Herr Grünert, weil uns genau diese Petitionen vorliegen, haben wir das Gesetz an dieser Stelle geändert. Es ist nicht so, dass der Bürger nachweisen muss, dass er das Wasser schadlos versickert. Natürlich muss er, wenn er eine Anlage errichtet, dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen. Das ist ja wohl das Normalste der Welt.
Ich muss an dieser Stelle auch sagen: Wir kennen alle unsere Pappenheimer. Wenn eine Kleinkläranlage stillgelegt wird, dann lässt man das Regenwasser darin versickern. Diese entspricht aber nicht der benötigten Kapazität, und es wird ein Rohr gelegt, damit das Wasser irgendwo hinläuft. Gerade dies wollen wir verhindern. Wir sind schon
Ich sage es noch einmal: Es steht nicht im Gesetz, dass der Bürger nachzuweisen hat, wenn er das Wasser irgendwo versickern will. Wenn die Kommune ein Konzept aufstellt, dann hat sie prioritär nachzuweisen, dass die Versickerung dort in dem Gebiet möglich ist - nicht der Bürger.
Danke schön, Herr Abgeordneter Stadelmann. - Zum Schluss der Debatte spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Weihrich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine alte Binsenweisheit: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineingekommen ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Änderungen in jedem Fall zu einer Verbesserung führen. Ich denke, der vorliegende Gesetzentwurf ist leider ein Beispiel dafür, dass Änderungen auch zu Unklarheiten oder Verschlechterungen führen können.
So wurden beispielsweise in letzter Minute Änderungen eingeführt, die gerade für die Kommunen zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand führen werden. Ich denke hierbei insbesondere an die Regelung zum Unterhaltungsaufwand an den Gewässern erster Ordnung gemäß § 56a.
Ursprünglich war vorgesehen, lediglich die Flächengröße als Maßstab heranzuziehen. Nun wird jedoch wieder die Einwohnerzahl einbezogen. Abgesehen davon, dass sich mir der Einfluss der Einwohnerzahl auf die Beitragshöhe nicht erschließt, bringt die Ermittlung der Einwohnerzahl einen immensen Verwaltungsaufwand mit sich, und dies nicht nur einmalig, sondern Jahr für Jahr, weil sich die Zahl laufend ändert.
Auch der bis zuletzt heftig diskutierten Regelung zur Niederschlagswasserbeseitigung fehlt es an Klarheit und Bestimmtheit. Die Diskussion, so denke ich, die wir hier schon geführt haben, hat eindeutig gezeigt, dass die Regelung Interpretationsspielraum bietet. Wir wissen nicht, wie Gerichte entscheiden, weil die Regelung eben nicht eindeutig ist.
An dieser Stelle hilft auch der Verweis auf die zuletzt eingeführten Änderungen in § 79 - Niederschlagswasserbeseitigungskonzepte - nicht; denn mit dieser Regelung wurde kein allgemeiner Vorrang der ortsnahen Versickerung definiert, weil die
gewählte Formulierung noch einen Einschub hat, nämlich „in geeigneten Fällen“. Dadurch ist die Regelung gegenüber der Regelung, die im Wasserhaushaltsgesetz vorhanden ist, deutlich abgeschwächt worden. Außerdem muss die Gemeinde die Möglichkeit der ortsnahen Beseitigung nur prüfen, was aber im Grunde genommen ohnehin eine Selbstverständlichkeit darstellt. Ein Vorrang wird mit § 79 des Wassergesetzes also nicht definiert.
Es muss noch einmal eindeutig klargestellt werden - das hat auch die Diskussion im Ausschuss gezeigt -, dass die Regelung in § 79 nur indirekt Auswirkungen auf die zentrale Regelung des § 79b hat.
Gerade die Regelung in § 79b ist nicht hinreichend klar, weil nicht eindeutig erkennbar ist, ob sich die Befreiung, die mit dem zweiten Satz definiert wird, nur auf bestehende Fälle eines angeordneten Anschluss- und Benutzungszwanges bezieht oder ob sie auch der Maßstab für zukünftige Anordnungen sein soll.
Herr Minister Dr. Aeikens und liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, mit Blick auf das Ziel, das Sie benannt haben, stimmen wir alle überein. Ich frage mich nur schlicht, warum Sie das nicht so klar und eindeutig in das Gesetz schreiben.
Ich denke, wir sollten nur nicht die Umsetzung des Gesetzes beobachten, sondern wir stehen alle in der Pflicht, eine eindeutige Regelung zu beschließen. Deswegen appelliere ich an Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und die Auslegung der Regelungen nicht den Gerichten zu überlassen.
Abschließend möchte ich ausdrücklich kritisieren, dass auch unseren weiteren Änderungsanträgen im Umweltausschuss nicht zugestimmt wurde. Besonders bedauerlich ist dies im Falle der Ausnahme von der Beitragspflicht für gemeinnützige Stiftungen und Verbände, weil diese die notwendigen Mittel nicht aufbringen können.
Wir hatten diesbezüglich eine praktikable Lösung vorgeschlagen. Die Koalition hat den Vorschlag zwar aufgegriffen, die jetzige Lösung ist aber vollkommen unzureichend. Deswegen haben wir den Änderungsantrag heute nochmals vorgelegt.
Außerdem hatten wir strengere Regelungen mit Blick auf die Gewässerrandstreifen vorgeschlagen, die ebenfalls abgelehnt wurden. Ich kann die Zurückhaltung der Landesregierung nicht nachvollziehen; denn auch an dieser Stelle sind sinnvolle
Wir hatten auch eine Formulierung zur Übergabe der Gewässer erster Ordnung vorgeschlagen, die sogenannte Schaufreiheit, die aber leider ebenfalls ohne Begründung abgelehnt wurde.
Last, but not least hätten wir uns eine Abkehr vom Prinzip der zweistufigen Erhebung gewünscht. Ich denke, dass die Unterhaltungsverbände nun mit dem sehr begrüßenswerten kostenlosen Zugriff auf die Geodaten durchaus in der Lage wären, die Beiträge selbst zu erheben. Das könnte Synergien erschließen und Verwaltungsaufwand einsparen. Ich glaube aber, dass die Diskussion bald wieder aufkommen wird.
Meine Damen und Herren! Die Koalition hat sich der notwendigen Klarstellung und notwendigen Ergänzungen des Gesetzes verschlossen. Daher wird meine Fraktion dem Gesetz in dieser Fassung nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Es ist mehr eine Klarstellung als eine Nachfrage. - Herr Weihrich, Sie sind zu Beginn und am Ende Ihrer Rede auf das zweistufige Verfahren bei der Erhebung von Beiträgen für die Unterhaltungsverbände eingegangen. Sie sagten, dass es für die Gemeinden erschwert wäre, weil die Einwohnerzahl darin geblieben ist.
Ich sehe es so - so ist es auch in dem Gesetzentwurf, der zur Beschlussfassung vorliegt, vorgesehen -, dass die Einwohnerzahl nur für die erste Stufe maßgeblich ist, nämlich für die Umlage von dem Verband an die Gemeinde. Dort geht es um die Einwohnerzahl des gesamten Gemeindegebietes.
Ich denke, diese ist nicht schwer zu ermitteln. Das muss einmal im Jahr geschehen. Die Meldeämter sind sicherlich in der Lage, per Knopfdruck zu ermitteln, wie viele Einwohner zum Ende eines Jahres in einer Gemeinde wohnen. Ich denke, das ist kein Problem.
In der zweiten Stufe haben wir diesen Einwohnerbezug nicht mehr enthalten. Dabei lag die Schwierigkeit darin, dass die Einwohnerzahl grundstücksgenau zu ermitteln ist. Das braucht jetzt nicht mehr zu erfolgen. Stimmen Sie mir in dieser Klarstellung zu?
Ja, Frau Schindler, in Bezug auf diese Klarstellung stimme ich Ihnen zu. Aber davon habe ich nicht geredet.
Ich empfehle Ihnen, sich noch einmal § 56a in Bezug auf den Unterhaltungsaufwand der Gewässer erster Ordnung genau anzuschauen. Darin steht das mit der Einwohnerzahl. Ich kann jetzt nichts weiter dazu sagen. Wir reden von verschiedenen Regelungen.
Danke schön. - Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann können wir die Debatte abschließen. Alle Fraktionen konnten noch einmal ihre Argumente pro und kontra vortragen. Die Aussprache zum Tagessordnungspunkt ist abgeschlossen.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Uns liegen vor der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1423 und hierzu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt in der Drs. 6/1807, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1821, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1822 neu, ein Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1828 und hierzu ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/1829.
Der Ausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf in der jetzt vorgelegten und diskutierten Fassung anzunehmen.
Ich schlage jetzt Folgendes Abstimmungsverfahren vor: Ich schlage Ihnen vor, dass wir zunächst über die beiden Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung des Ausschusses in den Drs. 6/1821 und 6/1822 neu abstimmen. - Einverständnis? - Ich höre keinen Widerspruch.
Dann stelle ich diese beiden Änderungsanträge jetzt zur Abstimmung. Wer diesen zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. Das sind die antragstellenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Niemand. Dann haben diese beiden Änderungsanträge nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.
Wir fahren fort in der Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung. Ich schlage vor, über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Möchte sich ein Abge
ordneter oder eine Abgeordnete der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Dann hat die Beschlussempfehlung die erforderliche Mehrheit erhalten.
Ich lasse jetzt über die Artikelüberschriften abstimmen. Wer den Artikelüberschriften zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Die Oppositionsfraktionen enthalten sich der Stimme. Damit sind die Artikelüberschriften angenommen worden.
Ich lasse nun über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet: „Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften“. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Das Gesetz ist damit beschlossen worden.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Entschließung. Zu dem Entschließungsantrag gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1829. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD und Abgeordnete der LINKEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einzelne Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Entschließungsantrag eine Änderung erfahren.
Wer nunmehr dem so geänderten Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist der so geänderte Entschließungsantrag einstimmig beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist somit erledigt.