Deshalb halte ich das, was uns die Bundesregierung vorlegt, für einen sinnvollen Weg. Eigentlich würde ich die Landesregierung auffordern, dem zuzustimmen. Aber ich bin realistisch genug; ich weiß, Sie haben einen Koalitionsvertrag und Sie werden sich der Stimme enthalten. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Gallert. Möchten Sie sie beantworten?
stäbe wir an die Ausgestaltung dieses ganzen Bereiches anlegen; vielmehr geht es ausdrücklich und ausschließlich um die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht angelegt hat.
Ich möchte auf zwei Dinge hinweisen. Das Bundesverfassungsgericht sagt ausdrücklich: 20 % der einkommensschwächeren Haushalte. Und es sagt ausdrücklich, dass in diesen 20 % eben nicht diejenigen enthalten sein dürfen, die ohnehin schon Transferempfänger sind.
Das heißt also ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Das, was die Bundesregierung jetzt getan hat, nämlich zu sagen, wir nehmen etwa 20 %, aber rechnen in diese 20 % diejenigen mit ein, die Empfänger sind, geht definitiv nicht.
Das ist nicht unser Anspruch. Das ist der Anspruch des Bundesverfassungsgerichts, formuliert in der Urteilsbegründung.
Herr Gallert, ich glaube, es wird nicht besser, wenn wir beide uns die Positionen, die wir zu diesem Punkt haben, weiterhin vortragen. Auch Sie werden die Protokolle über die Anhörung gelesen haben. Wir haben festgestellt, dass es dazu unterschiedliche Auffassungen von Ihrer Fraktion und von den anderen Fraktionen gibt. Ich denke, wir warten das jetzt ganz geduldig ab. Ich gehe davon aus, dass geklagt wird. Dann werden wir schauen, was das Gericht in dem Bereich dazu sagt.
Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Wir kommen dann zum Debattenbeitrag der CDU-Fraktion. Die Abgeordnete Frau Take erhält das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte erwartet, dass heute zu diesem Thema eine Aktuelle Debatte stattfinden wird.
Nach dem, was in der letzten Woche im Bundestag passiert ist, nach dieser skurrilen Debatte, nach diesem Schlagabtausch, ging ich ganz fest davon aus, dass wir uns mit diesem Thema heute hier wieder befassen werden. Wir haben das schon einige Male getan und wir arbeiten uns jetzt, wie Herr Gallert es gesagt hat, an dem Thema der Höhe der Regelsätze bei Hartz IV ab.
Ich möchte daran erinnern, dass Hartz IV damals von Rot-Grün eingeführt wurde; allerdings wurde das Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt. Auch das Gesetz in Bezug auf die Argen, in Bezug auf die Zusammenarbeit von Arbeitsamt und Kommunen war nicht verfassungskonform - Herr Gallert wies darauf hin - und musste nachgebessert werden. Das ist nichts Neues. Das wissen wir alle. Wir haben darüber geredet.
Herr Gallert, Sie suggerieren nun, dass das Bundesverfassungsgericht geurteilt hätte, die Regelsätze seien zu niedrig. Das hat es eben nicht getan. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich gerügt, dass die Berechnung der Regelsätze unzureichend transparent war. Deshalb muss hier nachgearbeitet werden.
Es wird auch nicht besser, wenn Sie sagen: Die Diakonie ist auf einen Regelsatz von 480 € gekommen, DIE LINKE fordert 460 €. Ich denke, das ist eine populistische Rakete, die hier gezündet werden soll. Damit will man den Menschen beibringen: Wir sind die Guten, wir wollen mehr Geld für die Transferempfänger, und alle anderen, die uns weniger geben, sind die Bösen.
So kann es nicht sein. Wir haben einen Bundeshaushalt mit der höchsten Verschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb sollten wir darauf achten, dass wir mit dem Geld, das die Steuerzahler für die Transferleistungen zur Verfügung stellen, sorgsam umgehen.
Sie haben bei den Hartz-IV-Empfängern die Erwartungshaltung geschürt, dass nun bald höhere Sätze kommen, und zwar deutlich stärker erhöht als um 5 €. Dann muss jeder Mensch empört und unzufrieden sein, wenn letztlich eine Erhöhung um 5 € herauskommt.
Aber das, was vorher nicht in den Hartz-IV-Sätzen berücksichtigt wurde, nämlich das Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche, ist jetzt aufgelegt worden. Wir sprechen hierbei von Mitteln in Höhe von insgesamt 700 Millionen €, die zusätzlich eingestellt wurden. Ich halte das auf jeden Fall für bemerkenswert, und ich glaube, damit kommen wir ein schönes Stück weiter.
Wichtig ist doch nicht, dass wir das Ganze an Geldleistungen an die Haushalte ausreichen. Wichtig ist doch, dass wir die Teilhabe der Kinder am gesellschaftlichen Leben, an Sportvereinen, an Musikschulen usw., sichern.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit mir darin einer Meinung sind, dass jedes Elternhaus Verantwortung für seine Kinder trägt und dass man die Kinder derjenigen, die in der bedauerlichen Situation sind, nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können und Transferleistungen in Empfang nehmen zu müssen, nicht schlechter stellen darf.
Aber ich sage eines dazu: Unsere Aufgabe darf ich es nicht sein, die Leute dauerhaft in Transfersystemen zu halten. Unsere Aufgabe muss es sein, Arbeitsplätze zu schaffen. Diese schaffen wir nicht, indem wir sagen: Wir erhöhen die Transferleistungen immer mehr. Denn dadurch ergibt sich bei dem einen oder anderen die Idee, man könnte sich ohne Arbeit sein Leben lang durchmogeln. Das darf nicht sein.
Die Gesellschaft sorgt für diejenigen, die sich nicht selbst helfen können. Die Gesellschaft muss aber auch diejenigen fördern, die in der Lage sind, sich selbst zu helfen, die jung genug sind. Ich nenne zum Beispiel die
25- bis 40-Jährigen, die heute jederzeit in der Lage sind, auf dem Arbeitsmarkt eine Arbeit zu finden.
Wir müssen natürlich weiter daran arbeiten, dass das besser wird. Sie haben gesehen, wir haben die Arbeitslosenquote in den letzten Jahren halbiert. Das ist ein Riesenzeichen. Die Arbeitslosenquote wird in den nächsten Jahren einstellig werden. Wir werden Facharbeiter brauchen. Dann brauchen wir uns nicht darüber zu unterhalten, inwieweit wir noch alimentieren, sondern wir müssen uns darüber unterhalten, dass wir zielgerichtet die Leute fördern, die unsere Förderung brauchen. Also es geht weiter um das Prinzip: Fördern und Fordern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte das, was die Bundesregierung ausgearbeitet hat, für sinnvoll. Ich halte es für verantwortbar. Ich hoffe, dass es eine gute Regelung im Bundesrat geben wird zum Wohl der Transferempfänger, aber zum Wohl der Leute, die das Ganze erarbeiten.
Weitere Ausführungen möchte ich dazu nicht machen. Es ist im Prinzip alles von meinen Vorrednerinnen gesagt worden. Sowohl Frau Grimm-Benne als auch Frau Dr. Hüskens sind deutlich darauf eingegangen. Ich denke, jetzt hat der Bundesrat das Sagen und wir warten mit Spannung auf die Entscheidung. - Vielen Dank.
Vielen Dank für den Beitrag der CDU-Fraktion, Frau Take. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Themenkomplex. Beschlüsse in der Sache werden gemäß § 46 der Geschäftsordnung des Landtages nicht gefasst. Wir können das Thema abschließen.
Ich darf jetzt der Antragstellerin, der FDP-Fraktion, das Wort geben. Herr Franke, bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Vorgestern hat der Bundespräsident Herr Wulff das Gesetz über die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken unterzeichnet. Der Weg für die Umsetzung des ambitionierten Energiekonzeptes der schwarz-gelben Bundesregierung ist damit frei. Da wir in Sachsen-Anhalt aber keine Kernkraftwerke besitzen und es auch noch eine Zeit lang dauern wird, bis wir die Auswirkungen des Energiekonzeptes zu spüren bekommen, möchte ich mich einem anderen Problem zuwenden.
Viele Menschen hier im Land haben in den letzten Wochen Schreiben von ihren Energieversorgern bekommen, in denen eine beachtliche Erhöhung des Strompreises angekündigt wird. Natürlich ist es in einer Marktwirtschaft so, dass Preise sinken und steigen, ohne dass wir als Parlament uns damit beschäftigen müssen. Das
ist auch grundsätzlich richtig so. Der Staat darf sich nicht in die Preissetzung freier, am Markt tätiger und im Wettbewerb stehender Unternehmen einmischen.
Bei den Strompreisen hat er dies aber längst getan. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft betrug der Staatsanteil am durchschnittlichen Strompreis in Deutschland rund 40 %. Dies allein wäre schon eine Debatte wert; denn insbesondere seit 1998, also unter Rot-Grün, ist der Staatsanteil massiv gestiegen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Viel mehr Sorgen bereitet uns jedoch, dass wir in Sachsen-Anhalt bereits die höchsten Strompreise bundesweit haben. Gehen Sie einmal auf ein beliebiges Internetportal, das die Strompreise vergleicht. Sie werden keine Region in Deutschland finden, in der der Strom teurer ist als in Sachsen Anhalt. Die angekündigten Strompreiserhöhungen um 5 %, 6 % und teilweise 10 % zum 1. Januar 2011 werden dazu beitragen, dass sich diese Situation keineswegs entspannt, sondern noch verschärft.
Dies betrachten wir mit allergrößter Sorge. In Zeiten einer wieder anspringenden Konjunktur dürfen sich die Strompreise nicht als Bremsklotz erweisen, der Sachsen-Anhalt aus der Bahn wirft.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Höhe der Energiekosten beeinflusst die Standortqualität. Entscheidungen über Neuansiedlungen und Erweiterungsinvestitionen werden auch unter Berücksichtigung der Strompreise gefällt. Die Energiepreise haben zweifellos Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Arbeitsplätze und auf die Beschäftigung im Land. Es geht deshalb darum, Maßnahmen zu entwickeln, wie man diesem Trend entgegenwirkt.