frau Dr. Paschke, da der Landeshaushalt für die Jahre 2010 und 2011 als Doppelhaushalt vom Parlament bereits beschlossen wurde und damit in Kraft ist, ist für diesen Fall keine Vorsorge getroffen worden. Das heißt, wenn dieser von Ihnen beschriebene Fall eintritt, müssen die Versorgungslasten aus dem laufenden Haushalt bestritten werden. Ob das dann durch überplanmäßige Ausgaben geleistet wird, muss geklärt werden, wenn feststeht, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Zahlungen zu leisten sind. Haushaltsvorsorge ist dafür jedenfalls im Haushaltsplan 2011 nicht getroffen worden bzw. konnte nicht getroffen werden.
Frau Dr. Klein, Sie wollen eine Frage stellen? Als Berichterstatterin steht Ihnen das zu. Bitte schön.
Herr Minister, im Ausschuss gab es dazu nur unbefriedigende Antworten. Gibt es Schätzungen im Kabinett, wie viele Beamtinnen und Beamte möglicherweise diesen Wechsel beantragen, damit man eine ungefähre Summe hat, mit der man jährlich rechnen muss? Gibt es inzwischen genauere Überlegungen dazu, wie die Abflüsse sind? Inzwischen sind ja schon ein paar Wochen vergangen.
Nein. Solche Schätzungen oder Berechnungen sind jedenfalls mir bisher nicht bekannt. Sie sind auch im Kabinett nicht diskutiert worden. Ich kann Ihnen aber sagen, wie es gehandhabt wird, weil ich aus meinem Zuständigkeitsbereich weiß, wie es läuft.
Es gibt zumindest für den Bereich der Innenministerien der 16 Länder eine Verabredung, dass es Wechsel von Beamten nur im Tausch gibt, dass also nur dann jemand gehen darf, wenn ein anderer kommt, oder umgedreht. Das wird aber nicht in allen Bereichen so sein. Das
heißt, es wird auch Beamte geben, die, ohne dass es einen Tauschpartner gibt, nach Sachsen-Anhalt wechseln oder Sachsen-Anhalt verlassen. Aber wie viele das sind, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Das weiß ich nicht.
Wir haben nun aber das Problem, Herr Minister, dass jedes Land die anrechnungsfähigen Dienstzeiten selbst bestimmt. Mit dem Wegfall des betreffenden Paragrafen im Bundesbesoldungsgesetz bzw. im Landesbesoldungsgesetz, in dem die Regelung steht, welche Dienstzeiten anerkannt werden, haben wir gerade in Ihrem Bereich das Problem, dass die Dienstzeiten der Beamten, die zu Zeiten der DDR geleistet wurden, nicht anerkannt werden. Es sind nicht mehr viele; es ist, glaube ich, eine überschaubare Gruppe. Aber wenn diese Beamten gehen, wären sie für die anderen Länder, die sie übernehmen würden, recht preiswerte Beamte. Wie geht man damit um?
Es müsste zumindest Kriterien geben, welche Dienstzeiten anerkannt werden und welche nicht, weil es sonst unterschiedliche Preise gibt für die Leute, die gehen wollen.
(Herr Gallert, DIE LINKE: Herr Hövelmann, es ist die Finanzausschussvorsitzende! Sehen Sie es ihr nach!)
- Es war eine nicht ganz ernst gemeinte Bemerkung von mir. - Die Realität wird so sein, dass der von Ihnen angesprochene Personenkreis das Land wahrscheinlich nicht verlassen wird. Es ist doch unwahrscheinlich, dass ein Beamter, der kurz vor der Pensionierung steht, das Land in Richtung eines anderen Landes mit dem Zweck des Dienstherrenwechsels verlässt. Es mag im Einzelfall auch das geben - keine Frage. Aber es wird nicht das sein, was uns tatsächlich Sorgen bereiten wird.
Sorgen bereiten wird uns viel eher - das haben Sie als Berichterstatterin durchaus gesagt -, dass wir junge, gut ausgebildete Beamte möglicherweise aufgrund anderer Anreizsysteme in anderen Ländern verlieren. Dafür brauchen wir die Kriterien. Dafür sind sie, glaube ich, auch geeignet.
Vielen Dank. - Wir kommen nunmehr zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen. Als erstem Debattenredner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Tullner für die CDUFraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte jetzt fast sagen, dass die Debatte zu den Punkten, die uns umtreiben, schon geführt worden ist. Aber gestatten Sie mir zunächst, bevor ich kurze Ausführungen mache, eine Vorbemerkung.
Herr Gallert, Sie haben eben ein bisschen flapsig gesagt, es sei nur die Finanzausschussvorsitzende; man solle es ihr nachsehen. - Das möchte ich mit Entschiedenheit zurückweisen. Unsere Vorsitzende macht einen ordentlichen Job. Sie ist eine tolle Vorsitzende. Deswegen sollten Sie diese Kritik an der Ausschussvorsitzenden an dieser Stelle nicht so flapsig artikulieren.
(Beifall bei der FDP - Herr Gallert, DIE LINKE: Herr Tullner, ich weiß nicht, ob ihr das jetzt ge- nutzt hat! - Heiterkeit bei der CDU - Frau Dr. Hüs- kens, FDP: Die LINKE setzt doch auf Qualität!)
- Ich vertraue darauf, Herr Gallert, dass auch Sie eine demokratische Fraktion sind, in der durchaus widersprüchliche Meinung zum Tragen kommen können. Aber das ist nicht mein Problem.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen Staatsvertrag vorliegen. Der Innenminister hat schon darauf hingewiesen, dass wir einen Handlungsdruck haben, weil innerhalb der besagten Frist die Unterschriften hinterlegt werden sollen. Ich möchte an dieser Stelle eines sagen: Wir durften schon öfter fachlichen oder terminlichen Druck erfahren, weil die Ministerpräsidenten sich ihrerseits Termine gesetzt hatten.
Ich hoffe nur, dass dieser Staatsvertrag eine andere, sprich die richtige Wirkung entfaltet, anders als es beim Glücksspiel-Staatsvertrag der Fall ist,
von dem wir gestern zur Kenntnis nehmen mussten, dass sich die Vernunft am Ende erst in Luxemburg durchsetzen konnte. Aber das soll heute nicht das Thema der Debatte sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heute in Rede stehende Materie ist eine sehr spröde. Die technischen Fragen sind von den Kollegen schon ein Stück weit vorweggenommen worden. Ich will nur noch einmal betonen, warum wir darüber debattieren. Der Grund ist die Föderalismusreform I, bei der die Ministerpräsidenten und die Exekutive nächtelang um Dinge gerungen haben - die Landesparlamente durften quasi nur am Katzentisch mitreden -, und am Ende kommen jetzt Dinge zutage, bei denen man sich manchmal die Frage stellt, wer das eigentlich beschlossen hat; denn so richtig glücklich sind viele damit nicht.
In diesem Fall, so denke ich, haben wir jetzt einen verantwortungsvollen Rechtsrahmen gefunden, in dem die besagte Materie des Dienstherrenwechsels geregelt werden konnte. Deshalb denke ich auch, dass es ein vernünftiger Entwurf ist.
Ich finde, dass die Zahlungen, wenn denn welche kämen, in den Pensionsfonds fließen müssen. Das ist eine wichtige Frage. Diesbezüglich können wir die Landesregierung nur dazu ermutigen, die in Rede stehenden technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit sozusagen die Dynamik und der Wechsel dann auch möglich ist.
Im Moment schaffen wir ja nur einen theoretischen Rahmen. Man hat ein bisschen den Eindruck, dass der Wille gar nicht richtig vorhanden ist, den Wechsel in der Praxis zu erleichtern. Ich denke auch, dass der öffentliche
Dienst und die Beamtinnen und Beamten unseres Landes ein Recht darauf haben, die klaren Konditionen zu kennen. Die Voraussetzungen dafür schaffen wir heute.
In der Vergangenheit waren die Fälle nicht sehr zahlreich. Ich erinnere mich daran, dass man, wenn man in ein anderes Land wechseln wollte, zum Teil einen Tauschpartner anbieten musste. Nun haben wir einen rechtlichen Rahmen geschaffen.
Deshalb werden meine Fraktion und der Koalitionspartner dem zustimmen. Wir wünschen für die Praxis und für die Vorschriften, die noch fehlen, gutes Gelingen, damit es ordentlich in die Tat umgesetzt werden kann. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Tullner, für Ihren Beitrag. - Wir kommen nun zu dem Beitrag der FDP-Fraktion. Die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens erhält das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesänderung ist eine logische Folge der Föderalismusreform I. Darauf hat Herr Tullner bereits hingewiesen.
Wir müssen eine neue Regelung finden für die Frage, wie wir die Versorgungslasten bei Beamten teilen, die im Laufe ihrer Dienstzeit in unterschiedlichen Bundesländern oder beim Land und bei Kommunen arbeiten. Ansonsten würde es dazu führen, dass Beamte über Ländergrenzen hinweg oder zwischen Bund und Land oder Land und Kommunen den Dienstherren schlicht und ergreifend nicht mehr wechseln könnten.
Die Mitglieder des Sozialausschusses und des Finanzausschusses erinnern sich sicherlich an den Fall, in dem eine Kollegin aus Bremen zu uns kommen wollte. Da sie aber schon höheren Alters war - knapp unter 60 -, hat man hier im Lande die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und gesagt: O Gott, welche Versorgungslasten kommen da auf uns zu; die Dienstzeit, die sie hier ableisten kann, steht in keinem Verhältnis zu den Kosten.
Ich denke, das Beamtentum lebt zwar nicht unbedingt von großer Flexibilität und von Wanderungsbewegungen zwischen den Bundesländern. Deshalb, Frau Klein, habe ich auch nicht die Sorge, dass uns die Polizisten und die Lehrer nun gerade in Scharen verlassen werden. Ich glaube, es geht hier mehr darum - so habe ich den Duktus des Gesetzes verstanden - Zu verhindern, dass Fachkräfte, die überall in Deutschland meistens gleichzeitig nachgefragt werden, nicht ganz so einfach und ohne Zustimmung des Dienstherrn in ein anderes Bundesland wechseln können.
Natürlich wird kein Dienstherr mit allen beamtenrechtlichen Regeln den Wechsel auf Dauer verhindern können. Deshalb haben wir beim Dienstherrn auch die Not zu sehen, an welcher Stelle würde ihm der Beamte schlicht das Beamtenverhältnis aufkündigen. Dann kann er natürlich immer von einem Bundesland in ein anderes gehen.
Was uns als Liberale stört - deshalb werden wir dem Gesetz heute nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten -, ist die Tatsache, dass das Gesetz von dem
Duktus getragen ist, die Beamten möglichst immobil zu halten, im Land zu halten. Darüber haben wir im Finanzausschuss diskutiert. Man merkt schlicht und ergreifend, dass wir die Sorge haben, dass andere Bundesländer wie Niedersachsen, Bayern oder Baden-Württemberg mit Geld lockend uns vor allem die jungen gut ausgebildeten Beamten aus dem Land abziehen.
Insofern ist das auf der einen Seite sicherlich kein Gesetz, das Liberalen Spaß macht. Auf der anderen Seite sehen wir aber auch die Notwendigkeit, hier eine entsprechende Nachfolgeregel für den § 107 des Beamtenversorgungsgesetzes zu finden. - Ich danke Ihnen.