Ich möchte auch ganz deutlich sagen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch für die regelmäßige Überwachung des ordnungsgemäßen Zustands der Gemeinschaftsunterkünfte in ihrer Trägerschaft verantwortlich sind. Die kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten und der Landesintegrationsbeauftragte nehmen eine Ombudsfunktion wahr. Ein Heim-TÜV - der Kollege Herbst sprach es vorhin an - hat vor Ort zu erfolgen.
Ich komme zum Thema Sicherheit und Ordnung. Die Sicherheit der Gemeinschaftsunterkünfte durch Sicherheitsdienste, Wachpersonal, Personal der Gemeinschaftsunterkunft vor Ort und die Erreichbarkeit von Polizei und Rettungsdienstkräften ist gewährleistet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ich finde es ein wenig schade, dass der Erwerb der deutschen Sprachkompetenz in Ihrer Großen Anfrage keine Rolle gespielt hat. Sie beschränken Ihre Fragen auf die notwendige Mehrsprachigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Unterkünften. Meiner Auffassung nach müssen Potenziale zum Erlernen der deutschen Sprache aber immer gestärkt werden.
Da die Mehrzahl nach dem Abschluss des Asylverfahrens entweder über die Anerkennung als Asylberechtigter oder auf dem Wege der Duldung im Land verbleibt, sollten bereits während des Asylverfahrens Deutschkenntnisse vermittelt werden können. Verbesserungsbedarf besteht in diesem Bereich immer. Regelmäßige Sprachkurse müssen meiner Ansicht nach immer angeboten werden. Eine noch stärkere Einbindung von Ver
Vor dem Hintergrund steigender Asylbewerberzahlen in Deutschland werden zunehmend Forderungen nach mehr Rechten für Asylbewerber erhoben. Ich möchte, da dies im Verlauf der heutigen Debatte auch ein wenig zu kurz gekommen ist, einen für die CDU-Fraktion maßgeblichen Punkt betonen.
Das deutsche Asylsystem entspricht menschenrechtlichen Standards. Hierbei steht der Mensch im Mittelpunkt. Die bundesgesetzlichen Regelungen werden von den Behörden auch unseres Landes mit großem Verantwortungsgefühl durchgeführt. Das verdeutlicht uns nicht zuletzt die Beantwortung der Großen Anfrage.
Ich möchte an dieser Stelle auch ganz unverblümt sagen, dass es der Sinn des Asylverfahrens ist, Asylberechtigte zügig anzuerkennen und Fälle von Asylmissbrauch zu verhindern. Eine Integration, zum Beispiel durch eine Arbeitsaufnahme, steht nicht vor der Anerkennung des Asylsuchenden. Integriert werden soll nur der, der als Asylberechtigter anerkannt ist oder einen anderweitigen Schutz genießt. Die Integration von Asylberechtigten vor der Anerkennung bedeutet letztlich die Förderung der Einwanderung von nicht schutzbedürftigen Personen nach Deutschland. Dies wäre den Leuten in unserem Land nicht zu vermitteln.
Wir dürfen bitte eines nicht vergessen: Eine große Zahl von Menschen ist nicht verfolgt, sondern kommt aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. Dafür sprechen bereits die geringen Anerkennungsquoten.
Wir sollten uns hier im Land Sachsen-Anhalt auf das konzentrieren, wofür wir zuständig sind. Das ist die Aufnahme und Unterbringung von um Asyl bittenden Menschen in unserem Bundesland.
Für Fragen zum Asylverfahrensgesetz, zu Maßnahmen gegen Asylmissbrauch, zur wünschenswerten Beschleunigung der Asylverfahren oder zur Residenzpflicht müssen auf der Bundesebene Antworten gefunden werden. Insbesondere hinsichtlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz sehen wir die Bundespolitik in der Pflicht. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Kolze, Sie haben gerade noch einmal den Gedanken und den Sinn des Asylverfahrensgesetzes beschrieben und die gängige Praxis, dass Integration in der Tat nicht für diejenigen gedacht ist, die noch in einem offenen Verfahren sind. Aber über genau die reden wir doch, wenn wir über diejenigen sprechen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Zwei Minuten vorher haben Sie gefordert, dass ihnen die Chance gegeben werden muss, Sprachkompetenzen zu erwerben und sich da weiterzubilden. Wie kann ich diesen Widerspruch verstehen? Können Sie ihn vielleicht auflösen?
Werte Kollegin Quade, ich sehe da keinen Widerspruch. Zum einen haben wir das Asylverfahrensgesetz umzusetzen. Da ist nun einmal die Integration nicht oberstes Gebot. Zum anderen ist es in Deutschland aber mittlerweile Realität, dass wir ausreiseverpflichtete Personen nicht abschieben können, weil wir das Herkunftsland nicht nachweisen können, weil sie auf einmal keine Pässe mehr haben. Da fragt man sich nur, wie sie ohne Pass nach Deutschland gekommen sind.
Aber es spricht doch nichts dagegen, dann trotzdem zu sagen, lernt die deutsche Sprache, weil die Probleme auf uns zukommen. Wir werden in Europa irgendwann in einen Wettstreit um Menschen kommen. Das wird schon die demografische Entwicklung nicht anders zulassen. Also warum soll es nicht möglich sein, die deutsche Sprache auch im Bereich des Asylverfahrens zu erlernen? Ich sehe da keinen Widerspruch. - Danke.
Vielen Dank. - Darf ich Sie so verstehen, dass die Grundausrichtung des Asylverfahrensgesetzes zu ändern wäre, wenn doch die Realität dem nicht mehr entspricht?
Nein, so dürfen Sie mich nicht verstehen. Die Grundausrichtung des Asylverfahrensgesetzes ist vollkommen korrekt. Wir müssen uns nur mit der Rechtsfolge und mit den Duldungen in Zukunft etwas einfallen lassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will die Gelegenheit nutzen, um auf ein paar Dinge aus der Debatte einzugehen. Herr Innenminister, Sie haben hier völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass nicht der Eindruck entstehen dürfe - auch in der Frage der Unterbringung nicht -, Geld dürfte keine Rolle spielen.
Richtig. Ich kann das zu 100 % unterschreiben. Wissen Sie was? Ich sage, das System Gemeinschaftsunterbringung ist ein Fass ohne Boden, und zwar nicht nur für die Betroffenen, weil sie aus diesem Hamsterrad nicht herauskommen, sondern auch für uns, weil es finanziell ein Fass ohne Boden ist. Wir stopfen jährlich ohne ordentliche Evaluation und Monitoring Geld hinein. Es handelt sich um hohe Tagessätze zwischen 6 und 11 €, die - mit kleinen Abweichungen - für unbelegte und belegte Plätze gleich hoch sind.
Ich sage, das kann nicht sein. Das ist ein unverhältnismäßiger Umgang mit Geld. Damit müssen wir auch Schluss machen. Ich hatte Ihnen hier anhand einer Beispielrechnung vorgerechnet, dass es, wenn man die Einzelfälle betrachtet, durchaus günstiger ist, die Betreffenden in Wohnungen unterzubringen.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich glaube daran. Man müsste es einmal durchrechnen, um zu sehen, ob es auch in der Breite stimmt. Ich bin jedenfalls fest davon überzeugt. Wie gesagt, im ländlichen Bereich buttern wir für eine dreiköpfige Familie, die ein 16 oder 18 m² großes Zimmer im Rahmen der Gemeinschaftsunterbringung bewohnt, 1 000 € hinein. Für die 1 000 € bekommen Sie aber eine Topwohnung oder drei Wohnungen für drei Familien. Also, das sollten wir wirklich einmal probieren.
Keine Leitlinien für die Galerie - Herr Minister, da nehmen wir Sie beim Wort. Das ist etwas, zu dem ich sagen muss: Auch wenn uns die Leitlinien noch unbekannt sind, hoffen wir darauf, dass Sie sie ordentlich umsetzen, den Kommunen entsprechende Anreize bieten, sie umzusetzen, und dass Sie auch hinterher sind mit der Kontrolle und der Evaluation, um feststellen zu können, wie es denn mit der dezentralen Unterbringung steht, damit wir hier nicht jedes Jahr eine Große Anfrage zu dem Thema stellen müssen. Aber natürlich machen wir auch das gerne, wenn es nötig sein sollte.
dungen etc. -, ohne Anerkennung ihres Asylgrundes in Deutschland zu bleiben. Ja, das ist so. Das ist aber ein bedauernswerter Zustand, und der sagt leider überhaupt nichts oder nur wenig darüber aus, ob es individuelle Asylgründe gäbe; denn wie ich ganz zu Anfang eingeführt hatte, gibt es eine Genese der ganzen Geschichte, nämlich den unsäglichen Asylkompromiss, der das Grundrecht auf Asyl im Grundgesetz so korrumpiert und verbogen hat, dass es kaum mehr möglich ist, individuelle Asylgründe nachzuweisen.
Deswegen sind die Leute zum großen Teil mit der Situation völlig überfordert, weil sie zum Beispiel, wenn sie keine Papiere haben, wofür es in vielen Fällen Gründe gab - -
- Doch, Herr Weigelt, ich weiß sehr wohl - ich maße mir an, in diesem konkreten Punkt vielleicht auch besser Bescheid zu wissen als Sie -, wovon ich rede.
Besuchen Sie einmal Gemeinschaftsunterkünfte. Besuchen Sie einmal Menschen, die dort über einen längeren Zeitraum gelebt haben. Es würde Ihren Hintergrund erweitern.
Was den Redebeitrag der CDU-Fraktion angeht, gäbe es viele Punkte, auf die man noch eingehen könnte. Eines aber verstehe ich nicht, Herr Kollege Kolze. Sie haben zum Schluss auf Frau Quades Frage dankenswerterweise eingewilligt: Deutschsprachkurse ja, auch während des Verfahrens. - Da gehe ich mit Ihnen völlig konform.
Aber Sie haben gleichzeitig gesagt, Integration bitte schön nur für Leute, die einen anerkannten Asylgrund haben. Wie geht denn das beieinander? Ich vertrete - wahrscheinlich genauso wie Sie - die Meinung, dass Deutschkenntnisse sehr wohl eine wichtige Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration sind. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Herbst. Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage beendet. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.
Die erste Beratung fand in der 30. Sitzung des Landtages am 20. September 2012 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Brachmann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist mir zwar jetzt etwas peinlich, weil mich die üblicherweise durch das Ausschusssekretariat vorbereitete Rede nicht erreicht hat. Ich kann jedoch versuchen, aus meinem Gedächtnis vorzutragen.