Protokoll der Sitzung vom 19.10.2006

(Beifall bei der FDP)

Herr Brumme.

Wir haben gesagt, dass die Richtlinie befristet ist. Sie sollte zunächst erprobt werden. Sie wird jetzt vom zuständigen Ministerium mit den anderen Häusern abgestimmt - davon gehe ich aus - und sie wird letztlich angewendet werden. Die Richtlinie - das ist das Ziel - soll landesweit auch für andere Modelle, nicht nur für das Ökokonto-Modell, bestimmte Bewertungsmaßstäbe vorgeben, um landesweit einheitliche Regelungen zu kreieren, die dann auch in anderen Verfahren angewendet werden können.

Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Kley.

Ich wollte einfach nur wissen, ob Sie die Richtlinie richtig gelesen haben. Sie hätten mit Ja oder Nein antworten können.

Ja, ich habe sie gelesen.

Danke sehr, Herr Brumme. - Herr Hauser hat für die FDP die Möglichkeit zu erwidern. Doch zuvor begrüßen wir eine Gruppe der Landfrauen aus Remkersleben sowie Damen und Herren der Euro-Schulen Wolfen/Bitterfeld. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Bitte sehr, Herr Hauser.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Dem Antrag der CDU und der SPD werden wir nicht zustimmen. Ich begründe das damit, dass darin einfach der letzte Teil des folgenden Satzes weggelassen worden ist:

„Dabei soll insbesondere über die Handhabung der §§ 20 ff. NatSchG LSA (Ökokonto) unter Anwendung der Richtlinie zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt

berichtet und ein Vergleich mit Bewertungsmaßstäben der angrenzenden Bundesländer gemacht werden.“

Das sagte Kollege Herr Lüderitz eben. Auf diesem letzten Teil des Satzes bestehen wir.

Noch etwas, meine lieben Freunde von der CDU: Ich glaube, die FDP kann in der Agrar- und Umweltpolitik einiges vorweisen. Mehr will ich dazu nicht sagen. - Danke.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Hauser. - Für die Landesregierung hat an dieser Stelle die Ministerin Frau Wernicke um das Wort gebeten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der FDP dankbar dafür, dass sie mit ihrem Antrag die Gelegenheit gibt, nicht nur im Parlament, sondern vor allem im Fachausschuss über die Eingriffsregelung und das Ökokonto zu diskutieren.

Ich denke, letztlich bindet der Änderungsantrag auch die Intention der FDP mit ein und gibt uns die Möglichkeit, gemeinsam über Schwächen des Bewertungsmodells oder über Schwächen in der Anwendung in der Verwaltung zu diskutieren. An dieser Stelle wird genug Raum sein, um die Details darzulegen.

Die FDP hat richtig erkannt, dass das Bewertungsverfahren außer Kraft tritt, wenn nicht bis Dezember 2006 durch Erlass die unbefristete Gültigkeit des Verfahrens festgelegt wird. Außerdem wurde richtig erkannt, dass das Bewertungsmodell eine unabdingbare Voraussetzung für das Einbuchen von Maßnahmen auf das Ökokonto und die spätere Verrechnung mit konkreten Eingriffsvorhaben ist.

Die positiven Auswirkungen der Regelungen des Ökokontos, nämlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Teil im Vorfeld von Eingriffen und im Konsens mit den Landnutzern durchführen zu können, haben mit dem Bewertungsmodell eigentlich nur am Rande zu tun.

Von Belang ist eigentlich nur, dass durch das Bewertungsverfahren die so genannte ökologische Verzinsung, also der Wertzuwachs naturschutzfachlicher Art, zwischen der Durchführung der Maßnahme und der Anrechung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme angemessen berücksichtigt wird. Ich kann Ihnen versichern: Dies ist vom Grundsatz her mit dem Bewertungsverfahren gegeben. So kann im Übrigen auch die Flächeninanspruchnahme für die Naturschutzmaßnahmen verringert werden.

Wir alle wissen, dass unsere Regelungen zum Ökokonto so richtungsweisend sind, dass andere Bundesländer dabei sind, unsere Regelungen bzw. unsere Vorgaben größtenteils zu übernehmen. Trotzdem ist vorgesehen, die Ökokontoregelung zu gegebener Zeit zu evaluieren. Das klang schon an.

Herr Bergmann, Sie haben durchaus Recht: Den Zeitraum bis Ende 2007 müssen wir uns zubilligen, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln; denn gerade hin

sichtlich der ökologischen Verzinsung müssen noch gewisse Erfahrungen gesammelt werden.

Ein Bewertungs- und Bilanzierungsmodell für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung muss im Übrigen sowohl für die durch den Eingriff betroffene Fläche als auch für die Fläche, auf der Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden, gelten. Ein Gestaltungsspielraum, wie dadurch bestimmte Maßnahmen besonders unterstützt werden oder andere Maßnahmen nach Möglichkeit vermieden werden können, ist äußerst gering.

Auch besteht bei der Kompensation der Eingriffsfolgen die gesetzliche und auch bundesrechtliche Verpflichtung, einen räumlich-funktionalen Zusammenhang zu den durch den Eingriff beeinträchtigten Werten und Funktionen des Naturhaushaltes zu gewährleisten.

Herr Hauser, eine generelle räumlich-funktionale Entkopplung - so habe ich Sie verstanden - zwischen den Maßnahmen ist aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben nicht möglich. Diese Sachzwänge können auch mit Ökoregelungen nicht überwunden werden. Auch hier gelten die Vorgaben der Eingriffsregelung - nur mit dem Unterschied, dass die Kompensation vor dem Eingriff erfolgt und nicht umgekehrt oder parallel.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal hervorheben: Das Bewertungsmodell ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Regelungen zum Ökokonto. Wir wollen fristgerecht eine Verlängerung der Richtlinie für die Bewertung und Bilanzierung erlassen.

Aber ich denke, dieser Änderungsantrag gibt uns die Gelegenheit, im Ausschuss darüber zu diskutieren und auch die Frage zu erörtern, welcher Landkreis das Ökokontoprinzip schon erfasst hat und es schon umzusetzen versucht hat und in welchem Landkreis - aus welchem Grund auch immer - man die Ökokontoregelung noch nicht verinnerlicht hat. Im Ausschuss besteht die Möglichkeit, auch einen entsprechenden Vergleich zwischen den Landkreisen anzustellen. - Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Formal ist die Debatte wieder eröffnet. Wünscht jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir jetzt in die Abstimmung über die Drs. 5/275 und die Drs. 5/297 eintreten.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der CDU und der SPD in der Drs. 5/297 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die FDP und Teile der Linkspartei.PDS. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist der andere Teil der Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag in der Drs. 5/275 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die komplette Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist der Tagesordnungspunkt 13 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Transparenz, Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit der Verwaltungsmodernisierung und kommunalen Strukturreform erhöhen

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/278

Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/298

Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Dr. Paschke von der Linkspartei.PDS. Frau Dr. Paschke, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorab zu sagen: Jeder dieser fünf Punkte oder jede dieser Forderungen in dem Antrag wäre es wert, in einem separaten Antrag im Parlament behandelt zu werden.

Wir haben natürlich im Vorfeld überlegt, wie wir den Antrag am günstigsten stellen, damit wir das Anliegen der Mehrheit des Parlaments sehr nahe bringen können. Nun ist aber bekanntlich das Weichspülen von Anträgen nicht Sache der Opposition, sondern der regierungstragenden Fraktionen. Offensichtlich haben jetzt auch die Alternativanträge zum Weichspülen Hochkonjunktur. Diese liegen nun vor.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Ich möchte zunächst unseren Antrag begründen. Sich der Verwaltungsmodernisierung zu stellen, ist das Gebot der Stunde, um die staatliche Verwaltung zukunftsfähig zu machen. Auf alle Fälle ist die Verwaltungsmodernisierung weit mehr als Personalabbau und die Umstrukturierung von Behörden.

In Sachsen-Anhalt fehlt es uns an einem Leitbild für die öffentliche Verwaltung. Dieses Defizit wurde potenziert durch das Aufeinandertreffen zweier unterschiedlicher Reformansätze der Koalitionspartner. Was zeichnet sich in der Folge in den letzten Monaten und Wochen nach unserer Wahrnehmung ab?

Erstens. Der mangelhafte, in sich nicht geschlossene konzeptionelle Ansatz in der Koalitionsvereinbarung tritt nunmehr im praktischen politischen Geschäft deutlich zutage. Ein Stichwort ist zum Beispiel die Passfähigkeit von funktional- und kommunaler Strukturreform auf Kreisebene.

Zweitens. Auch die jetzige Landesregierung legt einen deutlichen Schwerpunkt auf Umstrukturierungsprozesse von Behörden - Stichwort Justizreform -, ohne dass nach unserer Meinung die vorhergehenden Reformen ausreichend evaluiert wurden. Das trifft nicht nur für die Justizreform, sondern für viele in der Vergangenheit umstrukturierte Behörden zu. Uns treibt aber vor allen Dingen um, wie und von wem eine Gesamtschau auf das Land und über die einzelnen Arbeitsgruppen der Ministerien hinaus garantiert wird. Ich komme darauf noch im Zusammenhang mit Punkt 2 des Antrages zu sprechen.

Drittens. Das Parlament läuft wiederum Gefahr, den Prozess weitgehend in der Zeitung zu verfolgen, um dann letztlich auch über diesen Weg zu erfahren, welche Ministerin bzw. welcher Minister sich bei den Umstrukturierungsprozessen durchgesetzt hat. Als Stichwort ist die

Kabinettsauseinandersetzung zur Landwirtschaftsverwaltung zu nennen, die nunmehr die zweite Auflage erfährt.

Viertens. Die Rolle als Zuschauer verträgt sich aber ganz und gar nicht mit den berechtigten Erwartungen der Öffentlichkeit an das Parlament. Man erwartet informierte Abgeordnete, man erwartet Positionen und man erwartet, dass sich die Parlamentarier zeitiger als Akteure an diesem Prozess beteiligen.

Lassen Sie mich nun die einzelnen Punkte begründen. Im Punkt 1 erwarten wir zu den vier genannten Mängeln von der Landesregierung eine Regierungserklärung über Zielstellungen, Schwerpunkte, Zeitabläufe und Verantwortlichkeiten, da im Koalitionsvertrag der Komplex Verwaltungsmodernisierung in sehr wenigen Einzelaussagen unter verschiedenen Überschriften behandelt wurde, die zudem zeitlich und inhaltlich unterschiedlich interpretiert werden. Deshalb erwarten wir - und das sehr kurzfristig - diese Regierungserklärung.

Zu Punkt 2 des Antrages. Landsorganisationsgesetze sind in fast allen Landensverfassungen festgeschrieben. Sie haben die Funktion, verlässliche Koordinaten für den Aufbau der Landesverwaltung gesetzlich zu fixieren.