Protokoll der Sitzung vom 10.12.2015

Kollege Dr. Thiel, es gibt eine Nachfrage.

Ich beantworte sie liebend gern.

Herr Kollege Steppuhn, bitte.

Herr Kollege Thiel, kann es sein, dass Sie diesen Antrag gestellt haben, um die Unterschiede zwischen CDU und SPD in diesem Hause darzulegen?

(Frau Bull, DIE LINKE: Nein, das muss man nicht mehr machen! Das sieht doch jeder! - Weitere Zurufe von der LINKEN - Unruhe)

Ich hätte dazu gesagt: Das ist Ihnen gelungen.

Nein, ich habe - -

(Unruhe)

Kollege Dr. Thiel, warten Sie bitte. Ich würde nämlich auch gern Ihre Antwort hören. - Bitte sehr.

Wir haben den Antrag natürlich gestellt, um in der Sache voranzukommen und nicht um Befindlichkeiten zwischen den Parteien auszutauschen.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der LIN- KEN)

Meine Damen und Herren! Ich erinnere noch einmal an die Diskussion, die wir zu diesem Punkt geführt haben. Es herrschte große Einigkeit darüber, dass im Teilzeit- und Befristungsgesetz Dinge verändert werden müssen. Selbst die CDU hat gesagt, jawohl, wir wollen uns der Diskussion stellen.

(Herr Lange, DIE LINKE: Machen sie aber nicht!)

Sie können dann aber im Ausschuss nicht den schlanken Fuß machen und sagen, wir reden jetzt einmal über etwas anderes; denn das ist gerade nicht das richtige Thema. So geht es nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollege Dr. Thiel. - Damit ist die Debatte beendet.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in der Drs. 6/4628 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. - Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 19 erledigt.

Meine Damen und Herren! Wir wollen den letzten Ritt machen und die verbliebenden drei Tagesordnungspunkte behandeln.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Zweite Beratung

Zwei-Klassen-Streikrecht bedroht Tarifautonomie

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/4352

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/4629

Die erste Beratung fand in der 97. Sitzung des Landtages am 14. Oktober 2015 statt. Bericht

erstatterin ist die Abgeordnete Frau Dirlich. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag in der Drs. 6/4352 wurde in der 97. Sitzung des Landtages am 14. Oktober 2015 zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

(Unruhe)

Darf Frau Dirlich hier einmal ordentlich vortragen? Man hört das hier vorn sonst so schlecht. - Ich danke Ihnen.

Danke. - Intention des Antrages ist die Verhinderung wesentlicher Beschränkungen des Streikrechts für die Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen und in der Daseinsvorsorge. Deshalb soll die Landesregierung aufgefordert werden, den Bundesratsantrag des Freistaates Bayern - BRDrs. 294/15 - abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in der 58. Sitzung am 4. November 2015 erstmals beraten. Hier plädierte die antragstellende Fraktion dafür, über den Antrag bereits in dieser Sitzung abzustimmen. Die Koalitionsfraktionen teilten jedoch mit, dass sie zu diesem Thema noch Gesprächsbedarf hätten und man die weitere Entwicklung der Beratung in den Ausschüssen des Bundesrates abwarten möchte.

Der Ausschuss kam auf einen Vorschlag der Koalitionsfraktionen hin einvernehmlich zu dem Ergebnis, zunächst den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft um eine fachliche Stellungnahme zu bitten, auch wenn er vom Landtag nicht als mitberatender Ausschuss eingesetzt wurde.

Dieser hat aufgrund des Schreibens des Ausschusses für Arbeit und Soziales den genannten Antrag in der 52. Sitzung am 26. November 2015 in seine Tagesordnung aufgenommen. Es fand jedoch keine inhaltliche Befassung mit dem Thema statt. Der Ausschuss vereinbarte, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales schriftlich mitzuteilen, dass er von einer fachlichen Stellungnahme absieht.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasste sich in der 59. Sitzung am 2. Dezember 2015 abschließend mit diesem Antrag. Nach einer kurzen Diskussion über die Zuständigkeit für diese Problematik - Sozial- oder Wirtschaftsausschuss? - trat der Ausschuss in das Abstimmungsverfahren

ein. Die Koalition plädierte dafür, den Antrag für erledigt zu erklären, da mit der Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes nicht mehr damit zu rechnen sei, dass ein Bundesland die Beschlussfassung zum Antrag des Freistaates Bayern im Bundesrat weiter vorantreiben werde.

Da sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen eine Erledigterklärung des Antrages aussprachen, wurde der Antrag in der Drs. 6/4352 in der Sache zur Abstimmung gestellt. Bei 5 : 7 : 0 Stimmen fand die Annahme des Antrages im Ausschuss keine Mehrheit.

Mit der heute vorliegenden Beschlussempfehlung wird dem Landtag somit empfohlen, den Antrag abzulehnen. Ich bitte im Namen der Mehrheit des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

Ich danke der Abgeordneten Frau Dirlich. - Herr Minister Bischoff hat nicht angekündigt, zu sprechen, deshalb können wir gleich in die Dreiminutendebatte einsteigen. Erster Debattenredner ist von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Herr Rotter. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es heute auch etwas kürzer machen und hoffe, dass ich meine Redezeit nicht ausschöpfen muss. Genau genommen könnte ich jetzt meine Rede aus der Plenarsitzung vom Oktober eigentlich nochmals halten; denn an meiner Auffassung, den vorliegenden Antrag betreffend, hat sich nichts geändert. Ich bin nach wie vor der Meinung, der Antrag ist erledigt.

Vielleicht noch ganz kurz zum Sachverhalt. Der Antrag des Freistaates Bayern, die Bundesregierung aufzufordern, gesetzliche Vorgaben für eine Regulierung des Streikrechts in den Bereichen der Daseinsvorsorge zu erlassen, ist in den entscheidenden Ausschüssen des Bundesrates gescheitert, ich möchte sagen: fast grandios gescheitert. Es erging die Empfehlung an den Bundesrat, eine entsprechende Entschließung nicht zu fassen.

Im Bundesrat ist die Sache aus meiner Sicht damit vom Tisch, liebe Kolleginnen und Kollegen, und sie wird - darüber sind sich zumindest auf dieser Ebene alle einig - das Licht der Beratung im Bundesrat - und damit das Licht der bundesparlamentarischen Welt - nicht mehr erblicken.

Ich verzichte jetzt auf eine Wiederholung der von mir bereits beim letzten Mal erwähnten Argumente, da ich die berechtigte Sorge habe, abermals von der Kollegin Bull gemahnt zu werden, dass wir das bereits hatten, und der Kollege Hoffmann - das

befürchte ich, wahrscheinlich zu Recht - immer noch nicht bereit ist, diese Tatsache anzuerkennen.

Außerdem bin ich der Meinung, dass wir im Ausschuss genügend über die Sache diskutiert haben. Dabei ist es uns leider nicht gelungen, die Vertreterinnen der Oppositionsfraktionen davon zu überzeugen, dass sich der Antrag zwischenzeitlich erledigt hat, und sie waren leider auch nicht zu bewegen, einer Erledigterklärung zuzustimmen.

Aus diesem Grund liegt Ihnen hier die Beschlussempfehlung auf Ablehnung des Antrags vor, und für diese bitte ich hiermit um Zustimmung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Rotter, für Ihren Beitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt dem Abgeordneten Herrn Meister das Wort. Bitte schön, Herr Meister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt habe ich nicht ganz verstanden, Herr Rotter, wie Sie sich denn nun zu dem Antrag positionieren für den Fall, dass er doch noch das Licht des Bundesrates erblickt. Das wäre ja die spannende Frage gewesen.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Der Antrag der LINKEN ist ja eigentlich recht übersichtlich: Ein Bundesland, Bayern nämlich, hat einen ziemlich abseitigen Antrag zur zumindest teilweisen Einschränkung des Streikrechts in den Bundesrat eingebracht. Die Idee in dem Antrag der LINKEN ist nun, dass Sachsen-Anhalt diesen Antrag ablehnt. Das ist plausibel und klingt auch irgendwie mehrheitsfähig. Das war es aber im Sozialausschuss dann nicht; Herr Rotter führte dazu aus.

Ursächlich für die Aufregung ist der Antrag der Bayerischen Staatsregierung, die ja leider durchaus mal bereit ist, einen Antrag zu bringen oder eine Position zu beziehen, die seriöse und sachliche Erwägungen auch einmal hintanstellt. Wir hatten ja in letzter Zeit häufiger Gelegenheit, das über die Medien in Erfahrung zu bringen.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)