Wenn es ein Urteil gibt und die Bedingungen des Urteils erfüllt sind, kann ich nicht davon ausgehen, dass der Rechtsfrieden nicht hergestellt wurde. Dann kann ich zur Kenntnis nehmen, dass es den Klägern nicht gefällt, dass man sagt, wir hätten aber mehr erwartet. Aber dann muss ich auch zur Kenntnis nehmen: Wir haben nach 2010 immer - nicht wie andere Bundesländer - die Anpassung der Besoldung an die Tarifentwicklung vorgenommen. Es ging hierbei um die Jahre 2008 bis 2010.
Vielen Dank, Kollegin Niestädt. - Wünscht noch jemand das Wort? - Der Minister. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte, weil ich es sehr kurz machen will, nicht unhöflich erscheinen. Ich lasse die Verfahrensfragen weg. Zwei kurze Bemerkungen, erstens bezogen auf die Kriterien. Wenn die Kriterien nun einmal so sind, also die Lebenshaltungskosten in einem bestimmten Zeitraum niedrig sind, schlagen sie sich bei der Berechnung von Entgelten nieder. Das ist auch in anderen Tarifgesprächen der Fall. Sie haben in all den Jahren gesehen, wenn ver.di oder andere oder auch wir verhandeln, dass das Auswirkungen auf die jeweiligen Ergebnisse hat. Wir haben uns an das System gehalten.
Was nicht funktioniert, ist, dass wir hier den Geist eines Urteils heraufbeschwören. Davon halte ich nicht viel. Ich halte mich an die Fakten. Das können wir, glaube ich, auch darstellen. Wenn andere meinen, dort müsste man mehr zahlen, müssen sie sich Mehrheiten suchen. Ich sage nur: So, wie man das hier hinstellt, 15 Millionen € - - Ich lese viel über Polizei, Asyl, FAG und Ähnliches. Ich bin vorsichtig und hoffe, dass der nächsten Landesregierung auch ein Finanzminister angehört, der darauf schaut, dass am Ende alles finanziert werden muss.
Die Richterinnen und Richter sind genauso in der Lage, vor Gericht zu klagen. Wir sind gehalten, das sachlich abzuwägen und auch umzusetzen. Wenn daraus ein weiterer Konflikt entsteht, müssen wir damit umgehen. Das ist übrigens eine der Folgen, dass jedes Land bei bestimmten Punkten für sich allein losmarschieren muss. Das ist nicht gut. Aber schauen Sie in die anderen Länder. In dem Bereich haben Sie fast überall ähnliche Diskussionen. In NRW war die letzte große Debatte, große Demos, wo am Ende auch das Gericht eingeschaltet wurde. Das gehört jetzt mittlerweile ganz normal dazu.
Zweiter Punkt, den ich ansprechen will, A-Besoldung. So lax würde ich das nicht machen, dass man sagt, man hätte vielleicht schon in der Vorausschau einfach einmal sagen müssen, wir machen das mit. Ich denke, es wird wichtig sein, über die Auslegung zu reden. Das kostet wahrscheinlich auch 20 Millionen € mehr. Wenn Sie einen Vorschlag haben, hätten Sie das sagen können. Ich halte es auch hierbei für vernünftig, sich dem sachlich zu nähern.
Auch hierbei wird man das Urteil abwarten müssen und dann schauen, wie das in der Systematik weitergeht. Deshalb wird es vielleicht dazu kommen, dass wir noch innerhalb dieser Wahlperiode reagieren. Wir gehen fest davon aus, dass das Urteil noch im ersten Quartal gesprochen wird. Wir schauen dann nach, auch danach, wie schnell wir reagieren müssen. Es kann sein, dass es uns noch betrifft oder eine der ersten Aufgaben der nächsten Wahlperiode sein wird.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Ich sehe keinen Bedarf. - Sie haben sich gemeldet? - Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen. Dann dürfen Sie auf jeden Fall. Wenn Bedarf ist, dürfen Sie auch dürfen. Bitte schön, Herr Knöchel.
So, wie Sie den Geist des Urteils beschworen haben, komme ich nicht umhin, noch einmal einige Worte dazu zu sagen. Der Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes hieß: Die Besoldung zumindest erst einmal der Richter im Land Sachsen-Anhalt ist nicht in Ordnung. Dann hat das Bundesverfassungsgericht Prinzipien und Orientierungen formuliert, wie es in Ordnung sein könnte, und zwar eine Untergrenze. Die haben Sie genommen, und die schrammen Sie. Gleichzeitig haben Sie jetzt ausgeführt, natürlich wird es im ersten Quartal auch zur A-Besoldung ein Urteil geben.
Nein, Frau Niestädt, es war nicht nur die Anpassung an die Westbesoldung, die zu diesem Urteil geführt hat, sondern es war die allgemeine Gehaltsentwicklung, auch die Abkopplung davon, insbesondere indem die jährliche Sonderzahlung gestrichen wurde.
Bei den Bediensteten des Landes kommt es darauf an, dass wir - genauso wie in allen anderen Bereichen - um die besten Köpfe kämpfen. Da können wir nicht die schlechteste Besoldung aller Bundesländer anbieten.
Vor diesem Hintergrund hätte dieses Urteil der Einstieg sein müssen zu überprüfen, wie wir die Besoldung für die Beamten und die Richter gestalten, statt halbherzige Reparaturbrigade zu spielen und auf das nächste Urteil zu schielen. Das halten wir für falsch. Ein klein wenig mehr Betrachtung der Situation in unserem Land hätte uns hier geholfen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Weitere Redewünsche gibt es nicht. Dann ist die Debatte beendet. Bevor wir zur Abstimmung kommen, begrüßen wir auf der Gästetribüne ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Zörbig
Ich habe keine Wünsche auf getrennte Abstimmungen gesehen oder gehört. Deshalb stimmen wir jetzt über die Gesamtheit der selbständigen Bestimmungen in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt denen zu? Diejenigen bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthält sich jemand der Stimme? - Nein.
Wir stimmen jetzt ab über die Artikelüberschriften. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir stimmen jetzt ab über die Gesetzesüberschrift: „Gesetz zur Änderung besoldungs- und richterrechtlicher Vorschriften“. Wer stimmt der Überschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Jetzt stimmen wir ab über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Das Gesetz ist damit beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 erledigt.
Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch mehr Vielfalt in den Medien stärken - Integration und Partizipation sowie interkulturelle Kompetenz im MDR ausbauen
Die erste Beratung fand in der 68. Sitzung des Landtages am 19. Juni 2014 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Geisthardt. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Geisthardt, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch mehr Vielfalt in den Medien stärken, Integration und Partizipation sowie interkulturelle Kompetenz im MDR ausbauen“ in Drs. 6/3133 hat der Landtag in der 68. Sitzung am 19. Juni 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Der Antrag führt dabei in sechs Punkten die aus der Sicht der antragstellenden Fraktion wichtigsten Vorschläge zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und zum Ausbau der interkulturellen Kompetenz im MDR auf. So sollten unter anderem im MDR eine Integrationsbeauftragte oder ein Integrationsbeauftragter implementiert und der Staatsvertrag entsprechend angepasst werden. Darüber hinaus sollte eine partnerschaftliche Vereinbarung zwischen Landesregierung und MDR zur Förderung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiter angeregt werden.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in der 31. Sitzung am 3. September 2014 erstmals mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befasst und verständigte sich darauf, eine Anhörung durchzuführen. In der 36. Sitzung am 21. Januar dieses Jahres führte dieser Ausschuss die öffentliche Anhörung durch.
Neben dem MDR war auch ein Mitglied des Rundfunkrates des RBB der Einladung des Ausschusses gefolgt. Darüber hinaus nahmen Vertreter des Landesnetzwerkes der Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e. V., der Amadeo-Antonio-Stiftung sowie des Fachmagazins „MiGAZIN“ an der Anhörung teil. Der Integrationsbeauftragte des WDR beteiligte sich mit einem schriftlichen Gastbeitrag an der Anhörung.
Die Fraktionen haben sich im Anschluss darauf verständigt, diese Anhörung zunächst auszuwerten und den Antrag dann erneut zu behandeln.
Abschließend behandelt wurde der Antrag in der 47. Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien am 2. Dezember dieses Jahres. Neben dem Antrag lag zu dieser Beratung auch ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor, der vorsah, lediglich die Punkte 1 und 2 des Antrages in die Beschlussempfehlung zu übernehmen. Nachdem die Punk
te 3 bis 6 keine Mehrheit im Ausschuss fanden, wurde die Beschlussempfehlung in der durch den Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD geänderten Fassung mit 7 : 1 : 2 Stimmen angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag, wie ausgeführt mit 7 : 1 : 2 Stimmen, die Annahme des Antrages in der Fassung der Ihnen in der Drs. 6/4615 vorliegenden Beschlussempfehlung. Ich bitte im Namen des Ausschusses um Zustimmung und bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die sachliche und faire Zusammenarbeit.
Danke sehr, Kollege Geisthardt, für die Berichterstattung. - Wir können links von mir auf der Besuchertribüne Damen und Herren der Firma Rockwool Flechtingen bei uns begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Die Landesregierung hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Dann treten wir jetzt in die vereinbarte Dreiminutendebatte ein. Als erster Debattenredner spricht der Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte zu Beginn der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal ausdrücklich für ihren Antrag danken, weil sie eine sehr wichtige Debatte angestoßen hat, und das zu einer Zeit, wo wir noch nicht wussten, welche Herausforderungen uns beim Thema Integration bevorstehen. Es war im Mai vergangenen Jahres, als dieser Antrag gestellt wurde. Integration ist für die Medien ein wichtiges Thema geworden, selbstverständlich auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bei uns den Mitteldeutschen Rundfunk.
Was allerdings jetzt bei der Berichterstattung herausgekommen ist, ist - um es gelinde zu sagen - dünn und dürftig. Man hat sich darauf verständigt, zwei Punkte von insgesamt sechs Punkten herauszugreifen, in denen es allerdings nur darum geht, sich erstens zur Stärkung kultureller Vielfalt in den Medien zu bekennen und zweitens zu begrüßen, was der MDR sowieso schon macht.
Es geht also wenig über das hinaus, was eh schon stattfindet. Ich glaube nicht, dass das die Ursprungsintention des Antrags von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auch nur ansatzweise trifft. Es ist zwar nicht falsch, was hier beschlossen werden soll, aber das entspricht nicht dem, was man mit diesem Antrag erreichen wollte.
Bezeichnend finde ich auch, dass man immer dann einen großen Bogen um die Sache macht, wenn es um klare Aufträge an die Politik geht. Offenbar konnte man sich nicht dazu durchringen, den MDR-Staatsvertrag anzufassen. Ich weiß nicht, wovor man Angst hat. Ich glaube aber schon, dass die Ansätze, die im Ursprungsantrag beschrieben worden sind, die richtigen Ansätze sind.
Für meine Fraktion möchte ich sagen, dass uns insbesondere Punkt 5 am Herzen liegt. Der neue Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat sich erst vor kurzem konstituiert. Wir als Fraktion fänden es äußerst wichtig, dass per Gesetz auch jemand mit Migrationshintergrund Mitglied des Rundfunkrates ist. Aber auch die Mitgliedschaft einer Organisation, die sich um die Interessen von Migrantinnen und Migranten kümmert, wäre sinnvoll. Ich glaube, es ist an der Zeit, diesbezüglich den Staatsvertrag zu öffnen.