Wir GRÜNEN gehen davon aus, dass alles, was in diesem Hause passiert, also alles, was sich sowohl im Landtag als auch während der weiteren Beratung in den Ausschüssen vollzieht, mit den Menschen vor Ort zu kommunizieren ist. Deswegen verstehe ich nicht, warum das extra in einem Antrag zu formulieren ist.
Ich kann aber einen Punkt sehr wohl nachvollziehen. Er ist auch das Anliegen unseres Handelns. Einmal im Jahr sollten alle Akteure, also die kommunalen Spitzenverbände, die Wohlfahrtsverbände, die Verwaltung und auch die Politik, auf Landesebene zusammenkommen und gemeinsam schauen, ob die Ziele, die man vorher festgelegt hat, wirklich noch Ziele sind, die das Land braucht, ob sie überhaupt so umsetzbar sind oder ob wir hier andere Wege gehen müssen. Es geht also um eine jährliche Evaluation auf Landesebene.
nichts ausgehebelt werden -, um eine permanente Fortschreibung eines sozialpolitischen Gesamtkonzeptes im Interesse der Bürgerinnen und Bürger leisten zu können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist ja bereits mehrfach erwähnt worden, dass die Idee eines sozialpolitischen Gesamtkonzeptes für Sachsen-Anhalt seit sehr vielen Jahren verfolgt wird. Aus dem Jahr 2009 stammt ein Konzept, welches aus dem Entwurfsstadium nicht herausgekommen ist. Die Reaktionen der verschiedensten Akteuren des sozialen Lebens auf diesen Konzeptentwurf waren so vielfältig wie der Alltag im Lande.
Die Vielfalt der Reaktionen zeigt auch, dass wieder einmal ein Konzept, über das seit Langem diskutiert wird, in seinen konkreten Aussagen zum Teil schon nicht mehr relevant ist. Deshalb und auch aus anderen Gründen - der Minister hat es gesagt - wurde im vergangenen Jahr die Arbeit an einem sozialpolitischen Gesamtkonzept zunächst eingestellt.
Dennoch bleibt die Frage, wie es in Sachsen-Anhalt weitergeht. Die Liga der Wohlfahrtsverbände hat nach einer zweijährigen Diskussion Sozialziele erarbeitet. Es muss noch einmal nachdrücklich betont werden, dass diese Arbeit der Liga eine sehr gründliche und wertvolle Ausarbeitung ist, die von uns hoch eingeschätzt wird.
Die Benennung von Zielen, Indikatoren und Rahmenbedingungen, die den Charakter von Idealbedingungen haben, ist ein guter Ansatz für das weitere konzeptionelle Arbeiten. Die umfassende Analyse der Rahmenbedingungen, die in dieser Ausarbeitung mit dem Titel „Schieflage verhindern“ formuliert sind, lässt aber auch erkennen, welche große Aufgaben in konzeptioneller, personeller und vor allem finanzieller Hinsicht vor uns liegen.
Deshalb ist es dringend notwendig, über die bisher vorgeschlagenen Ziele im Kontext der in unserem Land vorhandenen Rahmenbedingungen zu diskutieren. Es müssen konkrete Kriterien für die Sozialziele formuliert werden. Diese müssen erreichbar sein. Darüber hinaus müssen Wege zur Erreichung dieser Sozialziele festgelegt werden; damit meine ich nicht nur die monetären Möglichkeiten. Genau dies entspricht dem Punkt 1 unseres Änderungsantrags, den ich hier aus Zeitgründen nicht noch einmal vorlese.
Während der Diskussionen und der Arbeit in den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass es dringend notwendig ist, die Kommunen noch mehr für das Thema der sozialen Daseinsvorsorge gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und einer nachhaltigen Wirkung kommunaler Entscheidungen zu sensibilisieren und ihnen damit ihre Verantwortung für die Situation vor Ort deutlich zu machen.
Die Einbeziehung von Vertretern kommunaler Spitzenverbände ist das eine. Die Einbeziehung der unmittelbaren Verantwortungsträger, also der Landräte, der Sozialamtsleiter und auch der Ortsbürgermeister ist eine wichtige Sache, die deutlich verstärkt werden muss.
Das Sozialministerium plant dazu wie bereits in den letzten Jahren Demografiekonferenzen in allen Regionen unseres Landes. Das empfinden wir als einen sehr guten Ansatz. Wir als Fraktion werden unsere bewährten Werkstattgespräche fortsetzen, um mit den Wohlfahrtsverbänden und anderen Trägern sowie den auf der kommunalen Ebene Verantwortlichen gemeinsam laufend über eine zukunftsfähige Sozialpolitik in Sachsen-Anhalt zu debattieren. Dieser Intention entspricht der Punkt 2 unseres Änderungsantrags.
Die Etablierung einer Landessozialkonferenz als ständige Einrichtung, die Sozialziele formulieren und dann noch deren Umsetzung befördern soll, lehnen wir ab. Es ist bereits gesagt worden, dass der Souverän der Landtag ist - genau so, wie Sie, Herr Gallert, es heute Früh umfänglich ausgeführt haben.
Gerade der fachkundige Leser wird im Bereich Soziales Ansätze finden, die die Herstellung von neuen Grundlagen für diese Prozesse bilden werden. Wir haben in der Tat auf eine umfängliche Erwähnung von allgemein bekannten, von der Fachwelt allseits anerkannten Fakten verzichtet. Das heißt aber nicht, dass wir sie nicht kennen und an ihrer Verwirklichung arbeiten. Aber das wissen Sie selbst ganz genau. - Vielen Dank.
Herr Minister, der Landtag hat meines Wissens die Entscheidungsbefugnis im Bereich Bildung nicht auf den Bildungskonvent übertragen. Das wüsste
ich nicht. Das war ein Beratungsgremium. Es hat Anregungen gegeben. Ich denke, dass diese Anregungen noch lange eine Rolle spielen werden. Aber entscheiden werden wir hier im Landtag. Ganz sicher.
Herr Rotter, ich kenne Ihre Bekenntnisse zum sozialen Zusammenhalt und zur Sozialpolitik insgesamt schon sehr lange. Ich glaube Ihnen das inzwischen auch. Ich nehme Ihnen das in der Tat ab. Ich habe Ihnen aber schon oft gesagt: Das Problem, das Sie haben, ist, dass Sie in Ihrer Fraktion nicht mehrheitsfähig sind.
Zu Ihrer Kritik an der Begründung. Wir haben einfach die Landesregierung und das Ministerium ernst genommen. Ich zitiere aus dem Schreiben vom 4. Juli 2009, mit dem der Entwurf des sozialpolitischen Gesamtkonzeptes übersandt worden ist und das noch von Frau Professor Dr. Christiane Dienel unterschrieben worden ist. Darin steht:
„Der Entwurf soll zugleich dazu dienen, in Sachsen-Anhalt im Bereich der Sozialpolitik einen Kooperations- und Zielfindungsprozess ähnlich wie im Gesundheitsbereich zu initiieren. Als Instrument hierfür schlägt der Entwurf eine Landessozialkonferenz vor,“
„die erstmals im Frühjahr 2010 stattfinden und danach wie die Landesgesundheitskonferenz im regelmäßigen Turnus zusammentreten soll.“
Das haben wir ernst genommen. Diese Folge ist bisher ausgeblieben. Das ist ohne Folge geblieben. Ich weiß nicht, was Sie an unserer Begründung auszusetzen haben.
Was den zweiten Satz betrifft, Herr Rotter, ist es interessant, was Sie weggelassen haben. Sie haben nämlich weglassen, in welchem finanziellen Rahmen eine künftige Sozialpolitik gestaltet werden soll. Das haben Sie interessanterweise weggelassen. Insofern finde ich auch an dieser Stelle Ihre Kritik an unserer Begründung unberechtigt.
Da wir ja die Begründung zum Glück nicht beschließen, sondern den Antrag, bitte ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke sehr, Frau Dirlich. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen ab über die Drs. 6/27 und 6/46. Eine Überweisung ist nicht gefordert worden.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 6/46 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Der Änderungsantrag ist angenommen worden.
Nunmehr stimmen wir über den ursprünglichen Antrag in der soeben geänderten Fassung ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?
- Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden.