Protokoll der Sitzung vom 11.12.2015

- Bitte?

(Herr Knöchel, DIE LINKE: Aber wir haben es vorausgesagt! Siehe Protokoll!)

- Was hat er gesagt? Ich habe es nicht verstanden.

(Herr Knöchel, DIE LINKE: Wir haben genau diese Entwicklung vorausgesagt!)

- Ja, das kann sein, dass Sie das vorausgesagt haben. Dann sind Sie vielleicht besser im Vorhersehen. Aber die anderen haben das nicht mit der Absicht gemacht, die Beiträge zu erhöhen oder die Gemeinden zu entlasten. Das hat hier niemand gesagt.

Ich will einmal deutlich sagen, das Landesverfassungsgericht hat das auch nicht moniert. Es hat nur moniert, dass wir es nicht ordentlich begründet haben; das gebe ich ja zu. Wir haben das Minimum von 50 % für die Gemeinden nicht so begründet, dass daraus keine Konnexität entsteht.

Das Landesverfassungsgericht hat auch gesagt, dass es seine eigene Rechtsauffassung verändert hat. Ich will damit nur sagen, das konnte man zu der Zeit noch nicht wissen.

(Herr Knöchel, DIE LINKE: Doch, doch! - Frau Hohmann, DIE LINKE: Doch, wir hat- ten ja die Studie schon!)

- Verfassungsrechtlich, wollte ich sagen. - Gut, ich nehme es zur Kenntnis. Sie wussten es besser. Das ist okay.

Ich will nur sagen, das Thema ist vielfältig. Die Frage ist, wie man es verändern kann. Das werden wir ja sehen. Klar ist auch, dass die Finanzierung durch eine Evaluierung noch einmal genau hinterfragt und genau geprüft werden muss.

Die Diskussion ist durch die Leistungsverträge gekommen. Die wäre jetzt flächendeckend gekommen, aber durch die Leistungsverträge wird klar, dass viele Gemeinden sagen: Die Mehrkosten, die jetzt durch die Doppik kommen, vieles andere und natürlich die Tarifverhandlungen - wo wir als Land nicht Partner waren - tragen dazu bei.

Das ist eine schwierige Situation. Ich kann die Eltern verstehen. Wenn man selber Elternteil wäre, wäre man auf keinen Fall hoch erfreut. Deshalb finde ich das Recht der Eltern richtig, zu fragen: Was ist denn vorher finanziert worden? Denn Kinderbetreuung, sage ich noch einmal - zum x- und tausendsten Mal -, ist kommunale Aufgabe. Was würde denn die Kommune bezahlen, wenn wir nichts machen würden? Die Frage könnte man auch stellen. Wie hoch wäre denn da die Belastung?

Wir geben etwas dazu, und das Landesverfassungsgericht hat das an keiner Stelle beanstandet. Weder die Berechnung noch die Berechnungsgrundlage und auch nicht die acht Stunden, die wir zugrunde gelegt haben, sind moniert worden. Im Gegenteil, es hat das bestätigt.

Ich bin gespannt, wie die Diskussion weitergeht. Mir geht es vor allen Dingen erst einmal um die Kinder, dass die gute Bildungsmöglichkeiten kriegen. Deshalb kann ich mit Qualität und „Bildung: elementar“ viel mehr anfangen. Das andere müssen wir regeln, wenn die Evaluierung da ist. Da kann sich das Land natürlich die Frage stellen: Wie kann man Eltern entlasten? Wie ist das rechtlich möglich, wenn man es gesetzlich regeln will? - Dazu habe ich jetzt keinen Vorschlag zu machen.

Ich will hier deutlich sagen, weil ich mich bisher zurückgehalten habe: Auch in der Expertenkommission - ich bin immer noch stolz darauf, dass ich die eingerichtet habe und dass sie alle gekommen sind; das ist so nicht üblich; die will ich auch weiter so haben - ist einvernehmlich geklärt worden, dass Wohlfahrtsverbände und kommunale Spitzenverbände gesagt haben: Lasst uns doch einmal verhandeln, erst einmal noch ohne Rahmenvertrag.

Jetzt haben wir gemerkt, sie kommen an eine Stelle, wo es nicht weitergeht, wo die kommunalen Spitzenverbände sagen: Wenn ihr die Regelung erst 2017 macht, wie es das Landesverfassungsgericht euch ins Buch geschrieben hat, dann ist die Finanzierung nicht geklärt. Deshalb stockt es zurzeit.

Ich weiß nicht, wie das Ergebnis zwischen freien Trägern und kommunalen Spitzenverbänden sein wird, worauf sie sich geeinigt haben; das werden wir in den nächsten Tagen erfahren. Ich werde dann gegebenenfalls die Landkreise auffordern, wie es im Gesetz steht, dass sie einen Rahmenvertrag innerhalb von sechs Monaten vorlegen sollen. Dann werden wir sehen, was nächstes Jahr im Sommer passiert. Das steht im Gesetz, von diesem Recht werde ich Gebrauch machen.

Ich bin der Meinung, wir brauchen eine Vorgabe oder einen Rahmen - Vorgabe nicht, da muss ich aufpassen mit der Konnexität. Wir brauchen eine einheitliche Verfahrensweise im Land, damit klar wird, wie sich die Elternbeiträge und wie sich die Kita-Gebühren überhaupt zusammensetzen, und was dann auch wirklich verhältnismäßig und gerecht ist. Von daher sind wir da in der Pflicht.

Interessant ist nur der letzte Punkt. Die Kommunen und auch die Oberbürgermeister fordern mich immer auf und sagen: Mach doch einen Rahmenplan. Mach doch Vorgaben. Denn sie wissen genau, wenn ich die machen würde, sagen die gleich: Konnexität; dann müsst ihr das auch bezahlen.

Deshalb bin ich vorsichtig damit, selber Vorgaben zu machen. Da müssen sie sich vor Ort einigen. Es muss auch im Interesse der Gemeinden und Landkreise liegen, dass eine kinderfreundliche Gesellschaft und eine frühkindliche Bildung ein bisschen was kostet und dass wir möglichst einheitliche Maßstäbe haben.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Bevor wir fortfahren, begrüßen wir im Landtag von Sachsen-Anhalt ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der BrüderGrimm-Schule aus der braunschweigischen Enklave Calvörde. Herzlich willkommen!

(Beifall bei im ganzen Hause)

Wir fahren fort, indem wir in die Fünfminutendebatte einsteigen. Für die CDU spricht der Abgeordnete Herr Jantos. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hohmann, ich beziehe mich auf Ihren ursprünglich gestellten Antrag. Alles Weitere hat der Minister bereits für die Koalition erklärt.

Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns mit der Verwendung der aus dem Bundeshaushalt von dem Betreuungsgeld in das Land Sachsen-Anhalt fließenden Mittel befassen.

Nach meinem Kenntnisstand ist immer noch nicht verbindlich geklärt, wie hoch der Anteil der Mittel des Bundes aus dem Betreuungsgeld letztlich sein wird, der auf Sachsen-Anhalt entfällt. Gleichwohl erhalten wir immer wieder neue Vorschläge, wie diese Mittel sinnvoll eingesetzt werden können.

Ich will für meine Fraktion deutlich machen, dass es die CDU-Landtagsfraktion war, die als erste erklärt hat, wie diese Mittel eingesetzt werden sollen. Wir haben am 8. September dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass die aus dem Betreuungsgeld auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel zur Entlastung der Eltern durch Senkung der Kosten nach § 13 KiFöG LSA eingesetzt werden sollen.

Wir haben weiterhin erklärt, dass das kostenneutral für den Landeshaushalt gestaltet werden soll. Das bedeutet, dass nur die zugewiesenen Bundesmittel hierfür eingesetzt werden können. Falls deren Höhe das erlaubt, wollen wir diese dazu einsetzen, dass das pädagogisch wichtige letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung für die Eltern beitragsfrei gestaltet wird.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist dem intensiven Einsatz unseres Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff zu verdanken, dass die Länder nun tatsächlich die vom Bund für das Betreuungsgeld eingeplanten Geldmittel zur Verfügung gestellt bekommen, auch wenn nach meinem Kenntnisstand zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich geklärt ist, in welcher Höhe diese Mittel dem Landeshaushalt zufließen werden.

Ich bin unserem Koalitionspartner dankbar, dass er sich in dem Ihnen ebenfalls zur heutigen Beratung vorliegenden Alternativantrag gemeinsam mit uns dafür ausspricht, die auf Sachsen-Anhalt entfallenden Mittel des Betreuungsgeldes des Bundes zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen einzusetzen. Sie sehen darin zwischen den Regierungsfraktionen Konsens.

Meine Damen und Herren! Seit Dienstagnachmittag hat die Diskussion hierüber dadurch weiter an Fahrt gewonnen, dass die SPD-Fraktionsvorsitzende Budde vorgeschlagen hat, die Elternbeiträge für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten auf monatlich 190 € zu deckeln.

Die SPD hat mit der Forderung nach einer Obergrenze aus unserer Sicht ihre Haltung zu ihrem eigenen Gesetz plötzlich verändert. Noch im Februar schloss sie diesen Weg im Landtag aus.

Herr Minister Bischoff hat in der Landtagssitzung im gleichen Monat dieses Jahres Folgendes geäußert - ich zitiere -:

„Das Land kann nicht vorschreiben, den Elternbeitrag zu deckeln; denn dann wäre das Land sofort in der Pflicht. Denn dann stellt sich die Frage, wer den Rest bezahlt. Die Gemeinden werden dann sagen, wenn das Land dies gesetzlich regelt, dann muss es auch zahlen. Das geht nicht.“

Scheinbar hat die SPD nunmehr einen Weg gefunden, wie diese Folge vermieden werden kann. Wir sind gespannt, wie dieser Vorschlag letztlich konkret aussehen wird. Wir gehen davon aus, dass in der SPD Klarheit darüber besteht, welche Kosten die Umsetzung dieses Vorschlags verursacht, und dass die hierfür erforderlichen rechtlichen Änderungen zeitnah erfolgen können.

Wir stehen zum Gespräch hierüber sofort bereit. Aus unserer Sicht ist dieser Vorstoß so wichtig, dass wir ihn möglichst noch in dieser Wahlperiode - und nicht erst nach der Landtagswahl - umsetzen wollen. Wir stehen bereit, das zusammen mit unserem Koalitionspartner noch vor der Wahl zu beschließen.

(Minister Herr Bullerjahn: Am 12. März noch!)

Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, das auf die lange Bank zu schieben. Wir favorisieren an dieser Stelle klare Verhältnisse. Wir sagen deutlich,

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

ein umsetzbares Konzept dafür würde an der CDU nicht scheitern. Die SPD muss sich an ihren Taten messen lassen und kann sich nicht durch eine bloße Ankündigungspolitik über den Wahlkampf retten.

(Herr Felke, SPD: Die CDU aber auch nicht!)

Sie stellt die dafür zuständigen Minister der Landesregierung und hat es selbst in der Hand, ihre Glaubwürdigkeit zu beweisen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Jantos. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt die Abgeordnete Frau Lüddemann. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema „Höhe der Elternbeiträge“ ist endlich in allen Fraktionen

angekommen. So weit, so gut. Das ist etwas - ich will das jetzt der Vollständigkeit halber noch einmal erwähnen -, was wir vor drei Jahren schon gefordert haben. Da stand ich an der Stelle, wurde ausgelacht, wechselseitig verhöhnt, weil ich die Elternbeiträge hoch rede, weil ich damals schon gesagt habe, wir wollen die an die Höhe des Kindergeldes koppeln.

Gut, heute sind wir alle zumindest verbal und theoretisch etwas weiter. Das ist auch nötig. Wenn ich zum Beispiel mit den Elternvertretern aus dem Landkreis Wittenberg rede - das ist wirklich nur die Spitze des Eisbergs, ich hatte auch viele andere in meiner Sprechstunde -, dann bin ich wirklich zutiefst beunruhigt. Dann ist die Rückläufigkeit der Betreuungsquoten wirklich kein Gespenst mehr am Himmel, sondern kommende, drohende Realität.

Aber bei allem guten Willen, den ich allen Fraktionen erst einmal unterstelle, etwas für die Eltern zu tun: Aktionismus und Wahlversprechen über die Medien, ihnen zu suggerieren, es gäbe Hilfe, noch dazu ganz schnell, möglichst schon Anfang des Jahres, das ist gefährlich und das ist unseriös.

Es gibt einen Landtagsbeschluss „Betreuungsgeld zur Senkung der Elternbeiträge und für Kita-Qualität nutzen“ in der Drs. 6/4490. Die Kollegin der LINKEN hat darauf hingewiesen. Dieser fordert explizit in Einigkeit des ganzen Hohen Hauses, dass die Mittel des Betreuungsgeldes zur Senkung der Elternbeiträge einzusetzen sind.