Protokoll der Sitzung vom 08.06.2012

- Ich wollte jetzt genauso wie Frau Zoschke reagieren. - Es ist mir gelungen.

(Zuruf von Frau Grimm-Benne, SPD)

Dass der Bund, so wie es Bayern fordert, die Kosten tatsächlich vollständig übernimmt, bezweifle ich. Wenn er sich aber zumindest angemessen beteiligt, dann hätten wir schon einen Erfolg zu verzeichnen. Das wird die Aufgabe im Rahmen der Beratungen im Bundesrat sein. Die Reform der Eingliederungshilfe ist eine Aufgabe, deren Erledigung seit Jahren aussteht.

Bis auf einen Punkt ist alles gesagt worden: Ich finde, angesichts der jahrelangen Bemühungen sowohl der Sozial- und Arbeitsminister als auch der Arbeitsgruppe sollten wir den Antrag Bayerns erweitern bzw. einengen und sagen, dies sollte nicht

erst in der nächsten Legislaturperiode, sondern es könnte schon in dieser Legislaturperiode geschehen; denn die Arbeiten sind bereits so weit vorangeschritten, dass es durchaus jetzt erledigt werden kann.

(Beifall bei der LINKEN)

- Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten nun in die vereinbarte Dreiminutendebatte ein. Für die CDUFraktion beginnt Frau Gorr. Bitte schön, Frau Gorr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Wesentliche zu diesem Antrag ist bereits, insbesondere von Herrn Minister Bischoff, wenn auch nur kurz, vorgetragen worden, sodass auch ich mich kurz fassen werde.

Der Antrag an sich, nämlich die Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes zu unterstützen, wird von uns mitgetragen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings der Hinweis, dass dieser Bundesratsinitiative Arbeiten einer Bund-LänderArbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zugrunde liegen, die auch in einen entsprechenden Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gemündet haben.

Auch wenn nicht alle Punkte dieser Bundesratsinitiative die Zustimmung des Bundes finden dürften - ich denke hierbei insbesondere an die Forderung hinsichtlich der Finanzierung - bildet sie eine sehr gute Diskussionsgrundlage.

Angesichts des Kostenvolumens, das die Eingliederungshilfe auch in unserem Landeshaushalt zwischenzeitlich einnimmt, ist an dieser Stelle eine Reform zwingend erforderlich.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies vorangestellt, wird die CDU-Fraktion dem vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen, allerdings lehnen wir den zweiten Absatz in der Begründung des Antrages, der auf Initiativen Bezug nimmt, die nicht Gegenstand der bayerischen Bundesratsinitiative sind, ausdrücklich ab. Da die Begründung allerdings nicht Teil des Beschlusses unseres Hohen Hauses werden wird, werden wir dem Antrag, wie bereits gesagt, zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Gorr. - Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Lüddemann. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich kann es an dieser Stelle kurz machen.

Es ist bekannt, dass wir GRÜNE schon lange an einem bundeseinheitlichen Gesetz in diese Richtung arbeiten. Bei uns heißt es Bundesteilhabegesetz. Es ist in der Tat überfällig, die Eingliederungshilfe zu reformieren, zusammenzufassen und aus diesem unsäglichen wohlfahrtsstaatlichen Denken, Fürsorgedenken herauszuholen.

Man sieht, dass Entwicklung im politischen Feld doch etwas bringt. Dass aus Bayern auch einmal etwas Positives kommt, hätte ich vor fünf Jahren noch nicht gedacht.

(Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Die Welt dreht sich Gott sei Dank weiter.

Dieses Gesetz kann nur dazu dienen, dass behinderte Menschen in der gesamten Bundesrepublik davon positiv profitieren können.

Einen Punkt in dem Antrag finde ich etwas vermessen, aber ich denke, dass er nicht ernst gemeint ist und nur als Verhandlungsmasse dient; denn ich glaube nicht, dass wir die gesamten Kosten der Eingliederungshilfe zu 100 % auf den Bund übertragen können.

Ich glaube, dies ist etwas, was im Rahmen des Diskussionsprozesses ausgehandelt werden muss. - Ich sehe, dass alle Kollegen nicken. - Das ist das übliche politische Geschäft.

Den zweiten Satz, nämlich gleichzeitig das individuelle Leistungsvermögen angemessen zu berücksichtigen, sollte man streichen, weil es in der Tat nicht das ist, was die UN-Behindertenrechtskonvention meint. Vielmehr geht es darum, dass man die Welt so gestaltet, dass alle positiv davon partizipieren können und dass es eben unabhängig vom Einkommen der Menschen gestaltet werden muss.

Ich will es kurz machen, weil ich glaube, dass wir uns an dieser Stelle einig sind. Man sollte den Antrag unterstützen.

Falls dieser Antrag und falls auch die Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die sich schon mehrfach in diese Richtung geäußert hat und entsprechende Beschlüsse gefasst hat, jetzt nicht zum Erfolg führen, habe ich die Hoffnung - ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass es die Bundesregierung jetzt auch nicht mehr schaffen wird, darauf anzuspringen -, dass wir spätestens im Oktober des nächsten Jahres die Gelegenheit haben werden, das in vernünftiger Weise umzusetzen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Lüddemann. - Für die SPDFraktion spricht jetzt Frau Dr. Späthe. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie bereits gestern haben wir heute wiederum einen Antrag, der die Zustimmung aller Fraktionen finden wird. Noch dazu ist es ein Antrag - das ist bereits erwähnt worden -, den ausgerechnet die Partei DIE LINKE ausgerechnet aus Bayern übernommen hat.

(Frau Dirlich, DIE LINKE: So sind wir!)

Was ich an diesem Antrag ganz besonders schön finde, ist, dass dieser Antrag durch den kommunalpolitischen Sprecher der CSU-Fraktion eingebracht worden ist. Ich kann nur an unsere Kommunal- und Innenpolitiker appellieren: Nehmen Sie sich ein Beispiel!

(Beifall bei der LINKEN - Herr Borgwardt, CDU: Die Thematik ist dann vielleicht eine andere!)

Das Bundesleistungsgesetz ist bereits erwähnt worden. Es geht nicht nur um die Übernahme finanzieller Lasten durch den Bund, sondern es geht - das ist meine Lieblingsstelle - um die Abkopplung der Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe und es geht um die Durchsetzung für einen inklusives Leben für Menschen mit Behinderungen, die freie Wahl des Wohnortes auf der Basis bedarfsgerechter ambulanter Hilfsangebote. Indem wir den Antrag unterstützen, bekennen wir uns zu diesem Ansatz.

Der Antrag greift die Arbeitsergebnisse der BundLänder-Arbeitsgruppe auf - das ist schon gesagt worden - und verfügt deshalb über einen gewissen Länderkonsens. Wir sollten uns dem anschließen.

Auch die SPD-Fraktion befürwortet, den Antrag der Bayern in Berlin zu unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Dr. Späthe. - Frau Zoschke schüttelt mit dem Kopf. Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in die Abstimmung ein. Eine Überweisung des Antrages wurde nicht gewünscht.

Wir stimmen nun über den Antrag in der Drs. 6/1156 ab. Wer stimmt ihm zu? - Das ist das Haus in seiner Länge und Breite. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.

Meine Damen und Herren! Wir sind 25 Minuten über unserem ursprünglichen Zeitplan. Ich frage, ob es dabei bleibt, dass wir den Tagesordnungspunkt 19 auf die nächste Sitzung verschieben?

- Es sagt niemand nein; dann belassen wir es dabei.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Erste Beratung

Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR)

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1158

Ich gehe davon aus, dass Herr Grünert den Antrag einbringt und dass die Redner ihre Redebeitrage dann zu Protokoll geben. - Wunderbar, dann tun wir das so. Herr Grünert hat jetzt das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Ende der vierten Wahlperiode beschloss der Landtag im März 2006 das Gesetz über die Einführung eines Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt. Mit weiteren gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften bildet es die Grundlage für den Systemwechsel von der Kameralistik hin zur Doppik, dem Buchführungssystem, das sich an die kaufmännische Buchführung anlehnt.

Ursprünglich war die landesweite Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen bis zum 1. Januar 2011 geplant, doch mit der Gemeindegebietsreform wurde der Stichtag auf den 1. Januar 2013 verschoben. Sechs Jahre und knapp drei Monate ist das Gesetz jetzt alt. Im Vorfeld gab es Modellversuche, unter anderem in der Stadt Bitterfeld und im Landkreis Mansfelder Land.

Begleitet wird der sich schrittweise vollziehende Prozess seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens durch das fachlich verantwortliche Innenministerium sowie durch die kommunalen Spitzenverbände, die Hochschule Harz und den Landesrechnungshof.

Schrittweise wurden dabei Rechtsgrundlagen wie die Gemeindeordnung, die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik, die GemeindekassenverordnungDoppik, die verbindlichen Muster zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sowie die Inventur- und Bewertungsrichtlinien erarbeitet und/oder angepasst.

Zu den Bemühungen der Landesregierung, den Herausforderungen dieses Umstellungsprozesses gerecht zu werden, gehören unter anderem das im Mai 2009 verabschiedete Zweite Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechtes sowie der noch durch den ehemaligen Innenminister Hövelmann im März 2011 vorgelegte Leitfaden für Rats- und Kreistagsmitglieder.