Protokoll der Sitzung vom 19.10.2012

samer kann auch den Belangen des Datenschutzes Rechnung getragen werden.

Im Übrigen sollte der Landesdatenschutzbeauftragte auch an der Vorbereitung von Rechtsvorschriften, die Datenschutzlagen berühren, rechtzeitig beteiligt werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat gelegentlich zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass dies - auch in der jüngeren Vergangenheit - nicht immer der Fall war.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf Punkt 7 des gemeinsamen Entschließungsantrages hinweisen. Danach wird die Landesregierung gebeten, im ersten Quartal 2013 dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung über die datenschutzrechtliche Fortentwicklung des PPP-Modells JVA Burg zu berichten. Dass es diesbezüglich in Burg einige Probleme gab, lässt sich im Tätigkeitsbericht nachlesen.

Drittens. Wir brauchen eine wirksamere Kontrolle. Es ist allemal klüger, die Selbstkontrolle in Behörden und Betrieben zu stärken, als zu sehr auf Fremdkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten zu setzen. Dieser wirkt allerdings beratend mit, und zwar oft präventiv; auf diese Weise unterstützt er die Selbstkontrolle.

Das gilt insbesondere im Bereich der Unternehmen. Ein moderner Datenschutz dient einerseits den Beschäftigten, den Kunden und den Verbrauchern, andererseits aber auch dem Unternehmen selbst im Sinne eines Markt- und Wettbewerbsvorteils. Er dient zudem der Sicherheit seiner Geschäftsgeheimnisse.

Ein guter Datenschutz bewirkt Vertrauen und Akzeptanz nach innen und außen. Allerdings bedarf es der stärkeren Wahrnehmung eines angemessenen Datenschutzmanagements in den Unternehmen und Einrichtungen. Der Landesbeauftragte hat die Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Verbänden gestartet. Die Landesregierung sollte sich ebenfalls beteiligen.

Man kann das Thema auch nicht allein den Verbraucherzentralen überlassen. Der Verbraucherdatenschutz - das zeigt die jüngste Debatte über ein verkorkstes Meldegesetz - ist ein aktuell wichtiges Politikfeld. Das kommt in dem Entschließungsantrag unter den Punkten 3 und 5 zum Ausdruck.

Viertens. Ich komme zum letzten Punkt. Die Medienkompetenz vor allem von Kindern und Jugendlichen ist zu stärken. In den Ausschussberatungen zu dem Tätigkeitsbericht spielte dieses Thema eine große Rolle. Bei der Landesmedienanstalt wurde dazu eine Netzwerkstelle eingerichtet. Diese hat ihre Arbeit aufgenommen. Der Landesbeauftragte wirkt in ihren Initiativen und Projekten mit.

Die Landesregierung wird unter Punkt 4 des Entschließungsantrages gebeten, die Umsetzung des

Konzeptes zur Medienkompetenzbildung von Kindern und Jugendlichen zu intensivieren und die Sensibilität junger Menschen im Umgang mit ihren persönlichen Daten zu stärken. Zusätzlich sollten auch in die Bereiche Schulsozialarbeit und Jugendarbeit Inhalte der Medienbildung einschließlich des Datenschutzes einbezogen werden.

Das Kultusministerium wird gebeten, im ersten Quartal des Jahres 2013 zum Stand der Umsetzung des Medienkompetenzkonzeptes - dazu hat der Landtag bereits in der fünften Wahlperiode einen Beschluss gefasst - in den Ausschüssen für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und für Bildung und Kultur zu berichten.

Aber auch für diesen Bereich gilt: Maßnahmen allein können das Problem nicht lösen. Stets bedarf es verbindlicher rechtlicher Vorgaben, die besagen, was geht und was nicht geht.

Meine Damen und Herren! Der Datenschutz und ein besserer Schutz der Privatsphäre und der Verhaltensfreiheit durch informationelle Selbstbestimmung sind unerlässlich für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie. Manche sehen im Internetzeitalter das Ende der Privatsphäre gekommen. Nur weil es im Internetzeitalter schwieriger wird, die Privatsphäre zu wahren, auch weil viele Zeitgenossen frei und freigiebig ihre Datenspuren im Netz hinterlassen, sollte man das Grundrecht auf Privatsphäre nicht aufgeben.

(Zustimmung von Herrn Graner, SPD)

Im Gegenteil: Für diejenigen, die ihre Privatsphäre nicht öffentlich machen wollen, muss das Internet auch einen rechtlich geschützten Bereich bieten. Gerade angesichts der Bemühungen zur Verwirklichung von mehr Transparenz, mehr Informationsfreiheit und mehr Open Government bedarf es der Beachtung der schutzwürdigen Interessen Dritter. Transparent bedeutet nicht gläsern. Privatheit gehört zum Schutzgut des Gemeinwesens. Der Datenschutz muss aber - darüber sind sich alle einig - im Internetzeitalter angepasst und modernisiert werden.

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag zur Fortentwicklung des Datenschutzes in Sachsen-Anhalt bekennt sich der Landtag zu all diesen Handlungserfordernissen. Ich darf Sie bitten, diesem Entschließungsantrag mit der erwähnten redaktionellen Korrektur in der Überschrift zuzustimmen.

Ich möchte - das ist jetzt mein letzter Gedanke - es nicht versäumen, bei dieser Gelegenheit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. von Bose - er sitzt auf der Besuchertribüne - und seinen Mitarbeitern für die engagierte Arbeit sehr herzlich zu danken.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich glaube, das kann ich im Namen des Hohen Hauses tun. Der Beifall bekräftigt das. Ich wünsche Ihnen auch fürderhin, dass ihre Arbeit Früchte trägt und dass deshalb der nächste Tätigkeitsbericht vielleicht nicht ganz so umfänglich ausfallen muss. - Vielen Dank. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Dr. Brachmann. - Es ist vereinbart worden, keine Debatte hierzu zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 6/1489 lautet, der Landtag möge den Zehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die Stellungnahme der Landesregierung zum Zehnten Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1. April 2009 bis zum 31. März 2011 zur Kenntnis nehmen. Darüber müssen wir nicht abstimmen; denn es handelt sich um eine Kenntnisnahme.

Ferner liegt der Entschließungsantrag in der Drs. 6/1502 vor. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Allerdings ist eine Änderung in der Überschrift beantragt worden. Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag in der Drs. 6/1502 unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 15.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds sowie eines stimmberechtigten stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses

Wahlvorschlag Landesregierung - Drs. 6/1472

Als Einbringer für die Landesregierung spricht der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Bischoff. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat die Aufgabe, zwölf stimmberechtigte Mitglieder und ihre Stellvertreter auf Vorschlag verschiedener Institutionen zu wählen. Das schreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz vor. Der Landesjugendhilfeausschuss hat 30 Mitglieder; 20 davon sind stimmberechtigt, zehn weitere Mitglieder stehen ihm beratend zur Seite.

Ein Teil der Stimmberechtigten wird auf Vorschlag von Institutionen gewählt. Das sind zum Beispiel die katholische und die evangelische Kirche, die kommunalen Spitzenverbände, der Kinder- und Jugendring und die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung. Das KJHG schreibt vor, dass der Landtag die Mitglieder und deren Stellvertreter auf den Vorschlag dieser Institutionen hin zu wählen hat.

Zwischenzeitlich sind zwei der im September 2011 gewählten Mitglieder ausgeschieden. Es handelt sich dabei um das stimmberechtigte Mitglied Herrn Pfarrer Hansch, der als Vertreter der katholischen Kirche in diesem Gremium mitgearbeitet hat und sein Amt zur Verfügung gestellt hat. Sein Nachfolger soll Herr Christoph Tekaath werden. Er ist Leiter der Arbeitsstelle Jugendpastoral im Bistum Magdeburg.

Ausgeschieden ist zudem das dazu gehörende stellvertretende stimmberechtigte Mitglied Herr Dr. Grütz. Er ist vielen von Ihnen bekannt. Als Nachfolgerin wird Frau Sabina Lenow vorgeschlagen worden. Sie ist die Geschäftsführerin des Familienbundes im Bistum Magdeburg und auch die Nachfolgerin von Herrn Dr. Grütz.

Beide Personen wurden zuständigkeitshalber von der katholischen Kirche vorgeschlagen. Eine Begründungspflicht für die Vorschläge gegenüber der obersten Landesbehörde besteht nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass die katholische Kirche Personen vorgeschlagen hat, die besonders geeignet sind.

Das Sozialministerium als oberste Behörde hat keine gesetzlichen Ausschlussgründe festgestellt, sodass die zur Wahl vorgeschlagenen Mitglieder gewählt werden können. Ich bitte Sie, diese beiden Personen zu wählen, damit sie in den Landesjugendhilfeausschuss entsandt werden können.

Danke sehr für die Einbringung, Herr Minister. Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.

Dann stimmen wir über den Wahlvorschlag in der Drs. 6/1472 ab. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl per Handzeichen verständigt. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Bevor wir über den Wahlvorschlag abstimmen, möchte ich darauf hinweisen - der Herr Minister hat es bei der Aussprache des Namens schon betont -, dass Frau Lenow mit Vornamen Sabina, und nicht, wie in der Vorschlagsliste aufgeführt, Sabine heißt. Das haben wir damit geklärt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Wahlvorschlag. Wer stimmt diesem zu? - Das sind alle

Fraktionen. Damit ist der Wahlvorschlag der Landesregierung angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Bildungsprogramm demokratisch legitimieren

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1482

Alternativantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1516

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/1517

Als Einbringerin spricht die Abgeordnete Frau Lüddemann. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Man könnte sagen, dass Neugier unseren Antrag begründet; denn wir wollen wissen, was in dem neuen Bildungsprogramm steht. Es soll verbindlich werden für alle Kindertageseinrichtungen in diesem Land. Deswegen halten wir es für wichtig, vorher zu wissen, was darin steht. Wir wollen darüber mit einer Fachöffentlichkeit diskutieren, es in einer Anhörung besprechen und dann durch einen Landtagsbeschluss verbindlich machen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Landtagsbeschluss - an dieser Stelle hat meine Fraktion zu Recht geklatscht - ist der entscheidende Teil. Denn dadurch erhält das Bildungsprogramm politisches Gewicht. Gerade gegenüber den Einrichtungsträgern und dem pädagogischen Personal wäre dies ein klares Zeichen des Landtages. Das ist der Konsens, auf den sich die Abgeordneten verständigt haben. Das ist das, was wir im Bereich der frühkindlichen Bildung in diesem Land wollen und was die Akteurinnen und Akteure vor Ort mit Leben zu erfüllen haben.

Auf Seite 2 des aktuellen Bildungsprogramms „Bildung elementar - Bildung von Anfang an“ ist Folgendes zu lesen - ich zitiere -:

„Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 21. September 2004 beschlossen, die vorliegende Fassung zu veröffentlichen.“