Ich sage Ihnen: Wir lassen an dieser Stelle nicht locker. Das Theater geht seit dem Jahr 1999 und kann nicht mehr so weitergehen.
Herr Innenminister hat gesagt, der Antrag geht zu weit. Ich habe bereits gesagt, dass wir darüber nachgedacht haben. Aber meine Erfahrung in der Opposition ist, dass man einen ganz weitgehenden Antrag stellen muss, um dann so und so viel zu erreichen; das ist Ihr Alternativantrag.
Die Frage wurde aufgeworfen, ob es verfassungsgerecht ist, die Landesregierung zu verurteilen, dass sie nicht umstrukturieren kann, bevor das Landesorganisationsgesetz vorliegt. An dieser Stelle muss man fragen, ob es verfassungsgerecht ist, dass wir seit über 16 Jahren keines vorliegen haben und trotzdem munter die Strukturen ändern.
Das kann genauso wenig verfassungsgerecht sein. Im Übrigen wollen wir insbesondere Kriterien und Verbindlichkeiten, damit sowohl die Landesregierung weiß, was sie alleine, ohne die Beteiligung des Parlaments entscheidet, als auch wir eindeutig wissen, was Sie alleine und ohne Parlament entscheiden können.
Herr Wolpert, zum ersten Teil Ihrer Rede habe ich gedacht: So ganz ist er in der Opposition noch nicht angekommen. Eines will ich Ihnen fachlich sagen: Sie haben gesagt, dass alles geregelt ist, dass wir mehrere Organisationsgesetze haben und dass es nicht festgeschrieben ist, dass es nur ein Gesetz ist. Es ist aber festgeschrieben, dass es eines ist.
Wissen Sie, was der Unterschied zwischen einem Landesorganisationsgesetz und den vielen Einzelgesetzen ist? - Der Unterschied ist, dass eine damalige Koalition, zum Beispiel auch Sie, Einzelgesetze in Form der Vorschaltgesetze einfach vom Tisch wedeln konnte und nicht einmal eine Alternative gebracht hat. Das können Sie mit einem Landesorganisationsgesetz nicht betreiben. Da hätten Sie eine Alternative vorlegen müssen. So aber konnten Sie Vorschaltgesetze wegwischen, um dann nach kurzer Zeit, was die Strukturreform und anderes betrifft, Ähnliches wieder auf den Tisch zu legen.
Herr Innenminister, Sie haben gesagt, dass der Regierung und auch den Parlamentariern eine gewisse Zeit gelassen werden sollte. Sie haben eigentlich schon angekündigt, dass das Leitbild vorliegen sollte. Sie haben gesagt, die Opposition hat dafür keine Ressourcen. Ich weiß nicht, ob man so ehrgeizig sein kann. Sie haben die Ressourcen, aber Sie haben ein Problem, die politischen Mehrheiten zu bekommen; das ist noch viel schlimmer.
Das können wir so machen. - Herr Rothe, ich stimme ausnahmsweise nicht mit Ihnen überein, denn ich habe ein Problem damit, dass in 14 Gebietskörperschaften genau das passt, was wir mit Mühe und Not für zehn Gebietskörperschaften festgelegt haben. Jetzt haben wir noch vier Gebietskörperschaften mehr. Ich möchte die Kommunalisierung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei den gegenwärtigen Verwaltungsstrukturen im Verhältnis 1 : 1 umsetzbar ist. Ich lasse mich aber gerne überzeugen.
Abschließend möchte ich sagen, dass Sie den Antrag zwar wegstimmen können, aber die Probleme, die der Antrag aufgeworfen hat, bekommt man nicht weg. Daran werden wir zu knabbern haben.
Frau Dr. Paschke, ich lese den Artikel 86 Abs.2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Dort steht:
„Der allgemeine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliederung werden durch Gesetz geregelt.“
Woraus entnehmen Sie in der Formulierung des Artikels 86 Abs. 2, dass es nur ein Landesorganisationsgesetz sein darf, das die Struktur der Verwaltung in unserem Land regelt?
Herzlichen Dank. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir können die Debatte abschließen.
Ein Antrag auf Ausschussüberweisung liegt nicht vor. Ich lasse über den Antrag der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/278 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Linkspartei.PDS. Wer stimmt dagegen? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Ich lasse nun über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/298 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt den Antrag ab? - Ablehnung bei der Linkspartei.PDS. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 14 verlassen.
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Dr. Thiel von der Linkspartei.PDS. Herr Dr. Thiel, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst einige Fakten zum Sachverhalt. Die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH ist inzwischen die größte Venture-Capital-Gesellschaft, die im Bereich Frühphasenfinanzierung von technologieorientierten Unternehmen und Unternehmensgründungen im Land SachsenAnhalt tätig ist.
Hervorgegangen aus der Beteiligungsholdinggesellschaft des Landes, hat die Gesellschaft im Sommer 2000 das Kerngeschäft ihrer ehemaligen Tochtergesellschaft, der IBG Innovations- und Beteiligungsgesellschaft SachsenAnhalt mbH, übernommen und führt dieses seither fort. Seit 1996 ist diese Firma also in Sachsen-Anhalt tätig.
Die Zielgruppe der IBG sind bestehende oder noch zu gründende Hochtechnologieunternehmen in der frühen Unternehmensentwicklungs- und -wachstumsphase. In den Jahren 1997 bis 1999 wurden aus dem Landeshaushalt 25 Millionen € bereitgestellt. Ab dem Jahr 2000 wurde die Refinanzierung der Gesellschaft durch einen bei der EU bestätigten Risikokapitalfonds aus EFRE-Mitteln sichergestellt. Dadurch konnte der Kofinanzierungsbedarf des Landes reduziert werden und es wurde ein Zielfondsvolumen von 39 Millionen € realisiert. Durch eine Beteiligung an erfolgreich wachsenden Unternehmen wie zum Beispiel Q-Cells stiegen die Fondsvolumina auf 91 Millionen € - Stand zum 30. Juni 2006 - an.
Allerdings bleibt festzuhalten, dass die für EU-Mittel notwendige Kofinanzierung ab dem Jahr 2003 aus dem Landeshaushalt nicht mehr in der erforderlichen Höhe bereitgestellt werden konnte. Aufgrund dessen war die Gesellschaft aufgefordert, den Kofinanzierungsanteil der öffentlichen Hand aus Eigenmitteln darzustellen, vorrangig über die Beteiligungserträge.
Die Landesregierung hat im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2007 den Ansatz der IBG zum Kapitalaufbau und zur Unterstützung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zum Zweck der Einführung moderner, innovativer Technologien und Produkte mit rund 15 Millionen € ausgewiesen.
In seiner Sitzung am 13. Juli 2006 wurde der Unterausschuss Rechnungsprüfung mit einem mündlichen Bericht des Ministeriums der Finanzen zur Umstrukturierung der IBG konfrontiert, da es versäumt worden sei, eine zugesagte schriftliche Vorlage zu übersenden. Nicht wenige Abgeordnete waren überrascht über das dort dargelegte Vorhaben der Privatisierung des Managements dieser Gesellschaft. Man kam dann überein, bis Ende August 2006 den schriftlichen Bericht abzufordern und in der Septembersitzung über diese Problematik erneut zu beraten.
In dem Bericht des zuständigen Staatssekretärs Sundermann vom 30. August 2006 wurde dem Parlament mitgeteilt, dass das Kabinett am 15. August 2006 eine Entscheidung zur Trennung von Management und Fondshaltegesellschaft getroffen habe, die einen Tag später zur Bekanntmachung im elektronischen „Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt“ beantragt wurde und dort seit dem 22. August 2006 als europaweite Ausschreibung veröffentlicht war.
Die Ausschreibungsfrist lief am 25. September 2006 ab. Am 28. September 2006 konnte sich der Unterausschuss
Geplant ist, dass das Eigentum an existierenden IBGFonds, ein Anlagevolumen von insgesamt 140 Millionen €, beim Land verbleibt und die Verwaltung - ob als treuhänderische oder als Beteiligungsverwaltung, das sei noch offen - das private Management übernimmt.
Die struktur- und technologiepolitische Ausrichtung und die Steuerung der öffentlichen Fonds sollen über den Beteiligungsausschuss und den Aufsichtsrat gewahrt werden. - Wir werden sehen, ob so etwas überhaupt praktikabel ist.
Die Vergütung dieser privaten Verwaltung soll übrigens, wie es so schön heißt, branchenüblich aus dem Beteiligungsvermögen der IBG-alt finanziert werden.
Uns als Fraktion erscheint dieses Verfahren ziemlich undurchschaubar und die an den Tag gelegte Eile kaum nachvollziehbar zu sein, zumal in der Erklärung des Finanzministeriums noch geschrieben wird, dass die Frage, ob die Privatisierung des Managements nach § 65 der Landeshaushaltsordnung von besonderer Bedeutung ist und deshalb der parlamentarischen Zustimmung bedarf, noch unklar sei.
Das Land möchte also die Verwaltung von 140 Millionen € in private Hände geben, und dabei soll das Parlament wegsehen? - Das ist doch wohl nicht ernsthaft in Erwägung gezogen worden.